ErwinKöster schrieb:Offenbar versuchst du diese Quelle ins Unglaubwürdige zu ziehen, da die Expertise nicht von einem akademischen gerichtl beeideten SV stammt sondern von einem Handwerker, oder wie dürfen wir solche Ausführungen sonst verstehen?
Du darfst es so simpel verstehen, wie ich es geschrieben habe. Es ist kein Gutachten und es wurde nicht nachgewiesen, dass kein Spaten verwendet wurde. Im Bereich der Wurzeln könnte nach Meinung des Baumschulmeisters S. ein Pickel verwendet worden sein, da das Wurzelwerk nicht scharfkantig durchtrennt wurde. So wird es gewesen sein. Sicher ist auch dir klar, dass S. hier keine Aussage für das gesamte Loch trifft. Außerhalb des verwurzelten Bereichs wurde (für mich ist das selbstverständlich) mit einem Spaten gegraben und mit der abgesägten Schaufel wurde die Erde aus dem Loch rausgeworfen.
Ich bin von meiner früheren These wieder abgerückt, nach der Schaufel und Leiter erst später von Mazurek gebracht wurden. Ich gehe jetzt davon aus, dass P. alles Nötige vor Ort hatte, er so komfortabel wie möglich gearbeitet hat und der Kamingang erfunden war.
Hier erzählt der Lochgräber interessanterweise ganz konkret, welches Werkzeug Mazurek, der Haupttäter, angeblich von ihm verlangt hat, ohne dass diese Geräte (bis auf den Spaten) vorher von den Kripobeamten erwähnt wurden:
Ich würde seine Erzählungen nach Kenntnis der Vernehmungsprotokolle noch etwas anders bewerten als das Gericht. Ich erkenne recht klar Pfaffingers anfängliche Befürchtung, man könne ihn anhand der Spatenfahrten und evtl. auch des benutzten Werkzeugs überführen und ich erkenne definitiv sein Bestreben, WM als den Haupttäter bloßstellen. Daher schiebt P. die von ihm benutzten Gartengeräte Mazurek zu und zwar vollständig.
Das, was am Tatort gefunden wurde, eine Schaufel und ein Pickel, das hat nach seiner Aussage zufällig Werner Mazurek von ihm haben wollen, wofür, das will er damals natürlich nicht gewusst oder geahnt haben.
Genau dieses zugeschobene Werkzeug kam aller Wahrscheinlichkeit nach zum Einsatz: Spaten, Pickel und (später abgesägte) Schaufel. Pfaffinger war das klar, er hat die Geräte nämlich alle benutzt und bis auf den Spaten am Tatort hinterlassen. Da offenbart sich Täterwissen.
Pickel und Schaufel wurden gefunden:
robernd schrieb:Dass im Weingarten auch Leiter, Schaufel und Spitzhacke gefunden wurden (aber kein Spaten), ist auch mir bekannt.
Und hinzu kam natürlich der von den Zeugen gesehene, am Mofa transportierte Spaten, das einzige Grabegerät, dass P. zu wertvoll war zum Zurücklassen und das er deswegen jedesmal wieder mitnahm.
Die klare Absicht seiner Aussage ist, auf Mazureks Haupttäterschaft hinzuweisen. Er selbst hatte angeblich entweder nur einen "Werkvertrag" oder er hat M. lediglich einen Spaten geliehen. Aber er wollte nichts von der Entführung gewusst haben, so viel wird deutlich.
Den Kamingang hätte ich anstelle des Gerichts weggelassen, den kann er sich tatsächlich ausgedacht haben oder er hat es einmal so machen müssen und danach die Leiter gebaut. Die Schaufel hätte ich anstelle des Gerichts als von P. benutztes, aber nicht zugegebenes Werkzeug im Urteil erwähnt. Und wenn da echt auch noch ein Pickel gefunden wurde, dann passt die Zusammenstellung doch bestens zu der, die Mazurek von Pfaffinger per Teilgeständnis untergeschoben wurde. Wenn Tatortfunde und Zeugenaussage in dem Punkt so gut übereinstimmen, dann ist das mMn. eine Erwähnung in der Beweiswürdigung wert.
Nur: Das sind bekanntlich Details, die das Urteil nicht ausmachen, sie sind schmückendes Beiwerk, aber unwichtig. Eine "Widerlegung" in der Art von robernd, der mit Pfaffingers Lügen-Wahrheitsgeflecht exakte Lochmaße konstruiert, ist etwas, was jedem Juristen nur ein müdes Lächeln abringt. Ebenso verhält es sich mit einem Glaubwürdigkeitsgutachten für den toten Pfaffinger. Das wäre angesichts der Tatsache, dass P. sowohl gelogen als auch die Wahrheit gesagt hat, überflüssig, wurde vom Zivilgericht völlig zu Recht abgelehnt und würde auch für einen Wiederaufnahmeantrag nichts bringen, außer vielleicht Belustigung.
Wichtig sind die Zeugen, die Zeit-, Orts- und Tatmittelbezug zur Tatvorbereitung und zur Tat selbst schaffen, wichtig ist, dass selbstverständlich auch mit einem Spaten gegraben wurde (nochmals: ausgeschlossen wurde ein Spaten hier natürlich nicht und kein Mensch gräbt so ein Loch ohne Spaten!) und dass es keine Erklärung für die Spatenfahrten (ich sag nur Waldweg Aumühle) gibt.
Der Anwalt von WM scheint etwas Ahnung und Realitätssinn zu haben, der schätzt die Situation schon richtig ein und bastelt keinen nutzlosen Wiederaufnahmeantrag um das TK248 herum. Daher prophezeie ich an dieser Stelle wieder einmal, dass es nie einen solchen Wiederaufnahmeantrag geben wird, die Beschäftigung mit dem Fall endet hier bei Allmystery.