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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

27.02.2021 um 16:33
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Wenn Mazurek der Täter gewesen wäre, dann hätte er niemals später das Tonbandgerät bei sich in Kappeln gehabt.
Mazurek hat erstaunlich viele idiotische Fehler gemacht.
Die offenen unvorsichtigen Gespräche, Polizeifunk, Erpresserbrief, Zeitschriften, überhaupt Helfer, total widersprüchliche Aussagen, unlogische Aussagen zum Flohmarkt, Fernglas, Stoff, Gürtel usw.

Wenn er nicht so ein gefährlicher, sich selbst überschätzender Grattler wäre,
hätte auch die Ursula wie du ein Leben leben dürfen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

27.02.2021 um 17:09
Zitat von BattistiBattisti schrieb:Wenn er nicht so ein gefährlicher, sich selbst überschätzender Grattler wäre,
hätte auch die Ursula wie du ein Leben leben dürfen.
Und wenn er unschuldig ist?
Dann hat ihm der Staat seine Freiheit und sein Leben genommen.
Darf er dann sein Leben leben?
Man darf nicht nur UH sehen, sondern auch den mutmaßlichen Täter, wo es nun einmal diese massiven Zweifel gibt.
Alles muss neutral in einer Gesamtschau bewertet und analysiert werden.
Diesen Zweifel vor allem muss man einfach nachgehen.
Jedes Verbrechen muss ohne Frage aufgeklärt werden. Aber irgendeinen einsperren, nur damit die Akte geschlossen ist, verbietet sich von selbst.
Im Zweifel bleibt die Akte lieber ganz offen. Das ist meine Ansicht in Anbetracht dessen, dass wir in einem Rechtsstaat leben.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

27.02.2021 um 17:11
Zitat von roberndrobernd schrieb:Die beiden Oszillogramme zeigen den zeitlichen Verlauf der beiden letzten Anrufe im Vergleich. Die hellen Balken sind die B3-Jingles, die Zacken auf der Linie (bevorzugt unten) ist die Stimme der Mutter.
1. Beim 5. Anruf ist doch aber Audio schon nach dem Ende des 2. Jingles bis zur Frage der Mutter sichtbar, was ist das?

2. Wenn der Fernsprecher nach 1 Minute aufgelegt hat, könnte man dann daraus erkennen, aus welcher Fernzone der Anruf war? Ortsgespräche wurden doch erst nach 8 Minuten beendet, wenn ich mich recht erinnere.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

27.02.2021 um 17:14
Zitat von Buddy_CasinoBuddy_Casino schrieb:In über 100 Fällen? Bist du sicher? Und wieviel Geld hat er sich zusammenbetrogen und wer waren die Geschädigten?
Dass der Angeklagte kriminell veranlagt ist, zeigt auch das verlesene Urteil des Landgerichts Amberg vom 13.01.2004, wonach der Angeklagte wegen {...} Bewährungsstrafe von 2 Jahren verurteilt wurde. Die Straftaten resultierten aus {...}von März 1997 bis Oktober 2001 mit einem Gesamtschaden von {...} Das Landgericht Amberg ging davon aus, dass der Angeklagte in der Absicht handelte, sich aus wiederholter Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang zu verschaffen{...}


Quelle: Urteil gegen Mazurek, S. 265. Stellen wurden geschwärzt.


Die Tat ist für den Angeklagten Mazurek auch nicht völlig lebensfremd. Bereits in den 70er Jahren trug sich der Angeklagte mit dem Gedanken, durch eine Gewalttat an Geld zu gelangen undv ersuchte, seinen Bekannten für einen Geldbotenüberfall zu gewinnen. Auch die Bedrohung seines Ex-Mitarbeiters u n d die Verurteilung durch das Landgericht Amberg wegen Betrugs und Urkundenfälschung in 102 Fällen zeigen, dass er bereit ist, illegale Mittel einzusetzen, um an Geld zu gelangen.


Quelle: Urteil gegen Mazurek, S. 294.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

27.02.2021 um 17:16
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Und wenn er unschuldig ist?
Dann hat ihm der Staat seine Freiheit und sein Leben genommen.
Darf er dann sein Leben leben?
Man darf nicht nur UH sehen, sondern auch den mutmaßlichen Täter, wo es nun einmal diese massiven Zweifel gibt.
Alles muss neutral in einer Gesamtschau bewertet und analysiert werden.
Diesen Zweifel vor allem muss man einfach nachgehen.
Jedes Verbrechen muss ohne Frage aufgeklärt werden. Aber irgendeinen einsperren, nur damit die Akte geschlossen ist, verbietet sich von selbst.
Im Zweifel bleibt die Akte lieber ganz offen. Das ist meine Ansicht in Anbetracht dessen, dass wir in einem Rechtsstaat leben.
Die Antwort halte ich dazu für passend:
Zitat von monstramonstra schrieb am 02.10.2019:Und ich habe hoffentlich klar gemacht, dass "in dubio pro reo" auch im Ermittlungsverfahren zu beachten ist. Die Indizien liegen alle schon seit über 30 Jahren vor. Ob ich aus ihnen Vorsatz oder Fahrlässigkeit folgere, spielt keine Rolle. Staatsanwaltschaft und Gericht haben sie bewertet. Das Urteil ist rechtskräftig. Sorry, liegt nicht an mir. Zur Überzeugungskraft des Urteils habe ich mich schon geäußert.

@Andante hat lang und breit darauf hingewiesen, dass es unzulässig ist, gegen (bisher unbekannte) Dritte zu ermitteln, wenn die Tat verjährt ist. Maßstab dafür ist nun mal das Urteil. Anderes gilt für neue Tatsachen, eine andere Interpretation einer alten Tatsache macht diese nicht neu. Das ist auch das Problem eines Wiederaufnahmeverfahrens. Auch hier geht Rechtssicherheit vor materielle Gerechtigkeit.

Der Rechtsstaat mag nicht gerecht sein, er steht hier aber nicht Kopf.



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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

27.02.2021 um 17:17
Zitat von monstramonstra schrieb am 02.10.2019:Der Rechtsstaat mag nicht gerecht sein, er steht hier aber nicht Kopf.
Aber die Aufgabe eines Gerichts ist es nun einmal, Recht und Gerechtigkeit in Einklang miteinander zu bringen und zu schauen, ob es für eine Verurteilung reicht. Dabei muss der Angeklagte vor staatlicher Willkür geschützt werden.
Dies war vorliegend nicht der Fall!

Ich hätte ihn freigesprochen, deas das was man hat, reicht keinesfalls, um jemand lebenslänglich hinter Gittern zu bringen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

27.02.2021 um 17:24
Zitat von roberndrobernd schrieb:Die beiden Oszillogramme zeigen den zeitlichen Verlauf der beiden letzten Anrufe im Vergleich.
Kurze Verständnisfrage. Ich nehme mal an, dass das schon erörtert worden ist, aber ich finde auf die Schnelle nichts dazu (lese mich noch ein). Die beiden Jingle-Tonfolgen aus Anruf 4 sehen sich sehr ähnlich. Die aus Anruf 5 sieht aber (in dieser Darstellung zumindest) deutlich anders aus. Wie ist das zu erklären? Hat dieser Unterschied irgendeine eine Rolle gespielt? Undi wie stark differiert das in den anderen Anrufen? Danke schonmal.

Hier nochmal übereinander angeordnet, damit man besser sieht was ich meine:
JingleVergleichAnrufe1-2


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

27.02.2021 um 17:37
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Dies war vorliegend nicht der Fall!

Ich hätte ihn freigesprochen, deas das was man hat, reicht keinesfalls, um jemand lebenslänglich hinter Gittern zu bringen.
Na ja, das ist Deine Interpretation der Dinge und die steht Dir auch zu. Wärst Du einer der Richter gewesen, so hättest Du für "Freispruch" plädiert. Es waren aber 5 Richter und da hätte noch einer Deiner Meinung sein müssen.

"Staatliche Willkür" ist so ein Stammtischruf und sollte meiner Meinung nach nicht inflationär benutzt werden.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

27.02.2021 um 17:49
Zitat von roberndrobernd schrieb:Warum haben die Täter plötzlich auf das Lösegeld verzichtet? Das tote Mädchen sollte für diese Art Menschen kein Hindernis sein.
Ist noch mehr schief gegangen oder war nie eine Geldübergabe beabsichtigt?
Zitat von roberndrobernd schrieb:Ich kann nicht glauben, dass der Wunsch der Mutter nach einem Lebenszeichen der Grund dafür war. Für mich sieht es so aus als ob die Täter am Telefon den gar nicht mitbekommen haben. Die beiden letzten Anrufe waren auf die Sekunde genau gleich lang. Das geht nur, wenn der Hörer nicht aufgehängt wird, sondern der Telefonautomat die Verbindung trennt. Der Entführer müsste die Telefonzelle verlassen haben, einige Zeit bevor das Gespräch beendet war. Die Frage nach dem Lebenszeichen kam ziemlich am Ende des Gesprächs.
Das habe ich mich in der Tat auch schon immer gefragt. Auf mich wirkte es immer so, als wäre das Verbrechen nicht zuende geplant.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:. Wenn der Fernsprecher nach 1 Minute aufgelegt hat, könnte man dann daraus erkennen, aus welcher Fernzone der Anruf war? Ortsgespräche wurden doch erst nach 8 Minuten beendet, wenn ich mich recht erinnere.
Ich muss nochmal nachfragen, weil ich da technisch nicht so fit bin.

Die Täter müssen die Telefonzelle verlassen haben, Ehe das Gespräch beendet war....wie ist das gemeint. Damals hat man Geld eingeworfen. Wie lange konnte man zb für 10 Pfennig telefonieren? Bzw für wieviel Geld konnte man fast eine Minute telefonieren, Ehe das Gespräch mangels Geld unterbrochen wurde? Wenn ich zurückdenke, habe ich gefühlt immer ewig telefoniert für kaum kosten, ich erinnere mich allerdings daran, dass kurz vor Ende des Gespräches immer ein Geräusch kam, dass einen darauf hinwies, entweder weiteres Geld einzuwerfen oder dass das Gespräch, dann eben nur noch x Sekunden ging. Ich weiss jetzt allerdings nicht mehr, ob das schon Anfang der 80 er so war oder erst später.
Die Täter haben doch am Telefon etwas abgespielt? Die Jingle... Wie konnten sie dann vorzeitig die Zelle verlassen? Oder ist das so gemeint, dass sie die Jingles abspielten und dann einfach gingen ohne aufzulegen ( der Hörer dann quasi runterbaumelte)?
Hätte man dann nicht Geräusche mit aufnehmen müssen? (Öffnen der Türe, lauter werdende Strassengeräusche, das zuschlagen der Tür)? Ich habe diese Türen schon als sehr schwergängig in Erinnerung, auf jeden Fall nicht geräuschlos.

Welchen Grund kann es geben nicht aufzulegen? Hatte das Vorteile für die Tätergruppe?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

27.02.2021 um 18:11
Zitat von BattistiBattisti schrieb:Auch die Bedrohung seines Ex-Mitarbeiters u n d die Verurteilung durch das Landgericht Amberg wegen Betrugs und Urkundenfälschung in 102 Fällen zeigen, dass er bereit ist, illegale Mittel einzusetzen, um an Geld zu gelangen.
Ja, das klingt imposant. Es kann sich dabei aber auch um eine "Lapalie" durch eintöniges Wiederholen handeln.
Jedenfalls kein Serienbetrug, so wie du es darstellst.
Wahrscheinlich im Zusammenhang mit seinen Unternehmungen und Steuerangaben.

Beispiel: Der Uli aus Bayern hatte bei jedem Gewinn, den er über seine Tradings gemacht hat und in jedem Jahr von neuem die Gelegenheit, seine Gewinne zu melden. Wieviele Fälle das wohl waren? Er wurde nur einmal verurteilt.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

27.02.2021 um 18:19
Zitat von Spekulatius666Spekulatius666 schrieb:Die Täter müssen die Telefonzelle verlassen haben, Ehe das Gespräch beendet war....wie ist das gemeint. Damals hat man Geld eingeworfen. Wie lange konnte man zb für 10 Pfennig telefonieren? Bzw für wieviel Geld konnte man fast eine Minute telefonieren, Ehe das Gespräch mangels Geld unterbrochen wurde? Wenn ich zurückdenke, habe ich gefühlt immer ewig telefoniert für kaum kosten, ich erinnere mich allerdings daran, dass kurz vor Ende des Gespräches immer ein Geräusch kam, dass einen darauf hinwies, entweder weiteres Geld einzuwerfen oder dass das Gespräch, dann eben nur noch x Sekunden ging. Ich weiss jetzt allerdings nicht mehr, ob das schon Anfang der 80 er so war oder erst später.
Vor 1981 war ein Ortsgespräch für eine Einheit ohne Zeitbeschränkung, 1981 kam der 8 Minuten Takt. Dann gab es noch Fernzone 1 (20-50km, 45 Sekunden pro Einheit), Fernzone 2 (50-100km, 20s pro Einheit) und Fernzone 3 (über 100km, 12s pro Einheit) im Normaltarif (Mo-Fr 8-18:00). Ich hoffe die Ferngesprächswerte stimmen, die galten bis 31.3.1989 aber ich weiß nicht ob es eine Veränderung seit 1981 gab.

Eine Einheit kostete 23Pf, Mindestbetrag war 20Pf.
Bis in die 80er Jahre hinein war der "OMü 56" (hier ein nur gering verändertes Modell von 1972) der klassische Münzfernsprecher nach dem Zweiten Weltkrieg. Er war für Orts- und Ferngespräche und drei Münzarten konstruiert worden. Der Münzbetrag wird in 10-Pfennig-Einheiten während des Gesprächs durch elektrische Impulse automatisch kassiert. Der Mindestbetrag war immer 20 Pfennig.
...
Die während des Gesprächs von den Amtseinrichtungen abgegebenen Zählimpulse müssen für Münzfernsprecher kürzer aufeinanderfolgen, weil sie nur 10 Pf-Einheiten kassieren können. Der Abstand zwischen zwei zu einem Teilnehmeranschluß gesendeten Zählimpulsen entspricht einer Gebühreneinheit von z. Z. 23 Pf
Quelle: http://www.fernsprecher.com/index.php/13-muenzer/32-muenzer-56

Wenn das Guthaben nach genau 1 Minute erschöpft war, so konnte man im Normaltarif mit 30Pf aus der Nahzone1 ca. 59s lang telefonieren, das käme also für die Anrufe Nr.4/5 hin, wenn der Apparat noch 1 Sekunde Toleranz hatte. Ggf. hätte man das dritte Geldstück während des Telefonats nach ca. 40s fallen hören können.


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27.02.2021 um 18:33
Nachtrag: hier noch der Link zum Münzer-57 (der wurde ja benutzt): http://www.fernsprecher.com/index.php/13-muenzer/33-muenzer-57


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27.02.2021 um 19:03
Zitat von Buddy_CasinoBuddy_Casino schrieb:Es kann sich dabei aber auch um eine "Lapalie" durch eintöniges Wiederholen handeln.
Jedenfalls kein Serienbetrug, so wie du es darstellst.
Der hat zwei Jahre bekommen. Über Jahre ein Betrug nach dem anderen. Kein Serienbetrug?

Must du nicht selber langsam darüber lachen, wie du ihn darstellst?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

27.02.2021 um 19:36
Zitat von Buddy_CasinoBuddy_Casino schrieb:a, das klingt imposant. Es kann sich dabei aber auch um eine "Lapalie" durch eintöniges Wiederholen handeln.
Jedenfalls kein Serienbetrug, so wie du es darstellst.
Wahrscheinlich im Zusammenhang mit seinen Unternehmungen und Steuerangaben.
Es war Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung in 102 Fällen 2004 wurde das Urteil rechtskräftig.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

27.02.2021 um 20:11
Zitat von BattistiBattisti schrieb:Ich glaube, dass du noch nie mit einem Spaten gearbeitet hast, sonst würdest du so was nicht schreiben.
Im Gegensatz zu KP besitze ich drei Spaten (aber kein Mofa). Damit habe ich in der Tat nie ein Loch gegraben. Eine genauere Begründung als in der von mir verlinkten Stellungnahme wirst du nicht bekommen. Was hätte ich schreiben sollen? Was hättest du geschrieben?
Zitat von BattistiBattisti schrieb:Der hat sich irgendwie hochgezogen. Man sollte keinen Sprachwissenschaftler annehmen.
Klar, er hat sich an seinem Zopf aus dem Loch gezogen ;) Über dem Loch war nichts, an dem man sich hochziehen konnte.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:1. Beim 5. Anruf ist doch aber Audio schon nach dem Ende des 2. Jingles bis zur Frage der Mutter sichtbar, was ist das?

2. Wenn der Fernsprecher nach 1 Minute aufgelegt hat, könnte man dann daraus erkennen, aus welcher Fernzone der Anruf war? Ortsgespräche wurden doch erst nach 8 Minuten beendet, wenn ich mich recht erinnere.
Im 5. Anruf gab es nur einen Jingle. Laut Erpresserbrief wollten die Täter wissen, ob die Familie Zahlt. Als die Mutter mit der Antwort begann, hat der Entführer offenbar die Wiedergabe der Aufzeichnung abgebrochen. Sinngemäß lautete die Antwort, dass es schwierig sei, das Geld zu bekommen, aber sie würden zahlen. Dafür bräuchten sie aber Zeit.

Es war mit Sicherheit kein Ortsgespräch (Begrenzung oberhalb 3,5 kHz). Leider kenne ich nicht die Tarife von 1981 und Münzfernsprecher.
Zitat von cycliccyclic schrieb:Die beiden Jingle-Tonfolgen aus Anruf 4 sehen sich sehr ähnlich. Die aus Anruf 5 sieht aber (in dieser Darstellung zumindest) deutlich anders aus.
Die zwei Jingles innerhalb eines Anrufs unterscheiden sich kaum. Beim 5. Anruf ist der Jingle mit Sprache der Mutter überlagert. Den 3. Anruf kannst du downloaden.
Zitat von Spekulatius666Spekulatius666 schrieb:Oder ist das so gemeint, dass sie die Jingles abspielten und dann einfach gingen ohne aufzulegen ( der Hörer dann quasi runterbaumelte)?
Hätte man dann nicht Geräusche mit aufnehmen müssen? (Öffnen der Türe, lauter werdende Strassengeräusche, das zuschlagen der Tür)? Ich habe diese Türen schon als sehr schwergängig in Erinnerung, auf jeden Fall nicht geräuschlos.
Ich vermute, sie sind nach den Jingles gegangen. Vielleicht haben sie auch ruhig gewartet, bis das Gespräch zu Ende war. Bemerkenswert ist, dass in den aufgezeichneten Anrufen niemals Umgebungsgeräusche oder Türklappern auftauchen. Vielleicht haben sie den Kopfhörer eines Walkmans direkt auf den Telefonhörer gelegt. Es soll einen früheren, nicht aufgezeichneten Anruf gegeben haben mit Geräuschen einer Gastwirtschaft im Hintergrund.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

27.02.2021 um 20:49
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Es war Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung in 102 Fällen 2004 wurde das Urteil rechtskräftig.
Ich will nicht den behördlichen Urteilstext vorgelesen bekommen, sondern die Vergehen wissen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

27.02.2021 um 20:49
Zitat von roberndrobernd schrieb:Was hättest du geschrieben?
Hatten wir ja alles schon mal.
In der Nähe des Kistenvergrabeortes wurde eine Leiter gefunden. Die wird P. benutzt haben. Das Gericht entschied sich, seinen Kamingang als erlebnisfundiert zu werten und die Leiter unbeachtet zu lassen.

Ich hätte es anders gemacht. Ich hätte die Umstände des Lochgrabens und die Zeugenaussagen beurteilt.
Danach muss man meiner Meinung nach zwangsläufig zu dem Ergebnis kommen, dass der Lochgräber neben dem Spaten Pickel und Leiter (und die ebenfalls gefundene abgesägte Schaufel) benutzte, aber auch, dass Pfaffinger dieses Loch buddelte.

Demnach log er, als er angab, im Kamingang herausgeklettert zu sein.

Er log also mal, mal sagte er die Wahrheit, nämlich, dass sein mehrfach beobachteter Spatentransport eine Grabearbeit im Weingarten beinhaltete.

Meine Interpretation der gesamten Aussage ist, dass KP seine Spatenfahrten mit einer Teilwahrheit erklären wollte. Er grub für WM im Weingarten ein Loch, allerdings nicht das für die Entführung. Daran wollte er nämlich nicht beteiligt sein.

Die Strafkammer hat seine Aussage anders gewertet, möglicherweise nicht der Wahrheit entsprechend, aber auch nicht so, dass die Würdigung von einem unmöglichen Sachverhalt ausgeht.
Es hätte so gewesen sein können:
Zitat von PalioPalio schrieb am 29.12.2020:Bei einem Loch von 80x90 cm habe ich eine Diagonale von 120 cm, ich besitze z. B. einen Spaten mit einer Gesamtlänge von 103 cm und könnte damit graben und Erde auswerfen und im Kamingang rausklettern. Die Rundung unten hätte ich Mazurek bei Bedarf nachbessern lassen, der will da schließlich Bundeswehrgeräte oder so was eingraben



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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

27.02.2021 um 21:04
Zitat von roberndrobernd schrieb:Ich vermute, sie sind nach den Jingles gegangen. Vielleicht haben sie auch ruhig gewartet, bis das Gespräch zu Ende war.
Aber ohne aufzulegen, oder? Also gegangen ohne aufzulegen. Bei der Benutzung eines Walkman-Kopfhörers hätte man dann doch aber hören müssen, wann der Kopfhörer weggenommen wird und die Täter die Zelle verlassen, dem war aber nicht so. Hiesse doch, sie haben doch das Ende abgewartet, aber nicht zugehört, ob die Opferfamilie etwas sagt. Oder verstehe ich das falsch?

Die Gaststättengeräusche finde ich auch sehr kurios. Da muss ja was los gewesen sein zur Zeit den Anrufes und trotzdem hatten die Täter keine sorge ihre Sachen auszupacken und anzuwenden. Es hätte doch jederzeit jemand kommen können, der fragt, was dort getrieben wird. Sehr merkwürdig.


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27.02.2021 um 21:25
Zitat von PalioPalio schrieb:Demnach log er, als er angab, im Kamingang herausgeklettert zu sein.

Er log also mal, mal sagte er die Wahrheit, nämlich, dass sein mehrfach beobachteter Spatentransport eine Grabearbeit im Weingarten beinhaltete.
Und wer oder was entscheidet, was die Wahrheit und was die Lüge war? Das Gericht hat entschieden: Alles, was die Schuld Mazureks stützt, ist die Wahrheit, alles andere die Lüge.

Nur wissen wir noch immer nicht, ob die Kiste in das von P. gegrabene Loch gepasst hätte, weil das Gericht keine Maße des Lochs ermittelt hat. Und warum P. seine Buddelei - als Gehilfe oder Mittäter - quasiöffentlich zelebriert hat, indem er kreuz und quer seine Spaten spazierengefahren hat. Warum er die Leiter als Geheimnis behandelt hat, wenn er sie denn genutzt hat und warum er keine anderen Werkzeuge benutzt haben will. Und welche Auswirkungen es auf die Wahrheitsfindung hatte, dass er kein Bier bekam... Und warum Polizisten, die ihm 1982 nicht geglaubt hatten, 2008 einen ganz anderen Eindruck hatten.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

27.02.2021 um 22:18
Zitat von roberndrobernd schrieb:Die zwei Jingles innerhalb eines Anrufs unterscheiden sich kaum. Beim 5. Anruf ist der Jingle mit Sprache der Mutter überlagert. Den 3. Anruf kannst du downloaden.
Interpretation:

Einmal drückt er die Taste zum abspielen des Cassettenrecorders - Spult Cassette direkt zurueck und drückt wieder abspielen und laesst laufen. Die Geraeusche am Ende keine Ahnung. Vielleicht hat er das Cassettenband so verkürzt dass es dieses Geraeusch machte bevor die Cassette endete.

Es wird immer spekuliert wie er das gemacht dass er zwei mal das gleiche Signal auf der Cassette hatte. Mach ich jetzt auch mal. Ich denke einfach zwei Mal aufgenommen oder überspielt von der Quellcassette - in beiden Faellen von einem anderen Cassettendeck.

Tonband ist dafuer nicht erforderlich.

Mit dem zurückspulen bei dem Anruf war es vielleicht so, dass er von der Cassette den Band-Leerbereich einfach entfernt hat und das Signal war ganz am Anfang. Somit brauchte er nicht mal ein Zaehllaufwerk oder aehnliches was sowieso zu ungenau gewesen waere um das Signal zu treffen.

Fummelei aber Kein Hexenwerk wie dieses Video zeigt. Er haette nicht mal kleben muessen... Youtube: Wie Repariert man eine Gerissene Musikkassette
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Was meint der Experte @robernd


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