Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

21.01.2021 um 21:01
Zitat von HeinzHaferkampHeinzHaferkamp schrieb:Infohalber: Wild ist am 15.05.1999 verstorben, Pfaffinger schon am 29.06.1992.
Quelle?


melden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

21.01.2021 um 21:03
Urteil S. 22 ff., aufgrund der Anonymisierung muss man die Personen anhand ihrer Beschreibung zuordnen.


2x zitiertmelden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

21.01.2021 um 21:09
Zitat von HeinzHaferkampHeinzHaferkamp schrieb:Urteil S. 22 ff., aufgrund der Anonymisierung muss man die Personen anhand ihrer Beschreibung zuordnen.
Ah okay, danke!


melden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

21.01.2021 um 21:13
Gerne. Lies Dir im Zweifelsfall Mazureks Gegendarstellung durch. Man muss seinen Ausführungen keinen Glauben schenken, aber das Personengepflecht wird durch die Klarnamen deutlicher.


melden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

21.01.2021 um 21:26
Zitat von HeinzHaferkampHeinzHaferkamp schrieb:Urteil S. 22 ff., aufgrund der Anonymisierung muss man die Personen anhand ihrer Beschreibung zuordnen.
Ok danke, vielleicht kann mich hier jemand mal kurz in das Thema Armin Wild reinholen. Wenn er die Person (ebenfalls tot) ist, und die Person von der die Ermittler 2008 sich sicher waren, dass folglich AW ein Komplize von WM war, wie kann es dann sein, dass es 2008 noch drei Mitbeschuldigte gab.
(1. der aus Thailand, 2. Ehefrau 3.?). Und warum sollte AW WM anonym verpfiffen haben und wie hat die Polizei den anonymen Hinweis identifiziert?

OK Nr. 3 war J. wohl wegen dem Telefonat.


melden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

21.01.2021 um 21:33
Der aus Thailand hat mit Mazurek soweit ich weiß nichts zu tun. Es geht um den Pilzsammler DJ.

Wie gesagt, lies Dir die Gegendarstellung durch, darin sind die Mitbeschuldigten aufgeführt.

Ich hoffe, @robernd verzeiht mir den Direktlink.


melden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

21.01.2021 um 21:38
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Und Pilze wachsen in Dickungen auch nicht weil es zu dunkel ist.
Du gehst nicht Pilze suchen, oder? Dort gibt es die größten und schönsten Pilze. Aber psssst! Geheim.
Zitat von max63max63 schrieb:julina32 schrieb:
html

Ich weiss nicht, ob das schon klar war, aber der anonyme Hinweisgeber per Telefon auf Mazurek,war offensichtlch Pfaffinger. Und der entstandene Belastungseifer könnte tatsächlich hieraus entstanden sein.
max63 schrieb:
M hat ein Verhältnis mit Ps Frau (wird ja im Urteil angedeutet).
Ja, klingt etwas logischer als meine Idee.
Ich hatte nur heute Otto Prokop im Podcast „Die Spur der Täter“ gehört. Er sagte, dass er sich über den Affekt freut, „weil im Affekt macht der Täter Fehler, im Affekt steht der Verstand still. Wie in der Liebe...“
Ich starte einen letzten Versuch, rein theoretisch:
Die Frau von Herrn P. , also die vermutlich-Geliebte von Herrn M., hatte ein Reader´s Digest Abo. (Quelle: Pf. Verhör.)
Dort erschien 1972 auch „Die lange Nacht der Barbara Mackle“, das als „Blaupause“ für die UH Entführung gilt.
In der Liebe steht der Verstand still. Herr M. kommt über Frau P. an den Reader´s Digest, plant eine Entführung, Angenommen OHNE die Beteiligung von Frau P., sag ich mal, denn sie war ja nicht angeklagt.
Er verplappert sich aber bei ihr. In der Liebe steht der Verstand still.
Herr P bekommt Wind von der Sache und man muss ihn mitmachen lassen. Oder er hängt ihn hin, damit der Nebenbuhler weg ist.

Eure
Rosamunde Pilcher


2x zitiertmelden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

21.01.2021 um 21:46
Zitat von roberndrobernd schrieb:Es war ja auch nie als offizielle Information sondern bestenfalls als versteckte Hinweise gedacht.
Bewusst oder unbewusst? Und was bedeutet der mitleidige Blick Richtung Verteidigung?

Was mich interessieren würde: Normalerweise sollten Gutachter nicht wissen, welches Ergebnis aus Sicht der Ermittler wünschenswert ist oder ob ein Gegenstand, den sie untersuchen, dem Beschuldigten gehört. Im besten Falle sind sie "blind", untersuchen schlicht, ob Asservat a) Ähnlichkeiten mit Asservat b) aufzeigt.

D.h. Frau Dr. B. hätte nicht wissen sollen, dass das TK 248 dem mutmaßlichen Täter gehört hat und eigentlich auch nicht, was die "Tätertonfolge" ist. Hier ist mir nicht klar, was sie wusste, zumal natürlich die Übertragungskette gutachtlich mit zu berücksichtigen war und nicht verschwiegen werden konnte.

Der Hintergrund: Mich verwundert nach wie vor das "wahrscheinlich" im Ergebnis des Gutachtens. Das ist eigentlich nicht Fisch und nicht Fleisch, nahe am non liquet - so interpretiere ich jedenfalls die Skala des LKA im Vergleich zu jener des BKA zum Schriftvergleich.

Trotzdem hat sich die Gutachterin - so ist es jedenfalls im Urteil dargestellt - mit so eindeutiger Tendenz im Prozess geäußert, dass das Gericht ohne Weiteres eine eindeutige Feststellung machte: Die Tätertonfolge sei mit dem TK 248 erstellt worden. Ein anderes Tonbandgerät könne ausgeschlossen werden.

Entscheidend ist - das weiß auch die erfahrene LKA-Gutachterin -, was mündlich im Prozess von einem Sachverständigen bezeugt wird. Warum also, trotz Tonkopf, trotz nichtidentifizierter Schaltgeräusche und verringerten Bandgeschwindigkeiten, trotz unbekannter weiterer Geräte in der Kette, diese Festlegung?


1x zitiertmelden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

21.01.2021 um 22:11
Zitat von monstramonstra schrieb:D.h. Frau Dr. B. hätte nicht wissen sollen, dass das TK 248 dem mutmaßlichen Täter gehört hat und eigentlich auch nicht, was die "Tätertonfolge" ist. Hier ist mir nicht klar, was sie wusste, zumal natürlich die Übertragungskette gutachtlich mit zu berücksichtigen war und nicht verschwiegen werden konnte.
Zumal die Eingangsbedingungen für einen Mini-Blindtest "optimal" waren. Laut PK hatte Frau Dr. B. mehre typgleiche TK-248. Zwar nicht alle hergestellten, aber zumindest mehr als 2. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie sich "blind" die Tastengeräusche der verfügbaren TK248 angehört und daraufhin WMs Gerät identifiziert hat.


melden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

21.01.2021 um 22:21
Zitat von roberndrobernd schrieb:Natürlich kann ich das alles nicht belegen. Es war ja auch nie als offizielle Information sondern bestenfalls als versteckte Hinweise gedacht. Als Hinweise, über die mit Sicherheit keiner der beteiligten Juristen stolpern würde. Neben neueren Erkenntnissen werde ich auch diese Vermutungen in einer überarbeiteten Fassung meiner Gegendarstellung zum LKA-Gutachten berücksichtigen.
Die Gutachterin gibt Dir versteckte Hinweise kann aber nicht aus ihrer Haut. Das klingt ja regelrecht verklemmt.
Zitat von roberndrobernd schrieb:Sie zuckte die Schultern und blickte mit einem mitleidigen Lächeln in Richtung Verteidigung. Also doch, dachte ich mir. Schon öfter fielen mir Ungereimtheiten auf, die sich nicht durch mangelnde Fachkunde erklären liessen.
Fast schon konspirativ. Umso mehr würde ich mir wünschen, wenn sie ein offenes Gespräch mit Dir führen könnte.

Der Ansatz (nach Wittgenstein, zur Lösung von geisteslähmenden Absolutheitsanmutungen) könnte sein, dass man alles so stehen lässt, wie es ist, also ohne zu Folgern nur darstellt. Wenn alles offen liegt, muss man folglich nichts erklären.


melden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

21.01.2021 um 22:58
Zitat von roberndrobernd schrieb:Die gemeinsame Sprache verband uns offenbar. Mit etwas Glück würde sie uns auch später noch verbinden.
Wie kam ich überhaupt auf Wittgenstein? ach ja: "Wovon man nicht sprechen kann, darüber muß man schweigen" ;-)


melden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

21.01.2021 um 23:22
Hui, den Fall Rudolf Rupp kannte ich bislang gar nicht. Aber interessant, dass sich das Gericht eine stimmige Story zusammengebastelt und Widersprüche ignoriert hat. Analog zum Fall hier, wo Belastendes auch belastend ausgelegt wurde und Entlastendes als unbegründet abgetan wurde. So auch die "Reinwaschung" des Alternativtäters, deren Argumente auch diametral andersrum hätten ausgelegt werden können. Heißt natürlich nicht, dass es in etwa wie vom Gericht befunden gewesen sein kann.

Schwieriges Thema. Bin froh, nicht in so einem Fall Urteile fällen zu müssen...


1x zitiertmelden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

21.01.2021 um 23:27
Zitat von PhischPhisch schrieb:Aber interessant, dass sich das Gericht eine stimmige Story zusammengebastelt und Widersprüche ignoriert hat. Analog zum Fall hier, wo Belastendes auch belastend ausgelegt wurde und Entlastendes als unbegründet abgetan wurde.
Im Grunde identisch:
Die Verhörmethoden der Polizei bei Ludwig H. waren Jahre später Gegenstand eines Strafverfahrens gegen H. Im Wiederaufnahmeverfahren gegen die vier verurteilten Personen im Fall Rudolf Rupp hatte H. 2010 als Zeuge vor dem Landgericht Landshut geschildert, wie er seinerzeit (2004) von einem Beamten der Ingolstädter Kriminalpolizei bedrängt worden war, seine Beteiligung an der Tat zu gestehen. Der Vernehmungsbeamte habe ihm damals seine Dienstpistole mit den Worten „Wir können auch anders, es geht um Mord, da dürfen wir alles“ an die Schläfe gehalten, als H. sich geweigert hatte, das Vernehmungsprotokoll zu unterschreiben. Die Staatsanwaltschaft Landshut klagte H. daraufhin 2012 vor dem Amtsgericht Landshut wegen falscher Verdächtigung an, ohne die Vorwürfe von H. überhaupt geprüft zu haben. In seinem Plädoyer in der Hauptverhandlung bezeichnete Hubert K., der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, den Angeklagten H. als „Abschaum der Menschheit“ und forderte eine Haftstrafe von 20 Monaten ohne Bewährung.
Quelle: Wikipedia: Todesfall Rudolf Rupp


melden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

21.01.2021 um 23:52
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Damit kann er doch nicht eine Schleifspur der Kiste gemeint haben. Meinte er, mit Tatort die Entführungsstelle und Ursula Herrmann wurde in den Wald geschleift
So siehts aus. Und nicht oben bei der Kiste. Die wurde nicht über Schotter geschleift, das hätte man sonst erkennen können. Und ich habe ja ein Polizeifoto des Eingangs zum Vergrabungsort gepostet. Wie soll jemand dort allein eine sperrige Kiste hineinbringen?

Wobei es eigentlich hieß am Tatort wären keine Spuren zu sehen gewesen. Wenn es tatsächlich Schleifspuren gab ist das für mich ein weiteres Indiz auf schnelle Betäubung.

Zimmermanns Aussagen darf man ja leider in dieser Ausgabe nicht wortwörtlich nehmen (zB Stichwort flehender Blick). Ich finde es aber bemerkenswert, dass er so wie in den früheren Ausgaben auch hier von Mord spricht.
Zitat von max63max63 schrieb:Du gehst nicht Pilze suchen, oder? Dort gibt es die größten und schönsten Pilze. Aber psssst! Geheim.
Ja Champignons und Trüffel, denn die wachsen unter der Erde oder im Keller. 😊

In meinem "Revier" gibt es haargenau so einen Platz wie die Lichtung. Dort wächst nur Moos.

Mazurek hat leider die Angewohnheit sich selbst verbal in Schwierigkeiten zu bringen. Ich bin mir ziemlich sicher dass die zwei weiter westlich im Weingarten Pilze suchen waren, dort gab es nämlich welche. In der Dickung am Kistenort sicher nicht.
Zitat von monstramonstra schrieb:Vorsicht. Das greift zu kurz. Die Benutzung des Seeweges wird M. im Urteil nicht "schuldhaft angerechnet". Und er wurde am Tatort nicht gesehen. Beides hilft ihm nur nichts.
Auf S. 100 f. des Urteils werden die geographischen Bestandteile des " Mosaiks" zusammengetragen. Dazu gehört auch die schuldhafte Zurechnung der Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten. Wenn er als Ortsansässiger die Wege der Gemeinde benutzt hat dann beweist das erstmal gar nichts, auch nicht unter der besonderen Perspektive des Tatverdachts, wobei die Benutzung eines Abkürzungsweges als tatrelevant genau genommen eine Unverschämtheit ist. Noch besser ist ja nur noch die Behauptung, Mazurek habe über den Zeitpunkt der Betriebsferien und das LEH Bescheid gewusst, weil er ortsansässig war und selbst schulpflichtige Kinder hatte.


1x zitiertmelden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

22.01.2021 um 10:01
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Auf S. 100 f. des Urteils werden die geographischen Bestandteile des " Mosaiks" zusammengetragen. Dazu gehört auch die schuldhafte Zurechnung der Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten.
Ich weiß nicht, ob wir uns missverstanden haben oder ob wir über Begrifflichkeiten diskutieren. Eine "schuldhafte Zurechnung der Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten" ist jedenfalls ein völlig falscher Begriff, für das, was das Gericht hier tut. Die "Schuld" des M. ergibt sich ja erst aus der Gesamtschau aller relevanten Tatumstände und auch die "Zurechnung von Schuld" spielt hier keine Rolle (sondern z.B. wenn es um Tatbeiträge von Mittätern geht).

Der Umstand, dass M. ortsansässig war und den Weg benutzt hat, der beweist in der Tat abstrakt gesehen gar nichts. Deshalb sind auch nicht alle Ortsansässigen oder Spaziergänger verdächtigt oder gar angeklagt.

Aber es kommt auf den konkreten Fall an. Und da gibt es aus Sicht des Gerichts eben eine ganze Reihe weiterer Indizien, die auf eine Täterschaft des M. hindeuten. Ortsansässigkeit und eine gewisse Kenntnis des Gebiets um den Tatort können dann durchaus belastende Umstände sein. Bringt M. dagegen vor, dass er nie intensiver in diesem Gebiet unterwegs war, kann er sich nicht wirksam entlasten, weil es eben gut möglich, also nicht unwahrscheinlich ist, dass er sich trotzdem genauer auskannte und den Vergrabungsort auserkoren hat.

Würde man dagegen meine DNA an der Kiste finden und in der Folge bei einer Durchsuchung bei mir ein Grundig TK 248, das sich so verhält wie das M., hätte man ein Problem: Ich war nie am Ammersee, nie in dieser Gegend, keine Sekunde. Nun wäre es zwar denkbar, dass ich mich heimlich dort einige Wochen aufgehalten hätte, um die Tat vorzubereiten und auszuführen. Ohne irgendwelche weiteren Spuren zu hinterlassen. Aber das wäre so unwahrscheinlich, dass man es vergessen kann. Ich wäre entlastet. M. nicht.

Das nur zu Erklärung, wie das Gericht gearbeitet hat. Das ist banale Kriminalistik.


1x zitiertmelden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

22.01.2021 um 10:40
Zitat von JagBlackJagBlack schrieb:Wenn der Wasserstand im Waldboden dementsprechend ansteigt, kann man getrost von einem Wassergehalt von 70-80% ausgehen, damit erreicht die Holzfeuchte mehr als 150%, also das 2,5 fache des Trockenzustandes.
Also ist meine angenommene Gewichtszunahme von 30 KG gerechtfertigt.
Deine Rechnung ist insofern plausibel, dass wir in der Tat davon ausgehen müssen, dass die trockene Kiste deutlich leichter war als die nasse Kiste. Ein Umstand, den niemand bislang berücksichtigt hat.
Eventuell könnten wir versuchen, den Unterschied etwas realistischer abzuschätzen:

Zunächst einmal würde ich Metallteile (inkl. Schrauben) und Rohre mit ca. 10 kg ansetzen.
Bleiben noch 50 kg für das Holz.
Nehmen wir an, dass es beim Ausgraben einen Anteil von 50 % Wasser hatte, dann wären es 25 kg trockene Holzfasern und 25 kg Wasser. Oben wird sie trockener, unten nasser gewesen sein. Geschwommen ist sie sicher nicht, weil die Vergrabungsstelle ziemlich weit oben lag.

Nach deinem Link hätte trockenes Brennholz einen Wassergehalt um die 20 %.
Falls die trockene Kiste den gleichen Wasseranteil hatte, würde sie aus 25 kg Holzfasern und 6,25 kg Wasser bestehen = 31,25 kg zusammen. Also 31,25 kg total x 0,2 = 6,25 kg Wasser.
Zum Kistengewicht kämen die oben abgezogenen 10 kg für Metall und Rohre wieder hinzu.
Macht nach meiner Abschätzung (Rechnung kann man das kaum nennen) 41 kg.

Die Kiste wurde erst zwei Tage nach dem Ausgraben gewogen. Bis dahin dürfte sie schon etwas getrocknet sein. Je mehr Wasser bis dahin verdampft ist, desto höher wäre das abgeschätzte Gewicht der Kiste während des Eingrabens.

Es ist schon ein gewaltiger Unterschied, ob wir eine Kiste mit 40 kg oder mit 60 kg handhaben müssen. Mit einer Schubkarre könnte es auch im Wald gehen. Das Absenken in das Loch müsste aber mindestens zu zweit geschehen, damit sich die Kiste nicht verkantet. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass dort jemand einen Flaschenzug zum Abseilen aufgestellt hat.

Ich habe mich immer gefragt, warum die Autobatterie separat vergraben war. Sollte sie irgendwann ersetzt werden? Wahrscheinlich sollte die Kiste dadurch nicht noch schwerer werden.


3x zitiertmelden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

22.01.2021 um 11:06
Zitat von roberndrobernd schrieb:Nach deinem Link hätte trockenes Brennholz einen Wassergehalt um die 20 %.
Falls die trockene Kiste den gleichen Wasseranteil hatte, würde sie aus 25 kg Holzfasern und 6,25 kg Wasser bestehen = 31,25 kg zusammen. Also 31,25 kg total x 0,2 = 6,25 kg Wasser.
Zum Kistengewicht kämen die oben abgezogenen 10 kg für Metall und Rohre wieder hinzu.
Macht nach meiner Abschätzung (Rechnung kann man das kaum nennen) 41 kg.
Hängen an dem Thema "Wasser ziehen" nicht jede Menge Parameter? Ich hatte ja schon einmal gefragt, ob es Wasseransammlungen (Grund-/Stauwasser vom Regen) in der Sole der Grube gab, wonach das Tatortbild allerdings nicht aussah. (Die Kiste auch nicht). Dann Kappilarer Effekt bei der Holzsorte, Sättigung, Belüftungskoeffizient und wer weiss was noch alles.

Was mich allerdings weiterhin beschäftigt ist das Thema "vergraben schon im August". Somit hätte die Kiste mehrere Wochen im Erdreich verbracht und wäre dem dort vorherrschenden Millieu (eher trocken als nass) ausgesetzt gewesen.

Was spricht für August:

- der XY Beitrag mit kriminalistischen Nachforschungen zu dem Thema
- die zerstörte Schranke die die Zufahrt ermöglicht
- ein frei gelegter Zugang zur Grube, der bis zum Zeitpunkt der Entdeckung wieder verwachsen sein könnte
- eine später extra verbuddelte Batterie

Was spricht gegen August:

- KP
- der Botaniker
Zitat von roberndrobernd schrieb:Es ist schon ein gewaltiger Unterschied, ob wir eine Kiste mit 40 kg oder mit 60 kg handhaben müssen. Mit einer Schubkarre könnte es auch im Wald gehen. Das Absenken in das Loch müsste aber mindestens zu zweit geschehen, damit sich die Kiste nicht verkantet. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass dort jemand einen Flaschenzug zum Abseilen aufgestellt hat.
Beitrag von julina32 (Seite 390)

XY-Beitrag Bitte ab 01:14 schauen. Ist die Nachbaukiste vielleicht aus Balsaholz? (Natürlich nicht aber es sieht so easy aus).
Zitat von monstramonstra schrieb:Aber es kommt auf den konkreten Fall an. Und da gibt es aus Sicht des Gerichts eben eine ganze Reihe weiterer Indizien, die auf eine Täterschaft des M. hindeuten. Ortsansässigkeit und eine gewisse Kenntnis des Gebiets um den Tatort können dann durchaus belastende Umstände sein. Bringt M. dagegen vor, dass er nie intensiver in diesem Gebiet unterwegs war, kann er sich nicht wirksam entlasten, weil es eben gut möglich, also nicht unwahrscheinlich ist, dass er sich trotzdem genauer auskannte und den Vergrabungsort auserkoren hat.
Man bekommt halt das Gefühl, dass jemand, der in der Ortschaft wohnt als Angeklagter automatisch derjenige ist, der auch den Vergrabungsort kennen muss. Ob das so ist, weiss ein Gericht bei der Feststellung "ortansässig" weder zu Wahrscheinlichkeiten von 10%, 20% ......99%.
Und es hat nichts weiteres als festgeschriebenen Belastungscharakter. Es geht nicht um eine Tatort-Strasse im Ort, wo die einzige Sparkasse ist und der Angeklagte ein Sparkassenkonto hat,
sondern es geht um ein "angemaltes x" mitten im Dickicht. In der Gesamtschau wird allerdings exakt genauso gewichtet.


1x zitiertmelden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

22.01.2021 um 11:58
Zitat von julina32julina32 schrieb:Man bekommt halt das Gefühl, dass jemand, der in der Ortschaft wohnt als Angeklagter automatisch derjenige ist, der auch den Vergrabungsort kennen muss. Ob das so ist, weiss ein Gericht bei der Feststellung "ortansässig" weder zu Wahrscheinlichkeiten von 10%, 20% ......99%.
Und es hat nichts weiteres als festgeschriebenen Belastungscharakter. Es geht nicht um eine Tatort-Strasse im Ort, wo die einzige Sparkasse ist und der Angeklagte ein Sparkassenkonto hat,
sondern es geht um ein "angemaltes x" mitten im Dickicht. In der Gesamtschau wird allerdings exakt genauso gewichtet.
"Gefühl" ist das Stichwort. Wie gesagt, das ist banale Kriminalistik. Logik. Und da müsstest Du Dein Gefühl hinterfragen, wenn Du Dich vom Fall M. löst.

Wie Du es werten würdest, wenn z.B. der Mörder eines Kindes den Tatortspuren nach vertiefte Ortskenntnisse gehabt haben musste? Und der aus anderen Gründen Tatverdächtige nun aus dem Ort kommt? Dann würdest Du als Staatsanwalt oder Kriminalbeamtin auch nicht sagen: "Die Ortsansässigkeit ist nicht zu berücksichtigten, weil nicht (isoliert) bewiesen werden kann, dass der Verdächtige den Tatort kannte."

Natürlich kann das Gericht - isoliert - weder wissen noch beweisen, dass M. diese Ortskenntnis gehabt hatte. Aber es kann als Arbeitshypothese die begründete Vermutung aufstellen, dass M. die Ortskenntnis gehabt haben konnte, weil er ortsansässig war. Und M. das nicht widerlegen kann. Und wenn es - wie im Urteil - um die Darstellung der Gründe der richterlichen Überzeugung geht, dann darf und muss das Gericht aus seiner Hypothese eine Schlussfolgerung machen und klar sagen: "M. kannte den Ort, weil er die Tat unserer Überzeugung nach sonst nicht hätte begehen können. Und er kannte den Ort, weil er ortsansässig war."

Wenn man diese Logik nicht akzeptiert, dann wird man im Urteil nicht die problematischen Stellen von den unproblematischen unterscheiden können. Und ich bin wahrlich nicht der Ansicht, dass das Urteil richtig sein muss. Hier ist es das aber.


1x zitiertmelden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

22.01.2021 um 12:04
Zitat von monstramonstra schrieb:Natürlich kann das Gericht - isoliert - weder wissen noch beweisen, dass M. diese Ortskenntnis gehabt hatte. Aber es kann als Arbeitshypothese die begründete Vermutung aufstellen, dass M. die Ortskenntnis gehabt haben konnte, weil er ortsansässig war. Und M. das nicht widerlegen kann. Und wenn es - wie im Urteil - um die Darstellung der Gründe der richterlichen Überzeugung geht, dann darf und muss das Gericht aus seiner Hypothese eine Schlussfolgerung machen und klar sagen: "M. kannte den Ort, weil er die Tat unserer Überzeugung nach sonst nicht hätte begehen können. Und er kannte den Ort, weil er ortsansässig war."
Gut, aber sagen wir der Indizienring besteht aus 8 Einzelindizien und 1 davon ist die Ortskenntnis. Ein anderes ist das Alibi. Es gibt keines, weil der Angeklagte alleine zuhause war. Alles andere "passt". In Wirklichkeit ist der Angeklagte aber unschuldig, weil er den Tatort defacto
nicht kennt.
Er wird verurteilt. Welche Möglichkeit siehst du folglich für den Verurteilten in der Beweislastumkehr?


1x zitiertmelden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

22.01.2021 um 12:46
Zitat von julina32julina32 schrieb:In Wirklichkeit ist der Angeklagte aber unschuldig, weil er den Tatort defacto
nicht kennt. Er wird verurteilt.
Das kann passieren. Wir könnten keine Strafprozesse führen, wenn wir das ausschließen müssten. Denn ein Gericht muss eine Wahrheit, besser formuliert, eine Tatsache, erkennen können.

Dazu dienen ja die Indizien. Sie bilden in ihrer Gesamtheit den Nachweis der Täterschaft, den Beweis. Zu erbringen sind sie vom Staat, also vom Gericht, der verurteilt. Deshalb sind sowohl be- als auch entlastende Indizien vom Staat zu erbringen. Das Gericht muss sagen: Wir konnten klar erkennen, dass der Angeklagte der Täter ist, weil wir das gesehen oder den Zeugen gehört haben.

Die Tatsache der Ortsansässigkeit ist offenbar. Also ein Indiz. Wenn der Verurteilte trotzdem nie am Vergrabungsort war, müsste er Tatsachen geltend machen, die das belegen. Die kann nur er wissen, nicht der Staat. Das ist keine Beweislastumkehr, sondern die Möglichkeit der Entlastung gegen belastende Indizien. Der klassische Weg: Die Einlassung des Angeklagten. Er beteuert: "Ich war da nie." Wenn er Glück hat, hat er Zeugen oder Dokumente, mit denen er das nachweisen kann. Das Gericht muss solche Beweisangebote auch aufnehmen und ggf. Entlastungszeugen hören - denn die Beweislast bleibt beim Staat.

Gibt es solche Beweismittel nicht, sondern nur die Beteuerung des Angeklagten, hat das Gericht nun das Problem, dass es tagtäglich mit Angeklagten konfrontiert ist, die sagen: "Ich war es nicht!" Und denen kann es nicht tief in die Seele blicken, um die Wahrheit zu erkennen. Also klopft es die Indizien ab und prüft, ob er die Wahrheit sagt.

Und ein Gericht kann bei einer Indizienlage wie: "DNA am Tatort", "wahrscheinlich von Zeugen gesehen", "kein Alibi" nicht freisprechen, weil der Angeklagte sagt: "Ich war dort nie!". Sondern es bedarf eben eines Grundes, der diese Einlassung auch so weit trägt, dass es Anknüpfungspunkt für Zweifel sein kann. Erkennbar sein kann. Beispiel: Der Angeklagte sagt, "meine DNA am Tatort kam dort hin, weil ich mit dem Opfer ganz woanders Kontakt hatte". Und ein Zeuge bestätigt das. Das ist zwar kein Unschuldsbeweis, aber begründet evtl. erhebliche Zweifel.

Hier hat M. das Problem, dass er die Nichtexistenz einer Tatsache nicht durch eine andere Tatsache widerlegen kann. Damit kann das Gericht nichts anderes erkennen wie die Möglichkeit, dass der ortsansässige M. die Stelle gekannt haben kann.


1x zitiertmelden