Andante schrieb:Und das, was mit dem TK248 per Gutachten erzeugt werden konnte, war nun ein Jingle, in welchem der 6. Ton ebenfalls der leiseste war, wie in der Tätertonfolge, obwohl der Oktavton C, wie im Original-Jingle, eigentlich der lauteste hätte sein müssen.
Das ist nur die Behauptung der Gutachterin. Diese ist jedoch falsch, bzw. gilt nur für die von IHR verwendete Messanordnung.
Bei dieser stand das Mikrofon mittig vor den Lautsprechern (im Abstand von 10 cm zum Gerät). Steht das Mikrofon woanders, würde der 6. Ton auch mit dem TK248 ungedämpft zu hören sein. Evtl. würde dann aber wieder ein anderer Ton gedämpft sein.
Es gibt jedoch - wie das Sachverständigenbüro sinngemäß schreibt - keinerlei Anhaltspunkte, wie das Mikrofon bei der Aufzeichnung der Tätertonfolge in Wirklichkeit im Raum gestanden hat. Auch kann durch Reflektionen im Raum der Ton abgeschwächt worden sein. Auch die verwendeten Lautsprecher sind unbekannt (auch Mehrwegelautsprecher allein können diesen Effekt in bestimmten Frequenzbereichen abhängig von der Mikrofonposition erzeugen).
Wie der Sachverständige schreibt, es gibt einfach viel zu viel Unbekannte, die nicht ermittelbar sind.
Für die Aussagen der Gutachterin gilt das unter Elektrotechnikern häufig gebrauchte Sprichwort:
"Wer misst, misst Mist"
Genau das ist überwiegend die Kernaussage über sehr sehr viel Seiten auf diesem Thread, nicht nur von
@robernd, sondern anderen Schreibern, die hier gewisse akustische Kenntnisse besitzen.
Schon im Strafverfahren hatte
@2r2n die Gutachterin gefragt, ob die Raumakustik nicht dafür verantwortlich sein könne. Die Gutachterin antwortete sinngemäß: Nein, weil das Mikrofon dicht vor den Lautsprechern stand, sei die Raumakustik zu vernachlässigen.
Sie hat eben nur ihren Messaufbau im Blick gehabt und sich nicht gefragt, ob der überhaupt zwingend war. Und das ist es eben gerade nicht, jede andere Position im Raum ist möglich und dann wäre auch mit einem TK248 der Ton ungedämpft zu hören.
Das ist einfachste Physik, die Gutachterin hatte damals einfach "nur" einen Scheuklappenblick.
In Wirklichkeit gibt es eben viel zu viel Unbekannte. Da ist zum einen die Akustik des Aufnahmeraums die unbekannt ist, die Mikrofonaufstellung und die vielen anderen Beeinflussungsmöglichkeiten.
@robernd hat ja selber andere Jingles in dem in Frage kommenden Zeitbereich (um 1981) erhalten, wo die Sequenz lautstärkemäßig und obertonmäßig eine andere war und obertonmäßig diese anderen Jingles eher mit der Täterfolge übereinstimmte. Schon das Jingle dürfte anders gewesen sein.
Damit ist letztlich die Aussage, dass es das TK248 verwendet worden sein soll, nicht zu beantworten. Auch jedes andere Gerät wäre möglich.
In Wirklichkeit wäre auch mit einem TK248 KOMPLETTE Sequenz einschl. Tastengeräusche in der von der Gutachterin angenommen Aufzeichnungsart nicht zu erzeugen gewesen. Sie hat die notwendige Bedienungsschritte des TK248 und die dabei auftretenden weiteren Geräusche einfach nicht beachtet. Sie hat auch eine solche Sequenz einschließlich dem Jingle nie erzeugt. Sie hat fälschlicherweise alles einzeln betrachtet und das nicht - wie erforderlich - im Zusammenhang betrachtet. In der Versuchsanordnung der Gutachterin kann man das TK248 als Verursacher in Wirklichkeit ausschließen. Die Geräusche dürften in Wirklichkeit von einem anderen Gerät stammen, welches ist leider unbekannt.