julina32 schrieb:Wie will der Landgerichtsarzt nach 90min ausschliessen, dass KP nicht während der Tat an einer psychotischen Episode litt.
Ausschließen kann er das nicht. Das kann man nie. Aber er kann z.B. feststellen, dass P. keine psychotische Symptomatik aufweist, keine kognitiven Defizite hat, nicht berauscht ist und auch an keiner anderen psychiatrischen Erkrankung leidet.
julina32 schrieb:Und wie will er nach 90 min feststellen, dass er ein pathologischer Lügner ist, wenn er später von einer pinkelnden N...n in seiner Zelle erzählt?
Der Arzt hat meines Wissens keine 10... in seiner Zelle gesehen. Das war wohl P.
Nun, ein pathologischer Lügner kann natürlich so tun, als sei er "Plemplem". Und behaupten, er sehe 10... in seiner Zelle oder Jesus mit Heiligenschein. Einen echten Psychotiker zu simulieren ist aber weitaus schwieriger, als irgendwie "Plemplem" zu spielen. Wäre P. psychotisch gewesen, hätte er nicht solche Sachen erzählt. Ich denke, ein Arzt kann das in 90 Minuten (was sehr lange ist, auch ein Aufnahmegespräch in der Psychiatrie dauert nur 30 bis maximal 60 Minuten) durchaus fundiert einschätzen. Ich gehe dabei davon aus, dass ein Landgerichtsarzt auch besondere Fortbildungen in psychiatrischer Medizin hat, weil das eben oft ein Thema ist, v.a. wenn es um Vernehmungs- und Verhandlungsfähigkeit geht.
Warum die Vernehmungsbeamten zum Schluss aktenkundig gemacht haben, dass sie P. empfohlen haben, sich in ein psychiatrisches Krankenhaus zu begeben, das weiß ich nicht. Ich hätte sie vor Gericht gefragt.
Andante schrieb:Doch, in gewisser Weise schon. Im Urteil wird er ja auch einige Male als „Zeuge“ bezeichnet.
Jetzt komm. Sonst bist Du da immer so korrekt. ;-) Die Bezeichnung ändert nichts daran, dass es kein Zeuge i.S.v. § 48 ff. StPO war. Tote sind keine Zeugen. Und ob P. als Zeuge oder Beschuldigter in einem anderen Verfahren, dem gegen ihn gerichteten, ausgesagt hat, spielt keine Rolle.
Andante schrieb:Wenn man sich also an die Interpretation der Pfaffingerschen Aussagen macht, muss man immer im Hinterkopf haben, als was er aussagte.
Richtig. Deshalb hat er als Beschuldigter versucht, sich zu entlasten. Und hat Mazurek belastet.
Diesen Umstand kann man nun so interpretieren, als sei dies deshalb besonders glaubhaft gewesen. Aber genauso kann man es auch interpretieren, dass P. deshalb den Mazurek wahrheitswidrig beschuldigt hat, um seine eigene Haut zu retten. Er hätte nie so ausgesagt, wenn Mazurek 1982 auf der Anklagebank gesessen wäre.
Same procedure...