@Andante Na ja das mit dem "Herrschaftswissen" wie Du es bezeichnest hat mich damals auch ein wenig gestört. Aber das ist doch eben so in einem solchen Forum. Nicht jeder hat den gleichen Informations- und Wissenstand. Die meisten hier sind aussenstehende die aus unterschiedlichsten Gründen Interesse an diesem Kriminalfall haben. Es bekommt ja auch nicht jeder Akteneinsicht in Strafakten sondern nur die gesetzlich festgelegten Adressaten können unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht nehmen. Aber das weisst Du ja besser wie ich.
Was ich nicht verstanden habe, dass aus diesen Gründen dieser Thread so lange still gelegt wurde. Die "Aufsicht" hier möge es mir verzeihen aber das hatte etwas von Zensur. Ich habe ehrlich gesagt nie damit gerechnet, dass das Urteil hier bzw. im Internet irgendwann einmal verfügbar ist. Ich dachte immer da stehen rechtliche Gründe dagegen aber dem ist wohl nicht so (zum Glück).
Dürften z. B. weitere Beschuldigtenvernehmungen anonymisiert ebenfalls veröffentlicht werden? Mich würden z. B. die Vernehmungen des Komplexes HW interessieren. Wahrscheinlich nicht nur mich sondern auch einige andere hier im Forum. Ist das zulässig?
Wir sollten uns nicht nur am Urteil festklammern das ich natürlich akzeptiere aber trotzdem hinterfragen darf, weil es trotzdem so viele ungeklärte Fragen gibt und die Ermittlungen so lange Zeit gedauert haben. Die größte Absurdität die ich bis heute nicht verstehen kann ist die, dass ein KP im Ermittlungsverfahren in achtziger Jahren als "unglaubwürdig" eingestuft wird und dann kurz vor der Verfolgungsverjährung von dem Gericht anders eingestuft wird nämlich glaubwürdig. Das geht in meinen Kopf gar nicht rein,
Ohne KP mit der Einstufung glaubwürdig und ohne das TK Gutachten hätte es wohl keine Verurteilung von WM gegeben, wobei der Zeugenbeweis m. E. n. mehr Gewicht hatte als das TK Gutachten. Wäre beides gekippt, wäre WM m. E. n. niemals verurteilt worden.
Um es noch mal deutlich zu machen, mir geht es nicht um WM, sondern darum, dass es offenbar zu einer Glaubensfrage wurde ob man KP s Aussagen glauben schenken kann oder nicht. Der Staatsanwalt hatte damals ja das Verfahren gegen KP eingestellt, weil er es offenbar anders bewertete oder etwa nicht? Ich formuliere das zuvor ausdrücklich als Frage.
Wenn diese beiden Indizien wegfallen würden, so hätte er wohl niemals verurteilt werden dürfen, da dann auf jeden Fall der Grundsatz: In dubio pro reo zum tragen gekommen wäre oder etwa nicht?