ErwinKöster schrieb:auch diese Dinge wurden ihm im Urteil belastend ausgelegt, womit sie auch zum "Netz" der Indizien zählen, die zu seiner Verurteilung geführt haben.
In der Tat.
ErwinKöster schrieb:Allerdings fällt auf wie detailliert KP sich offenbar via Medien über den Fall Herrmann informiert hat. Er scheint tatsächlich die Zeitungsberichte eingehend gelesen zu haben:
Es fällt auch das äußerst korrekte Deutsch in den Protokollen auf (Verwendung indirekter Rede beim Nachrichteninhalt).
Seine Zeitungskenntnis (Maße der Kiste usw.) lässt wieder zwei Schlüsse zu:
Entweder hatte er beim ersten (gerichtlich berücksichtigten) Geständnis auf Informationen aus der Zeitung zurückgegriffen. Oder er war nach dem Widerruf bemüht, den (falschen oder richtigen) Eindruck einer Tatbeteiligung mit Verweis auf seine Informationsquellen dezent zu widerlegen.
Da P - egal ob beteiligt oder nicht - in jedem Fall diese Berichte genau studiert haben wird, kann man aus diesem Umstand letztlich nichts ableiten. Außer sein Bemühen, den Eindruck zu erwecken, er habe alle Informationen (nur) aus der Zeitung. Interessant wäre der Abgleich, welche Informationen in seinem Geständnis
nicht in der Zeitung standen. Also echtes Täterwissen waren. Das Urteil bleibt da sehr lückenhaft (insbesondere Form und Tiefe des Loches, Volumen des Aushubs usw.), was ich als ziemliches Manko werte.
Diese Aussage ist schon vertrackt...