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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

03.01.2021 um 15:12
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:robernd schrieb:
... der Isotopenverteilung, ...

Das Strafgericht hat kein einziges Gutachten bei zweifelhaften Indizien angeordnet.

Beim Klebeband doch schon:
Der erste Verhandlungstag war 19.02.2009.
Das Klebebandgutachten wurde vom BLKA im Dez. 2008 in Auftrag gegeben. Sein Datum ist 09.02.2009.
Falls du mit "Elektroakustik" das Tonbandgeräte-Gutachten meinst, das stammt vom 14.04.2008.

Während der Verhandlung gab es lediglich Beweisanträge der Verteidigung, die zu Ergänzungen oder Stellungnahmen geführt haben. Ansonsten haben Gutachter ihre älteren Ausführungen vorgestellt. Manchmal haben auch Kollegen alte Gutachten begutachtet.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

03.01.2021 um 15:19
@ErwinKöster

Natürlich. Es gibt immer Gründe, etwas NICHT zu tun. Viele Gründe sind bei näherer Betrachtung nicht stichhaltig.

So dürfen einem Laienrichter keine Nachteile erwachsen, wenn er sein Ehrenamt wahrnimmt ( ansonsten würde auch wohl keiner bei der freiwilligen Feuerwehr oder bei sonst etwas, was im dringenden gesellschaftlichen Interesse ist, mitmachen), er muss vom Arbeitgeber für die Dauer der Ausübung seiner ehrenamtlichen Tätigkeit freigestellt werden und bekommt vom Staat Verdienstausfallentschädigung und Fahrtkosten.

Der Verweis auf angebliche flächendeckende Unterbutterung durch Berufsrichter ist, das zeigt auch der Bericht von @OpLibelle, Humbug.

Diese Lektüre ist vielleicht ganz interessant:

https://schoeffen-bw.de/index.php/das-schoeffenamt/voraussetzungen-und-eignung


https://www.schoeffen.de/


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

03.01.2021 um 15:26
Nachtrag: Es muss aber ja nicht nur das Schöffenamt sein.

Man kann auch, und da kann man sich bei den entsprechenden Verbänden bewerben, die dann den Landesjustizverwaltunge interessierte Bewerber vorschlagen, ehrenamtlicher Richter bei Sozial- oder Arbeitsgerichten oder Verwaltungsgerichten werden. Auch da kann man Gutes tun, viele fürchterliche Justizirrtümer verhindern helfen und den unfähigen Berufsrichtern auf die Finger klopfen....


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

03.01.2021 um 15:37
Zitat von roberndrobernd schrieb:Weiter oben hatten wir über die Art des Zeugenaufrufs zum Flohmarkt geschrieben. Inzwischen habe ich den Aufruf gefunden. Es ist nicht nur allgemein von einem Kapitalverbrechen die Rede, sondern konkret von der Entführung und Tötung eines Kindes. Ich zumindest gehe davon aus, dass bei einem Flohmarkt auch Hehlerware angeboten wird. Wen wundert es also, dass die verschworene Gemeinschaft der Flohmarkthändler davon nichts wissen (wollen).
Da ist doch klar, dass sich da niemand meldet.
Aber Mazurek hat ja einen Privatermittler eingeschaltet, der recherchiert.
Neues hörte man hierzu aber bisher nicht.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

03.01.2021 um 15:42
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Was den Fall M. betrifft, ich hatte ja geschrieben, ich hätte ihn vermutich nicht verurteilt. Aufgrund meiner Zweifel an der Aussage von P. Ich habe beruflich halt viel mit psychisch kranken Menschen - auch und gerade mit Menschen mit Suchtproblemen - zu tun, und sehe seine Aussage deshalb viel kritischer, als das andere tun. Ob ich mit meinen Zweifeln ein weiteres Kammermitglied in dieser Verhandlung überzeugt hätte, oder umgekhert, ob die anderen mich überzeugt hätten, kann ich nicht sagen. Ich kann aber sicher sagen, dass ich meine Zweifel ausführlich und begründet in der Besprechung vorgetragen hätte.
Das hat für mich weniger mit dem Alkoholismus zu tun. Sondern Pfaffinger dürfte seine Aussage wegen Anreizen der Belohnung und der Anstellung bei einer Spedition gemacht haben.
Dass dieses Schreiben besteht, das lässt sich nicht leugnen.
Es kann also zwischen dem damaligen Chefermittler S. und Pfaffinger nur zuvor ein Gespräch gegeben haben. S. war ohnehin von Mazureks Schuld überzeugt.
Dass das Loch mit einem Spaten gegraben wurde, dafür gibt es keinen Beweis.
Aus dem Grund und vor allem, weil er die Aussage ja schließlich von sich aus zurückzog, messe ich dem Zeugen keine Glaubwürdigkeit bei.
Es ist definitiv ein Skandalurteil! Da widerspreche ich Dir eklatant.
Alleine, dass man die Aussage eines Zeugen hernimmt, der zum Zeitpunkt des Prozesses schon lange verstorben war, lässt tief blicken.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

03.01.2021 um 16:04
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Aber Mazurek hat ja einen Privatermittler eingeschaltet, der recherchiert.
Neues hörte man hierzu aber bisher nicht.
Diese Aktion ist noch nicht endgültig abgeschlossen. Es sieht aber danach aus, als ob ihn ein Bekannter aus der JVA mit dem Versprechen abgezockt hat, den Tonbandverkäufer zu finden.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

03.01.2021 um 16:40
Bislang habe ich mich mit extremer Kritik an der Zivilkammer zurückgehalten. Ich habe mir sogar die Mühe gemacht, einen Teil des mangelhaften Verhandlungsprotokolls in eine lesbare Form zu bringen.

Nachdem die Euphorie über die Qualität der Deutschen Rechtsprechung hohe Wellen schlägt, möchte ich euch nicht länger vorenthalten, was tatsächlich das Gericht verlassen hat. Seht euch aus dem Protokoll bevorzugt die hinteren Seiten an (Antworten auf die Fragen an die Gutachterin). Lassen sich daraus Informationen entnehmen, was in der Verhandlung erörtert wurde?
Antworten ohne zugehörige Fragen haben selbst für einen Insider den Informationsgehalt Null. Die zitierten Schriftsätze mit den Fragen sind natürlich nicht zugänglich. Außerdem wurden Fachbegriffe und Gerätebezeichnungen deratig verballhornt, dass selbst bei der Verhandlung Anwesende kaum etwas rekonstruieren können.

Dateianhang: Protokoll_Zivil.pdf (9303 KB)

Ein Grund dafür wäre, dass weder Richter noch Protokollführer im entferntesten verstanden haben, worum es ging.
Ein anderer Grund wäre, dass es von vorn herein beabsichtigt war, ein Protokoll ohne Informationsinhalt zu liefern.
Es könnte ja jeder kommen und unsere Gerichte für seine privaten Ambitionen missbrauchen! Diese Sichtweise kann ich sogar nachvollziehen. Wer sich aber für das Richteramt entscheidet und die zugehörigen Gesetze ganz toll findet, muss sich auch damit arrangieren, dass manch ein Kunde sich innerhalb dieser Gesetze in einem anderen Sinne bewegt als es die Richter gerne hätten.


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03.01.2021 um 16:55
Zitat von roberndrobernd schrieb:Während der Verhandlung gab es lediglich Beweisanträge der Verteidigung, die zu Ergänzungen oder Stellungnahmen geführt haben. Ansonsten haben Gutachter ihre älteren Ausführungen vorgestellt. Manchmal haben auch Kollegen alte Gutachten begutachtet.
Jetzt verstehe ich was Du meinst: das Gericht selbst hat keine Gutachten in Auftrag gegeben. Die genannten Gutachten wurden schon von der Staatsanwaltschaft beauftragt. Umso besser, so hatten Verteidigung und Gericht diese Informationen zur Hand. Es war nicht nötig neue Gutachten anzufertigen. auch die verteidigung hat keine neuen Gutachten eingebracht.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

03.01.2021 um 17:11
Zitat von roberndrobernd schrieb:Diese Aktion ist noch nicht endgültig abgeschlossen. Es sieht aber danach aus, als ob ihn ein Bekannter aus der JVA mit dem Versprechen abgezockt hat, den Tonbandverkäufer zu finden.
Entweder kriminelle Landfahrer die Beute verticken, rechtschaffene Flohmarktverkäufer die zu ihnen halten und Flohmarktbesucher, die bewußt wegschauen. Oder es gab nie ein Tonband auf dem Flohmarkt.

Im Übrigen weiß Herr Mazurek doch schon, wer der Tonbandverkäufer war: der vorbestrafte Andreas H. aus Detmolt.

Quelle: https://www.radonmaster.de/werner-mazurek/erklaerungen_werner-mazureks/mazurek_zum_tonbandgeraet.pdf


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

03.01.2021 um 17:18
@robernd

Wir hatten doch die Diskussion um den Zivilprozess schon. Ich habe nie verstanden, mit welcher Naivität hier einige Leute gemeint haben, man könne sich beim Zivilgericht ein Ergebnis bestellen wie eine gewünschte Ware. Und als es dann nicht bzw. nicht wie die bestellte Ware kam, verfiel man in empörte Kommentare.

Wenn man sich aber weder für die vom Gesetz vorgeschriebenen Regeln eine Zivilprozesses als auch nicht für die materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlagen einer Schmerzensgeldklage sowie die dazu bisher ergangene Rechtsprechung die Bohne interessiert und auf dem Ohr komplett taub ist, kommt halt so ein Ergebnis raus.

Merke: Wer sich freiwillig in Prozesse begibt, sollte sich vorher ein ganz klein bisschen schlau machen, wie es dort zugeht und nach welchen Regeln (sprich gesetzlichen Bestimmungen) dort gearbeitet wird bzw. gearbeitet werden muss - und was es zu dem Thema schon an Rechtsprechung gibt.

Nur weil jemand meint, sein Prozess sei ein ganz besonderer (meint übrigens jeder von seinem Prozess, welcher Richter kennt das nicht), kann und darf das Gericht sich doch nun nicht über die geltendem Regeln hinwegsetzen. Es ist wurscht, ob mit der Klage eigentlich ein ganz anderes Ziel verfolgt wurde. Die Klage war nun mal als Schmerzensgeldklage angelegt und erhoben, und genau so wurde sie materiell- und verfahrensrechtlich behandelt. Das war vollkommen ok und natürlich der zu erwartende Weg, den das Gericht gehen würde.

Hier fehlte es schlicht am Schockschaden, wie das OLG festgestellt hat. Damit kam es auf das Tonbandgutachten im Zivilprozess gar nicht an.
Die Richter des OLG wiesen hingegen darauf hin, dass der zeitliche Abstand zwischen dem Verbrechen und den Beschwerden Herrmanns zu groß sei. Nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs müsse es eine Nähe zu der Tat geben, um Schmerzensgeld zu erhalten. So habe "eine etwa 27 Jahre nach der Tat eingetretene psychische Erkrankung jedenfalls nicht den für die Zuerkennung eines Schadensersatzanspruchs erforderlichen Charakter eines schockartigen Eingriffs in die Gesundheit", heißt es im Urteil.
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/bayern/muenchen-fall-ursula-herrmann-urteil-bruder-1.4863112

Warum Geld und Energie in diesen Zivilprozess gesteckt wurde anstatt gleich in einen Antrag auf Wiederaufnahme des Strafprozesses gegen WM, ist mir ein Rätsel.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

03.01.2021 um 17:52
Um das noch mal ganz deutlich zu machen:

MH hatte die Schmerzensgeldklage gegen Mazurek erhoben, um diese Klage zu verlieren. Das ist an sich ungewöhnlich, dass ein Kläger partout verlieren will. Aber dahinter steckte eine bestimmte Erwartung.

MH hätte als Begründung für die abgewiesene Klage, insoweit ganz einig mit dem Beklagten Mazurek, nämlich gerne gehabt, dass das Zivilgericht feststellt, dass Mazurek nicht der Schädiger in Bezug auf MH ist, dass MHs gesundheitliche Beschwerden also nicht auf ein schädigendes Verhalten von WM zurückzuführen sind. Die Strategie sollte also so sein, dass im Zivilprozess nachgewiesen werden sollte, dass Mazurek als Täter der Tat an Ursula (von MH behauptetes schädigendes Ereignis) nicht in Frage kommt und daher nicht der richtige Anspruchsgegner für die Schmerzensgeldklage ist. In diesem Rahmen sollte mal wieder das Tonbandgutachten eine Rolle spielen.

Die Sache ging dann am Ende nicht wie erwartet aus.

Zwar verlor MH seinen Schmerzendsgeldprozess gegen WM, aber nicht mit der vom Zivilgericht ersehnten Begründung, sondern mit einer ganz anderen: Das OLG meinte, dass es bereits deshalb an einem Schmerzensgeldanspruch fehle, weil die erforderliche Kausalität zwischen dem schädigenden Ereignis, hier der Tat, und dem geltend gemachten, sehr viel später eingetretenen Gesundheitsschaden nicht erkennbar sei.

Damit war bereits aus diesem Grund die Klage abweisungsreif, auf die Frage, ob WM tatsächlich der zivilrechtliche Schädiger (dh strafrechtlich Täter der Tat an Ursula) war, kam es gar nicht mehr an und wurde demzufolge auch nicht weiter aufgeklärt.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

03.01.2021 um 18:25
Zitat von roberndrobernd schrieb am 16.12.2020:Für diesen eklatanten Unterschied zwischen richterlicher Behauptung und der Wirklichkeit in Form konkreter Messungen sind drei Erklärungen denkbar:
- Der Gutachterin war unbekannt, was der Fachbegriff „Reines Sinussignal“ bedeutet.
- Die Richter haben weder das Gutachten noch die Gutachterin verstanden.
- Das Urteil wurde aufgrund drastischer Kommunikationsprobleme gefällt.
Dazu ist mir noch Folgendes eingefallen: hier ging es nicht um das analoge Signal auf der Kassette, das durch die Übertragung natürlich beliebige Obertöne hatte, sondern um den Oszillator der das Signal erzeugt hat. Vor 1979 war es ein Recheckgenerator (z.b. 7 x NE555) danach war von zwei Funktionsgeneratoren die Rede. Diese werden "echte" Sinussignale erzeugt haben.

https://www.radiomuseum.org/r/philips_funktionsgenerator_pm5131.htm
https://www.elektormagazine.de/magazine/elektor-197907/56706#&gid=1&pid=1
Der damalige Messtechniker Herr X habe ihr außerdem mitgeteilt, dass die Melodie des B3-Signals zwischen 1979 und 1984 mit zwei Funktionsgeneratoren elektrisch erzeugt worden sei und das Signal vor 1979 eiri „Rechteck" gewesen sei, was sich im Übrigen auch mit ihren Feststellungen als Sachverständige decke. Jenes alte Signal vor 1979 zeigenämlich keine Sinuskurve, sondern eine komplexe Signalstruktur ohneVariationen innerhalb der Amplitude.
Quelle: Urteil S.207


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

03.01.2021 um 20:41
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Dazu ist mir noch Folgendes eingefallen: hier ging es nicht um das analoge Signal auf der Kassette, das durch die Übertragung natürlich beliebige Obertöne hatte, sondern um den Oszillator der das Signal erzeugt hat. Vor 1979 war es ein Recheckgenerator (z.b. 7 x NE555) danach war von zwei Funktionsgeneratoren die Rede. Diese werden "echte" Sinussignale erzeugt haben.
Ich möchte das Thema ungern wieder aufwärmen, weil es mit meiner Gegendarstellung schon lange abgehakt ist. Trotzdem:
Für den B3-Jingle wurde ein sogenannter Kennungsgeber verwendet. Das war eine selbstständige Elektronikeinheit, die das Signal zum Zeitpunkt des Sendens erzeugt hat. Dabei war kein Tonträger im Spiel. Der Kennungsgeber wurde von einem BR-Mitarbeiter gebaut, und es ist unbekannt, wie er funktioniert hat. Es ist prinzipiell vom Kennungsgeber in das Archiv und von dort auf eine Audiokassette sowie für MH (2r2n) und damit auch für mich (in digitalisierter Form) kein Übertragungsweg vorgesehen. Deshalb wurde die Kennung lediglich gesendet in der Regel aber nie archiviert (es war per Definition kein zu archivierender Programmbeitrag).

Bei einer Übertragung auf ein Magnetband und dem Abspielen entstehen keine beliebigen Obertöne (auch nicht, wenn es die Gutachterin behauptet). Das Signal aus dem BR-Archiv (in diesem Fall die vom BR digitalisierte Version) enthält eine willkürliche Kombination von Obertönen, die keinesfalls von zwei Sinusgeneratoren erzeugt ist. Und von reinen Sinustönen kann schon gar keine Rede sein:

Spektren BR-79-84Original anzeigen (0,5 MB)
Auffallend ist, dass hier eine Reihe von sonst üblichen Obertönen fehlen. Und zwar bevorzugt bei den Tönen 4, 5 und 7.

Die Tätertonfolge enthält dagegen alle Obertöne. Auch hier kann von reinen Sinustönen keine Rede sein. Die höheren Töne sind natürlich nicht vorhanden, weil sie durch die Telefonübertragung unterdrückt sind:

Spektren TaeterOriginal anzeigen (0,4 MB)
Wie fehlende Obertöne theoretisch entstehen können, ist in meinen Ausführungen nachzulesen. Für die Unterscheidung zwischen reinen Sinustönen und Tönen mit Obertönen ist das nicht wichtig.

Alle mir vorliegenden Radiomitschnitte enthalten übrigens alle Obertöne. Daraus schließe ich, dass die Aufzeichnung aus dem Archiv nie gesendet wurde. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie trotzdem gesendet wurde, bewegt sich in der gleichen Größenordnung wie die Wahrscheinlichkeit, dass auch eine Jingel-Version mit tieferen Tönen gesendet wurde. Falls dies der Fall wäre, wäre das Gutachten geplatzt, weil die LKA-Theorie für die Tonhöhen der Tätertonfolge nicht funktioniert.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

03.01.2021 um 21:08
Zitat von roberndrobernd schrieb:Das Signal aus dem BR-Archiv (in diesem Fall die vom BR digitalisierte Version) enthält eine willkürliche Kombination von Obertönen, die keinesfalls von zwei Sinusgeneratoren erzeugt ist.
Ist nur aus pers. Interesse, Du sollst das Thema nicht wieder aufmachen: komisch, dass der BR Mitarbeiter vor 1979 von einem Rechteck spricht dann bis 1984 von den zwei Sinusgeneratoren. Was hat die Kassette da aufgenommen? Hast Du jemals einen alten Mittschnitt ehalten, auf dem die Tätertonfolge drauf war? Es gab ja so gesehen 5 Jahre lang nur einen Generator, der die Töne erzeugte die gesendet wurden.


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03.01.2021 um 21:26
@robernd
Nachtrag: ich habe entdeckt, dass ich Dir die o.g. Frage schon einmal gestellt habe (Antwort s.u.) und wenn es da nicht Neues gibt, brauchst Du auch nicht zu antworten. Ich denke immer noch darüber nach, ob es nicht möglich sein könnte, dass der Täter die Tonfolge damals etwa mit einem ATARI-800 (mit POKEY Soundgeneraor) erzeugt hat?
https://eichler-web.de/8bit-maschinen/die-textseiten/145-der-pokey
Zitat von roberndrobernd schrieb am 31.12.2018:Ich habe verschiedene Radiomitschnitte. Allerdings keine, dessen Tonhöhen mit der Tätertonfolge (Telefonmitschnitt der Polizei) übereinstimmt. Auch die BR-Tonträgervorlage des LKA hat nicht die richtige Tonhöhe. Unter allen Vorlagen ist die LKA-Vorlage ein echter Exot. Sie unterscheidet sich in der Obertonzusammensetzung von allen mir bekannten Radiomitschnitten und von der Tätertonfolge. Alle anderen B3-Vorlagen wären als Vorlage für die Täter besser geeignet.
Trotz intensiver Suche und Nachfragen in einschlägigen Foren habe ich keinen Radiomitschnitt mit der richtigen Tonhöhe gefunden. Ich aber noch immer die Vermutung, dass so eine Version doch gesendet wurde. Ich habe Grund zu dieser Vermutung, weil die Tonhöhe in Mitschnitten einer anderen, noch älteren Version vorkam.

Wenn die Täter tatsächlich einen Radiomitschnitt mit der richtigen Tonhöhe (also der Tätertonfolge entsprechend) verwendet hätten, wäre das gesamte Gutachten geplatzt. Der Schluss der Gutachterin funktioniert nämlich nur mit Tonhöhen der von ihr verwendeten BR-Tonträgervorlage. Mit der Tonhöhe der Tätertonfolge entstünde ein völlig anderes Ergebnis.

@JosephConrad: Ob du mit dem Apple II die richtigen Obertöne getroffen hättest, kann ich nicht beurteilen. Am besten hätte eine Dreieckschwingung gepasst. Auch ich wäre in der Lage gewesen, die B3-Melodie elektronisch nachzuspielen. Allerdings wären wir beide nicht in der Lage gewesen, einen Radiomitschnitt so gut zu analysieren, dass wir exakt die richtigen Tonlängen (Anzahlen der Schwingungen je Ton) und Pausenlängen hätten nachempfinden können



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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

04.01.2021 um 00:08
Zitat von AndanteAndante schrieb:Der große Rechtsphilosoph Gustav Radbruch hat zu Recht gesagt „Ein guter Jurist ist nur der, der mit schlechtem Gewissen Jurist ist“.
Dieser Satz von Gustav Radbruch ist sehr sehr wichtig. Er verdeutlicht, dass es nicht ausreicht, nur "nach bestem Wissen und Gewissen" zu entscheiden.

Wer glaubt, er handle immer richtig und gerecht, der wäre selbstgerecht. Und wem es egal ist, der wäre ein gewissenloser Zyniker. Und wer sich an der Macht berauscht, der wäre schnell Sadist. Also bedarf es dieses schlechten Gewissens, aber auch das bewahrt vor Irrtum nicht.

Von Gustav Radbruch aber noch ein weiterer Satz, der gerade für Betroffene (Mazurek, Michael Herrmann) sehr schwer zu akzeptieren ist:
Die Rechtssicherheit verlangt, daß in jedem Rechtsstreit einmal das letzte Wort gesprochen sein, sei dieses Wort auch unzutreffend.



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04.01.2021 um 08:47
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Offenbar versuchst du diese Quelle ins Unglaubwürdige zu ziehen, da die Expertise nicht von einem akademischen gerichtl beeideten SV stammt sondern von einem Handwerker, oder wie dürfen wir solche Ausführungen sonst verstehen?
Du darfst es so simpel verstehen, wie ich es geschrieben habe. Es ist kein Gutachten und es wurde nicht nachgewiesen, dass kein Spaten verwendet wurde. Im Bereich der Wurzeln könnte nach Meinung des Baumschulmeisters S. ein Pickel verwendet worden sein, da das Wurzelwerk nicht scharfkantig durchtrennt wurde. So wird es gewesen sein. Sicher ist auch dir klar, dass S. hier keine Aussage für das gesamte Loch trifft. Außerhalb des verwurzelten Bereichs wurde (für mich ist das selbstverständlich) mit einem Spaten gegraben und mit der abgesägten Schaufel wurde die Erde aus dem Loch rausgeworfen.

Ich bin von meiner früheren These wieder abgerückt, nach der Schaufel und Leiter erst später von Mazurek gebracht wurden. Ich gehe jetzt davon aus, dass P. alles Nötige vor Ort hatte, er so komfortabel wie möglich gearbeitet hat und der Kamingang erfunden war.

Hier erzählt der Lochgräber interessanterweise ganz konkret, welches Werkzeug Mazurek, der Haupttäter, angeblich von ihm verlangt hat, ohne dass diese Geräte (bis auf den Spaten) vorher von den Kripobeamten erwähnt wurden:

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Ich würde seine Erzählungen nach Kenntnis der Vernehmungsprotokolle noch etwas anders bewerten als das Gericht. Ich erkenne recht klar Pfaffingers anfängliche Befürchtung, man könne ihn anhand der Spatenfahrten und evtl. auch des benutzten Werkzeugs überführen und ich erkenne definitiv sein Bestreben, WM als den Haupttäter bloßstellen. Daher schiebt P. die von ihm benutzten Gartengeräte Mazurek zu und zwar vollständig.

Das, was am Tatort gefunden wurde, eine Schaufel und ein Pickel, das hat nach seiner Aussage zufällig Werner Mazurek von ihm haben wollen, wofür, das will er damals natürlich nicht gewusst oder geahnt haben.

Genau dieses zugeschobene Werkzeug kam aller Wahrscheinlichkeit nach zum Einsatz: Spaten, Pickel und (später abgesägte) Schaufel. Pfaffinger war das klar, er hat die Geräte nämlich alle benutzt und bis auf den Spaten am Tatort hinterlassen. Da offenbart sich Täterwissen.

Pickel und Schaufel wurden gefunden:
Zitat von roberndrobernd schrieb:Dass im Weingarten auch Leiter, Schaufel und Spitzhacke gefunden wurden (aber kein Spaten), ist auch mir bekannt.
Und hinzu kam natürlich der von den Zeugen gesehene, am Mofa transportierte Spaten, das einzige Grabegerät, dass P. zu wertvoll war zum Zurücklassen und das er deswegen jedesmal wieder mitnahm.

Die klare Absicht seiner Aussage ist, auf Mazureks Haupttäterschaft hinzuweisen. Er selbst hatte angeblich entweder nur einen "Werkvertrag" oder er hat M. lediglich einen Spaten geliehen. Aber er wollte nichts von der Entführung gewusst haben, so viel wird deutlich.

Den Kamingang hätte ich anstelle des Gerichts weggelassen, den kann er sich tatsächlich ausgedacht haben oder er hat es einmal so machen müssen und danach die Leiter gebaut. Die Schaufel hätte ich anstelle des Gerichts als von P. benutztes, aber nicht zugegebenes Werkzeug im Urteil erwähnt. Und wenn da echt auch noch ein Pickel gefunden wurde, dann passt die Zusammenstellung doch bestens zu der, die Mazurek von Pfaffinger per Teilgeständnis untergeschoben wurde. Wenn Tatortfunde und Zeugenaussage in dem Punkt so gut übereinstimmen, dann ist das mMn. eine Erwähnung in der Beweiswürdigung wert.

Nur: Das sind bekanntlich Details, die das Urteil nicht ausmachen, sie sind schmückendes Beiwerk, aber unwichtig. Eine "Widerlegung" in der Art von robernd, der mit Pfaffingers Lügen-Wahrheitsgeflecht exakte Lochmaße konstruiert, ist etwas, was jedem Juristen nur ein müdes Lächeln abringt. Ebenso verhält es sich mit einem Glaubwürdigkeitsgutachten für den toten Pfaffinger. Das wäre angesichts der Tatsache, dass P. sowohl gelogen als auch die Wahrheit gesagt hat, überflüssig, wurde vom Zivilgericht völlig zu Recht abgelehnt und würde auch für einen Wiederaufnahmeantrag nichts bringen, außer vielleicht Belustigung.

Wichtig sind die Zeugen, die Zeit-, Orts- und Tatmittelbezug zur Tatvorbereitung und zur Tat selbst schaffen, wichtig ist, dass selbstverständlich auch mit einem Spaten gegraben wurde (nochmals: ausgeschlossen wurde ein Spaten hier natürlich nicht und kein Mensch gräbt so ein Loch ohne Spaten!) und dass es keine Erklärung für die Spatenfahrten (ich sag nur Waldweg Aumühle) gibt.

Der Anwalt von WM scheint etwas Ahnung und Realitätssinn zu haben, der schätzt die Situation schon richtig ein und bastelt keinen nutzlosen Wiederaufnahmeantrag um das TK248 herum. Daher prophezeie ich an dieser Stelle wieder einmal, dass es nie einen solchen Wiederaufnahmeantrag geben wird, die Beschäftigung mit dem Fall endet hier bei Allmystery.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

04.01.2021 um 10:56
Zitat von PalioPalio schrieb:Der Anwalt von WM scheint etwas Ahnung und Realitätssinn zu haben, der schätzt die Situation schon richtig ein und bastelt keinen nutzlosen Wiederaufnahmeantrag um das TK248 herum. Daher prophezeie ich an dieser Stelle wieder einmal, dass es nie einen solchen Wiederaufnahmeantrag geben wird, die Beschäftigung mit dem Fall endet hier bei Allmystery.
So sieht´s aus. Und der ominöse Flohmarktverkäufer wird auch niemals auftauchen....


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

04.01.2021 um 11:10
Zitat von roberndrobernd schrieb:Wen wundert es also, dass die verschworene Gemeinschaft der Flohmarkthändler davon nichts wissen (wollen).
Das ist Humbug. Auf jedem Flohmarkt gibt es neben mehr oder weniger professionellen Händlern, die jedes Mal dort sind, auch immer Privatpersonen, die nur anlassbezogen ihr aussortiertes Zeug verkaufen. Diese haben zu den anderen Händlern keinen Bezug und würden sich selbstverständlich melden, wenn sie sich an ein solches Tonbandgerät erinnern würden. Gleiches gilt für die Flohmarktbesucher, ja für diese noch viel mehr. Sie haben mit den Händlern gar nichts zu tun. Warum sollten sie es also nicht der Polizei sagen, wenn sie wissen, dass an besagtem Wochenende ein solcher Apparat zum Verkauf stand? Überhaupt sind die Marktkunden doch viel eher die Ansprechpartner der Polizei als die Händler, denn die Händler stehen ja in der Regel an ihren Ständen und schauen nur früh morgens über die Stände der oben erwähnten Gelegenheits-Verkäufer, ob sich bei denen ein Schnäppchen schlagen lässt. Die Kunden haben doch einen viel besseren Gesamt-Überblick über das Angebot, weil sie jeden einzelnen Stand abgrasen. Und wenn es um ein totes Kind geht, dürfte die Hilfsbereitschaft dieser Menschen extrem groß sein. Ich wage zu behaupten: Wenn sich gar niemand gemeldet hat, dann gab es auch kein Tonbandgerät auf dem Markt.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

04.01.2021 um 12:12
Zitat von hopkirkhopkirk schrieb:Das ist Humbug. Auf jedem Flohmarkt gibt es neben mehr oder weniger professionellen Händlern, die jedes Mal dort sind, auch immer Privatpersonen, die nur anlassbezogen ihr aussortiertes Zeug verkaufen. Diese haben zu den anderen Händlern keinen Bezug und würden sich selbstverständlich melden, wenn sie sich an ein solches Tonbandgerät erinnern würden. Gleiches gilt für die Flohmarktbesucher, ja für diese noch viel mehr. Sie haben mit den Händlern gar nichts zu tun. Warum sollten sie es also nicht der Polizei sagen, wenn sie wissen, dass an besagtem Wochenende ein solcher Apparat zum Verkauf stand? Überhaupt sind die Marktkunden doch viel eher die Ansprechpartner der Polizei als die Händler, denn die Händler stehen ja in der Regel an ihren Ständen und schauen nur früh morgens über die Stände der oben erwähnten Gelegenheits-Verkäufer, ob sich bei denen ein Schnäppchen schlagen lässt. Die Kunden haben doch einen viel besseren Gesamt-Überblick über das Angebot, weil sie jeden einzelnen Stand abgrasen. Und wenn es um ein totes Kind geht, dürfte die Hilfsbereitschaft dieser Menschen extrem groß sein. Ich wage zu behaupten: Wenn sich gar niemand gemeldet hat, dann gab es auch kein Tonbandgerät auf dem Markt.
Es gibt mehrere Gründe warum sich potentiell wenige an dieses Tonbandgerät erinnern könnten.
- Zeit
- kleiner Flohmarkt mit wenigen Ständen und geringer Laufkundschaft an Marktkunden
- dörfliche Gegend, noch weniger potentielle Interessenten für technische Geräte oder gar Tonbänder
- Zeitungsaufruf nicht gelesen
- Touristenanteil am Flohmarkt

Das TK 248 wird ein erster Linie Personen aufgefallen sein, die an dem Tag etwas an dem Stand gekauft haben und dabei das Tonbandgerät gesehen oder, die sich für solche Greäte generell interessieren und es am Stand oder im Vorbeigehen gesichtet haben.

Ich würde schätzen, das sind potentiell vielleicht zwischen 40 und 80 Personen und somit sollte die Wahrscheinlichkeit für passierende Marktkunden verschwindend gering sein.

Was ist mit dem von WM benannten Herrn mit dem Generator. Konnte der sich an den stromgebenden Event nicht erinnern?


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