Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
20.05.2016 um 07:37Ma_Ve schrieb:Ich bin mir nicht sicher, aber abrufbare Telefonzellen gab es erst viel später.Schau mal, das ist ja wie das Internet -um eine Verbingung herzustellen bedarf es stets einen bekannten (hier also die Rufnummer) Absender und einen bekannten (hier auch die Rufnummer) Empfänger. Ohne diese Infos kann verständlich keine Verbindung aufgebaut und hergestellt werden wenn A z.B. B anrufen will aber die Nummer von C anwählt. Geht einfach nicht!
Ma_Ve schrieb:Ein Lebenszeichen von UH auf einem Tonband am Telefon abgespielt ist eher untauglich als Nachweis.Meine ich doch. Aufnahmen sind grundsätzlich nicht dazu geeignet, einen bestimmten Kalendertag nachzuweisen. Dagegen sind Zeitungen der beste Nachweis, dass das Opfer an diesem besagten Tag mit der Zeitung in der Hand noch gelebt haben muss.
Was das Jingle angeht -ist es wie man es auch nimmt merkwürdig. Denn würde man damit einen Bezug zur Region/Bundesland/empfangaberes bayrisches Fernsehen suchen wollen, so hätte jeder aus einem anderen Bundesland auch die Möglichkeit in Bayern oder Grenznahen Bundesländern dieses Jingle aufzunehmen. Eine versteckte Botschaft kann ich darin auch nicht erkennen.