monstra schrieb:@robernd kann zwar nicht ausschließen, dass ein TK 248 (irgendwo in der Kette) zur Erstellung verwendet worden ist (das geht nicht - ist aber sehr unwahrscheinlich, da es technisch keinen Nutzen hätte, so ein Tonbandgerät zu verwenden)
Da hast du Recht. Es ist prinzipiell nicht möglich, zu beweisen, ob ein Gerät für einen beliebigen, unbekannten Zweck, verwendet wurde. Ebenso wenig wie sich beweisen lässt, dass Radioaktivität in kleinen Dosen unschädlich ist. Oder dass Handy Strahlung unschädlich ist. Oder dass Corona Impfmittel wirklich keine Nebenwirkungen haben.
Deshalb muss in Technik und Wissenschaft prinzipiell immer derjenige, der eine Behauptung oder Theorie aufstellt, diese auch beweisen. Um eine Behauptung zu widerlegen reicht EIN Gegenbeispiel. So werden regelmäßig auch bereits anerkannte Theorien mit immer noch genaueren Methoden überprüft. Dazu gehört z.B. Einsteins Relativitätstheorie.
Wir brauchen also eine gemeinsame Basis. Die ist in diesem Fall im LKA-Gutachten und im Urteil festgeschrieben: Das TK 248 wurde angeblich (von mir aus auch wahrscheinlich) verwendet, um die per Telefon übertragene Tätertonfolge zusammenzustellen. Und zwar durch akustische Überspielung vom TK auf ein zweites Gerät.
Unter der Voraussetzung lässt sich eindeutig beweisen, dass das TK 248 dafür nicht verwendet werden kann.
Ich habe nichts dagegen, wenn jemand die angebliche Verwendungsweise des TK 248 nachträglich verändert. Das hat dann mit dem Urteil natürlich nichts mehr zu tun. Ob das juristisch akzeptabel ist, interessiert mich persönlich herzlich wenig.
Ich habe mittlerweise so viele Informationen und belastbare Messdaten gesammelt, dass sich auch andere Verwendungen ziemlich schnell widerlegen lassen dürften.
Das hat es bereits mehrfach gegeben. Z.B. mit der nachträglichen Behauptung, dass die Schaltgeräusche nicht durch den Überspielvorgang entstanden sind sondern durch Aneinanderkleben von Bandstückchen. Auch ich habe verschiedene Alternativmöglichkeiten im Kopf, deren Widerlegung in meinen Ausführungen bereits berücksichtigt ist. Das ist nun einmal so, wenn man sich zwischen 1955 und 1985 mit allen denkbaren Tricks des analogen Tonbandelns beschäftigt hat (danach ist es digital geworden). Wer meine Texte sorgfältig liest, ahnt, um was es sich dabei handelt.