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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.11.2019 um 16:06
robernd schrieb (Beitrag gelöscht):Das Gericht bewertet den Umstand, dass M. in zwei abgehörten Telefongesprächen Bekannten einen Preis für das Tonbandgerät genannt hat, der nicht mit seiner Aussage bei der Vernehmung übereinstimmt. Ist das jetzt bedeutsam, irrelevant oder einfach nur so albern wie manche Beiträge im Forum?
Ich finde das auch immer faszinierend, was in ganz alltägliche Dinge von Gerichten immer reininterpretiert wird.

M hatte nicht nur den Preis etwas tiefer genannt sondern auch behauptet, dass er 30kg Tonbänder miterstanden habe.

Vielleicht hat der Richter wirklich auf Grund des Telefonats angenommen, dass M wirklich 30 kg Tonbänder am Flohmarkt erstanden hat. In Wirklichkeit nannte er 20 Bänder das müsste etwa einem Gewicht von ca 6-9 kg entsprechen.

Hier ist es doch überdeutlich, im Alltag prahlt man doch mit solchen Käufen, man rundet den Kaufpreis etwas ab und übertreibt etwas mit den erworbenen Gegenständen. Klar erwähnt man dann das Negative des Einkaufs nicht. Das mache ich, das kenne ich von anderen und man weiß das. Eigene Urlaube werden über alles gelobt, auch das Gegenteil kennt man, dass einem nichts recht gemacht werden konnte (typisch Deutsch). Eigentlich sind es diese ganz normalen Über-/Untertreibungen des Alltages, welche genaugenommen solche Aussagen glaubwürdiger machen. Ich würde es als kritischer sehen, wenn M ganz exakt die Daten genannt hätte. Das würde in Wirklichkeit eher für einen nie getätigten Kauf sprechen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.11.2019 um 16:23
@Rick_Blaine auch von mir vielen Dank!
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:2. Das Gericht fand keinerlei Hinweise darauf, dass P. die Angaben machte, um bewusst M. fälschlich zu belasten. Es fand kein Motiv dafür.
Er gab doch zu, dass er einige Male einen Gebrauchtwagen mit ungedeckten Schecks bezahlt hatte, einer der betrogenen Verkäufer war Werner M. Quelle
M. hatte ihn doch auch 1981 wegen Betruges angezeigt Quelle
Das ist für gesunde Menschen natürlich kein Motiv jemanden eines derartigen Verbrechens zu bezichtigen, aber Pfaffinger hatte ja ganz offensichtlich ein durch seine Alkoholkrankheit bedingtes hirnorganisches Problem und kann da anders gedacht oder „getickt“ haben, außerdem ist so `ne Anzeige aus Pfaffingers Sicht schon sowas wie der worst case. Eine Geldstrafe zu dem nicht vorhandenen Geld oder Schulden für was man nicht unbedingt einer geregelten Arbeit nachgehen möchte, bleibt schlimmstenfalls einsitzen und ein Absinken des gewohnten Pegels mit unangenehmen Entzugserscheinungen.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:6. Das Gericht versuchte durch Befragung einiger Zeugen, die mit P. zu tun hatten, generell herauszufinden, wie man P. einschätzen müsse und kam dabei zu dem Schluss, dass weder sein Alkoholismus noch andere Probleme zwangsläufig oder auch nur gegenständlich nahelegen, dass seine Grundaussagen falsch waren.
Das verstehe ich nicht
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Bei einer Befragung im Juni steht dann noch folgendes, bevor er wieder entlassen wurde:
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Schliesslich stellt das Gericht fest:

Dass ein Spaten zum Ausgraben des Loches geeignet war, steht für die Kammer außer Zweifel. Dies haben im Übrigen auch die Zeugen S[.] und KHK T[.] bestätigt.
Der Zeuge S. ist nicht zufällig gleich mit dem Ermittler der Wochen später das Gedächtnisprotokoll des widerrufenen Geständnisses niederschrieb und mglw. auch noch Arbeitsvermittler war?!
Zitat von margarethamargaretha schrieb am 01.11.2019: Brief von Pfaffinger an einen der Vernehmer, der mit „S“ beginnt



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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.11.2019 um 16:52
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Ich denke, den Tonbandkomplex kann man weglassen. Aus mangelnder Fachkenntnis gehe ich einfach mal davon aus, dass die hier eingebrachten Argumente stimmen und das Tonband tatsächlich nichts mit den Erpresseranrufen zu tun hatte. Ich nehme also den für M. günstigsten Fall an - dennoch habe ich das Gefühl, das Gericht hätte alle übrigen Indizien ausreichend für einen Schuldspruch bewertet.

Das ist freilich eine ganz wichtige Frage für einen möglichen Antrag auf ein Wiederaufnahmeverfahren.

Meine Ansicht wird m.E. dadurch unterstützt, dass das Gericht nur bei diesem Themenbereich selbst im Urteil nur von "wahrscheinlich" spricht, während es diese einschränkende Formulierung bei anderen Themenbereichen nicht verwendet.
Das ist so nicht ganz richtig. Das Gericht gibt in der Beweiswürdigung ab Seite 293 nur das Ergebnis des Gutachtens an, etwas anderes als "Wahrscheinlich" konnte dort gar nicht stehen. Zusätzlich gibt es dort noch die weiteren Feststellungen zu dem TK248/ähnlichen Geräten.

Mit diesen Beweisen kommt das Gericht dann auf Seite 251 zum Schluss:
Bei einer umfassenden Würdigung der Erkenntnisse, dass der Angeklagte entgegen seiner Angaben einerseits das gegenständliche Tonbandgerät Grundig TK 248 nicht am 14.10.2007 auf dem Flohmarkt in Beverungen gekauft hat und anderseits bereits während seiner Echinger Zeit im Besitz eines sehr ähnlichen Spulentonbandgerätes war, ergibt sich für die Kammer vor dem Hintergrund des Aussageverhaltens des Angeklagten der zwingende Schluss, dass er bereits im Entführungsjahr 1981 im Besitz des bei ihm am 30.20.2007 sichergestellten Tonbandgerätes TK 248 war, das nach Überzeugung der Kammer für den Zusammenschnitt der Erpresseranrufe verwendet wurde.
Wenn das beschlagnahmte Tonbandgerät nicht zur Herstellung der Sequenz tauglich war, bricht natürlich dies kompett zusammen. Die übrigen Feststellungen sind dann natürlich auch bedeutungslos geworden.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.11.2019 um 17:31
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Wenn das beschlagnahmte Tonbandgerät nicht zur Herstellung der Sequenz tauglich war, bricht natürlich dies kompett zusammen. Die übrigen Feststellungen sind dann natürlich auch bedeutungslos geworden.
Das ist schon putzig, wie sehr man hier an der Vorstellung festhält, dass das TK nicht nur irgendeine, sondern DIE entscheidende Bedeutung hätte, weswegen man Mazurek hätte freisprechen müssen.

Nach der erfolglos eingelegten Revision des Verurteilten, hat der BGH im Januar 2011 eine Pressmitteilung veröffentlicht. Hier ist sie im Wortlaut:

Nach den Feststellungen des Landgerichts Augsburg hatte sich der in finanzielle Schwierigkeiten geratene Angeklagte entschlossen, am 15. September 1981 die zum Tatzeitpunkt zehnjährige Ursula Herrmann zu entführen, um mit dem geforderten Lösegeld seine Finanzen zu sanieren. Hierzu ließ er in einem Waldgebiet von einem Mittäter eine Grube ausheben, in die er eine selbst gefertigte, ca. 140 x 72 x 60 cm große Holzkiste verbrachte, die er mit als Lüftungssystem gedachten Plastikrohren, einem Transistorradio sowie elektrischem Licht versah und mit Getränken, Süßigkeiten, Büchern, Taschenradio, Decken und einem Jogginganzug bestückte. In den Abendstunden des 15. September 1981 lauerte der Angeklagten dem auf dem Heimweg befindlichen Mädchen auf, riss es vom Fahrrad und schleppte es – möglicherweise betäubt – zu der 800m entfernt vergrabenen Kiste. Er sperrte das Kind in die Kiste, verschloss den Deckel und bedeckte die Kiste vollständig mit Erdreich. Mit zuvor gefertigten und sodann versandten Erpresserbriefen forderte der Angeklagte von der Familie des Mädchens zwei Millionen DM Lösegeld. Als diese am 18. September 1981 ein Lebenszeichen verlangten, begab sich der Angeklagte zur Kiste und stellte fest, dass das Mädchen nicht mehr lebte. Er brach daraufhin den Kontakt zur Familie des Opfers ab. Die Kiste wurde am 4. Oktober 1981 von der Polizei aufgefunden; Ursula Herrmann war infolge Sauerstoffmangels erstickt.

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge (§ 239a Abs.1, Abs.3 StGB*) zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Die Überzeugung von der Täterschaft gründet auf einer Fülle von Indizien, unter anderem Aufzeichnungen überwachter Telefonate des Angeklagten aus November 2007 und Mai 2008, in denen sich der Angeklagter in einer Weise zum Tatverdacht und zu Verjährungsfragen äußert, dass die Strafkammer annehmen konnte, er sei an der Tat beteiligt gewesen. Außerdem hat die Strafkammer ausgeschlossen, dass eine andere Person der maßgebliche Täter gewesen sein könnte. Da sich dem Angeklagten aufdrängen musste, dass die angebrachten Plastikrohre als Lüftungssystem untauglich sind, habe er den Tod des Mädchens leichtfertig verursacht.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten, mit der er die Verletzung formellen und materiellen Rechts rügt, als unbegründet verworfen. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 19. Januar 2011 – 1 StR 569/10

Landgericht Augsburg – Urteil vom 25. März 2010 – 8 Ks 200 Js 103990/07

Karlsruhe, den 26. Januar 2011


Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2011&Sort=3&Seite=3&nr=54845&pos=108&anz=111&Blank=1

Nicht ein Wort über das TK oder sonst ein Tonbandgerät. Auch der BGH maß offensichtlich dem TK nicht die Bedeutung bei, die die Gläubigen, Unstertützer und Jünger von W.M. ihm beimessen.

Es ist ja schon irgendwie klar, dass wenn man nur einen Hammer hat, man überall Nägel sieht. Will sagen: Als Dipl. Ingenieur, Mathematiker, Physiker oder sonstiger Anwärter auf den Nobelpreis, möchte man sich natürlich bevorzugt mit dem technischen Krams auseinandersetzen. Und es ist auch schon zu sehen, wie man hier gemeinsam im Sandkasten spielt und über den Tonka-Bagger fachsimpelt.

Man muss sich aber auch irgendwann damit abfinden, dass man die Welt nicht nur mit dem Produzieren heißer Luft verändern kann.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.11.2019 um 17:38
@Lichtenberg

Das was Du anführst ist nicht der Beschluss des BGH. Das ist nur die Pressemittelung und den hat die Pressestelle des BGH verfasst. Was für den Strafsenat wichtig ist oder wichtig war, findest Du vielleicht in dem eigentlichen "Beschluss" des BGH. Den findest Du hier:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=a00a4957f96870d5d483ada7ab6828a5&nr=54846&pos=0&anz=1


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.11.2019 um 17:38
Verstehe ich das richtig:

WM hat bei einem abgehörten Telefonat erzählt, dass er das TK 248 und die Bänder (mit von ihm nicht geschätzter Musik drauf) auf dem Flohmarkt in Beverungen erstanden hat. Er nennt einen niedrigeren Preis (15 statt 20 €) und findet es außerdem grotesk (zum kaputt lachen), dass dieses Gerät beschlagnahmt wurde, allerdings ärgerlich, dass er es noch nicht zurückbekommen hat.

Ist das richtig zusammengefasst?

Daraus leitet das Gericht ab: Da WM einen 5€ niedrigeren Preis nennt, ist vermutlich die ganze Flohmarkt-Geschichte gelogen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.11.2019 um 17:40
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb:sondern wundere mich immer über diese immer wieder geäußerte Mutmaßung, dass die Ermittlungen „wegen der drohenden Verjährung“ so stark Fahrt aufgenommen hatten.
Du meinst also, es war einfach der Ehrgeiz einer neuen Leitung, cold cases zu lösen?
Ich weiß natürlich nicht sicher, warum es zu neuen Ermittlungen kam. Eine neue Schwerpunktsetzung bei Ermittlern durch neue Leitungen ist gar nicht so selten. Aber die angeordneten Ermittlungen waren dann gewiss nicht ausschließlich auf Mazurek gemünzt, den man endlich drankriegen wollte. Sondern es war schlicht und einfach der Wille, diesen ungeklärten Fall neu anzusehen und womöglich doch noch zu lösen.

Natürlich war allen Beteiligten klar, dass die dreißigjährige Verjährungsfrist in 2011 ablief - aber nur, sofern nicht einer der gesetzlichen Unterbrechungstatbestände für die Verjährung eintreten würde. Und den Rechtsprofis bei der StA war selbstverständlich klar, wodurch alles gesetzlich die Verjährung durchbrochen werden kann. Es war also die vielfach behauptete Eile nicht geboten.

Ich denke schon, dass die alten Akten mit neuen Augen angesehen wurden. Natürlich nahm man die damals Verdächtigen dabei auch mit ins Visier. Da Mazurek damals schon ein heißer Kandidat war, wurde auch er natürlich wieder überprüft. Was letztendlich konkret dazu führte, dass man bei ihm als dann offensichtlich Hauptverdächtigem hängenblieb, weiß ich nicht, da ich die Akten nicht kenne. Aber irgendwas muss da gewesen oder neu festgestellt worden sein.


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06.11.2019 um 17:44
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Das was Du anführst ist nicht der Beschluss des BGH. Das ist nur die Pressemittelung und den hat die Pressestelle des BGH verfasst.
Moment, hatte ich nicht darauf hingewiesen, es handle sich um die Pressemitteilung? Schauen wir doch gleich mal nach:
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Nach der erfolglos eingelegten Revision des Verurteilten, hat der BGH im Januar 2011 eine Pressmitteilung veröffentlicht.
Ja, hatte ich auch so in Erinnerung. Da habe ich was von Pressemitteilung geschrieben. Dennoch vielen Dank für Deinen wertvollen Hinweis, dass Beschlüsse vom Gericht und Pressemitteilungen von der Pressestelle kommen.

Schauen wir mal kurz in den von Dir verlinkten Beschluss:

In diesem Verfahren wurde das Rechtsmittel ohne weitere Begründung verworfen. Rechtskräftig ist somit die Entscheidung der Vorinstanz geworden, das Aktenzeichen der Vorinstanz können Sie der Pressemitteilung entnehmen.

Da scheint ein Fehler passiert zu sein. Ich bin mir aber absolut sicher, dass der nicht bei Dir zu finden ist.


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06.11.2019 um 17:44
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Das ist schon putzig, wie sehr man hier an der Vorstellung festhält, dass das TK nicht nur irgendeine, sondern DIE entscheidende Bedeutung hätte, weswegen man Mazurek hätte freisprechen müssen.
Was ist daran „putzig“? Was hatte man denn außer dem TK noch Neues an Indizien um eine Anklage -für die es 1982 nicht gereicht hat – zu erheben?
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Will sagen: Als Dipl. Ingenieur, Mathematiker, Physiker oder sonstiger Anwärter auf den Nobelpreis
Das ist doch absolut unnötig nach dem roten von gestern!


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06.11.2019 um 17:48
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb:Daraus leitet das Gericht ab: Da WM einen 5€ niedrigeren Preis nennt, ist vermutlich die ganze Flohmarkt-Geschichte gelogen.
Nein es gibt sicherlich weitere, eben die Zeugenaussagen von Beverungen. Ich habe aber Problem den Erzählung von M nur den ganzen Wahrheitshehalt zu negieren, wenn ich so etwas lese. Es ist grundsätzlich sehr schwierig zu bewerten, aber dieser Telefonmitschnitt hat das Gericht definitiv als belastend angesehen, ich sehe es eben anders, eher im Gegenteil, wie ich schon geschrieben hatte (spielt natürlich keine wirkliche Rolle). Auch ähnliche unkorrekte Erinnerungen an den Preis der Ehefrau von M störte sich das Gericht. Also wenn ich etwas bei EBay ersteigere und groß und breit meiner Frau davon erzähle, wird sie auch entsprechend daneben liegen. Als ich das Urteil an diesem Punkt gelesen hatte, hatte ich zufällig am Tag zuvor etwas bei EBay ersteigert und das meiner Frau ausführlich davon erzählt. Ich hatte die Probe aufs Exempel dann gemacht, ich habe meine Frau nach dem ersteigerten Preis gefragt, er lag deutlich höher als der berichtete Preis und das schon am nächsten Tag!


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.11.2019 um 17:49
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb:Daraus leitet das Gericht ab: Da WM einen 5€ niedrigeren Preis nennt, ist vermutlich die ganze Flohmarkt-Geschichte gelogen.
Nein, daraus allein leitet das Gericht das natürlich nicht ab. Leider kennen wir außer der besagten zusammenhanglos aus dem Urteil gerissenen Stelle nicht, was das Gericht noch alles für seine Auffassung anführt.

Aber das ist hier so eine beliebte Volksverdummungsmethode: Man nimmt einen Satz aus dem Urteil und behauptet dazu, mehr habe das Gericht zu dem Thema nicht gehabt.

Das stimmt natürlich nicht, aber nachprüfen kann es niemand, der das Urteil nicht vollständig hat. Also fällt man entweder auf solche Spielchen rein oder man bleibt skeptisch.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.11.2019 um 18:02
Zitat von AndanteAndante schrieb:Aber das ist hier so eine beliebte Volksverdummungsmethode: Man nimmt einen Satz aus dem Urteil und behauptet dazu, mehr habe das Gericht zu dem Thema nicht gehabt.
siehe meinen letzten Beitrag ...

Übrigens hat das niemand behauptet und so dumm ist hier niemand, denke ich, dass er tatsächlich annimmt ein zitierter Textabschnitt sei alles, was gesagt wurde.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.11.2019 um 18:05
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb:und so dumm ist hier niemand, denke ich, dass er tatsächlich annimmt ein zitierter Textabschnitt sei alles, was gesagt wurde.
Doch, durch den ganzen Thread zieht sich, dass einige hier so leichtgläubig sind. Und darauf wird dann auch gesetzt.


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