ErwinKöster schrieb:Was heißt in dem Fall "soll"? Ich dachte die Übereinstimmung stand fest?
Die verwendeten Analyseverfahren konnten die beiden Klebebandstücke nicht unterscheiden. Von den Bändern jedes Herstellers wurden von Elektrohändlern und Baumärkten sicher 100 000 bis 1 000 000 identische Exemplare verkauft. Ich habe über viele Jahre verteilt immer mal wieder Bänder gleichen Herstellers und Typs gekauft.
Wenn verschiedene Leute zufällig zugreifen, sollten sie meistens unterschiedliche Farben erwischen. Es gab ungefähr 10 Farben. Die Wahrscheinlichkeit, dass zwei Kunden unterschiedliche Farben nehmen, dürfte deshalb um 90% betragen. Trotzdem ist es reine Spekulation. Beim Tonbandgutachten reichen den Richtern bereits 75% Wahrscheinlichkeit aus, um es als wahr zu erachten. In dem Sinne können wir es (fast) als Tatsache ansehen, dass niemals zwei Kunden unabhängig voneinander gelbes Klebeband kaufen.
Im Radio war das Klebeband mit einer Kordel gesichert. Vielleicht deutet das auf Bänder unterschiedlichen Alters hin. Alte Bänder werden hart, damit gehen sie wieder auf, wenn sie zusammengefaltet oder eng gewickelt sind. Vielleicht deshalb die Kordel.
Warum sind die beiden Antennendrähte an ihrer Verbindungsstelle blank geblieben und wurden nicht umwickelt? Dafür gibt es zwar elektrisch keine Notwendigkeit, ich hätte es aber gemacht, weil zusammen gewürgte Litzen (im Gegensatz zu Drähten) leicht wieder auseinander zu gehen.
Laut Gutachten ist nur eine der Verbindungen des Klingeldrahts mit dem gelben Klebeband umwickelt gewesen. Die anderen nicht. Warum? Wahrscheinlich, weil dort eine Kurzschlussgefahr bestand. Zwei der blanken Verbindungen hätten aneinanderstoßen können. Das wiederum zeugt von fehlender Praxis der Ausführenden. In solchen Fällen schneidet man die beiden parallelen Drähte mit 5 cm unterschiedlicher Länge ab. Damit sind die blanken Verbindungen in Längsrichtung 5 cm auseinander und können sich nicht berühren.
Ich schließe auf nicht vorhandene Praxis der Gutachter, weil sie niemals auf mögliche praktische Gründe hingewiesen haben. Wie aber will man damit ein Kapitalverbrechen aufklären? Außerdem gibt es auch einen Massiven Widerspruch: Die Schüler, die den Klingeldraht gefunden haben, sprechen von einer Länge von ca. 80 m, während der Gutachter 139,56 m nennt. Ein kleiner Skandal von vielen ähnlichen: Die Richter haben die 139,56 m offenbar kritiklos abgeschrieben. Überlegt euch mal, wie man eine Drahtlänge überhaupt so genau messen kann, wenn die Drähte durch Verdrillen auch noch ein Stück kürzer werden. Das fällt aber auch nur jemandem ein, der mindestens einmal im Leben Drähte verdrillt hat. Warum aber der grobe Unterschied? Naheliegend ist, dass die Schüler die Länge des verdrillten Drahts angegeben haben, die Gutachter aber die Längen der einzelnen Drähte addiert haben. Zu diesem unterschiedlichen Vorgehen wäre ein Kommentar durchaus hilfreich.
ErwinKöster schrieb:Und Klingeldraht oder leichtes Feldkabel?
Klingeldraht ist prinzipiell blankes Kupfer. Telefondrähte sind verzinnt. Telefonleitungen gibt es auch nicht als einzelne Drähte. Außerdem hat die Polizei vergleichbare Einzel-Drähte in einigen Baumärkten gefunden.
Ich komme mir ziemlich dumm vor, mich so lange über Banalitäten von Klebebändern, Drähten und hätte und würde auszulassen. Damit bin ich aber in hochkarätiger Gesellschaft. Außerdem bin ich Ähnliches vom Tonbandgutachten schon gewöhnt.
SCMP77 schrieb:Danke für den Hinweis. Wenn die auf dem Sichtfenster der Skala eingeritzt waren, kann man mit hoher Wahrscheinlichkeit ausschließen, dass es Namensinitialen waren.
Die Buchstaben sind für Skalenmarkierungen zu groß:
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