Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
31.12.2020 um 01:53dundee10 schrieb:Spricht eben zu Recht gegen ihn, man quält nicht willkürlich Tiere.Für mich ist das ein kleines Indiz, das im Urteil zu recht aufgenommen wurde.
dundee10 schrieb:Spricht eben zu Recht gegen ihn, man quält nicht willkürlich Tiere.Für mich ist das ein kleines Indiz, das im Urteil zu recht aufgenommen wurde.
dundee10 schrieb:Für mich ist das ein kleines Indiz, das im Urteil zu recht aufgenommen wurde.Als Indiz kann das aus meiner Sicht nicht wirklich herhalten.
Stefan1477 schrieb:Natürlich muss der Charakter eines möglichen Täters beleuchtet werden.Ja, richtig, das glaube ich auch in dem Sinne, dass das Gericht sowieso voreingenommen war, das ist ganz schlecht, aber seinen Hund in die Gefriertruhe zu stecken, das ist doch auch besonders mies, würde wahrscheinlich nicht mal die Mafia machen.
Aber ich gehe davon aus, dass das Gericht hier bereits durch diese Information voreingenommen gewesen sein könnte.
Die Kammer konnte nach umfassender Prüfung kein Motiv für ein falschesQuelle: Urteil
„Geständnis“ und insbesondere kein Motiv des Falschbelastung des Angeklagten Mazurek erkennen.
Keiner der Erklärungsversuche des Zeugen (P) erschien der
Kammer auch nur annähernd plausibel. Dass (P) das
„Geständnis“ nur deshalb abgelegt haben will, um eine mildere Strafe hinsichtlich der eingeräumten Bagatelldelikte zu erhalten, ist abwegig.
Abgesehen davon, dass ihm vor seinem „Geständnis“ keinerlei Versprechungen oder Zugeständnisse gemacht wurden, musste ihm auch bewusst sein, dass er durch dieses „Geständnis“, mit dem er sich selbst der
Beteiligung an einem Verbrechen bezichtigte, niemals mit einer Strafmilderung rechnen durfte, über die im Übrigen auch nicht die Vernehmungsbeamten hätten befinden können. der nicht nur schlau war, sondern auch mit den Strafverfolgungsbehörden Erfahrung hatte und gerade erst eine Haftstrafe verbüßt hatte, durfte auch nicht ernsthaft damit rëchnen, nach diesem „Geständnis“, endlich in Ruhe gelassen zu werden.
(P) hätte allenfalls dann seine Ruhe gehabt, wenn er eine plausible und objektiv überprüfbare Erklärung für die beobachteten Spatenfahrten gebracht hätte. Auch die nachgeschobene Begründung, er habe sich die Belohnung verdienen wollen, überzeugt nicht. Zum einen hält es die Kammer für schlichtweg unglaubwürdig, dass er ernsthaft meinte eine Belohnung zu erhalten, wenn er einen eigenen Tatbeitrag an diesem Verbrechen einräumt. Zum anderen ist es auch nicht nachvollziehbar, warum dann mit seinen Angaben bis zum Mittag des 26.02.1982 wartete. Wenn es ihm tatsächlich um die Belohnung im Entführungsfall Ursula Herrmann gegangen wäre, hätte er gleich bei seiner ersten Befragung durch die Zeugin KOM’in am 22.10.1981 entsprechende Angaben machen können.
Stefan1477 schrieb:Aber sollen wir jetzt jeden auf Grund einer nicht immer in allen Teilen ganz glänzenden Vergangenheit ins Gefängnis schicken?Nein. um Gottes willen nicht. Ich hab doch meine Zweifel am Urteil hoffentlich zu Genüge zum Ausdruck gebracht.
Andante schrieb:Die Kammer konnte nach umfassender Prüfung kein Motiv für ein falschesWas denkst Du über die 20.000 DM Belohnung und der scheinbar zugesicherten Arbeitsstelle bei einer Spedition für Pfaffinger?
„Geständnis“ und insbesondere kein Motiv des Falschbelastung des Angeklagten Mazurek erkennen.
Keiner der Erklärungsversuche des Zeugen (P) erschien der
Kammer auch nur annähernd plausibel. Dass
„Geständnis“ nur deshalb abgelegt haben will, um eine mildere Strafe hinsichtlich der eingeräumten Bagatelldelikte zu erhalten, ist abwegig.
Abgesehen davon, dass ihm vor seinem „Geständnis“ keinerlei Versprechungen oder Zugeständnisse gemacht wurden, musste ihm auch bewusst sein, dass er durch dieses „Geständnis“, mit dem er sich selbst der
Beteiligung an einem Verbrechen bezichtigte, niemals mit einer Strafmilderung rechnen durfte, über die im Übrigen auch nicht die Vernehmungsbeamten hätten befinden können. der nicht nur schlau war, sondern auch mit den Strafverfolgungsbehörden Erfahrung hatte und gerade erst eine Haftstrafe verbüßt hatte, durfte auch nicht ernsthaft damit rëchnen, nach diesem „Geständnis“, endlich in Ruhe gelassen zu werden.
(P) hätte allenfalls dann seine Ruhe gehabt, wenn er eine plausible und objektiv überprüfbare Erklärung für die beobachteten Spatenfahrten gebracht hätte. Auch die nachgeschobene Begründung, er habe sich die Belohnung verdienen wollen, überzeugt nicht. Zum einen hält es die Kammer für schlichtweg unglaubwürdig, dass er ernsthaft meinte eine Belohnung zu erhalten, wenn er einen eigenen Tatbeitrag an diesem Verbrechen einräumt. Zum anderen ist es auch nicht nachvollziehbar, warum dann mit seinen Angaben bis zum Mittag des 26.02.1982 wartete. Wenn es ihm tatsächlich um die Belohnung im Entführungsfall Ursula Herrmann gegangen wäre, hätte er gleich bei seiner ersten Befragung durch die Zeugin KOM’in am 22.10.1981 entsprechende Angaben machen können.
Stefan1477 schrieb:Wie stehst Du zu den 20.000 DM Belohnung und der scheinbar zugesicherten Arbeitsstelle bei einer Spedition?Ich kenne den Schriftverkehr nicht. Ich glaube weder, dass ein Ermittler rechtsverbindlich eine Belohnung noch eine Arbeitsstelle versprechen kann. Ich glaube auch nicht, das P so was geglaubt hat.
Da gab es einen Schriftverkehr zwischen Pfaffinger und einem Ermittler.
Die Infos dazu findest Du bei Youtube in der Doku "Ich war es nicht".
Andante schrieb:Wie stehst Du zu den 20.000 DM Belohnung und der scheinbar zugesicherten Arbeitsstelle bei einer Spedition?Die Belohnung und eine mögliche Anstellung Pfaffingers könnten aber erklären, wieso er eine falsche Aussage machte.
Da gab es einen Schriftverkehr zwischen Pfaffinger und einem Ermittler.
Die Infos dazu findest Du bei Youtube in der Doku "Ich war es nicht".
Ich kenne den Schriftverkehr nicht. Ich glaube weder,
Skupin schrieb:musste er mit dem Spaten mindestens quer durch Oberschondorf laufen. Rückzu in verdreckter Kleidung, da es an einigen Tagen wohl auch geregnet hatte. Auffälliger geht es dann nicht.Manche verstehen nicht oder wollen nicht verstehen, dass niemand ausser Personen die komplett daneben sind tagelang mit einem Asservat coram publico durch die Gegend fahren. Und dass P. zurechnungsfähig war hat ja das Urteil wortreich bestätigt. Dazu war P. nach Zeugenaussage ein "ausgehöhlter" Alkoholiker, der es nicht schaffte die Radmuttern einer Felge zu lösen. Und da soll er im Loch herumgeturnt sein? Das ist nicht realistisch und wird nur deshalb plakativ vertreten um seine Aussage aufrechtzuhalten.
Stefan1477 schrieb:Es gibt keine DNA, keine Augenzeugen, nichts, was direkt auf Mazurek hinweist, das meine ich.Ja genau, da stimme ich eben überein, das ist komisch, wir haben einen Fall wo es vor Spuren nur so wimmelt. aber keine Spur weist eben auf Mazurek direkt hin. komisch.
Stefan1477 schrieb:@Andante: Schau Dir mal das Video an:Nein, so ein Gedöns, noch dazu womöglich mit für passend empfundener Musik untermalt, schaue ich mir prinzipiell nicht mehr an, seit ich irgendwas im ZDF gesehen habe, wo sich zu Anfang qietschende Gefängnistore öffnen und aus dem OFF irgendeine Stimme dazu was von flächendeckenden Justizirrtümern und zigtausenden von unschuldig in Verliesen der BRD schmachtenden Gefangenen raunte. Der Rest (ich glaube, es ging u.a. um den Fall Böhringer) war dementsprechend einseitig
laikaaaaa schrieb:Dennoch hier mal für alle ein Screenshot von dem besagten Brief:Ich lese da nichts von „Leistung und Gegenleistung“ im Sinne einer Mazurek zu Unrecht belastenden Aussagen heraus. Weder versprach ein Polizeibeamter dem P eine Arbeitsstelle bei einem privaten Arbeitgeber für eine bestimmte Aussage, auf die sich P nun beruft, noch verpflichtet sich P gegenüber den Ermittlern, eine bestimmte Aussage zu machen, falls die Polizei den privaten Arbeitgeber so weit kriegt, ihn -P - einzustellen.