robernd schrieb:Was hättest du geschrieben?
Hatten wir ja alles schon mal.
In der Nähe des Kistenvergrabeortes wurde eine Leiter gefunden. Die wird P. benutzt haben. Das Gericht entschied sich, seinen Kamingang als erlebnisfundiert zu werten und die Leiter unbeachtet zu lassen.
Ich hätte es anders gemacht. Ich hätte die Umstände des Lochgrabens und die Zeugenaussagen beurteilt.
Danach muss man meiner Meinung nach zwangsläufig zu dem Ergebnis kommen, dass der Lochgräber neben dem Spaten Pickel und Leiter (und die ebenfalls gefundene abgesägte Schaufel) benutzte, aber auch, dass Pfaffinger dieses Loch buddelte.
Demnach log er, als er angab, im Kamingang herausgeklettert zu sein.
Er log also mal, mal sagte er die Wahrheit, nämlich, dass sein mehrfach beobachteter Spatentransport eine Grabearbeit im Weingarten beinhaltete.
Meine Interpretation der gesamten Aussage ist, dass KP seine Spatenfahrten mit einer Teilwahrheit erklären wollte. Er grub für WM im Weingarten ein Loch, allerdings nicht das für die Entführung. Daran wollte er nämlich nicht beteiligt sein.
Die Strafkammer hat seine Aussage anders gewertet, möglicherweise nicht der Wahrheit entsprechend, aber auch nicht so, dass die Würdigung von einem unmöglichen Sachverhalt ausgeht.
Es hätte so gewesen sein können:
Palio schrieb am 29.12.2020:Bei einem Loch von 80x90 cm habe ich eine Diagonale von 120 cm, ich besitze z. B. einen Spaten mit einer Gesamtlänge von 103 cm und könnte damit graben und Erde auswerfen und im Kamingang rausklettern. Die Rundung unten hätte ich Mazurek bei Bedarf nachbessern lassen, der will da schließlich Bundeswehrgeräte oder so was eingraben