@Mark_Smith Ich gebe Dir da schon recht. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Glas tatbezogen war, war sehr gering. Das Gericht hatte auch nicht nur die Stellung des Glases hierzu hergenommen. Das Problem ist hier eher, manchmal ist eben weniger mehr. Aus der Art, wie Frau Böhringer die Gläser einsortiert hatte, die sicher am Tattag genutzt wurden, ist es aus meiner Sicht nicht möglich ein Einräumen von hinten nach vorne zu belegen, die waren zwar insgesamt im vorderen linken Viertel, aber mal ganz links, mal in der Mitte mal am oberen Rand dieses Viertels. Ich würde eher sagen, dass Frau B zu den Menschen gehört hat, die relativ unsystematisch eine Spülmaschine einräumen.
Eine solche Behauptung, wo man sich sehr schwer tut, sie wirklich aus den Umständen zu erkennen, macht ein Urteil für tendenziöse Interpretationen eben leicht angreifbar. Man hat einen Punkt gefunden, dessen Sachlichkeit nicht wirklich erkennbar ist, und schließt dann auf das Urteil insgesamt. So etwas kommt aber in einem Urteil immer mal vor, genaugenommen macht man dabei aber nur Rosinenpickerei, zählen muss immer das große Ganze. Aus meiner Sicht hätte man die Reihenfolge einfach weglassen sollen.
@2r2n Ich gebe Dir da vollkommen recht. Ich bezog mich bei meinen Betrachtungen auch nur auf die Schrauben, wo man den Umgang mit diesen kennt. Aber es ist wahrscheinlich, dass bei der Fülle an Material (Comic-Hefte, Radio, Erpresserbrief etc.) irgendwo doch noch DNA der Täter existiert. Davon dürften auch die Ermittler ausgegangen sein. Eigentlich ist schon anzunehmen, dass auch auf den Erpresserbrifen irgenwie noch DNA der Täter noch gebunden sein müsste. Aber das Problem ist eben immer, die Frage, wann kam sie drauf, durfte sie drauf sein. Das kann man meist erst beurteilen, wenn die DNA einer bestimmten Person zugeordnet wurde. Herrn M (und sicherlich auch den anderen verdächtigten Personen) konnte jedenfalls keine zugeordnet werden, was zwar seine Beteiligung nicht ausschließt, aber deren Wahrscheinlichkeit wiederum verringert.
Ich glaube - wenn überhaupt - hat der Erpresserbrief das größte Potential DNA-Spuren dem Täter zuzuordnen.
Mittlerweile (gab es soweit ich weiß 2008 noch nicht), ist die sogenannte Hautschuppenanalyse zur Analyse hinzugekommen. Gerade beim Erpresserbrief ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass durch den Kleber einzelne Hautschuppen über die Jahrzehnte fixiert wurden. Solche Hautschuppen im Kleber stammen mit hoher Wahrscheinlichkeit von der Tätergruppe. Die große Frage ist jedoch, ob die DNA der Hautschuppen noch analysierbar ist. Hier spielt nicht nur die Zeit und Unterbringungsart eine Rolle, sondern auch der Kleber kann die DNA der Hautzellen schon damals unbrauchbar gemacht haben.
Aber hier muss erst ein Wille existieren, da eine solche Analyse recht aufwändig ist. Die Frage ist natürlich, ist es vielleicht inzwischen schon erfolgt, weil man davon ausgehen muss, dass mindestens 3 Täter an der Tat beteiligt sein müssten? Denn eine Person allein wird kaum ein sich wehrendes Kind mit Lachgas betäuben können, da dürften 2 Personen notwendig sein und eine weitere Person muss am anderen Ende des Drahtes den Weg beobachtet haben.