robernd schrieb:Ein Auszug daraus sollte allen blühenden Spekulationen ein Ende bereiten:
Nicht ein Auszug, sondern die Gesamtschau der Gutachten führt zu einem Ergebnis.
Für die Aussage, in welcher Reihenfolge die Arbeitsgänge stattfanden, ist das Gutachten maßgeblich, das dieser Frage nachgehen sollte und das ist das spätere vom 13.04.83 (GA Bohrlöcher, Deckel, Montage Haube).
Die konkrete Fragestellung auf Seite 2 lautet:
In welcher Reihenfolge erfolgten die verschiedenen Arbeitsgänge (Zuschneiden aller Teile, Anschrauben der Scharniere, Auftragen der verschiedenen Farben und Zusammennageln)?
Palio schrieb:Es wurde Aluminiumbronzefarbe auf Bitumen aufgebracht.
Allerdings wurde das Teil vorher zur Abdeckhaube für die Kiste verbaut.
Man kann diesem Gutachten eindeutig nicht entnehmen, dass der Bitumenauftrag definitiv vor dem Umbau erfolgte.
Entscheidend ist aber und daran ändert sich auch durch das neu eingestellte Gutachten nichts, dass die These eines Experiments, einer "Testlackierung", entfällt, wenn vor dem Auftragen der Aluminiumfarbe der Zusammenbau erfolgte.
Alle gutachterlichen Überlegungen entspringen den Fragen, welchen Sinn die Kombination der Anstriche hatte und ob es sich ggf. um ein System handelt, dass in bestimmten professionellen Bereichen Anwendung findet. Es geht dabei darum, ob das Brett eine andere Vorverwendung hatte, die ggf. ermittelt werden könnte und über die weitere Aussagen auf den Täter möglich wären.
Hinsichtlich der Anstrichkombination ergaben sich keine weiterführenden Hinweise. (Bitumen Gutachten vom 17.03.83).
Es ergaben sich auch durch die Untersuchung der Befestigungsstellen keine Hinweise auf eine Vorverwendung. (Stellungnahme Abdeckhaube Vorverwendung, vom 21.04.82).
Es ergaben sich aber aus den Abmessungen Hinweise auf einen Zusammenbau extra für den aufklappbaren Teil der Kiste.
Ebenso ergibt sich diese Schlussfolgerung aus der Reihenfolge der Arbeitsschritte.
Wenn wir nun alle Gutachten zusammennehmen, muss festgestellt werden, dass der Anstrich von den Tätern erfolgte, dabei ist egal, dass deren Überlegungen zur Wahl des Anstrichs für einen Fachmann nicht nachvollziehbar sind.
Das heißt, das eine Suche nach einer Vorverwendung und anderweitigen Nutzung aufgrund des Anstrichsystems zwecklos ist, da der Täter die Kombination auswählte.
Nur WM (oder sein Kompagnon) kann uns sagen, was für Vorteile er an diesem Anstrich sah.
Kann die Aluminiumfarbe evtl. den Trocknungsvorgang des Bitumens beschleunigen?