Und um das mit den revisionsfesten Urteilen noch mal näher zu erklären:
Dass ein Urteil „revisionsfest“ ist, ist entgegen einer landläufigen Meinung noch nichts Schlechtes an sich. Sondern - immer in Ansehung der gesetzlichen Lage und nicht von vox populi - sogar positiv, bescheinigt es doch anständige Arbeit, an der das Revisionsgericht nichts auszusetzen hatte. Schlecht ist es nur für denjenigen, dessen Revision aussichtslos war, also wahlweise für Angeklagten oder StA. Und da Verteidiger sich vielfach öffentlich äußern, wenn ihre Revision erfolglos war, schleicht sich in die Köpfe dann hinein, dass ein „revisionsfestes“ Urteil per se was immer was Negatives sein müsse. Stimmt aber nicht.
Dem Gericht kann es übrigens unter einem Aspekt egal sein, ob sein Urteil revisionsfest ist oder nicht, nämlich unter dem Aspekt der Arbeit. Denn wird das Urteil aufgehoben und zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen, bekommt automatisch eine andere Strafkammer die Sache und muss sich damit herumschlagen. Für die ursprünglich mit Sache befasste Strafkammer ist das Thema so oder so erledigt, egal ob die Revision zurückgewiesen wurde oder das Urteil aufgehoben wurde und jetzt an eine andere Kammer kommt.
Nun möchte man als Richter eigentlich meistens nicht gerne Kollegen zusätzliche Arbeit machen und gibt sich unter diesem Gesichtspunkt halt schon Mühe mit dem Prozess und mit dem Urteil, damit keine Zurückverweisung kommt.
Auch wenn es kaum jemand glaubt, gibt sich ein Gericht aber auch deshalb Mühe, weil es schon die wirklich Schuldigen erwischen will und keine Unschuldigen.
monstra schrieb:Ob die neuesten Lockdown-Vorschriften rechtmäßig sind oder nicht, weil ein Zitiergebot nicht beachtet wurde, ist nur eine relativ unbedeutende Nebenfrage, wenn es um ihre Akzeptanz in der Bevölkerung geht.
Das Problem ist ja, dass ein Gericht nicht von selbst hingeht und so was entscheidet.
In der Bevölkerung gibt es nun mal immer ein paar Korinthenkacker, Besserwisser, Oberlehrer und Prozesshansel, die erst zum Anwalt und dann als Kläger zum Gericht laufen und genau mit dieser Argumentation Klage erheben, so dass sich das Gericht dann mit so was herumschlagen muss. Das kann man aber nicht dem Gericht vorwerfen.
Dieses „Das ist mein Recht“ ist halt in der Bevölkerung fest verankert. Insgeheim verdreht mancher Richter innerlich die Augen, wenn er das jeden Tag zigmal hört.