Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
08.02.2021 um 15:21Palio schrieb:Er hätte seine Verdächtigungen einfach ohne die unzähligen Interviews, Dokus und Podcast-Beteiligung gegenüber der StA äußern können und ohne denjenigen, den er (und nur er, nicht die Polizei) konkret verdächtigt, so zu umreißen.Es ist mir in der Tat nie klar geworden, warum Michael Herrmann wie kaum ein Zweiter derart die Öffentlichkeit gesucht (und offensichtlich auch gefunden) hat. Im Wesentlichen nutzte er diese Öffentlichkeit letztlich nicht nur, um die LEH-Schüler zu verdächtigen, sonder auch um die Ermittlungsbehörden und die Strafkammer zu diskreditieren. Später kam dann noch die Zivilkammer beim Landgericht Augsburg hinzu, die ihn, das Opfer, herabwürdigung behändelt hätte, indem es ihn zur Beibringung eines Gutachtens "genötigt" hat, obwohl(!) doch Kläger wie Beklagter sich darüber einig waren, dass hier doch Kausalität zwischen dem Einen (dem Verbrechen) und dem Anderen (dem Tinitus) bestünde. Offenbar ging Michael Herrmann davon aus, wenn er behauptet hätte, der Himmel sei grün und der Beklagte Mazurek dies nicht bestreite, dass dann auch das Gericht davon ausginge, der Himmel sei grün.
Michael Herrmann wollte sich natürlich nicht öffentliche darüber beschweren, dass sich die Zivilkammer nicht in seinem Sinne instrumentalisieren und manipulieren ließ, sondern sorgfältig Beweise für seine Behauptungen erwartete. Diese (echten) Beweise wollte Michael Herrmann aber nicht beibringen. Er wusste, dass ein Gutachen teuer werden wird. Vermutlich hat das Verfahren auch deswegen so lange gedauert, weil er eigentlich gar kein Gutachten beibringen wollte und man deswegen lange hin under her schrieb.
Einfacher war es für Michael Herrmann am Ende, auch der Zivilkammer eine gewisse Unfähgeit zu unterstellen. Klar, muss man nicht gut finden, man kann es auch als Unverschämtheit empfinden.
@robernd Du tauchst ja auch in der Doku auf! Erklär mal bitte, was es mit dem Olympus Fieldrecorder auf sich hat. Ich habe leider noch nicht verstanden, was ein digitales Aufnahmegerät in dieser Versuchsanordnung verloren hat.