Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
07.02.2021 um 23:20Palio schrieb am 17.01.2021:Das ist kein Zufall, das ist der bei der Kistenpräparierung benutzte Stoff aus der Halle, die Pfaffinger mitbenutzte.
Andante schrieb:Dann lies S. 171 bis 177 des Urteils. Da steht, welche Zeugen das Laken (wieder-)erkannt haben. Und nein, die Zeugen haben kaum alle gelogen.Ja wir haben die charakteristische Armada an Aussagen, denen "etwas bekannt vorkommt". Und die haben alle das Laken eindeutig der Tat zugeordnet? Eindeutig erkannt hat nur eine Minderheit ein gleichgemustertes Laken, wobei selbst im Urteil eingeräumt wird dass es sich dabei um Massenware handelte. Lediglich eine Zeugin konnte sich an Abnutzungsspuren erinnern, doch die dürfte bei Massenware auch massenhaft gewesen sein. Damit hat das Gericht versucht, durch ein Konglomerat belastender Aussagen die gutachterlich festgestellte Nichtidentität von Laken/Wanne und Stoff an den Rohren (siehe Themen wiki) auszutarieren und da auch das unter "freie Beweiswürdigung" fiel sind sie damit durchgekommen.
Für mich ist das jedenfalls kein ausreichender Beweis, um die Schuld eines Angeklagten festzustellen.
Und genauso halbweich ist die Argumentationsweise bezüglich der Bretter. Wenn sie nicht eindeutig zugeordnet werden konnten wie im Urteil dokumentiert sind sie für den Fall irrelevant. Mutmaßungen sind kein Beweis. Ausser man setzt seine Ansprüche herab.