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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

15.10.2019 um 15:24
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Übrigens wird Bitumen in Zusammenhang mit Aluminiumpigmenten (z.B. Farbton Silberbronze) auch für den Schutz von Schiffsaußenwänden benutzt.
Die Idee hatte im Übrigen @Skupin schon vor längerer Zeit, das Thema wurde aber seinerzeit nicht weiter diskutiert.
Zitat von SkupinSkupin schrieb am 09.10.2018:Es gibt allerdings Silberbronze auf Bitumenbasis – die würde auf einem Bitumenanstrich halten sog. Unterwasser-Primer (Wasser und Dampfdicht) aus dem Bootsbau:
https://www.farbenvoigt.de/epifanes-unterwasserprimer-silber-1-k-2-liter/bootsfarben/anstriche/unterwasserfarben/a-35661...
http://www.xm-marine.ch/portfolio-items/erneuerung-unterwasser-primer-dampfsperre/ (Archiv-Version vom 29.05.2019)
https://holz-boot.com/caledonia-yawl/untere-scheuerleiste-unterwasser-primer/ (Archiv-Version vom 22.12.2018)
Zitat von MaxiM3838MaxiM3838 schrieb am 09.10.2018:Das ist sehr interessant was Du da schreibst.
Da waeren wir wieder bei mind. 2 Ereignishypothesen und da muss man kein Sherlock Holms sein...

1.Es war jemand der aus dem KFZ Bereich kam

2.Es war jemand der mit Bootsbau und Segelboten zu tun hatte.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

15.10.2019 um 15:37
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:das Thema wurde aber seinerzeit nicht weiter diskutiert.
Vermutlich, weil es hier gerne so läuft:
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Aber alle Indizien, die auf Mazurek deuten, werden ignoriert?



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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

15.10.2019 um 16:21
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:Ich habe noch mal nachgedacht, und ich wuesste wirklich nicht, weshalb Euch beiden jemand Rechenschaft schuldig waere. Es gibt ausreichend Presseberichte, in denen die Erkenntnisse zu den Lacken genannt werden. Die Journalisten werden dies ueberprueft haben, und die Berichte sind oeffentlich zugaenglich
Mit Rechenschaft verlangen hat es nichts zu tun, wenn jemand den Wunsch äußert, sich aus Originalquellen, hier aus dem Lackgutachten, informieren zu dürfen, sondern mit Präzision.

Journalisten prüfen im Regelfall, wenn sie nicht investigativ tätig sind, nicht durch Lektüre von Originalunterlagen nach, was ihnen gesagt wird. Die schreiben schlicht auf, was sie von ihrem Informanten gesagt bekommen und dann verstanden haben bzw. verstanden zu haben glauben, und drucken oder senden es anschließend. Bei alldem kann schon viel Information verlorengehen, nicht weil Journalisten das wollen, sondern weil eine Information, wenn sie durch viele Ohren und Münder geht, durch die jeweiligen Interpretationen im Gehalt sehr verändert werden kann. Wir kennen das alle durch das Spiel "Stille Post".

Jedenfalls kann kein Pressebericht die Ergebnisse des Lackgutachtens so gut schildern wie der Originaltext selber. Natürlich erhebt hier niemand Anspruch darauf, diesen auszugsweise lesen zu können, es wurde halt nur der Wunsch danach geäußert.


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2r2n ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

15.10.2019 um 17:39
So, da bin ich wieder.
Ich habe versprochen, mich erst wieder zu melden, wenn ich etwas Substantielles berichten kann. Ich hätte da was. Es betrifft nicht die Thematik um Bitumen und Silberbronze, sondern das Phonetik Gutachten:
Mir liegt jetzt die Antwort eines Sachverständigenbüros für Akustik und Audiotechnik vor. Zum Thema Tonbandgeräte geht er davon aus, dass es tatsächlich keine Gutachter in Deutschland gibt, die ein Gutachten dazu schreiben würden. Zum einen, weil das Sachgebiet nur noch äußerst selten verlangt wird und zum anderen wohl, weil sich wenig Verlässliches zu dieser doch schon betagten Technologie sagen lässt. Aber:

"Was ich Ihnen jedoch bestätigen kann, da diese Beurteilung in unseren Kompetenzbereich fällt, ist Ihre Annahme, dass es deutlich mehr Faktoren gibt, die eine Beeinflussung der Tonfolge zur Folge haben können als das Gerät selbst. .... Wenn ich den Signalweg aus den Informationen richtig verstanden habe, sind in diesem diverse Mikrofone, Lautsprecher, sowie raumakustische und aufnahmetechnische (Mikrofon-Lautsprecher-Abstände bzw. Positionierungen) gegeben, denen allen (speziell zur damaligen Zeit) ein nicht lineares Übertragungsverhalten unterstellt werden kann und damit eine Beeinflussung der Tonfolge.
Ich finde daher die Festlegung auf dieses Gerät auch äußerst gewagt."


und in einem zweiten Schreiben:

"Ich halte die sichere Beantwortung der Frage, ob das Gerät ein Tatmittel war zudem tatsächlich für nahezu nicht zu beantworten. Die Anzahl der unbekannten Einflüsse und Variablen ist schlicht zu hoch."


Damit schließt sich das Gutachterbüro der Einschätzung aller mir bekannter Akustik- und Audiospezialisten an. Und jetzt wissen wir auch, warum es kein "Gegengutachten" geben kann. Niemand wird eines schreiben. Zum einen, weil es offenbar keine vereidigten Gutachter für Tonbandgeräte in Deutschland gibt und zum anderen, weil es gar nicht möglich ist, die Frage nach der Herkunft der Tätertonfolge zu beantworten.
Jetzt fragt sich nur noch, in welcher Form diese Erkenntnis in einen WAA eingebaut werden könnte. Ich befürchte schon, dass die Juristen unter euch sagen: Geht so nicht.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

15.10.2019 um 19:52
@2r2n
Schönen Dank für die Stellungnahme des doch-nicht-Gutachters. Sie deckt sich ungefähr mit dem, das alle spontan über das LKA-Gutachten sagen, die sich mit der Materie einigermaßen auskennen:
Das gibt es nicht!
Das ist ein anderer Ausdruck für "extrem unwahrscheinlich". Auf Nachfrage ist dann die Rede von zu vielen Bedingungen, die nachweislich eingehalten werden müssten.

Jetzt sind wir wieder bei der Frage, ob das TK 248 ein Indiz ist. Aus meiner Sicht keinesfalls, weil ein unbelegbares Phantasiekonstrukt niemals ein Indiz sein kann.


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15.10.2019 um 22:14
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Jetzt fragt sich nur noch, in welcher Form diese Erkenntnis in einen WAA eingebaut werden könnte. Ich befürchte schon, dass die Juristen unter euch sagen: Geht so nicht.
Na ja, gehen würde es schon. Es müsste allerdings ein neues Gutachten sein, was den Anforderungen des gesetzlichen Wiederaufnahmerechts, hier § 359 Nr. 3 StPO, genügt. Es müssen im WA-Antrag neue Tatsachen gebracht werden, die geeignet sind, einen Freispruch herbeizuführen. Der BGH hat sich zu neuen Sachverständigengutachten als solchen Beweismitteln zigmal geäußert. Zusammengefasst hat er gesagt:

Ein Gegengutachter mit gleichen Anknüpfungstatsachen und gleichem oder auch besserem Erfahrungswissen, der nur zu anderen Schlussfolgerungen kommt, ist kein neues geeignetes Beweismittel.

Ein weiteres Sachverständigengutachten ist neu und geeignet, wenn der erste Sachverständig von falschen oder unvollständigen Voraussetzungen ausgegangen ist, wenn einige der angenommenen Anknüpfungstatsachen entfallen sind, wenn neue entschiedende Anknüpfungstatsachen hinzugekommen sind, wenn der vom Gutachter vertretene Standpunkt wissenschaftlich inzwischen überholt ist, wenn der neue Sachverständige über andersartige überlegene Forschungsmittel, Erfahrungen und Methoden verfügt (wie bei § 244 Abs. 4 S. 2 StPO).


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

15.10.2019 um 22:36
Zitat von AndanteAndante schrieb:wenn der vom Gutachter vertretene Standpunkt wissenschaftlich inzwischen überholt ist
Das war er schon 2009.
Und sicherlich auch 1981.
Und in den 70ern, als das TK 248 produziert wurde. Da galten auch schon die gleichen physikalischen Gesetze.
Gibt es nicht eine Möglichkeit, zu erklären, dass das komplette Gutachten unsinnig ist?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

15.10.2019 um 22:39
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Gibt es nicht eine Möglichkeit, zu erklären, dass das komplette Gutachten unsinnig ist?
Es reicht ja nicht, zu sagen, DASS es unsinnig ist. Man muss auch erklären, WARUM.
Hat dem von dir befragten Audiospezialisten das LKA-Gutachten komplett vorgelegen, oder hat er eine vorläufige Einschätzung abgegeben?


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15.10.2019 um 22:41
Zitat von AndanteAndante schrieb:Hat dem von die befragten Audiospezialisten das LKA-Gutachten komplett vorgelegen, oder hat er eine vorläufige Einschätzung abgegeben?
Er hat nur eine vorläufige Einschätzung gegeben. Aber das Hauptgutachten ist ja nicht lang. Es sind nur 29 Seiten. Das liest man sich in einer halben Stunde durch.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

15.10.2019 um 22:45
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Er hat nur eine vorläufige Einschätzung gegeben. Aber das Hauptgutachten ist ja nicht lang. Es sind nur 29 Seiten.
Hm, robernd hat hier mal ein Inhaltsverzeichnis des Gutachtens eingestellt, ich meine, da waren es insgesamt 200 Seiten. Aber da mag ich mich falsch erinnern.

Jedenfalls dürfte die vorläufige Einschätzung eines Audiosachverständigen zu einem Gutachten, das er nicht gelesen hat, juristisch kaum für ein WA-Verfahren ausreichen. Da müsste dann schon mehr kommen.....


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

16.10.2019 um 00:10
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Zum Thema Tonbandgeräte geht er davon aus, dass es tatsächlich keine Gutachter in Deutschland gibt, die ein Gutachten dazu schreiben würden. Zum einen, weil das Sachgebiet nur noch äußerst selten verlangt wird
Experten für antiken Schiffbau, Dampfmaschinen oder mechanische Schreibmaschinen werden heutzutage auch sehr selten verlangt, trotzdem gibt es sie, vorzugsweise aber wohl nur noch an deutschen Universitäten, die sich den Luxus von Forschung und Lehre noch leisten. Vielleicht muss man hier doch speziell technische Universitäten zum Thema fragen?
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:und zum anderen wohl, weil sich wenig Verlässliches zu dieser doch schon betagten Technologie sagen lässt.
Es gibt irgendwo sicher auch noch einige jüngere Technik-Experten und -freaks, die sich zu heute nicht mehr gebräuchlichen Technologien äußern können, siehe oben.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

16.10.2019 um 02:13
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:dass es deutlich mehr Faktoren gibt, die eine Beeinflussung der Tonfolge zur Folge haben können als das Gerät selbst
Das verstehe ich nicht ganz. Bisher wurde als "Tätertonfolge" hier bezeichnet das, was die Polizei bei den Erpresseranrufen an Art und Lautstärke des konkret bei den Anrufen wiedergegebenen B3-Jingle mitgeschnitten hat, richtig?

Der Jingle basiert, ausgehend von F-Dur, auf den Tönen C-F-F-A-A-C-A, richtig? Der Oktavton C, der berühmte 6. Ton als der höchste, war in der Tätertonfolge tatsächlich der leiseste, obwohl er eigentlich nach den vom BR zur Verfügung gestellten Mustern des Original-Jingle (= Tonträgervorlage) und nach allem, was noch jeder Hörer im Ohr hat, der lauteste hätte sein müssen, soweit noch richtig?

Und das, was mit dem TK248 per Gutachten erzeugt werden konnte, war nun ein Jingle, in welchem der 6. Ton ebenfalls der leiseste war, wie in der Tätertonfolge, obwohl der Oktavton C, wie im Original-Jingle, eigentlich der lauteste hätte sein müssen.

Habe ich das jetzt als Technik-Laie, aber aktiv Musik ausübend alles richtig verstanden oder nicht?

Oder robernd muss es noch mal erklären...

Beitrag von robernd (Seite 296)


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

16.10.2019 um 06:26
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und das, was mit dem TK248 per Gutachten erzeugt werden konnte, war nun ein Jingle, in welchem der 6. Ton ebenfalls der leiseste war, wie in der Tätertonfolge, obwohl der Oktavton C, wie im Original-Jingle, eigentlich der lauteste hätte sein müssen.
Das ist nur die Behauptung der Gutachterin. Diese ist jedoch falsch, bzw. gilt nur für die von IHR verwendete Messanordnung.

Bei dieser stand das Mikrofon mittig vor den Lautsprechern (im Abstand von 10 cm zum Gerät). Steht das Mikrofon woanders, würde der 6. Ton auch mit dem TK248 ungedämpft zu hören sein. Evtl. würde dann aber wieder ein anderer Ton gedämpft sein.

Es gibt jedoch - wie das Sachverständigenbüro sinngemäß schreibt - keinerlei Anhaltspunkte, wie das Mikrofon bei der Aufzeichnung der Tätertonfolge in Wirklichkeit im Raum gestanden hat. Auch kann durch Reflektionen im Raum der Ton abgeschwächt worden sein. Auch die verwendeten Lautsprecher sind unbekannt (auch Mehrwegelautsprecher allein können diesen Effekt in bestimmten Frequenzbereichen abhängig von der Mikrofonposition erzeugen).

Wie der Sachverständige schreibt, es gibt einfach viel zu viel Unbekannte, die nicht ermittelbar sind.

Für die Aussagen der Gutachterin gilt das unter Elektrotechnikern häufig gebrauchte Sprichwort:

"Wer misst, misst Mist"

Genau das ist überwiegend die Kernaussage über sehr sehr viel Seiten auf diesem Thread, nicht nur von @robernd, sondern anderen Schreibern, die hier gewisse akustische Kenntnisse besitzen.

Schon im Strafverfahren hatte @2r2n die Gutachterin gefragt, ob die Raumakustik nicht dafür verantwortlich sein könne. Die Gutachterin antwortete sinngemäß: Nein, weil das Mikrofon dicht vor den Lautsprechern stand, sei die Raumakustik zu vernachlässigen.

Sie hat eben nur ihren Messaufbau im Blick gehabt und sich nicht gefragt, ob der überhaupt zwingend war. Und das ist es eben gerade nicht, jede andere Position im Raum ist möglich und dann wäre auch mit einem TK248 der Ton ungedämpft zu hören.

Das ist einfachste Physik, die Gutachterin hatte damals einfach "nur" einen Scheuklappenblick.

In Wirklichkeit gibt es eben viel zu viel Unbekannte. Da ist zum einen die Akustik des Aufnahmeraums die unbekannt ist, die Mikrofonaufstellung und die vielen anderen Beeinflussungsmöglichkeiten. @robernd hat ja selber andere Jingles in dem in Frage kommenden Zeitbereich (um 1981) erhalten, wo die Sequenz lautstärkemäßig und obertonmäßig eine andere war und obertonmäßig diese anderen Jingles eher mit der Täterfolge übereinstimmte. Schon das Jingle dürfte anders gewesen sein.

Damit ist letztlich die Aussage, dass es das TK248 verwendet worden sein soll, nicht zu beantworten. Auch jedes andere Gerät wäre möglich.

In Wirklichkeit wäre auch mit einem TK248 KOMPLETTE Sequenz einschl. Tastengeräusche in der von der Gutachterin angenommen Aufzeichnungsart nicht zu erzeugen gewesen. Sie hat die notwendige Bedienungsschritte des TK248 und die dabei auftretenden weiteren Geräusche einfach nicht beachtet. Sie hat auch eine solche Sequenz einschließlich dem Jingle nie erzeugt. Sie hat fälschlicherweise alles einzeln betrachtet und das nicht - wie erforderlich - im Zusammenhang betrachtet. In der Versuchsanordnung der Gutachterin kann man das TK248 als Verursacher in Wirklichkeit ausschließen. Die Geräusche dürften in Wirklichkeit von einem anderen Gerät stammen, welches ist leider unbekannt.


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2r2n ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

16.10.2019 um 06:58
Zitat von AndanteAndante schrieb:vom BR zur Verfügung gestellten Mustern des Original-Jingle (= Tonträgervorlage)
Und das kommt noch dazu: Es existiert leider kein Original-Jingle. Der vom BR war einfach der am wenigsten unähnliche. Selbst wenn also alle Raum-Parameter bekannt gewesen wären (wenn man also gewusst hätte, in welchem Raum, mit welchen Abständen und mit welchem Diktiergerät die Aufnahme von der wiedergebenden Abspieleinrichtung stattgefunden hat): Ein Vergleich wäre ohnehin nicht möglich gewesen, weil kein Vergleichssignal existiert. Das von der Phonetikerin verwendete "Original" hatte eine Obertonzusammensetzung, die sich durch pures Überspielen nicht in die Obertonstruktur der Tätertonfolge überführen lässt.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

16.10.2019 um 08:30
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:äußerst gewagt
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:nahezu nicht zu beantworten
Wenn Mazurek ans Gericht schreibt, nehmt das Verfahren doch bitte wieder auf, das Gutachten ist nach irgendeiner abstrakten Akustikerstellungnahme nämlich äußerst gewagt und ob mein Tonbandgerät das Tatmittel war, ist danach gar nicht zu beantworten, dann bekommt er postwendend einen Verwerfungsbeschluss.

Das kann man also direkt in die Tonne treten, das reicht ganz sicher nicht für einen Wiederaufnahmeantrag. Dafür braucht er etwas Neues, neue Beweise oder bei einem Gutachten ggf. zusätzlich eine neue Tatsachengrundlage wie zum Beispiel eine umfangreiche Testreihe, in die das betreffende TK 248 zusammen mit gleichen Modellen von Grundig und mit ganz anderen Geräten und verschiedenen Jingles und verschiedenen Bedingungen einbezogen wird und in der dessen besondere Stellung dann ersichtlich untergeht.

Aber mal anders gedacht: Wenn M. wirklich schuldig sein sollte und du davon überzeugt wärst (so wie ich), wäre es dann weniger schlimm für dich, wenn kein WAV zustande käme?

Wenn dem so sein sollte, könnten wir uns doch stattdessen zum Ziel machen, uns auf die Hinweise für Mazureks Schuld zu konzentrieren, anstatt frank und frei irgendwelche anderen Leute zu verdächtigen und dann großen Frust zu schieben, weil die niemals überführt werden.

Daher lasst uns doch diesen Hinweis nochmal aufgreifen:
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Übrigens wird Bitumen in Zusammenhang mit Aluminiumpigmenten (z.B. Farbton Silberbronze) auch für den Schutz von Schiffsaußenwänden benutzt. Gibt es heutzutage fertig als Mischung (s.u.).

Hatte Herr Mazurek nicht einen Fischkutter oder ein anderes Boot? Vielleicht hätte man dort auch mal die Beschichtung der Außenhaut überprüfen sollen ...

Mit dem Brett könnte er so eine Beschichtung ausprobiert haben.
Es wurde wohl auch Chlorkautschuklack verwendet:
https://chaos.press/2019/08/29/a-dead-girl-buried-in-a-box-in-the-woods-part-2-crowdsourcing-the-ursula-herrmann-cold-case/ (Archiv-Version vom 18.12.2019)

Chlorkautschuk findet ebenfalls als Bootsanstrich Verwendung:

http://store.lksshop.de/epages/61600717.mobile/de_DE/?ObjectPath=/Shops/61600717/Categories/Boot/Unterwasseranstrich

Könnte Mazurek nicht ein oder mehrere Produkt aus dem Ausland verwendet haben?
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb:Es wäre interessant gewesen, ob damals mit dieser festgestellten Kieselgur in der Firma experimentiert wurde
Warum denn "experimentiert"?  Was wäre denn das neuartige, marktfähige Ergebnis daran im Unterschied zu (günstigerer) deutscher Kieselgur? Da hat sich der Firmenchef gedacht "Hey, ich mische jetzt mal algerische Kieselgur statt deutscher rein und guck mal, was passiert." Oder wie muss man sich das Bitumen-Experiment vorstellen?
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb:Die Zusammensetzung der Bitumenlackbeschichtung sowie der sog. Silberbronze wurde von verschiedenen Sachverständigen und den Erstellern des Gutachtens (TU München, Prüfamt für bituminöse Baustoffe und Kunststoffe) als so einzigartig eingeschätzt
Aha, aber warum?

Die Gutachterin Boss hat auch gesagt, sie hätte das Tatgerät identifiziert. Und, glaubt man ihr?
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb:Es ist daher sinnlos, herumzudiskutieren, ob denn die Kieselgur oder deren Beimischung im Bitumen allgemein üblich war/ist oder nicht.
Das ist nicht sinnloser als die Diskussion zum Tonbandindiz. So nähern wir uns der Antwort auf die Frage an, warum die Produkte so einzigartig (Stichwort Experimentierstatus) gewesen sein sollen. Und ob es nicht doch fertige Produkte (z. B. für den Schiffsbedarf) aus dem Ausland gewesen sein könnten.

Vielleicht sollte man sich den gesamten Anstrich noch einmal im Kontext ansehen und dann schauen, ob es besser zu einer möglicherweise mit ausländischer Kieselgur (Sinn?) experimentierenden Bitumenfirma passt oder zu einem, der ein Motorboot und einen Fischkutter besaß und zudem mehrere Autos in seiner Werkstatt lackierte.

Daher nochmal die Fragen:
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Stell mal die Fragen ein, die dem Gutachten zu Grunde liegen. War es ein Gerichtsgutachten?

Was steht in dem Gutachten, welche verschiedenen Anstriche alle gefunden wurden, wo sie sich befanden und wie sie aufgetragen wurden? Wurden auch handelsübliche Farben festgestellt?



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16.10.2019 um 09:24
@Seps13
Zuerst müsste man allerdings noch die Frage klären ob Herr Mazurek 1981 oder davor überhaupt irgend ein Boot besessen hat. Wenn ja, wo es untergebracht war, ob er dort einen Bootsschuppen hatte, etc.


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16.10.2019 um 09:40
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es reicht ja nicht, zu sagen, DASS es unsinnig ist. Man muss auch erklären, WARUM.
Diese Erklärung gibt es seit einigen Jahren und wurde von mir inzwischen auch beliebig oft wiederholt. Das Problem ist vielmehr, dass sie kein Richter versteht. Unter Juristen habe ich bislang nur einen kennengelernt, der am Gutachten ernsthaft zweifelt. Und der diskutiert hier mit :) Ebensowenig verstehen die Richter die Ausführungen der Gutachterin. Aber die hat Routine im Umgang mit Richtern, und der glauben sie.

Neben den nicht passenden Schaltgeräuschen spielt die Raumakustik eine entscheidende Rolle. Die lässt sich z.B. einfach mit einem primitiven Mono-Kassettenrecorder vorführen:
Gerät steht senkrecht auf dem Tisch, der 6. Ton ist lauter als die Nachbarn.
Gerät liegt auf dem Tisch, der 6. Ton ist leiser als seine Nachbarn.

Eventuell ist es möglich, Juristen (die noch immer an das LKA-Gutachten glauben) zu überzeugen, indem ich die wichtigsten Widersprüche in einem Video anschaulich darstelle. Nachdem ich bereits so viel Zeit investiert habe, habe ich Zweifel, dass sich dieser zusätzliche Aufwand lohnt.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Zuerst müsste man allerdings noch die Frage klären ob Herr Mazurek 1981 oder davor überhaupt irgend ein Boot besessen hat. Wenn ja, wo es untergebracht war, ob er dort einen Bootsschuppen hatte, etc.
Er hatte eine Boot, das er am ausbauen war. Es stand unübersehbar vor seiner Werkstatt. Das wurde sicher ebenso untersucht wie Wohnung und Werkstatt. Auch das wurde zu einem Teil seines Motivs: Mit dem Lösegeld und dem Boot hätte er über die Donau und das Schwarze Meer zu seiner Weltreise abtauchen sollen. Na ja, es war kein U-Boot ;)
Findet euch doch einfach damit ab, dass die Farben an der Kistenhaube äußerst akribisch untersucht wurden. Mit dem Ergebnis, dass trotz umfangreichster Recherchen keine vergleichbaren Farben auffindbar waren.
Wenn Ähnliches mit einem Fingerabdruck geschieht, will doch auch niemand Details des Abdrucks wissen, um sich darüber zu vergewissern.


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16.10.2019 um 10:23
Zitat von roberndrobernd schrieb:Eventuell ist es möglich, Juristen (die noch immer an das LKA-Gutachten glauben) zu überzeugen, indem ich die wichtigsten Widersprüche in einem Video anschaulich darstelle. Nachdem ich bereits so viel Zeit investiert habe, habe ich Zweifel, dass sich dieser zusätzliche Aufwand lohnt.
Wenn das nicht DER Aufwand wäre, ich z. B. bin jetzt kein Techniker und fürs Verständnis wäre das echt mehr Hilfe als nur Theorie!


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16.10.2019 um 10:27
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Damit ist letztlich die Aussage, dass es das TK248 verwendet worden sein soll, nicht zu beantworten. Auch jedes andere Gerät wäre möglich.
Die Gutachterin hat nicht definitiv gesagt, dass es dieses Gerät war. Sie hat lediglich von der Wahrscheinlichkeit gesprochen, dass es das Gerät war.
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Dafür braucht er etwas Neues, neue Beweise oder bei einem Gutachten ggf. zusätzlich eine neue Tatsachengrundlage wie zum Beispiel eine umfangreiche Testreihe, in die das betreffende TK 248 zusammen mit gleichen Modellen von Grundig und mit ganz anderen Geräten und verschiedenen Jingles und verschiedenen Bedingungen einbezogen wird und in der dessen besondere Stellung dann ersichtlich untergeht.
Ja, das in etwa müsste ein neues Gutachten enthalten: eine Vergleichsreihe. Natürlich besteht auch da die Gefahr, dass wegen der vielen Variablen (Raumakustik, Mikrofonaufstellung etc.) kein abschließendes Ergebnis erzielt wird. Aber wenn kein Vergleichsgerät auch nur einmal eine Tonfolge erzeugt wie das TK, ist das schon eine Aussage. Ich kann da nur empfehlen, mal auf der HP von RA Strate, Hamburg, zum Fall Darsow nachzusehen, da ist der Beschusstest des BKA zu sehen und dann die Testreihe des Gutachters mit verschiedenen Versuchasanordnungen und Materialien.
Zitat von roberndrobernd schrieb:Findet euch doch einfach damit ab, dass die Farben an der Kistenhaube äußerst akribisch untersucht wurden. Mit dem Ergebnis, dass trotz umfangreichster Recherchen keine vergleichbaren Farben auffindbar waren.
Man hat also den Hersteller bzw. die Bezugsquelle nicht ermitteln können. Das ist aber etwas anderes in einem folgenden Schritt frank und frei zu behaupten, es müsse sich um "experimetellen Straßenbelag" handeln, und der weise, nächster Schritt, auch noch just auf die Firma des Vaters eines der Schüler.


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16.10.2019 um 10:32
Zitat von AndanteAndante schrieb:Man hat also den Hersteller bzw. die Bezugsquelle nicht ermitteln können. Das ist aber etwas anderes in einem folgenden Schritt frank und frei zu behaupten, es müsse sich um "experimetellen Straßenbelag" handeln, und der weise, nächster Schritt, auch noch just auf die Firma des Vaters eines der Schüler.
Die Firma des Vaters wurde doch nicht geprüft aber über 1700 andere Firmen.


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