Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
Palio ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.01.2021 um 09:01
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Du bist also der Meinung dass Laien in rechtlichen Dingen keine Meinungsäußerung tätigen dürfen?Also im Prinzip so wie die Laienrichter im Urteil?

Es ging wohl mehr um den Hinweis, dass du kein logisches diskussionswürdiges Argument vorgebracht hast, warum der fachlichen Expertise/ richterlichen Bewertung nicht zu folgen ist, außer eben deiner Meinung, die man zur Kenntnis genommen hat.
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Welcher Spaten denn, den er Mazurek gebracht haben will oder den er seiner Schwiegermutter gebracht hat?
Es ist doch völlig egal, welchen Spaten. Entscheidend ist, dass er seinen Spaten für verdächtig hielt und ihn wahlweise der Schwiegermutter oder Mazurek unterschieben wollte.
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Und warum soll P oben an der Aumühle aus dem Wald kommen wenn er das Loch am Seeweg gegraben hat?
Er kam dort raus, weil er dort gegraben hat, was unabhängig von seinen Erzählungen wahr ist. Bitte auf Scheinlogik verzichten.
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Und wenn er seine Zündapp zum Lochgraben immer in der Auengasse in Schondorf geparkt hat?
S.o. Auch das hast du im Übrigen schon erwähnt. Wie gehabt lautet die Erklärung: Er hat das nur erzählt, weil er nicht mit der richtigen Stelle in Verbindung gebracht werden wollte. Es ging ihm nur darum, den Ermittlern einen Grabeauftrag durch Mazurek zu vermitteln, dabei wollte er ein bisschen was, aber eigentlich auch wieder nichts und schon gar nicht alles erzählen.
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Ein Blick auf die Karte genügt um zu sehen dass es keine direkte Verbindung gibt.
Hier nochmal die Karte, wo er gefahren sein will, wo die Kiste vergraben wurde und wo er gesehen wurde.
https://www.allmystery.de/i/3oe2ofqvfslf_IMG-20210104-WA0003.jpg
Man erkennt: Blaue Strecke ist Pfaffingers Angabe, rote Kreise sind die Wahrheit. Man stellt weiter fest, es stimmt nicht überein. P. lügt. Ist die zwingende Schlussfolgerung nun: P. lügt immer? Und ist die Vorgehensweise, wir nehmen immer das Gegenteil an?
Antwort: Nein, man schaut, welche Absichten er wohl verfolgt, also warum er was sagt und man interpretiert seine Aussagen.
Weiter schaut man, ob unabhängig von seiner Aussage genug Indizien vorliegen, ob von einer Grabung im Weingarten durch P. auszugehen ist.

Man stellt fest:
Zitat von PalioPalio schrieb:-Hinweis des Vermieters zu Mofafahrten mit Spaten,
-weitere Zeugen für Spatenfahrten kommen hinzu.
-Eine Zeugin gibt den Hinweis, dass zwischen Mazurek und Pfaffinger eine Verbindung besteht,
-P. wurde am 15.09.81 nach der Verschleppung von Ursula mit Spaten am Moped abends heimkommend gesehen,
-dies war seine letzte Spatenfahrt, danach gab es keine solchen Sichtungen mehr
-es gibt keinen Grabeauftrag, keine Erklärung, warum der arbeitslose P. mit einem Spaten am Mofa im September (einschließlich 15.09. abends) mehrmals irgendwohin fahren sollte,
-Der Aumühlenzeuge gibt an, P. genau dort bei der Kistenstelle aus dem Wald kommend gesehen zu haben.

Das Fazit ist: P. hat das Loch gegraben.
____________________________
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Wir bekommen hier erster Hand einen plausiblen Grund präsentiert warum P. unbedingt M belastet haben könnte: Strafanzeige durch Ma.
Da hat also der unschuldige Pfaffinger, der deiner Meinung nach nur zufällige Spatenspazierfahrten gemacht und gar nicht gegraben hat, zufällig einen Brass auf den noch unschuldigeren Mazurek, der deiner Meinung nach den Auftrag zum Graben nicht erteilt hat und so geraten zwei völlig Unbeteiligte ganz zufällig ins Visier der Ermittlungen und einer wird dann auch noch verurteilt.

Oder:
P. hat das Loch im Weingarten gegraben, musste die Spatenfahrten erklären und wollte seinen Anteil so unbedeutend wie möglich machen, während er den Ermittlern einen Wink mit dem Spaten (und mit Schaufel und Pickel) auf den Haupttäter gibt, damit die Polizei in die richtige Richtung ermittelt und er erstmal aus der Schusslinie ist. Ob er dann zusätzlich auch noch sauer auf Mazurek war, weil er nicht die versprochene Entlohnung für das Graben bekommen hat, weil der ihn mal angezeigt hat, für den Tod eines kleinen Kindes verantwortlich ist und ihn in die Schei*e geritten hat, ist doch eigentlich völlig egal. Wichtig ist, dass er Mazurek belasten wollte und ihn den Haupttäter in der Entführungssache nennt.


2x zitiertmelden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.01.2021 um 09:03
Zitat von monstramonstra schrieb:Die Polizei holt vor einer Vernehmung keine Glaubwürdigkeitsgutachten ein. Erst recht nicht bei einem Beschuldigten.
Was erzählst du denn da? KP war mitunter schon in Haft, wurde also bereits einem Haftrichter vorgestellt.
Was glaubst du, wo die pinkelnde N...n in der Zelle herkam. Der Polizeipsychologe war damit, wie er selbst zugab überfordert.

Natürlich spreche ich von einem anständigen Verfahren. Rothärmel beruft sich noch heute auf das Gutachten des Landgerichtsarztes.
Rothärmel unterstreicht darauf basierend die Glaubwürdigkeit von KPs Aussage und redet den Alkoholismus klein. Er nimmt an, dass KP die Wahrheit in seiner Vernehmung sagt, weil er freiwillig WM belastet hat und sich einbezog.
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:ier erster Hand einen plausiblen Grund präsentiert
Rache steht als Grund auf einem ordentlichen Glaubwürdigkeitsgutachen ziemlich weit oben. Insbesondere um Männer vor Falschbeschuldigungen von Frauen zu bewahren, wenn es um angehängte Sexualdelikte geht.

Kein Wort vom Landgerichtsarzt dazu, kein Wort von Rothärmel dazu.

@Andante
@Ram13

Aber ich bin mir sicher, das war Teil der schmerzhaften Abwägung im Beratungszimmer *Ironieoff*


1x zitiertmelden
Ram13 ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.01.2021 um 09:35
Zitat von PalioPalio schrieb:Es ging wohl mehr um den Hinweis, dass du kein logisches diskussionswürdiges Argument vorgebracht hast, warum der fachlichen Expertise/ richterlichen Bewertung nicht zu folgen ist, außer eben deiner Meinung, die man zur Kenntnis genommen hat.
Ich vermute, dass das wieder ironisch gemeint war. Es ist ja klar, dass man es als juristischer Laie nicht besser weiß, als ein Jurist. Das weiß auch EK. Daher wird er auch regelmäßig "ironisch".
Zitat von PalioPalio schrieb:Es ist doch völlig egal, welchen Spaten.
Ja, das ist völlig egal. Nur eben nicht für jene, die Mazurek gerne unschuldig sehen. Da ist es eben nicht ein Spaten, sondern sind es viele und jeder einzelne muss irgendwie erklärt werden können. Das ist natürlich Unsinn und das ist auch bekannt.

Erstaunlich ist: Pfaffinger wurde mit Spaten kurz vor der Tat regelmäßig beobachtet und sogar in der Nähe des späteren Tatorts gesehen. Der soll aber mit der Tat nichts zu tun und regelmäßig gelogen haben. Die Logik erschließt sich wohl nur mit viel Fantasie.


1x zitiertmelden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.01.2021 um 09:55
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Erstaunlich ist: Pfaffinger wurde mit Spaten kurz vor der Tat regelmäßig beobachtet und sogar in der Nähe des späteren Tatorts gesehen. Der soll aber mit der Tat nichts zu tun und regelmäßig gelogen haben. Die Logik erschließt sich wohl nur mit viel Fantasie.
Kann man so sehen.

Allerdings steht dem gegenüber, kriminelle Vorgeschichte, Alkoholiker, beschuldigt und widerruft. Erzählt wirres Zeug. Hat Mietschulden und wird also regelmäßig vom Vermieter beobachtet (der hat bestimmt schon ein Kissen auf der Fensterbank).

Der soll also nur die Wahrheit in seinem ersten Geständnis erzählt haben und von da ab zurückrudern. Deshalb kann er sich plötzlich nicht mehr an das Loch "erinnern." Ist aber trotzdem gleichzeitig an deals interessiert. Wahrscheinlich war der Deal für ein umfängliches und wahrheitsgemäßes Geständnis zu schlecht.

Muss man nicht so sehen.


1x zitiertmelden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.01.2021 um 09:55
Zitat von 2r2n2r2n schrieb am 01.03.2018:@robernd
@SCMP77
@Akkarsy
Die Angabe von 30 bis 60 Minuten Überlebenszeit stammt von der Unfallklinik Murnau, von der nach der Auffindung das Gutachten kam. Aufgrund der praktischen Erfahrungen der Ärzte kann man diese Zeitspanne als realistisch ansehen. Rein theoretisch könnte der Sauerstoff bis zu fünf Stunden reichen, so der 2009 im Strafprozess befragte Gerichtsmediziner Eisenmenger, aber das sei nur die Theorie.
An normale Alltagsartikel erinnert sich kein Verkäufer. Obwohl man herausfand, dass viele Artikel von einem Einkaufszentrum in Germering stammten, konnte der Käufer nicht festgestellt werden. Was in dem Zusammenhang allerdings merkwürdig ist: Die verwendete Autobatterie von der Marke Sonnenschein wurde nur von einem einzigen Händler in der Nähe von München vertrieben. Dieser Händler meldete sich bei mir vor gut einem Jahr und hat mir mitgeteilt, dass die Kripo sich zwar mit ihm in Verbindung gesetzt hat, aber nie mit Fotos von Tatverdächtigen bei ihm aufgetaucht sei. Er hätte sonst sofort gewusst, wer der Käufer der Batterie ist, weil davon nur sehr wenige verkauft worden sind.
Der damalige Oberstaatsanwalt Ammer sprach, als er beim Strafverfahren befragt wurde, von einem Spurenvernichtungskommando. Da würde auch passen, dass man die Autobatterie nicht ordentlich recherchiert hat. Aber warum?
Wo war dieser Händler? Etwa auch in Germering?


melden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.01.2021 um 10:11
Und jetzt mal eine Frage ganz anders herum:

HW war Jahre lang Hauptverdächtiger. Ist bekannt, ob er Verbindungen nach Germering hatte (z. B. Freunde) wurde auch in diese Richtung ermittelt? Weiss man das?

Warum Germering? Wie aus dem Thread ersichtlich wurden in und um Germering mehrere Tatmittel gekauft. Auch der Baumarkt (Neuaubing?) war nicht weit entfernt.


Es gab sogar einen Photoporst Laden in der Landsbergerstrasse in Germering soweit ich das recherchieren konnte. Neben vielen weiteren Geschaeften vertrieb auch Photoporst das Tatradio.


melden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.01.2021 um 10:18
Zitat von julina32julina32 schrieb:Was erzählst du denn da? KP war mitunter schon in Haft, wurde also bereits einem Haftrichter vorgestellt.
Na und? Glaubwürdigkeitsgutachten werden in ganz anderen Konstellationen eingeholt.
Zitat von julina32julina32 schrieb:Rache steht als Grund auf einem ordentlichen Glaubwürdigkeitsgutachen ziemlich weit oben. Insbesondere um Männer vor Falschbeschuldigungen von Frauen zu bewahren, wenn es um angehängte Sexualdelikte geht.
Zum Beispiel. Hier haben wir aber kein Sexualdelikt.
Zitat von julina32julina32 schrieb:Muss man nicht so sehen.
Natürlich nicht. Aber als Gericht muss man dann schon sehr viel fundierter argumentieren, warum verdachtsbegründende Indizien (hier gegen P. nicht beachtlich sein sollen.


1x zitiertmelden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.01.2021 um 10:23
Zitat von monstramonstra schrieb:Zum Beispiel. Hier haben wir aber kein Sexualdelikt.
Du mit Tunnelblick? - kaum zu glauben.

Ich hatte vor Tagen gefragt, ob WM Feinde hatte. Jemanden falsch zu beschuldigen kann viele Gründe haben. Die Ermittler haben KP nicht geglaubt. Haben die beispielsweise auch Rache abgeklopft? Wenn nicht die, weil sie schon vorher die Glaubwürdigkeit ad acta gelegt haben. Wer dann?
Rothärmels Story ist mir zu dünn.
Es gibt in dem Fall kein ordentliches Glaubwürdigkeitsgutachten! Kannst du das mittlerweile unterschreiben?


1x zitiertmelden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.01.2021 um 10:50
Zitat von julina32julina32 schrieb:Es gibt in dem Fall kein ordentliches Glaubwürdigkeitsgutachten!
Na und? Gibt es auch unordentliche Gutachten? Noch mal:

1. So ein Gutachten wäre bei P. abwegig gewesen.
2. Eine polizeiliche Vernehmung ist keine Hauptverhandlung.
3. Glaubwürdigkeitsgutachten werden in klassischen Aussage-Aussage-Konstellationen bemüht, wo es keine anderen Indizien gibt. Sexualdelikte z.B. Zudem als ultima ratio, weil auch ein Psychologe nicht in den Kopf eines Menschen sehen kann.
4. Würde man bei jeder zweifelhaften Aussage von Beschuldigten oder Zeugen solche Gutachten einholen, bräuchten wir mehr Gutachter als Strafrichter.


1x zitiertmelden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.01.2021 um 11:12
Zitat von monstramonstra schrieb:Na und? Gibt es auch unordentliche Gutachten? Noch mal:
NA sicher gibt es die. Wie heissen die dann im Juristendeutsch? Unzulänglich, oberflächlich, ideologisch motiviert?
Wenn dir das nicht geläufig ist, google einfach mal.

Wir beide sollten wissen, dass spätestens die Verteidigung vor dem Hauptverfahren zu Lebzeiten von KP ein solches Gutachten eingefordert
hätte. Für den Fall, dass durch Nachvernehmungen in 2007 weiterhin Zweifel an KP Glaubwürdigkeit existiert hätten. Vor allem mit der Vorgeschichte aus den noch vorhandenen Akten der ursprünglichen Ermittlung.
Zitat von monstramonstra schrieb:Glaubwürdigkeitsgutachten werden in klassischen Aussage-Aussage-Konstellationen bemüht, wo es keine anderen Indizien gibt.
Diese dogmatische Äußerung solltest du belegen.
Zitat von monstramonstra schrieb:zudem als ultima ratio, weil auch ein Psychologe nicht in den Kopf eines Menschen sehen kann.
Eben ein Grund mehr für das Gutachten. Bauernschläue gegen Verwirrung. Pathologisches Lügen gegen eigene Bevorteilung. Rachegedanken gegen Falschbeschuldigung usw.
Da wird nichts zu geliefert. Nur die ultima ratio der lebenserfahrenen Richter.
Zitat von monstramonstra schrieb:. Würde man bei jeder zweifelhaften Aussage von Beschuldigten oder Zeugen solche Gutachten einholen, bräuchten wir mehr Gutachter als Strafrichter.
Schon wieder eine so komische Aussage von dir. In diesem Fall geht es darum, dass die Richter post humen den Wahrheitsgehalt von Aussagen nachkalibrieren unter zu Hilfenahme des Landgerichtsarztes und der damaligen Ermittler, die KP in den 80ern als unglaubwürdig eingestuft hatten (plus fragwürdige, neue Erkenntnisse zu WM) und deshalb es in Summe auch zu keinem umfänglichen Gutachten über den Wahrheitsgehaltes eines Hauptbelastungszeugen (und potentiellem Mittäter) mehr gekommen ist. Ob durch die Verteidigung oder durch das Gericht.
Das hatten wir doch jetzt schon mehrfach. Warum dann diese schnöden Verallgemeinerungen bei der Brisanz dieses Falles?


1x zitiertmelden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.01.2021 um 11:31
Zitat von julina32julina32 schrieb:Wir beide sollten wissen, dass spätestens die Verteidigung vor dem Hauptverfahren zu Lebzeiten von KP ein solches Gutachten eingefordert hätte.
Wessen Verteidigung? Die von M. oder die von P.? Vermutlich die von M. Dann hätten wir vier Voraussetzungen gebraucht:

1. P. beruft sich nicht auf sein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO (als Beihelfer/Mittäter des M.). Ich würde ihm raten, kein Wort zu sagen.
2. P. lässt sich begutachten, das ist nur mit seiner ausdrücklichen Einwilligung möglich. Ich würde P. raten, nicht einzuwilligen, weil er nichts zu gewinnen und nur zu verlieren hat.
3. Der Verteidiger stellt einen solchen Antrag und begründet ihn auch entsprechend.
4. Das Gericht lehnt ihn auch nicht ab - mit der Begründung, das mit eigener Sachkunde entscheiden zu können. Was es m.E. hier auch ohne Weiteres kann.

Dazu der BGH:
Die Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen ist grundsätzlich Aufgabe des Tatgerichts. Es ist regelmäßig davon auszugehen, dass Berufsrichter über diejenige Sachkunde bei der Anwendung aussagepsychologischer Glaubwürdigkeitskriterien verfügen, die für die Beurteilung von Aussagen auch bei schwieriger Beweislage erforderlich ist, und dass sie diese Sachkunde den beteiligten Laienrichtern vermitteln können. (...)

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Hinzuziehung eines psychologischen Sachverständigen lediglich dann geboten, wenn der Sachverhalt Besonderheiten aufweist, die Zweifel daran aufkommen lassen, ob die eigene Sachkunde des Tatgerichts zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den konkret gegebenen Umständen ausreicht (...). Solche Umstände können gegeben sein, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Erinnerungsfähigkeit einer Beweisperson aus besonderen, psychodiagnostisch erfassbaren Gründen eingeschränkt ist oder dass besondere psychische Dispositionen oder Belastungen - die auch im verfahrensgegenständlichen Geschehen selbst ihre Ursache haben können - die Zuverlässigkeit der Aussage in Frage stellen könnten, und dass für die Feststellung solcher Faktoren und ihrer möglichen Einflüsse auf den Aussageinhalt eine besondere, wissenschaftlich fundierte Sachkunde erforderlich ist, über welche der Tatrichter im konkreten Fall nicht verfügt (...).
Quelle: BGH, Beschluss vom 8.1.2013 - 1 StR 602/12


2x zitiertmelden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.01.2021 um 11:46
Zitat von monstramonstra schrieb:Wessen Verteidigung? Die von M. oder die von P.? Vermutlich die von M. Dann hätten wir vier Voraussetzungen gebraucht:
Richtig, die von WM natürlich.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das ist eine gute Frage. Ich wüsste nach wie vor gerne, wie damals die Einstellungsverfügung im Ermittlungsverfahren gegen KP lautete. Ob sich danach Neues Belastendes gegen ihn ergeben hätte, so dass er dann schließlich in 2009 als mutmaßlicher Täter neben Mazurek auf der Anklagebank gesessen hätte?
Welchen Status KP ohne weitere Ermittlungen gehabt hat, darüber scheinen sich die Experten hier wohl noch nicht einig zu sein.
Zitat von monstramonstra schrieb:1. P. beruft sich nicht auf sein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO (als Beihelfer/Mittäter des M.). Ich würde ihm raten, kein Wort zu sagen.
2. P. lässt sich begutachten, das ist nur mit seiner ausdrücklichen Einwilligung möglich. Ich würde P. raten, nicht einzuwilligen, weil er nichts zu gewinnen und nur zu verlieren hat.
3. Der Verteidiger stellt einen solchen Antrag und begründet ihn auch entsprechend.
4. Das Gericht lehnt ihn auch nicht ab - mit der Begründung, das mit eigener Sachkunde entscheiden zu können. Was es m.E. hier auch ohne Weiteres kan
Insofern ist das alles Hypothese.
Zitat von monstramonstra schrieb:Die Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen ist grundsätzlich Aufgabe des Tatgerichts. Es ist regelmäßig davon auszugehen, dass Berufsrichter über diejenige Sachkunde bei der Anwendung aussagepsychologischer Glaubwürdigkeitskriterien verfügen, die für die Beurteilung von Aussagen auch bei schwieriger Beweislage erforderlich ist, und dass sie diese Sachkunde den beteiligten Laienrichtern vermitteln können. (...)
Zitat von monstramonstra schrieb:Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Hinzuziehung eines psychologischen Sachverständigen lediglich dann geboten, wenn der Sachverhalt Besonderheiten aufweist, die Zweifel daran aufkommen lassen, ob die eigene Sachkunde des Tatgerichts zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den konkret gegebenen Umständen ausreicht (...). Solche Umstände können gegeben sein, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Erinnerungsfähigkeit einer Beweisperson aus besonderen, psychodiagnostisch erfassbaren Gründen eingeschränkt ist oder dass besondere psychische Dispositionen oder Belastungen - die auch im verfahrensgegenständlichen Geschehen selbst ihre Ursache haben können - die Zuverlässigkeit der Aussage in Frage stellen könnten, und dass für die Feststellung solcher Faktoren und ihrer möglichen Einflüsse auf den Aussageinhalt eine besondere, wissenschaftlich fundierte Sachkunde erforderlich ist, über welche der Tatrichter im konkreten Fall nicht verfügt (...).
Das heisst, deiner Meinung nach basierend auf dem von dir zitierten Sachverhalt, haben die Ermittler durch Glaubhaftmachung ihrer
Fehlereinschätzung in den 80ern, o.g. Besonderheiten aufgehoben?


Genial.


2x zitiertmelden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.01.2021 um 11:54
Zitat von julina32julina32 schrieb:Das heisst, deiner Meinung nach basierend auf dem von dir zitierten Sachverhalt, haben die Ermittler durch Glaubhaftmachung ihres Fehlers in den 80ern, o.g. Besonderheiten aufgehoben?
Nein.


melden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.01.2021 um 12:00
Zitat von julina32julina32 schrieb:monstra schrieb:
Wessen Verteidigung? Die von M. oder die von P.? Vermutlich die von M. Dann hätten wir vier Voraussetzungen gebraucht:

Richtig, die von WM natürlich
Es wurde ja zumindest im späteren Verfahren ein Gutachten für die Aussage von KP erstellt:
Rubach hat im Prozess ein Gutachten der Fachpsychologin für Rechtspsychologie Prof. Renate Volbert vorgelegt, das aus aussagepsychologischer Sicht nicht ausschließt, dass es sich bei Klaus P.s später zurückgezogenem Geständnis um ein falsches Geständnis handeln könnte. Laut Volbert lasse sich mit Argumenten der inhaltlichen Qualität ein Erlebnisbezug des Geständnisses aus aussagepsychologischer Sicht zumindest nicht belegen.
Quelle: https://www.google.de/amp/s/www.spiegel.de/panorama/justiz/augsburg-mordfall-ursula-herrmann-das-ominoese-gestaendnis-des-klaus-p-a-1180181-amp.html


1x zitiertmelden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.01.2021 um 12:01
Zitat von monstramonstra schrieb:enn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Erinnerungsfähigkeit einer Beweisperson aus besonderen, psychodiagnostisch erfassbaren Gründen eingeschränkt ist oder dass besondere psychische Dispositionen oder Belastungen - die auch im verfahrensgegenständlichen Geschehen selbst ihre Ursache haben können -
Dann siehst du offensichtlich keine Besonderheiten. Da würden mich praxisbezogene Erfahrungswerte von Experten interessieren.
Ob sie auf Basis der Ermittlungsakten und des Falles ohne weitere konfrontative Befragungen, keine Besonderheiten beim Belastungszeugen KP sehen.
Zitat von Sam789Sam789 schrieb:Es wurde ja zumindest im späteren Verfahren ein Gutachten für die Aussage von KP erstellt:
Rubach hat im Prozess ein Gutachten der Fachpsychologin für Rechtspsychologie Prof. Renate Volbert vorgelegt, das aus aussagepsychologischer Sicht nicht ausschließt, dass es sich bei Klaus P.s später zurückgezogenem Geständnis um ein falsches Geständnis handeln könnte. Laut Volbert lasse sich mit Argumenten der inhaltlichen Qualität ein Erlebnisbezug des Geständnisses aus aussagepsychologischer Sicht zumindest nicht belegen.
Ja danke, das dachte ich mir.


melden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.01.2021 um 13:15
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Hier erzählt uns P ganz erlebnisfundiert, wie das mit dem Besuch von Ma und J abgelaufen ist, nachdem ihnen zu Ohren kam dass Ma von P. belastet worden war. Wir bekommen hier erster Hand einen plausiblen Grund präsentiert warum P. unbedingt M belastet haben könnte: Strafanzeige durch Ma. wegen dem von P. gekauften und nicht bezahlten Citroen. Das wäre iVm mit den offen gebliebenen Hausbesuchen nach allgemeiner Lebenserfahrung ein durchaus nachvollziehbarer Grund jemanden aus Rache zu belasten. Leider wurde die Erforschung dieser Motive weitgehend ausgeblendet, man hatte ja Spur 238.
Eine Anzeige Mazureks gegen Pfaffinger wegen angeblichen Betrug von nicht bezahltem Citroën in Höhe von 1000 Mark ist die eine Sache, eine rachelüsterne Retourkutsche von Pfaffinger wobei es um Kindestötung geht, eine andere. Das ist doch ein ganz anderes Kaliber. Starker Tobak, was du da schreibst, die Zigarre muss mal einer erstmal rauchen.


Nicht mal die Kriminalbeamten haben Pfaffinger gegenüber eine diesbezügliche Andeutung gemacht. Und durch den Anruf von Pfaffinger bei der Kripo wussten sie ja Bescheid, dass Mazurek in Begleitung von J Pfaffinger besucht hat und seine Anzeige durch J leugnen ließ („Wir haben dich nicht angezeigt“).


Pfaffinger hat Mazurek auch nicht belastet, sondern Mazurek hat sich selbst belastet und Pfaffinger hat ausgepackt und nur die Wahrheit über Mazurek gesagt.

Normalerweise sollte es kein Problem sein, zu seiner Anzeige zu stehen, wenn sich Mazurek in Recht fühlte. Aber trotz bei einer Lüge (Anzeige mit Mazureks Unterschrift) ertappt worden zu sein, sein Bier gemütlich in Pfaffingers Wohnzimmer auszutrinken, zeigt auf, welchen verlogenen Charakter Mazurek anhaftet.

JagBlack


2x zitiertmelden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.01.2021 um 13:20
Zitat von PalioPalio schrieb:ErwinKöster schrieb:
Und wenn er seine Zündapp zum Lochgraben immer in der Auengasse in Schondorf geparkt hat?

S.o. Auch das hast du im Übrigen schon erwähnt. Wie gehabt lautet die Erklärung: Er hat das nur erzählt, weil er nicht mit der richtigen Stelle in Verbindung gebracht werden wollte. Es ging ihm nur darum, den Ermittlern einen Grabeauftrag durch Mazurek zu vermitteln, dabei wollte er ein bisschen was, aber eigentlich auch wieder nichts und schon gar nicht alles erzählen.
Die Erzählung mit dem Parken in Schondorf ist Humbug. Es hat den KP dort folgerichtig auch niemand je gesehen, als er parkte, höchst auffällig den Spaten vom Mofa abband, dann mit Spaten zu Fuß weiterschlappte, irgendwann mit Spaten zurückkam, diesen wieder am Mofa befestigte und abfuhr. Natürlich war es so, dass er mit Mofa und dem Spaten - und seinem täglichen Proviant, bestehend u.a. aus zwei Flaschen Bier - bis direkt zur Grabestelle fuhr, was sich auch aus der Sichtung des Aumühlenzeugen ergibt.

Er hatte damals eben das dringende Problem, die beobachteten Spatenfahrten an sich erklären zu müssen, ohne dass ihn diese allzu sehr in die Nähe des Verbrechens rückten. Reguläre regelmäßige Arbeit im Auftrag eines „legalen“ Arbeitgebers als Erklärung für die Fahrten konnte er nicht vorweisen, ebensowenig Arbeiten für Verwandte (die das nicht bestätigt hätten), blieb nur, bei der Wahrheit zu bleiben, aber nur ein bisschen, und etwas vom Graben im Auftrag eines anderen zu erzählen. Und das tat er dann, wobei er der Graberei einen harmlosen Anstrich zu geben versuchte (Loch für Bundeswehrgeräte). Später geriet er dann durch die Fragen der Vernehmer immer mehr in Bedrängnis und erfand irgendwann den zweiten Spaten.

Ob ihm dann das mit der Schaufel und der Spitzhacke mehr oder weniger rausgerutscht ist oder ob er Mazurek damit ganz gezielt belasten wollte, ist zumindest mir unklar. Fakt ist, dass er diese beiden Dinge im Zusammenhang mit M, dem behaupteten „Auftraggeber“, erwähnte. Und ganz sicher auch war KP bei alldem immer darauf bedacht, seinen eigenen Tatbeitrag so klein wie möglich zu halten.


1x zitiertmelden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.01.2021 um 13:32
Zitat von JagBlackJagBlack schrieb:Eine Anzeige Mazureks gegen Pfaffinger wegen angeblichen Betrug von nicht bezahltem Citroën in Höhe von 1000 Mark ist die eine Sache, eine rachelüsterne Retourkutsche von Pfaffinger wobei es um Kindestötung geht, eine andere. Das ist doch ein ganz anderes Kaliber. Starker Tobak, was du da schreibst, die Zigarre muss mal einer erstmal rauchen.
Das mit der Retourkutsche ist nur ein weiterer möglicher Grund. Einer wie KP wird wohl den Ermittlungsbeamten gegenüber nicht noch weiteres Öl ins Feuer giessen und von einem Betrug erzählen. Deshalb kommt der andere Grund. Die Belohnungskohle.
Andererseits könnte diese Betrugsstory auch wieder einen verwirrten bzw. psychotischen KP belegen.


melden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.01.2021 um 13:51
Zitat von JagBlackJagBlack schrieb:Normalerweise sollte es kein Problem sein, zu seiner Anzeige zu stehen, wenn sich Mazurek in Recht fühlte. Aber trotz bei einer Lüge (Anzeige mit Mazureks Unterschrift) ertappt worden zu sein, sein Bier gemütlich in Pfaffingers Wohnzimmer auszutrinken, zeigt auf, welchen verlogenen Charakter Mazurek anhaftet.
Wieso sollte WM jemanden anzeigen und für Unmut bei demjenigen sorgen, wenn er gemeinsam mit ihm ein solches Versprechen plant oder zumindest als Mitwisser hat? Ich verärgere doch nicht denjenigen (KP) wegen einer vergleichsweise kleinen Sache, der mich (WM) jederzeit ohne Probleme mit einem viel größeren Verbrechen an die Polizei ausliefern kann? Gerade die Anzeige spricht doch dafür, dass WM und KP nicht gemeinsam die Entführung durchgezogen haben. Wenn KP aber das Loch gegraben haben soll, dann muss er es ja logischerweise für jemand anderen gemacht haben, wenn es nicht WM war.


2x zitiertmelden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.01.2021 um 14:11
Zitat von Sam789Sam789 schrieb:Wieso sollte WM jemanden anzeigen und für Unmut bei demjenigen sorgen, wenn er gemeinsam mit ihm ein solches Versprechen plant oder zumindest als Mitwisser hat?
Diese Frage müsste man WM stellen und nicht KP. Bei KP jedenfalls hat sich die Strafkammer natürlich gefragt, warum KP den WM „aus Rache“ wegen der Betrugsanzeige zu Unrecht hätte beschuldigen sollen, und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:
Auch die vermeintliche Anzeige des Angeklagten Mazurek wegen Betrugs scheidet nach Auffassung der Kammer als mögliches Motiv aus. Zwar ist es zutreffend, dass ... im Rahmen seiner Vernehmung am 15.06.1982, die verlesen wurdé, auf die Frage nach verfügbaren Fahrzeugen vorgetragen hat, dass er einen nicht zugelassenen Citroën vom Angëklagten Mazurek gekauft habe und dieser im Zusammenhang mit dem Autokauf angeblich Anzeige wegen Betrugs gegen ihn gestellt habe. Diese Anzeige wegen Betrugs erwähnte auch jn seiner Vernehmung vom 08.10.1982, in der er schilderte, dass ihn der
Angeklagte Mazurek gemeinsam mit zu Hause aufgesucht habe, um ihn wegen seines „Geständnisses“ zur Rede zu stellen (vgl. unter E.lll.4.i., „Verhalten der Angeklagten in Bezug auf den Zeugen ln diesem Zusammenhang habe er Mazurek seinerseits vorgeworfen, dass dieser ihn damals ja auch wegen des Citroens bei der Polizei angezeigt habe, was Mazurek allerdings bestritten habe.
Hätte sich beim Angeklagten Mazurek für die vermeintliche Anzeige rächen wollen, hätte er nach Auffassung der Kammer nicht bis zum Mittag des 26.02.1982 mit seiner belastenden Aussage gewartet. Auch nannte ....in keiner seiner Vernehmungen diese vermeintliche Anzeige als Grund für sein „Geständnis“.
Ganz entschieden gegen das Motiv Rache spricht auch der fehlende Beiastungseifer des Zeugen... Noch in seiner
vorangegangenen Vernehmung am 25.02.1982, in der sein Verhältnis zu Mazurek ausführlich thematisiert wurde, klang nichts Negatives in Bezug auf den Angeklagten Mazurek an. Warum er ihn dann am darauffolgenden Vernehmungstag plötzlich zu Unrecht hätte belasten sollen, erscheint wenig überzeugend.
Auch hat zu keinem Zeitpunkt positiv behauptet, dass Mazurek mit dem Entführungsfall Ursula Herrmann etwas zu tun hat, was naheliegend gewesen wäre, wenn er sich tatsächlich an ihm hätte rächen wollen. Vielmehr gab er in seinem Vernehmungen lediglich an, gemeint zu haben, dass Mazurek in dem Loch Bundeswehrgeräte vergraben wolle.
Quelle: Urt. S. 127, 128


2x zitiertmelden