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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

03.01.2021 um 11:37
Zitat von PalioPalio schrieb:Ein "Gutachten" ist das nicht, sondern eine Ortsbegehung mit einem Baumschulmeister, der Stellung nimmt.
Offenbar versuchst du diese Quelle ins Unglaubwürdige zu ziehen, da die Expertise nicht von einem akademischen gerichtl beeideten SV stammt sondern von einem Handwerker, oder wie dürfen wir solche Ausführungen sonst verstehen?Das Gericht hat das jedenfalls nicht so eng gesehen. Ich hatte dir schon gestern nahegelegt, zuerst mal das Urteil genau zu studieren, dann beantworten sich viele Fragen von selbst. Da steht tatsächlich erstaunlich viel drin, auch das Gutachten wird erwähnt:

IMG 20210103 104124Original anzeigen (0,2 MB)

Urteil S.69

Allerdings nur zum Teil; der Teil mit den aufgefundenen Astabschnitten wird im Urteil angeführt, der zweite, wesentlich aufschlussreichere Teil bezüglich der Unwahrscheinlichkeit der Verwendung eines Spatens wird ohne nähere Begründung unter den Tisch gekehrt.

Was könnte also deiner Ansicht nach der Grund sein, dass eine Aussage, die den gesamten Spatenkomplex gegenstandslos machen würde einfach ignoriert wird? Warum wird die sachlich zusammenhängende Expertise nicht in ihrer Gesamtheit behandelt?

Du hast also damit ein sehr gutes Beispiel für die selektive Auswahl der Indizien durch das Gericht geliefert, die so ziemlich alle diesbezüglichen Vorbehalte bestätigt, die bisher von mir zum Urteil geäußert wurden.

Der Grund warum P. aus dem Waldweg gekommen sein soll, wie Zeuge D. beobachtet haben will, könnte gewesen sein, dass er das Loch gesucht hat dass er gegraben haben will. Allerdings hätte er zum damaligen Zeitpunkt aus dem Seeweg in die Kaagangerstrasse fahren müssen, denn laut seiner gezeichneten Skizze hat er das Loch an der Entführungsstelle gegraben:

IMG 20210103 105213

Die Ausführungen des Gerichts zu dieser haarsträubenden Aussage, es käme nur auf die erlebnisfundierten 15m an, sind eine Beleidigung für jeden denkenden Menschen. Da bekommt die Forderung von Rick nach gesundem Menschenverstand ihre volle Berechtigung.

Ich kann somit deine Versuche, den Spaten um jeden Preis als Tatwerkzeug anzusehen gut verstehen: er ist das zweite "Kron"asservat neben dem TK in diesem Prozess. Fällt er weg wackelt der gesamte P. Komplex; wertet man sein wirres inkonsistentes Aussageverhalten dazu fällt er. Leider hat die Verteidigung nicht so viel Energie in dieses Asservat gesteckt wie ins TK, sonst säße Mazurek vermutlich jetzt in Kappeln vor dem Fernseher.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Was freilich m.E. unbestritten sein sollte ist, dass das ganze Verfahren ohne den Herrn Pfaffinger nicht stattgefunden hätte. Und umgekehrt: selbst wenn nie ein Tonband gefunden worden wäre, Pf.s Aussage allein, gefolgt von all den Indizien, die daraufhin gefunden und bewertet wurden, die hat den Ausschlag gegeben.



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03.01.2021 um 12:09
Zitat von julina32julina32 schrieb:Die Ermittlungen haben zwischen den 80ern und 2007 keinen neuen Verdächtigen ergeben. Da ist auch nicht viel passiert, ausser den bekannten Abhörungen per Telefon. Warum hat man Pfaffinger und Mazurek eigentlich nicht schon vorher zu seinen Lebzeiten abgehört? War der "Lauschangriff" zuvor anders reguliert?
Es ist normal, das alte "cold cases" nach Jahrzehnten noch einmal aufgerollt werden um mit neuesten Methoden und einer Neubewertung der Akten den Fall vielleicht noch zu lösen. Insbesondere gelingt dies desöfteren mit DNA Analysen.

Damals gab es die noch nicht, die Ermittlerteams waren zerstritten, es kam zu keiner Anklage.

2007 wurde das Tonbandgerät gefunden und der Tat zugeordnet, was durch das Gutachten bestätigt wurde. Die Akten wurden neu bewertet, Telefonmittschnitte machten Herrn Mazurek verdächtig. Daher entschloß sich die Staatsanwaltschaft zur Anklage und das Gericht hatte nun auch mit dem Tonbandgerät genug Sicherheit den Angeklagten zu verurteilen. Hätte ich auch gemacht.

Ohne das Tonbandgerät wäre es mMn. wahrscheilich nicht zu einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft gekommen.

Es war aber also so, wie is ist und daher wurde Herr Mazurek verurteilt. Ich sehe da keine Fehler bei Gericht.


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03.01.2021 um 12:14
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Wenn ich das hier lese. Schöffen dürften sich in den meisten Fällen wohl dem vorsitzenden Richter anschließen.
Wow, wow, wow. Ich schrieb ja schon vor ein paar Seiten, dass ich in der nächsten Woche wieder die Ehre habe, als Schöffe an einer Verhandlung teilzunehmen. Und ich werde da nichts abnicken, so wenig, wie ich das bisher getan habe. Du musst da unterscheiden, zwischen dem reinen Sachverhalt und juristischen Feinheiten.

Ich bin kein Jurist (sonst könnte ich auch eher nicht Schöffe sein), aber ich habe ganz solide juristische Grundkenntnisse und - berufsbedingt - in einigen Spezialgebieten, mit denen ich täglich zu tun habe, dann auch vertiefte Kenntnisse. Das führt zum umgekehrten Dunning-Kruger-Effekt: Ich weiß, dass ich von einigen strafrechtlichen Feinheiten nichts weiß und vertraue daher auf den Vorsitzenden, wenn es z.B. (hatte ich unlängst) um Fragen der "rechtsstaatswidrigen Verzögerung" geht.

Aber das gilt doch nicht für das Beweisverfahren. Wenn es darum geht, sich eine Meinung darüber zu bilden, ob es der Angeklagte nun war oder nicht, ist der Schöffe doch völlig auf gleicher Augenhöhe mit den Berufsrichtern. Ob das jeder Schöffe auch nutzt, ob er sich traut, dem Vorsitzenden bei der Beratung zu widersprechen, ist eine andere Frage und hängt von der Persönlichkeit des jeweiligen Schöffen ab. Ich habe alle Beratungen immer als sehr offen erlebt. Zugegeben habe ich aber nun auch keine Berührungsängste mit Richtern, weil ich mit denen beruflich sowieso jeden Tag in nicht-streitigen Verfahren zu tun habe, wo ohnehin eine "kollegialer" Tonfall herrscht.
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Die Urteilsberatung findet hinter verschlossenen Türen statt.
Willst Du eine Talk-Show daraus machen? Es geht um einen Meinungsbildungsprozess, bei dem man sich die Kravatte lockert, so vorhanden einen Kaffee trinkt, und die Zeugenaussagen und sonstigen Beweismittel nochmal durchgeht. Es geht dabei nicht um "political correctness". Gerade die Schöffen können und sollen so reden, wie ihnen der Schnabel gewachsen ist. Und das ist auch gut so.
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Im Fall Mazurek waren mindestens 4 von 5 von seiner Schuld überzeugt.
Wie nun genau abgestimmt wurde, lässt sich jedoch nur vermuten.
Es gibt genau zwei Möglichkeiten: 5:0 oder 4:1
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Die Möglichkeiten von Schöffen sind sehr begrenzt. Die Akte kennen sie bis zum Verfahrensbeginn nicht.
Ja, was nun?! Erst sind die Richter voreingenommen, weil sie die Akte kennen, dann wieder fehlt den Schöffen die Aktenkenntnis. Das Fehlen der Aktenkenntnis kann be- und entlastend für den Angeklagten sein. Der Staatsanwalt muss mich mit dem Überzeugen, was er in der Verhandlung aufbietet. Im übrigen entscheiden Schöffen über etwaige Beweisanträge der Verteidigung mit.
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Für mich ist und bleibt dieses Urteil ein Skandal!
Ein SKandalurteil ist das sicher nicht.
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Mazureks Schuld und Planung und Durchführung der Tat ist einfach nicht bewiesen. Zu viele Lücken und Unklarheiten! Ein Schuldspruch hätte so niemals ergehen dürfen.
Du hast in jedem Verfahren bezgl. der tatsächlichen Geschehnisabläufe Lücken, die aber rechtlich keine Bedeutung haben. In meinem erten Fall als Schöffe ging es um einen schweren Raub. Es war ziemlich klar, dass die Täter einen Tipp bekommen hatten. Wer der Tippgeber war, konnten die EB nicht klären, und dann kann es schon gar nicht das Gericht klären (von unerwarteten, umfänglichen Geständnissen einmal abgesehen). Und nu?

Gar nichts nu.

Es geht um die Frage, ob der Angeklagte die ihm vorgeworfenen Tat begangen hat. Es geht nicht darum, mit dem Urteil das Drehbuch für einen Dokumentarfilm zu schaffen.

Was den Fall M. betrifft, ich hatte ja geschrieben, ich hätte ihn vermutich nicht verurteilt. Aufgrund meiner Zweifel an der Aussage von P. Ich habe beruflich halt viel mit psychisch kranken Menschen - auch und gerade mit Menschen mit Suchtproblemen - zu tun, und sehe seine Aussage deshalb viel kritischer, als das andere tun. Ob ich mit meinen Zweifeln ein weiteres Kammermitglied in dieser Verhandlung überzeugt hätte, oder umgekhert, ob die anderen mich überzeugt hätten, kann ich nicht sagen. Ich kann aber sicher sagen, dass ich meine Zweifel ausführlich und begründet in der Besprechung vorgetragen hätte.

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Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Ich fand es immer sehr bedauerlich, dass (zumindest zu meiner Schulzeit) das Thema Justiz in bayerischen Schulen so gut wie nie vorgekommen ist, auch nicht im sogenannten "Sozialkunde"-Unterricht. Man musste schon einen interessierten Lehrer haben, der eine Klasse mal in ein Verfahren mitgenommen hat.
Ist zwar OT, aber ja, das war in meiner Schulzeit in Norddeutschland auch nicht anders, nur, dass es an unserer Schule keine Lehrer gab, die ihre Schüler mal mit in einen Gerichtssaal genommen haben. Ich würde es sehr begrüßen, wenn man wenigstens ein paar Grundbegriffe des Zvili- und Strafrechts unterrichten würde. Willenserklärung, Angebot und Annahme oder Grundzüge wie Tatbestand - Rechtswidrigkeit - Schuld. Manch ein Schulabgänger wäre beim Abschluss des nächsten Handyvertrages vielleicht etwas lebensfähiger.

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Zitat von AndanteAndante schrieb:Das bedeutet hier: die dreißogjährige Verjährungsfrist nach Ursulas Tod wäre in 2011 abgelaufen. Erste neue, da bereits die Verjährung unterbrechende Ermittlungshandlungen gab es aber bereits 2007. Ab da war die Verjährung schon unterbrochen.
M. war doch schon 1982 Beschuldigter. Das Verfahren gegen ihn wurde wann eingestellt, 1991? Während dieser Zeit war die Verjährung doch laufend unterbrochen, oder nicht?!


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

03.01.2021 um 12:15
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Vielleicht noch ein letzter Rat an alle, die hier so engagiert über die Justiz diskutieren: Verhandlungen sind öffentlich! Schaut Euch einfach mal an, wie es da so zugeht. Ich glaube, so manches Vorurteil hier würde sich in Luft auflösen, wenn man erst einmal selbst schaut, wie die Realität in der Justiz ist.
Beim Strafprozess war ich nicht anwesend. Ich war aber beim der Zivilverhandlung anwesend. Ich nehme an, auch dafür soll @Rick_Blaine optimistische Darstellung gelten. Was ich dort erlebt habe, stellt alles auf den Kopf, was ich mir unter einer objektiven Verhandlung vorgestellt hätte. Was das Gericht später als Protokoll herausgegeben hat, ist eines Gerichts nicht würdig.

Beim Strafprozess war ich nicht anwesend, weil ich nicht helfen wollte, einen möglichen Kindermörder herauszupauken. Das werfe ich mir noch heute vor. Wenn ich es gewesen wäre, wäre es vielleicht anders ausgegangen.
Das Tonbandgutachten wäre nicht in Stein gemeißelt worden.
Mit meiner technischen Unterstützung hätte die Verteidigung auch andere Indizien widerlegen können.
Nur nebenbei: Wann ist ein Spaten rostig? Wenn er benutzt wird oder wenn er nicht benutzt wird?

Spaten Rost

KP hat ausführlich beschrieben, wie der Spaten am Mofa befestigt war. Im Urteil werdet ihr dazu unterschiedliche Angaben finden (Suche nach Spatenblatt). Überzeugend ist das alles nicht. Aber wie meine gesamte andere Kritik wahrscheinlich irrelevant.

Spaten MofaOriginal anzeigen (0,2 MB)


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

03.01.2021 um 12:47
Zitat von roberndrobernd schrieb:Mit meiner technischen Unterstützung hätte die Verteidigung auch andere Indizien widerlegen können.
Nur nebenbei: Wann ist ein Spaten rostig? Wenn er benutzt wird oder wenn er nicht benutzt wird?
Das ist, glaube ich, wirklich nicht so wichtig: wenn der Spaten rostig war und dann ein paar Tage benutzt wird, bleibt er dann rostig? Das spielt eigentlich keine Rolle.


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03.01.2021 um 12:54
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Der Grund warum P. aus dem Waldweg gekommen sein soll, wie Zeuge D. beobachtet haben will, könnte gewesen sein, dass er das Loch gesucht hat dass er gegraben haben will.
Verstehe ich nicht. Wie soll er vor der (ihm bis dato dann unbekannten) Entführung ein Loch gesucht haben, das er erst nach der Entführung als Ausrede für Spatenfahrten brauchen würde?

Wie wäre es damit: Er HAT dort ein Loch gegraben, in dem später die Kiste versenkt wurde. Genau dort ist nämlich der kürzeste Weg zum Kistenplatz, keine 200 Meter vom Aumühlenparkplatz entfernt.
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:laut seiner gezeichneten Skizze hat er das Loch an der Entführungsstelle gegraben:
Das wissen wir doch alles. Da hatte er sein Geständnis bereits bereut und nichts mehr davon wissen wollen. Die Ermittler sollten nicht ihn, sondern nur Mazurek ins Visier nehmen, den Haupttäter. Haben wir alles schon durchgekaut.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

03.01.2021 um 12:59
Zitat von PalioPalio schrieb:Verstehe ich nicht. Wie soll er vor der (ihm bis dato dann unbekannten) Entführung ein Loch gesucht haben, das er erst nach der Entführung als Ausrede für Spatenfahrten brauchen würde?
Das ist irrelevant. Er hat behauptet vor der Beobachtung ein Loch gegraben zu haben und hat dieses Loch bei Nachfrage am Seeweg vermutet. Warum soll er dann zwecks Lochgraben aus dem Waldweg gekommen sein?
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Das ist, glaube ich, wirklich nicht so wichtig: wenn der Spaten rostig war und dann ein paar Tage benutzt wird, bleibt er dann rostig? Das spielt eigentlich keine Rolle.
Ganz unbeachtlich ist der Einwand nicht. Der Spaten soll laut P. exzessiv über Tage genutzt worden sein. Da ist der Rost normalerweise ab.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

03.01.2021 um 13:09
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Ganz unbeachtlich ist der Einwand nicht. Der Spaten soll laut P. exzessiv über Tage genutzt worden sein. Da ist der Rost normalerweise ab.
Schwierig zu beurteilen, wenn der Spaten vorhel lange rostig war, so Herr Pfaffinger ihn eben so in Erinnerung. Ob der nachher blank war, kann keiner wissen. Hängt wahrscheinlich mit der Tiefe des Rosts zusammen. Und ob er ihn überhaupt sauber gemacht hat um das Blatt ohne Dreck zu sehen.


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03.01.2021 um 13:12
Zitat von julina32julina32 schrieb:Warum hat man Pfaffinger und Mazurek eigentlich nicht schon vorher zu seinen Lebzeiten abgehört? War der "Lauschangriff" zuvor anders reguliert?
Man müsste dazu wirklich die Einstellungsverfügungen kennen, daraus ergeben sich dann ja die Gründe, warum damals gegen beide die Ermittlungsverfahren eingestellt wurden.

Was die neue Ermittlungen ab 2007 betrifft, habe ich mal gelesen, dass sich eine Staatsanwältin den alten Fall aus eigenem Antrieb wieder vorgenommen hat. Aber ich kann die Quelle dazu leider bisher nicht wiederfinden Generell ist es aber ja so, dass, wie @JosephConrad schon schrieb, die Strafverfolgungsbehörden Cold Cases durchaus mal wieder ansehen, wenn neben dem Tagesgeschäft Raum dafür ist. Manchmal sind ja bekanntlich auch sog. „SoKos Altfälle“ oder neudeutsch „Cold-Case-Units“ gegründet.

Und das NICHT, um verdammt noch mal endlich bestimmte Verdächtige ranzukriegen. Sondern, und das wird erstaunlich oft vergessen bzw. weggeblendet, um den rätselhaften gewaltsamen Tod eines Menschen und ein ungelöstes Verbrechen aufzuklären und dabei auch Angehörigen endlich Gewissheit über die Geschehnisse zu geben.


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Palio ehemaliges Mitglied

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03.01.2021 um 13:14
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Das ist irrelevant. Er hat behauptet vor der Beobachtung ein Loch gegraben zu haben und hat dieses Loch bei Nachfrage am Seeweg vermutet. Warum soll er dann zwecks Lochgraben aus dem Waldweg gekommen sein?

Weil er dort tatsächlich gegraben hat. Da war ja auch der Kistenstandort, was er aber nicht zugeben wollte, weil er dann doch nicht mehr der Lochgräber gewesen sein will. Logisch, oder?

Stell dir einfach vor, P. hätte geschwiegen. Allein mit den Zeugenaussagen bekommt man so viel Tatbezug (Zeit, Ort, Spaten), dass man überzeugt sein darf, dass er das Loch gegraben hat. Die Tat in ihrer Gesamtheit ist ihm aber nicht zuzutrauen. Wenn man nicht wenigstens ein Tonbandgerät bei ihm und sein Fernglas am Tatort und anderes verdächtiges Verhalten findet, dann reicht das nicht.

KP. ist nur die Brücke zu WM und durch die Zeugenaussagen, nicht durch sein Geschwätz, eine stabile.


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03.01.2021 um 13:18
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Was den Fall M. betrifft, ich hatte ja geschrieben, ich hätte ihn vermutich nicht verurteilt. Aufgrund meiner Zweifel an der Aussage von P. Ich habe beruflich halt viel mit psychisch kranken Menschen - auch und gerade mit Menschen mit Suchtproblemen - zu tun, und sehe seine Aussage deshalb viel kritischer, als das andere tun. Ob ich mit meinen Zweifeln ein weiteres Kammermitglied in dieser Verhandlung überzeugt hätte, oder umgekhert, ob die anderen mich überzeugt hätten, kann ich nicht sagen. Ich kann aber sicher sagen, dass ich meine Zweifel ausführlich und begründet in der Besprechung vorgetragen hätte.
Nein kein Zweifeln, sondern gesündere Skepsis und besseres Abwägen. Du hast ein weiteres Stück Lebenserfahrung abseits vom Tellerrand hinzugewonnen. Vielleicht sollten alle Berufsrichter einmal 4 Wochen Praktikum in einer "Geschlossenen" machen und vor allem Therapiegruppen beiwohnen und mit Therapeuten sprechen (die kennen auch ihre PAPPENHEIMER), anstatt nur
über Gutachtenblätter hinweg zu urteilen, die mitunter gar nicht angefordert werden. Das kann den Beurteilungshorizont in Richtung Wahrheitsgehalt von Aussagen nur bereichern.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

03.01.2021 um 13:26
@julina32

Soweit es um Aussagen geistig behinderter Personen geht, werden sowieso bereits von der StA Glaubwürdigkeitsgutachten eingeholt. Das ist ein Spezialgebiet wie andere auch, wo NATÜRLICH bei Jedermann die Sachkunde fehlt, der dafür nicht speziell ausgebildet ist und darin keine Erfahrungen hat.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

03.01.2021 um 13:34
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das ist ein Spezialgebiet wie andere auch, wo NATÜRLICH bei Jedermann die Sachkunde fehlt, der dafür nicht speziell ausgebildet ist und darin keine Erfahrungen hat.
Und bei der Elektroakustik, dem Lochgraben, der Isotopenverteilung, der Vertrocknungszeit von Fichten, Löttechnik an Radios, Identifikation von Spanplatten usw. hat NATÜRLICH Jedermann die Sachkunde. Das Strafgericht hat kein einziges Gutachten bei zweifelhaften Indizien angeordnet. Es hat aber durch Augenschein von Fotos, die etwas anderes zeigten als die Richter meinten, die Zweifel ausgeräumt.


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03.01.2021 um 13:42
Zitat von roberndrobernd schrieb:... der Isotopenverteilung, ...

Das Strafgericht hat kein einziges Gutachten bei zweifelhaften Indizien angeordnet.
Beim Klebeband doch schon:
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb am 17.12.2020:Ferner stellte der SV Dr. X fest, dass das gelbe PVC-Klebeband, mit dem eine Würgeverbindung des Klingeldrahtes isoliert wurde, von dem gelben PVC-Klebeband, mit dem die Lötstelle der Antennenleitung des in der Kiste aufgefundenen Transistorradios „Admiral Sound 4“ isoliert wurde, nicht zu unterscheiden sei. Diese Annahme wurde durch das verlesene Gutachten der Sachverständigen D r. X vom 09.02.2009 untermauert, wonach die Isotopenverhältnisse der beiden Klebebänder nicht unterschieden werden könnten. Die beiden Klebebänder stimmten in vielen analytischen Merkmalen, die mit verschiedenen unabhängigen Methoden überprüft worden seien, überein und legten den Schluss nahe, dass es sich um ursprünglich baugleiche Produkte handeln könnte. Das Gericht schloss siehden sachlichen und überzeugenden Ausführungen der Sachverständigen an.
Und "Elektroakustik": wissen wir doch.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

03.01.2021 um 13:42
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:M. war doch schon 1982 Beschuldigter. Das Verfahren gegen ihn wurde wann eingestellt, 1991? Während dieser Zeit war die Verjährung doch laufend unterbrochen, oder nicht?!
Stimmt, da hast du ganz recht. Nachdem damals die Ermittlungen gegen ihn eingestellt wurden, begann die Verjährung erneut zu laufen (§ 78c Abs. 3 S. 1 StGB).

Um so weniger zählt also das ohnehin bedeutungslose Gerede um die angeblich „auffällige“ Wiederaufnahme von Ermittlungen „kurz vor der Verjährung“ im Jahre 2007.
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Willst Du eine Talk-Show daraus machen? Es geht um einen Meinungsbildungsprozess, bei dem man sich die Kravatte lockert, so vorhanden einen Kaffee trinkt, und die Zeugenaussagen und sonstigen Beweismittel nochmal durchgeht. Es geht dabei nicht um "political correctness". Gerade die Schöffen können und sollen so reden, wie ihnen der Schnabel gewachsen ist. Und das ist auch gut so.
Und so läuft es auch im Regelfall. Jeder kann das miterleben, wenn er sich denn mal aufrafft, statt vom heimischen Sessel aus Beschwerden über angeblich unfähige Gerichte zu führen, das Amt eines Laienrichters zu übernehmen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

03.01.2021 um 13:46
Weiter oben hatten wir über die Art des Zeugenaufrufs zum Flohmarkt geschrieben. Inzwischen habe ich den Aufruf gefunden. Es ist nicht nur allgemein von einem Kapitalverbrechen die Rede, sondern konkret von der Entführung und Tötung eines Kindes. Ich zumindest gehe davon aus, dass bei einem Flohmarkt auch Hehlerware angeboten wird. Wen wundert es also, dass die verschworene Gemeinschaft der Flohmarkthändler davon nichts wissen (wollen).

Zeugenaufruf flohmarkt


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03.01.2021 um 14:08
Zitat von AndanteAndante schrieb:oweit es um Aussagen geistig behinderter Personen geht
@Andante das ist messerscharf der falsche Begriff. Es geht nicht um die Aussage von geistig retardierten Personen. In einer geschlossenen Anstalt werden auch Psychotiker, Depressive, Suchtkranke, Personen mit starken Persönlichkeitsstörungen und Suizidgefährdete verbracht, oder sie lassen sich freiwillig einweisen.

Diese Personen leiden also unter Episoden in denen die Realität nicht ihr bester Freund ist. In einem Interview mit einem Ermittlungsbeamten oder bei Gericht können sie ganz glaubhaft wirken, so lange sie nicht erzählen, der Teufel höchstpersönlich habe sie geritten.
Zitat von roberndrobernd schrieb:Und bei der Elektroakustik, dem Lochgraben, der Isotopenverteilung, der Vertrocknungszeit von Fichten, Löttechnik an Radios, Identifikation von Spanplatten usw. hat NATÜRLICH Jedermann die Sachkunde.
Wie man an der Einschätzung von @Andante schon merkt, das Klischee vom Schreibtischtäter in Sachen Fehlurteil ist nicht völlig von der Bühne.


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03.01.2021 um 14:19
@robernd

Wieso? Es wurden zu diesen Themen doch Sachverständige gehört. Von dem auch dem Angeklagten zustehenden Recht, einen der Sachverständigen abzulehnen, wurde offenbar kein Gebrauch gemacht.

Dass es natürlich zu allem und jedem, sogar zur medizinischen Seite, in Personalunion einen viiiiel besseren Sachverständigen gegeben hätte, ist klar ;-)


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03.01.2021 um 14:27
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und so läuft es auch im Regelfall. Jeder kann das miterleben, wenn er sich denn mal aufrafft, statt vom heimischen Sessel aus Beschwerden über angeblich unfähige Gerichte zu führen, das Amt eines Laienrichters zu übernehmen.
Also bei uns gibt es keine Freiwilligkeit, sondern jeder Staatsbürger zwischen 25 und 65 kann dazu berufen werden. Es gibt nur einen taxativen Katalog von Entschuldigungsgründen. Da diese Berufung zu Lasten des Jobs geht ist die Begeisterung endenwollend, zumal viele Berufsrichter den Schöffen nur wenig Spielraum lassen.


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03.01.2021 um 14:35
Zitat von roberndrobernd schrieb:Ich zumindest gehe davon aus, dass bei einem Flohmarkt auch Hehlerware angeboten wird.
Vielleicht wollte man in dem Aufruf deswegen extra darauf hinweisen, dass es eben nicht um Diebstahl/Hehlerei geht. Oder man dachte sich, dass bei einem so schlimmen Verbrechen, das sich auch noch gegen ein Kind richtete, die Leute motivierter sein würden, Angaben zu machen und sich zu melden. Dass es hier darum geht, ggf. einen Beschuldigten zu entlasten und nicht um die Aufklärung des Falls allgemein, geht ja aus dem Aufruf nicht hervor.

Ich kann den Gedanken, dass ein solcher Aufruf evtl. auch den Verkäufer abschrecken könnte, schon irgendwie auch nachvollziehen. Ich glaube aber nicht (falls das überhaupt unterstellt werden sollte), dass man es absichtlich so formuliert hat, um ja nicht Mazurek zu entlasten.


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