ErwinKöster schrieb:Deine Frage ist mir zu tendenziell. Antwort: Ich möchte wissen, wer die Täter waren und zwar nicht nur einer sondern alle. Ohne Denkverbote.
Inhaltlich stimme ich deinem o.g. voll überein. Was mich eine Tendenz fühlen ließ war eben nur, dass Du die juristische Bewertung immer an deine Theorie koppelst. Ich finde, das kann man doch dem Gericht überlassen.
ErwinKöster schrieb am 29.04.2018:Anders ausgesehen hätte es wenn man hätte nachweisen können, dass die (vermutliche) absichtliche Überdosierung mit Lachgas ebenfalls ursächlich für den Tod des Opfers gewesen wäre und die Motivation dafür gewesen wäre das Opfer möglichst lange ruhigzustellen.
Das Gericht war in seiner freien Beweiswürdigung der Indizien davon überzeugt, dass eine Betäubung des Opfers stattgefunden hat, vermutlich mit Lachgas, weil man dass nicht nachweisen kann, sonst nichts gefunden wurde und das Kind sich in der Kiste vermutlich nicht mehr bewegt hat.
Um eine Überdosierung mit Lachgas als ursächlich anzunehmen, muss erst einmal bewiesen werden, dass überhaupt eine Betäubung mit Lachgas erfolgt ist.
Der Gerichtsmediziner will sich bei dieser Frage nicht einmal darauf festlegen "ob das denkbar sei":
JosephConrad schrieb am 11.10.2018:Ab 11:18 geht es um die Betäubung, der Bruder des Mädchen hatte ihn gefragt:
"... ob es denkbar sei, dass das Kind zuvor mit Lachgas ruhig gestelt worden sei. Diese Frage kann ich heute nicht beantworten, wir hätten auch damals keine Chance gehabt, den Nachweis zu führen."
Daher habe ich wenig Hoffnung, dass er sich zur Frage einer Lachgasvergiftung äußern würde.
Im Gegenteil geht er von einem wachen Opfer in der Kiste aus:
JosephConrad schrieb am 11.10.2018:Laut Eisenmenger habe das Mädchen bei dieser Art von Erstickungstod keinen „Lufthunger“ gespürt. „Es dauert recht kurz, bis die Bewusstlosigkeit einsetzt." Wahrscheinlich starb sie nach 30 bis 90 Minuten in der Kiste, allerspätestens nach fünf Stunden. „Das Kind muss furchtbare Angst gehabt haben", so Eisenmenger. Ursulas Bruder Michael (damals 18), stellte Eisenmenger nur eine einzige Frage: „Waren Ursulas Augen geschlossen oder geöffnet, als sie gefunden wurde?" Der Rechtsmediziner schaut in die Akten – und antwortet: „Die Augen waren geschlossen."
https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.bayern-fall-ursula-herrmann-das-kind-muss-todesangst-gehabt-haben.5fbfd95e-5...
Als schwachen Trost konnte er den Angehörigen sagen, dass Ursula vermutlich keinen langen Todeskampf durchmachen musste, sondern aufgrund des Sauerstoffmangels vielleicht sogar ein „euphorisches Gefühl“ gehabt habe. Ihre Todesangst in der Kiste konnte er bei der Obduktion freilich nicht mehr feststellen.
https://www.focus.de/panorama/welt/tid-17694/ursula-herrmann-prozess-beweisstueck-tk-248_aid_492788.html
Ursula Herrmann kann schon tot gewesen sein, als sie in die Kiste gehoben wurde, sie kann betäubt gewesen sein mit Lachgas oder etwas anderem dass sich nicht feststellen lies oder übersehen wurde oder eben wach gewesen sein.
Dass sie sich gar nicht bewegt hat wird ja mit dem Jogginganzug auf ihrem Knie begründet und es kann durchaus so gewesen sein.
Aber es wäre meiner Meinung nach auch möglich, dass der Täter das Mädchen tot aufgefungen hat, ihr möglicherweise die Augen schloß und den Trainingsanzug zum Wechseln, den er dabei hatte, in die Kiste fallen lies.
Denn warum sollten die Entführer während der Entführung den Trainingsanzug und alles andere mitnehmen, statt es im Vorfeld in der Kiste zu deponieren? Das hätte, wenn überhaupt, doch nur Sinn gemacht wenn Ursula wach gewesen wäre und der Entführer ihr alles heruntergereicht hätte mit dem Hintergrund sie zu beruhigen.