Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
06.01.2021 um 14:26Andante schrieb:Auch die vermeintliche Anzeige des Angeklagten Mazurek wegen Betrugs scheidet nach Auffassung der Kammer als mögliches Motiv aus. Zwar ist es zutreffend, dass ... im Rahmen seiner Vernehmung am 15.06.1982, die verlesen wurdé, auf die Frage nach verfügbaren Fahrzeugen vorgetragen hat, dass er einen nicht zugelassenen Citroën vom Angëklagten Mazurek gekauft habe und dieser im Zusammenhang mit dem Autokauf angeblich Anzeige wegen Betrugs gegen ihn gestellt habe. Diese Anzeige wegen Betrugs erwähnte auch jn seiner Vernehmung vom 08.10.1982, in der er schilderte, dass ihn derWarum wird aus dem Urteil nicht klar ob es diese ("vermeintliche") Anzeige tatsächlich gegeben hat? Das wäre doch erst einmal der Ausgangspunkt zum Aufteilen aller Folgebewertungen. Gab es sie nicht, hat WM schon mal nicht gelogen. Der fehlende Belastungseifer? Also basierend auf einer von KP geglaubten ("vermeintlichen") oder tatsächlichen Anzeige? Alleine die Behauptung einer vermeintlichen Anzeige kommt ähnlich einer Falschbeschuldigung gleich, was niemals positiv ist. Der Vorgang Mazureks hineinzuhiehen kann auch ein Prozess gewesen sein. Der über falsche Anzeige, Auftrag Lochgraben, Bundeswehrgeräte vergaben letztendlich im Entführungsfall endete.
Angeklagte Mazurek gemeinsam mit zu Hause aufgesucht habe, um ihn wegen seines „Geständnisses“ zur Rede zu stellen (vgl. unter E.lll.4.i., „Verhalten der Angeklagten in Bezug auf den Zeugen ln diesem Zusammenhang habe er Mazurek seinerseits vorgeworfen, dass dieser ihn damals ja auch wegen des Citroens bei der Polizei angezeigt habe, was Mazurek allerdings bestritten habe.
Hätte sich beim Angeklagten Mazurek für die vermeintliche Anzeige rächen wollen, hätte er nach Auffassung der Kammer nicht bis zum Mittag des 26.02.1982 mit seiner belastenden Aussage gewartet. Auch nannte ....in keiner seiner Vernehmungen diese vermeintliche Anzeige als Grund für sein „Geständnis“.
Ganz entschieden gegen das Motiv Rache spricht auch der fehlende Beiastungseifer des Zeugen... Noch in seiner
vorangegangenen Vernehmung am 25.02.1982, in der sein Verhältnis zu Mazurek ausführlich thematisiert wurde, klang nichts Negatives in Bezug auf den Angeklagten Mazurek an. Warum er ihn dann am darauffolgenden Vernehmungstag plötzlich zu Unrecht hätte belasten sollen, erscheint wenig überzeugend.
Auch hat zu keinem Zeitpunkt positiv behauptet, dass Mazurek mit dem Entführungsfall Ursula Herrmann etwas zu tun hat, was naheliegend gewesen wäre, wenn er sich tatsächlich an ihm hätte rächen wollen. Vielmehr gab er in seinem Vernehmungen lediglich an, gemeint zu haben, dass Mazurek in dem Loch Bundeswehrgeräte vergraben wolle.
Rothärmel argumentiert, dass KP nach dem Treffen Angst vor WM haben musste. Hmmm.
Ohne das KP das Loch zeigt, hat das alles doch wenig Hand und wenig Fuß.