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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
Ram13 ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.01.2021 um 10:43
Zitat von AndanteAndante schrieb:nachzulesen auf S. 291 bis 295 des Urteils
Da hat sich vermutlich ein Tippfehler eingeschlichen. Es muss heißen: S. 191 ff. des Urteils.

Nur der Vollständigkeit wegen. Auch wenn sich niemand hier sonst die Mühe macht, dort mal nachzulesen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.01.2021 um 10:47
Zitat von AndanteAndante schrieb:PS: Und die am Ende sich ergebende Überzeugung des Gerichts von Mazureks Täterschaft entstand natürlich nicht allein aus den Zeugenaussagen zum Tonbandgerät plus Tonbandgutachten, also dem Tonbandkomplex insgesamt, sondern aus vielen weiteren hinzutretenden Indizien, nachzulesen auf S. 291 bis 295 des Urteils

In diesem Gesamtgefüge ist das Tonbandgutachten, isoliert betrachtet, keineswegs DER tragenden Baustein für die Verurteilung. Ist mir ein Rätsel, wie man so was wirklich glauben und ernsthaft vertreten kann.
Es ist doch wirklich auffallend ,wie unser juristisches Trio hier stets bemüht ist, uns, die wir am LKA Gutachten berechtigte Zweifel haben,
die Auswirkungen für das komplette Verfahren gegen Mazurek kleinzureden. Und das ohne einen einzigen Tag in der Verhandlung gesessen zu haben, und ohne ein Wort mit prozessnahen Personen oder Verantwortlichen gesprochen zu haben.

Die zeitgenössischen Presse zum Verfahren beschreibt das so:
Dieses Tonbandgerät vom Typ Grundig TK 248 ist sozusagen das Herzstück der Anklage. Wenn Staatsanwältin Brigitta Baur das Gericht davon überzeugen kann, dass dieses Gerät bei den fünf mysteriösen Schweigeanrufen benutzt wurde, die am zweiten und dritten Tag nach der Entführung bei den Eltern Ursula Herrmanns eingingen, dann wird Werner M. verurteilt werden. Wenn es der Verteidigung gelingt, dieses Beweismittel zu erschüttern, dann spricht viel dafür, dass der Angeklagte freigesprochen werden muss.

Deshalb herrscht zum ersten Mal seit Wochen wieder Hochspannung im Augsburger Schwurgerichtssaal, als Dagmar Boss zu ihrem Vortrag anhebt. Sie gibt zunächst einen kleinen Grundkurs in Phonetik für all die Laien im Gericht: Was ist eine Sinuswelle, was ist eine Amplitude, wie lassen sich die magnetischen Aufzeichnungen auf einem Tonband graphisch sichtbar machen. Dann spielt sie die fünf Erpresseranrufe vor. Der erste, am 17. September 1981, dem Tag nach der Entführung, 17 Uhr: 18 Sekunden lang nichts außer einem starken Rauschen und einigen unidentifizierbaren Geräuschen. Anruf zwei, am nächsten Vormittag: 30 Sekunden lang Stille, nur unterbrochen von einem Geräusch, das wie ein Kratzen am Telefonhörer klingt. Die nächsten drei Anrufe, in kurzen Abständen hintereinander: Im Abstand von sechs Sekunden hört man je zweimal das Erkennungssignal des Radiosenders Bayern 3 - die Tonfolge C-F-F-A-A-C-A, die ersten sieben Töne des Liedes "So lang der Alte Peter", davor, dazwischen und danach mehrere Schaltgeräusche. Beim letzten Anruf werden die Geräusche überlagert von der verzweifelten Stimme der Mutter Ursula Herrmanns: "Lassen Sie doch das Signal, tun Sie doch mit mir sprechen, sagen Sie doch ja oder irgendwas, irgendwas von der Ursula!
Dagmar Boss ist seit mehr als 20 Jahren in die Ermittlungen im Fall Ursula Herrmann eingebunden. In dieser Zeit habe sie die Erpresseranrufe bestimmt tausend Mal abgehört, sagt sie. Jedes einzelne Schaltgeräusch ist in ihrem akustischen Gedächtnis gespeichert. Jedes alte Tonbandgerät, das ihr in dieser Zeit in die Hände kam, habe man überprüft, ob es vielleicht ähnliche Geräusche produziere wie die in den Erpresseranrufen.

Als sie das Grundig TK248 aus dem Haus von Werner M. untersuchte, "da hatte ich", sagt sie, "doch ein sehr starkes Aha-Erlebnis". Das Geräusch der Starttaste und das der Pausetaste zeigten für sie deutliche Ähnlichkeiten mit Geräuschen des "Tätermaterials". Man kann das an der oszillographischen Darstellung der Geräusche sehen, aber aussagekräftiger sei für sie das, was sie höre, sagt Dagmar Boss. "Das Ohr ist das beste Analysegerät." Allerdings braucht man ein geschultes Ohr, um Unterschiede oder Übereinstimmungen zwischen den kurzen Krächzlauten zu identifizieren: Ist es ein rollendes "Krrrrrrk" oder eher ein reibendes "Krchk" oder eine sehr schnelle Abfolge von "Krkrkrkrk"? Nach mehrmaligem Hören würde man, wenn auch mit ungeschultem Ohr, wohl sagen: "Könnte schon sein." Aber wer weiß, ob es nicht noch viele andere Geräte gibt, deren Tasten ähnliche Geräusche verursachen?

Wenn man nun ein originales B-3Signal mit dem TK 248 aus dem Besitz von Werner M. aufnimmt und dann über die eingebauten Lautsprecher wieder abspielt, dann sieht die graphische Darstellung derjenigen der Erpresseranrufe verblüffend ähnlich. Auch hier ist das hohe C deutlich abgemagert. Das liegt, hat Dagmar Boss herausgefunden, daran, dass das Tonsignal auf den beiden Tonspuren des Magnetbandes mit einer minimalen Zeitverzögerung von etwa 0,3 Millisekunden ankommt. Dadurch überlagern sich die Sinuswellen so, dass sie sich gerade beim höchsten Ton teilweise neutralisieren - die Amplitude der Welle wird kleiner, der Ton verliert an Lautstärke. Diese Zeitverzögerung wiederum wird verursacht durch eine leichte Fehlstellung des Aufnahmekopfes - ein individuelles Merkmal dieses einen Gerätes. "Auf diesem Hintergrund", fasst Dagmar Boss ihr Gutachten zusammen, "ist davon auszugehen, dass es sich bei dem untersuchten Tonbandgerät wahrscheinlich um eines der Geräte handelt, die für den Zusammenschnitt des Tatmaterials verwendet wurden."

Fragt sich nur: Was genau heißt "wahrscheinlich"? Das fragt auch der Vorsitzende Richter Wolfgang Rothermel. Das LKA, erläutert die Sachverständige, verwende eine Skala, die von "nicht entscheidbar" bis "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" reicht, mit den Zwischenstufen "möglich", "wahrscheinlich", "mit hoher Wahrscheinlichkeit" und "mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit". Aber in Prozenten könne man das nicht ausdrücken. "Das lehnt sich an den normalen Sprachgebrauch an", sagt Dagmar Boss. "Wahrscheinlich bedeutet wahrscheinlich."

Walter M.s Verteidiger werden sich nun bemühen, das in hohem Grad belastende Gutachten zu relativieren, etwa dadurch, dass man ähnliche Merkmale wie bei dem beschlagnahmten TK248 auch bei anderen Geräten nachweist. Ob das gelingt, ist fraglich. Am Ende dieses Tages jedenfalls liegt die Staatsanwaltschaft nach Punkten klar in Führung.

Quelle: https://www.sueddeutsche.de/bayern/prozess-ursula-herrmann-spurensuche-in-der-sinuskurve-1.33296

Es ist also nicht nur das qualitative Fazit von DBs Gutachten. Es ist auch ihr Gerede um das Gutachten in der Verhandlung was die Meinungen der Richter und der Zuhörer prägt und beeinflusst.

Da könnt ihr doch über Wahrscheinlichkeiten und deren qualifizierte Aussage, in Bezug auf den Verurteilten, sinnieren bis ihr schwarz werdet.

Und nochmal: Das LKA veröffentlicht "hoch wahrscheinlich"...was ein Nachwort.

@monstra
die göttliche Eingebung in Form der Urteilsbestätigung durch 5 Richter. Das nenne ich mal Wechselwirkung. qed.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.01.2021 um 11:18
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Da hat sich vermutlich ein Tippfehler eingeschlichen. Es muss heißen: S. 191 ff. des Urteils.
Zugegeben, ich neige zu Tippfehlern. Aber in diesem Fall meinte ich die „Gesamtwürdigung“, die ab S. 291 unten anfängt. Wer will, kann zu den dort zusammengefassten Einzelindizien ja dann noch jeweils das nachlesen, was das Gericht (mit Angabe der Fundstelle) zu jedem Einzelindiz vorher ausgeführt hat.
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Auch wenn sich niemand hier sonst die Mühe macht, dort mal nachzulesen.
Ich habe den Ei druck, manche sind noch stolz drauf, nie eine Zeile des Urteils gelesen zu haben. Sie meinen, es reicht, „Dokus“ anzusehen oder Zeitungsmeldungen zu lesen.
Zitat von julina32julina32 schrieb:Die zeitgenössischen Presse zum Verfahren beschreibt das so:
q.e.d.

Es ist unerheblich, was die zeitgenössische Presse schreibt. Entscheidend ist, was im Urteil steht. Denn nur das haben die Richter gemacht und unterschrieben. Sie haben nicht gemacht und unterschrieben, was in der zeitgenössischen Presse steht.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.01.2021 um 11:26
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es ist unerheblich, was die zeitgenössische Presse schreibt. Entscheidend ist, was im Urteil steht. Denn nur das haben die Richter gemacht und unterschrieben. Sie haben nicht gemacht und unterschrieben, was in der zeitgenössischen Presse steht.
Die Richter haben sich doch so schmerzhaft in ihrem Beratungszimmer beraten. Warst du da auch dabei? Der Prozessbeobachter aus der zeitgenössischen Presse wird
im Gegensatz zu dir höchstwahrscheinlich Fragen zur Anklageschrift beantwortet bekommen haben. Siehe Zusammenhang. Und im Gegensatz zu deinen Verzerrungen hier mithilfe einer tendenziös zusammengereimten aber zweifelsfreien Meinung des Gerichts, hat die Presse uns hiermit einen realitätsnahen Einblick zu dem Prozesstag zum Gutachten gegeben. Dieser war nicht eingefärbt durch Supporterblickwinkel oder ähnlichen Tendenzen. Zudem erfolgte auch eine Wertung des Gutachtens zu dessen Belastungscharakter, den du hier kleinreden willst. Vergibst in einer Indizienkette wahllos Prozentanteile für Einzelindizien.
Was ist das hier. Grundausbildung für Justizfachangestellte?


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20.01.2021 um 12:54
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es ist unerheblich, was die zeitgenössische Presse schreibt. Entscheidend ist, was im Urteil steht. Denn nur das haben die Richter gemacht und unterschrieben. Sie haben nicht gemacht und unterschrieben, was in der zeitgenössischen Presse steht.
Ja, der altbekannte Textbaustein, mit dem sich Richter (nicht Justizfachangestellte...) gegen die öffentliche Meinung wappnen...

Das ist nun mal das Wesen der Berichterstattung. Der Journalist beschreibt, was er im Saal gesehen und gehört hat. Und das ist wahrlich nicht unerheblich, eröffnet es doch all denen den Zugang zum Geschehen, die nicht dabei waren.

Die Darstellung in der SZ ist im Übrigen absolut zutreffend. Sie findet sich im Wesentlichen auch so im Urteil wieder. S. 201 ff. Mit dem Unterschied, dass das Gericht nach seiner Beweiswürdigung die Wahrscheinlichkeit getilgt hat:
Aufgrund der überzeugenden und nachvollziehbaren Ausführungen der Sachverständigen Dr. ... geht die Kammer davon aus, dass das fragliche Tonbandgerät Grundig TK 248 für den Zusammenschnitt der B3-Signale, die bei den Erpresseranrufen abgespielt wurden, Venwendung fand.



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20.01.2021 um 13:01
Zitat von monstramonstra schrieb:Das ist nun mal das Wesen der Berichterstattung. Der Journalist beschreibt, was er im Saal gesehen und gehört hat. Und das ist wahrlich nicht unerheblich, eröffnet es doch all denen den Zugang zum Geschehen, die nicht dabei waren.

Die Darstellung in der SZ ist im Übrigen absolut zutreffend. Sie findet sich im Wesentlichen auch so im Urteil wieder. S. 201 ff. Mit dem Unterschied, dass das Gericht nach seiner Beweiswürdigung die Wahrscheinlichkeit getilgt hat:
Wer übrigens die Reportagen von H. Holzhaider verfolgt, wird feststellen, dass er sehr reflektiert schreibt und sich durchaus auch einmal massiv gegen ein gefälltes Urteil einsetzt. Meines Erachtens ein unwahrscheinlich guter Journalist!
Und: Nein, ich bin weder von der Justiz, noch Journalist. Aber Prozessbeobachter.


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20.01.2021 um 13:01
Zitat von monstramonstra schrieb:Die Darstellung in der SZ ist im Übrigen absolut zutreffend. Sie findet sich im Wesentlichen auch so im Urteil wieder. S. 201 ff. Mit dem Unterschied, dass das Gericht nach seiner Beweiswürdigung die Wahrscheinlichkeit getilgt hat:
Diskutieren wir jetzt den Fall in der öffentlichen Darstellung oder den Fall, wie er im Urteil dargestellt ist? Da muss man sich halt entscheiden. Deckungsgleich ist das eben nicht.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.01.2021 um 13:18
Zitat von AndanteAndante schrieb:Diskutieren wir jetzt den Fall in der öffentlichen Darstellung oder den Fall, wie er im Urteil dargestellt ist? Da muss man sich halt entscheiden. Deckungsgleich ist das eben nicht.
Hier schon.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.01.2021 um 13:20
Zitat von monstramonstra schrieb:Hier schon.
Ja leider offenbar. Deshalb fehlt es auch an Sachlichkeit.

Ich kann ja verstehen, dass man sich auf Medienberichte verläßt, wenn keine anderen Quellen zur Verfügung stehen. Wenn man aber andere Quellen hat, sollte man die zur eigenen Meinungsbildung schon mit heranziehen. Muss aber natürlich jeder selber wissen.


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Palio ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.01.2021 um 13:25
Was diskutieren wir überhaupt gerade? Ob Mazurek auch ohne das Tonbandgerät verurteilt worden wäre?
Wahrscheinlich wäre er gar nicht angeklagt worden. Also war das Ding schon ausschlaggebend.

Dann erfuhr aber das TK eine Aufwertung durch Mazurek selbst, indem dieser so tat, als könnte das Gerät sprechen und gegen ihn aussagen.

Außerdem tauchte der Aumühlenzeuge auf und erhob Pfaffinger in den Stand des definitiven Lochgräbers.

Hätte die Verteidigung nun einen Gutachter von Rang und Namen gehabt, der den Wahrscheinlichkeitsgrad des TK 248 als ein bei der Tat verwendetes Gerät bis zu "möglich" oder "non liquet" hätte herunterschrauben können, wäre WM meiner Meinung nach trotzdem verurteilt worden.

Da kann aber jeder anderer Meinung sein. Es ist nun, wie es ist. Was gewesen wäre, weiß man nicht. Ein Skandal ist der Prozess auch nicht.


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20.01.2021 um 13:29
Zitat von AndanteAndante schrieb:monstra schrieb:
Hier schon.
Ja leider offenbar. Deshalb fehlt es ja auch an Sachlichkeit.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich kann ja verstehen, dass man sich auf Medienberichte verläßt, wenn keine anderen Quellen zur Verfügung stehen. Wenn man aber andere Quellen hat, sollte man die zur eigenen Meinungsbildung schon mit heranziehen. Muss aber natürlich jeder selber wissen.
Schade, hast deinen Tippfehler „mazürlich“ ausgebessert, war nett...

Ihr urteilt sehr pauschal, aber ich nehme an ihr meint nicht alle, die sich hier Beteiligen. Denn ich kenne sowohl die komplette Presse zum Fall, ich kenne Beiteiligte, ich habe das Urteil etc. gelesen und quasi hier bei Allmystery alles. Es sind nicht lauter uninformierte Idioten, die hier unterwegs sind.
Manche wissen vermutlich sogar mehr als wir alle...


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.01.2021 um 13:37
Zitat von max63max63 schrieb:Schade, hast deinen Tippfehler „mazürlich“ ausgebessert, war nett...
Muss mit dem Protagonisten zu tun gehabt haben.... ;-)
Zitat von max63max63 schrieb:Ihr urteilt sehr pauschal, aber ich nehme an ihr meint nicht alle, die sich hier Beteiligen. Denn ich kenne sowohl die komplette Presse zum Fall, ich kenne Beiteiligte, ich habe das Urteil etc. gelesen und quasi hier bei Allmystery alles. Es sind nicht lauter uninformierte Idioten, die hier unterwegs sind.
Ich finde ja auch, dass man sich um so eher eine Meinung bilden kann, je mehr Informationen man hat. Es bleibt dann aber immer noch Meinung und nicht eine für alle verbindliche Wahrheit. Ich denke auch nicht, dass hier irgendwer so etwas für sich in Anspruch nimmt.


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20.01.2021 um 13:42
Zitat von monstramonstra schrieb:Die Darstellung in der SZ ist im Übrigen absolut zutreffend. Sie findet sich im Wesentlichen auch so im Urteil wieder. S. 201 ff. Mit dem Unterschied, dass das Gericht nach seiner Beweiswürdigung die Wahrscheinlichkeit getilgt hat:
Aufgrund der überzeugenden und nachvollziehbaren Ausführungen der Sachverständigen Dr. ... geht die Kammer davon aus, dass das fragliche Tonbandgerät Grundig TK 248 für den Zusammenschnitt der B3-Signale, die bei den Erpresseranrufen abgespielt wurden, Venwendung fand.
Guter Punkt. Und jetzt erkläre mir mal bitte wie ein Gericht, das (isoliert) zu diesem Schluss kommend, bezogen auf die Gesamtschau von diesem "Überzeugungstrip" jemals herunterkommen soll/will - bei sich zwangsläufig aus der Überzeugung heraus bedingenden Wahrscheinlichkeiten.

"Herzstück" trifft es mMn. ausserordentlich gut. Es wäre schön, dies persönlich aus der Anklageschrift herauslesen zu können.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.01.2021 um 13:54
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ja leider offenbar. Deshalb fehlt es auch an Sachlichkeit.
??? Hast Du den SZ-Artikel gelesen? Der ist nicht unsachlich. Das ist gute journalistische Arbeit. Die Darstellung im Urteil (S. 201 ff.) und der Bericht des Prozessbeobachters widersprechen sich auch nicht.

"Hier" stimmen Urteil und Prozessbeobachtung überein.

Was ich für einen Großteil der Prozessberichterstattung in Anspruch nehmen würde: Journalisten sind keine "Ich brülle jetzt mal meine Meinung in die Gosse!"-Maschinen, sondern Beobachter und Berichterstatter. Ob NSU, Stephan E., Maria Baumer, Sophia L. usw. - es gab und gibt hervorragende Prozessberichterstattung, v.a. in den Lokal- und Regionalredaktionen, die regelmäßig über jeden Prozesstag berichten. Die sitzen sich noch stunden- und tagelang den Hintern platt und hören einfach nur zu.

Erst wenn ein Chefredakteur, Herausgeber oder sonstige "Edelfedern" wie diverse Trash-TV und Werbleblatt-Füller meinen, auch noch einen fetzigen Kommentar zu einem öffentlichkeitswirksamen Prozess abgeben zu müssen, dann wird es klebrig und zumeist sachlich daneben.
Zitat von julina32julina32 schrieb:Guter Punkt. Und jetzt erkläre mir mal bitte wie ein Gericht, dass (isoliert) zu diesem Schluss kommend, bezogen auf die Gesamtschau nochmal von diesem "Überzeugungstrip" jemals herunterkommen soll - bei sich zwangsläufig aus der Überzeugung heraus bedingenden Wahrscheinlichkeiten.
Das ist freie richterliche Beweiswürdigung. Und das Gericht begründet gerade mit dem Vortrag der Gutachterin seine Einordnung dieses Beweismittels als "eindeutig".

Im Übrigen kann man selbst - wie auch ein Gericht - im Angesicht von zwei oder drei "überwiegend wahrscheinlichen" Umständen zu einer Überzeugung gelangen. Da mag jeder Umstand nicht völlig sicher sein. Aber die Kombination macht daraus subjektiv gesichertes Wissen.

Ein Beispiel:

B wurde wahrscheinlich von Z am Tatort gesehen (Z war sich nicht völlig sicher).
Fasern am Tatort entsprechen überwiegend wahrscheinlich denen am Pullover des B.
B hat kein Alibi (möglicherweise Gelegenheit zur Tatbegehung).
B brauchte das Geld (möglicherweise ein Motiv).
B hat sich nach der Tat einen Mercedes gekauft (möglicherweise aus der Beute finanziert).

In einer Gesamtschau kann das Gericht zu der Überzeugung gelangen: B ist der Täter.


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20.01.2021 um 13:57
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Wer will schon "Tatleugner" sein?
Das will ich dir sagen: 1 Feigling, der keine Skrupel gehabt hatte, ein unschuldiges Opfer in eine Kiste zu sperren, wie einen Hund, den man ruhig nach Sibirien schicken kann, weil er sich nicht wehren konnte. Mazurek mimt nicht ohne Grund den Unschuldigen. Im Knast nimmt ihm das niemand ab, und die JVA Leitung hat die leidige Aufgabe ihn zu schützen, denn die Mitinsassen würden ihn sich sonst vorknöpfen.

Habe mir das Kisten Gutachten angeschaut und aufgrund der ziemlich kleinen Aussparung für die Toilette bin ich überzeugt, dass ein Mädchen für die Entführung vorgesehen war.

JagBlack


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.01.2021 um 14:00
Zitat von JagBlackJagBlack schrieb:Habe mir das Kisten Gutachten angeschaut und aufgrund der ziemlich kleinen Aussparung für die Toilette bin ich überzeugt, dass ein Mädchen für die Entführung vorgesehen war.
?


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20.01.2021 um 14:03
Zitat von JagBlackJagBlack schrieb:Mazurek mimt nicht ohne Grund den Unschuldigen. Im Knast nimmt ihm das niemand ab, und die JVA Leitung hat die leidige Aufgabe ihn zu schützen, denn die Mitinsassen würden ihn sich sonst vorknöpfen.
In der Tat nicht umsonst. Es kostet ihn jegliche Chancen auf eine vorzeitige Entlassung. Und noch länger (eventuell bis zum Lebensende)
Aversionen von Mitinsassen ausgesetzt zu sein, erscheint mir auch nicht lohnend.
Zitat von JagBlackJagBlack schrieb:Habe mir das Kisten Gutachten angeschaut und aufgrund der ziemlich kleinen Aussparung für die Toilette bin ich überzeugt, dass ein Mädchen für die Entführung vorgesehen war.
Von einem Opferprofil Mädchen gehe ich auch aus. Allerdings sind mir Westernromane (kein Winnetou) und eine 10jährige immer noch ein echtes Rätsel. Aber du hast bestimmt eine Mazurek´sche Erklärung parat.

@monstra - danke


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20.01.2021 um 14:08
Zitat von monstramonstra schrieb:Was ich für einen Großteil der Prozessberichterstattung in Anspruch nehmen würde: Journalisten sind keine "Ich brülle jetzt mal meine Meinung in die Gosse!"-Maschinen, sondern Beobachter und Berichterstatter. Ob NSU, Stephan E., Maria Baumer, Sophia L. usw. - es gab und gibt hervorragende Prozessberichterstattung, v.a. in den Lokal- und Regionalredaktionen, die regelmäßig über jeden Prozesstag berichten. Die sitzen sich noch stunden- und tagelang den Hintern platt und hören einfach nur zu.
Es kann ja auch jeder gerne seinen Glauben an Beobachter und Berichterstatter von Prozessen haben und behalten. Wenn es aber um die Frage geht, warum ein Gericht so oder so entschieden hat, würde ich für mein Teil zuerst auf die Originalquelle, sprich den Urteilstext, zurückgreifen und nicht allein auf Sekundärquellen wie Medienberichte.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.01.2021 um 14:19
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es kann ja auch jeder gerne seinen Glauben an Beobachter und Berichterstatter von Prozessen haben und behalten. Wenn es aber um die Frage geht, warum ein Gericht so oder so entschieden hat, würde ich für mein Teil zuerst auf die Originalquelle, sprich den Urteilstext, zurückgreifen und nicht allein auf Sekundärquellen wie Medienberichte.
Du vergisst dabei allerdings, dass der Prozessbericht einen Tag aus dem Pozess beschreibt und Wertungen vornimmt. Es geht nicht um die Bewertung des Urteils aus Sicht der Presse. Das ist ein Unterschied.

Es geht dabei auch nicht um Glaubensfragen, sondern es ging hierbei um eine zusätzliche objektive Meinung von aussen um den Stellenwert des LKA Gutachtens VOR dem URTEIL. Es hat sich ja auf den letzten Seiten gezeigt, dass der Stellenwert des LKA Gutachtens, neben der fazitären "Wahrscheinlichkeit" eben NICHT objektiv für die Bedeutung des Prozesses einzuschätzen ist. Sorry, aber schon mal gar nicht von dir, da du die Dinge per Urteil von hinten aufrollst.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.01.2021 um 14:23
Nachtrag: Um das noch weiter zu erläutern: Wenn zB ein Prozessberichterstatter schreibt, dass eine mündliche Urteilsbegründung 2 Stunden gedauert hat, dann aber in dem Artikel gerade mal 4 Sätze dazu auftauchen, wie der Vorsitzende das Urteil mündlich begründet hat, weiß ich als Leser doch sofort, dass das nicht alles gewesen sein kann und noch viel mehr an Urteilsbegründung da sein muss.

Der Journalist hat, schon weil sein Platz für den Artikel oder seine Sendezeit begrenzt ist, natürlich von dem, was er gehört hat, nur das ihm am wichtigsten Erscheinende herausgegriffen, was ich nicht werten will, sondern nur feststelle. Gerade dann aber ist es für die eigene Meinungsbildung über einen Prozess bzw. dessen Ergebnis ungemein hilfreich, wenn man auf den vollständigen Urteilstext zurückgreifen kann.


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