Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
13.01.2021 um 14:20JosephConrad schrieb:So hat er begonnen systematisch das Urteil nach wissenschaftlichen / logischen Fehlern abzusuchen:Wobei er allerdings übersieht, dass ein Urteil nicht dem entsprechen kann und muss, was seine eigenen wissenschaftlichen Kriterien sind und was seine Logik ist.
Ein Urteil unterliegt eigenen Gesetzmäßigkeiten und einer eigenen Logik, womit @robernd sich aber nicht befassen will oder kann, woher denn ja auch seine Empörung über die blöden Richter, die nichts blicken, beruht, egal, ob es um die Richter des Strafverfahrens oder um die des Zivilverfahrens geht. Und so lange @robernd sich weigert, zur Kenntnis zu nehmen, nach welchen Regeln ein Strafgericht und nach welchen anderen Regeln ein Zivilgericht zu verfahren haben, wird sich daran auch nichts ändern.
So glaubt er ja bis heute, wie man seiner HP entnehmen kann, dass er - über Journalisten - nur genug Öffentlichkeit gewinnen muss, damit sich die Strafgerichtsbarkeit automatisch wieder mit dem Fall WM befasst. Dass das ein Irrglaube ist, wurde hier ja schon öfter diskutiert.
Es führt eben kein Weg an einem erfolgreich abgeschlossenen Wiederaufnahmeverfahren vorbei, wenn WM freikommen will. Nach meinem Eindruck hat MH eher verstanden, dass dafür erste Voraussetzung ein Antrag auf Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens ist und dass für einen solchen Antrag neue Tatsachen bzw. Beweismittel gebraucht werden, die darüber hinaus, so steht es im Gesetz, geeignet sein müssen, zu einem Freispruch zu führen.
Ein neues Tonbandgutachten könnte ein Versuch sein. Angeblich, so MH damals, gebe es aber bundesweit keinen einschlägig bewanderten, bekannten bzw. vereidigten Sachverständigen, der so ein neues Gutachten liefern könnte (bzw. bereit wäre, unter @robernds Ausarbeitungen seine Unterschrift zu setzen), und @robernd selber ist ja - zumindest mach seinem Ausbildungsberuf - kein „öffentlicher“ Experte auf dem angesprochenen Gebiet. Daher, so MH damals in der Diskussion, habe man im Zivilprozess ja so viel Hoffnung darauf gesetzt, dass das Zivilgericht ein neues Tonbandgutachten einholt und dafür einen Sachverständigen aussucht.
Nun, diese Hoffnung hat sich zerschlagen. Wenn man denn aber überhaupt noch einen Wiederaufnahmeantrag zustandebringen will, führt kein Weg an einer entsprechenden Gutachtersuche vorbei. Wenn es wirklich in D keinen solchen geben sollte, müsste man sich halt mal im Ausland umsehen.
Dass bei einem neuen Gutachten das Wiederaufnahmegericht sagen könnte, dass es nicht geeignet ist, zu einem Freispruch zu führen, weil WM auch ohne Tonbandgutachten verurteilt worden wäre: diese Gefahr besteht allerdings.