robernd schrieb:Das ist genau die Art der Logik, der ich nicht folgen kann:
1. Weil für den Kistenbau eine Kreissäge erforderlich ist, hat WM eine Kreissäge organisiert.
2. Weil WM eine Kreissäge hatte, hat er damit die Kiste gebaut.
Die Herangehensweise ist folgendermaßen: Es wurde eine Kreissäge benutzt. Kann dies be- oder entlastend gewertet werden? Nein, weder noch. Der Beschuldigte, der aus anderen Gründen verdächtig ist, kann eine Kreissäge besorgt haben oder die Bretter im Baumarkt zuschneiden lassen haben. Damit ist diese (unwichtige) Überlegung abgehakt. Das Indiz ist neutral.
Nur falls die konkret benutzte Kreissäge ermittelt werden könnte, ergeben sich weitere Schlussfolgerungen, das ist hier aber nicht der Fall.
robernd schrieb:Das ist ähnlich beim Tonbandgerät:
1. In 2007 wird eine (1) Möglichkeit gefunden, mit dem TK 248 den B3-Jingle so zu verändern, dass er der Tätertonfolge entspricht.
2. Weil WM dieses Gerät 2007 hatte, hat er es auch 1981 auf diese (1981 noch unbekannte) Weise genutzt.
Hier geht es um etwas anderes. Es geht um die Frage, ob ein belastendes Indiz vorliegt. Das ist dann der Fall, wenn das verdächtige Gerät und das bei der Tat verwendete Gerät Übereinstimmungen aufweisen. Eine solche (wahrscheinliche) Übereinstimmung hat die Gutachterin gesehen und somit wurde das TK 248 zum Indiz.
ErwinKöster schrieb:Und hat man bei Mazurek Kreissäge und Kompressor gefunden, mit denen die Platten der Kiste geschnitten wurden, wie es sich für Asservate gehört, die zum Belastungsmosaik beitragen sollen?
Rhetorische Frage, aber trotzdem: Man hat nichts dergleichen gefunden. Auch nicht, wo die Kiste gebaut wurde. Das besagt aber nichts. Allein der abgestrittene Versuch der Hallenanmietung in Oberwindach spricht Belastungs-Bände, die das Mosaik kitten.
ErwinKöster schrieb:Haben wir inzwischen schon irgendwelche Erkenntnisse, ob die in der Halle gelagerten "Bretter" des Zeugen T. Tischlerplatten aus pinus radiata waren, wie sie beim Kistenbau verwendet wurden? Damit wir auch endlich wissen warum diese Episode im Urteil steht obwohl sie völlig irrelevant ist? Die beiden Zeugen konnten diese Frage nicht beantworten bzw. verneinten sie, aber vielleicht weißt du näheres?
Nächste rhetorische Frage, aber was soll. Nein, ich weiß natürlich nichts Näheres.
Es handelt sich weiterhin nur um einen verdächtigerweise ausgelagerten Bretterstapel, dessen Auslagerung der Angeklagte nicht erklärt hat.
Das Gericht ist auf die Angaben den Angeklagten angewiesen. WM wird gefragt worden sein. Hat Mazureks Anwalt keinen Beweisantrag mit entsprechender Beweisbehauptung, dass der Kauf und der Verbleib des Bretterstapels nachvollzogen werden können, gestellt?
Wenn nicht, wird er wohl nach Rücksprache mit seinem Mandanten schon gewusst haben, dass Herkunft und harmlose Verwendung nicht mehr zu ermitteln sind.
Es ist ein schwaches Indiz, das auch nicht belastend gewertet wurde, aber für mich sehr verdächtig bleibt.