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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

23.12.2020 um 03:29
Mein Vater meinte damals, er könnte sich nicht vorstellen , dass „Jugendliche“ damit zu tun hätten , Wohlgemerkt Jahre , bevor über Schüler überhaupt berichtet wurde. Später meinte er , die Polizei wäre dort in der Schule gewesen u da hätten die Jungs den Draht rausgegeben . Also aufgrund der Fragen der Polizisten .
Ich weiß aber, dass er mit einem der Väter „ bekannt „ war .
Warum die Eulengeschichte , u warum die den Draht überhaupt mitgenommen haben , wissen nur sie selber .


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

23.12.2020 um 07:06
Zitat von monstramonstra schrieb:Das wird aber genau den Fällen nicht gerecht, in denen sich der Nachweis nicht aus einer einzelnen Tatsache ergibt, sondern aus einer Mehrzahl zusammenwirkender Indizien, die bei isolierter Betrachtung nicht geeignet wären, diesen Nachweis zu erbringen. In ihrer Gesamtheit multiplizieren sie aber die Wahrscheinlichkeit, dass ein gesetzlicher Tatbestand erfüllt worden ist. Das nennt man "Indizienring".
So eine ähnliche Konstellation haben wir auch bei den Schülern. Für die selbstverständlich immer noch eine Unschuldsvermutung gilt. Ein für sich isoliert betrachtetes Indiz wäre unbeachtlich, eine Anhäufung iVm der Einbettung in die besonderen Umstände des Falles wäre mE doch etwas gewesen, was sich die damaligen Ermittler hätten genauer ansehen sollen. Warum das nicht passierte, ob es Gründe gab die wir nicht kennen oder ob es "politische" Gründe im Ermittlerkreis gab, sei einmal dahingestellt. Das Match KHK S. gegen KHK E. (Richtung Mazurek gegen HW) fand jedenfalls auch im Prozess 2009 seine Fortsetzung. Das Interessante ist: die "Bausteine" - Eule, Fund, Aufbewahrung und Übergabe des Klingeldrahtes, seltener Bitumen- und Silberbronzeanstrich des Kistendeckels, Ortskenntnis - wurden teilweise akribisch ermittelt, ohne daraus jedoch etwas Brauchbares zu fertigen. "Gebaut" haben damit Jahre später andere. 🙂

im übrigen wurde M. ausgerechnet von J. belastet er hätte den Polizeifunk abgehört. Das tun Konspiranten nicht.


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23.12.2020 um 07:18
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Es wird ignoriert, daß Ursula am 15.09. wohl eher zufällig allein den Seeweg gefahren ist
ErwinKöster schrieb am 08.04.2019:
Die Turnstunde beim TSV Schondorf begann Ende Juni 1981, ging vermutlich bis zum 28.7. und fing erst am 15.9. wieder an. Ursula fuhr also nicht nur lediglich ein paar Mal dorthin, es fuhr meist auch ein zweites Mädchen mit. Das müssen die Täter, wenn sie wirklich wochenlang den Seeweg beobachtet haben sollen wie es im Urteil steht, bemerkt haben.
War das nicht die Cousine aus Schondorf? Die wäre dann ja nicht den Seeweg nach Eching mitgefahren.
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Schau und ich glaube die wurde am Tatabend benötigt, mind. um das Opfer in die Kiste zu bringen.
Wie muss ich mir das vorstellen? Wo steht denn da die Leiter, dafür ist doch gar kein Platz?


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23.12.2020 um 07:22
Zitat von monstramonstra schrieb:Da fragt sich aber der Laie: Was spricht dagegen, dass P die Platte vor oder beim Einbau gesehen hat? Und dabei bemerkt hat, dass die Oberfläche aus dem hellen Material, die Ränder der Platte aber eine Spanplatte offenbarten? Ich finde, das schließt sich nicht aus (die Aussage des P. als wahr unterstellt).
KP erklärte, dass er die eingesetzte Kiste gesehen habe, und dass sie 10 cm kleiner wäre als das Loch. Außerdem sprach er von einem naturfarbenem Deckel. Eine beschichtete Spanplatte ist nicht naturfarben, auch nicht wenn man vorher irgendwann und irgendwo die Ränder gesehen hätte. Über irgendwann und irgendwo gibt es aber keine Aussage.

KPs Geschwätz ist hier von untergeordneter Bedeutung, das können wir später noch zerpflücken bzw. mit dem Urteil vergleichen.
Mich stört auch hier, dass die Kammer sich durch Augenschein der Fotos "überzeugt" hat, dass es sich um eine Spanplatte handelt. Das spricht nicht für verantwortungsbewussten Umgang mit Behauptungen des KP. Sie haben ohne Prüfung Zeugenaussagen aufgetürmt.


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23.12.2020 um 08:34
Zitat von StradivariStradivari schrieb:Übergeben wurde der Draht von dem / den Schülern.
Haben sie sich damals selbst bei der Kripo gemeldet oder wurde dort durch die Kripo ermittelt und es kam zufällig heraus dass sie den Draht haben.

Haben der/die Finder den Fund selbst, von sich aus angezeigt oder haben das Lehrer im Auftrag der Schüler oder ohne Auftrag initiativ gemacht.

Oder hat es ein dritter unbekannter der Kripo gemeldet? Also ohne Willen der Besitzer des Drahtes?

Ich finde auch das ist zur Bewertung wichtig.


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23.12.2020 um 09:01
Zitat von roberndrobernd schrieb:Durch die (weiße) Kunststoffbeschichtung ist allerdings äußerlich nicht erkennbar, ob es sich um eine Spanplatte handelt. Außerdem war die Platte zusätzlich silberfarben beschichtet bzw. angestrichen, wodurch es gänzlich unmöglich ist, eine Pressspanplatte zu erkennen. Bemerkenswert ist, dass P. in seiner Vernehmung sogar von einer naturfarbenen Pressspanplatte redete, was definitiv frei erfunden ist.
Damit ist auch dieser Teil P.s Aussage unglaubwürdig
Pfaffinger hat das hier:

IMG-20201223-WA0000
(Bild 304)
als "hellfarbenen Deckel aus Pressspanplatte" beschrieben und das Gericht hat diese Beschreibung als realitätsbezogen eingestuft. Er sagte nicht grün, braun oder schwarz, er sagte hellfarben. Das passt. Dass er nun später naturfarben dazu sagt, ist eine Ungenauigkeit, die seine im Grunde richtigen Beobachtungen nicht schmälern.
Auch dass er meint, Pressspanplatte erkannt zu haben, schmälert den Eindruck nicht, dass er Erlebtes berichtet. Es war ja Pressspanplatte.
An welchen Merkmalen er das nun festmachte (dünn, aufgequollen, Beschichtung) oder ob er beim Kisten- und Deckelbau dabei war, kann dahingestellt bleiben.

Die Würdigung des Gerichts von Pfaffingers Beschreibungen als erlebnisbasiert ist schon ok.
Zitat von FaktenfinderFaktenfinder schrieb:Haben sie sich damals selbst bei der Kripo gemeldet oder wurde dort durch die Kripo ermittelt und es kam zufällig heraus dass sie den Draht haben.
Ich finde diese Drahtgeschichte absolut unverdächtig.
Schon der Umstand, dass dieser Draht überhaupt mitgenommen und behalten wurde, lässt doch einen Zusammenhang mit dem Verbrechen unwahrscheinlich erscheinen. Die Mitnahme schafft nämlich erst die Verbindung zum Mitnehmenden und stellt somit ein unnützes Risiko dar.

Dieser Draht hat zudem keinen Wert, außer vielleicht einen für Sammler von skurrilen Verbrechensartefakten. Der Täter hätte diesen einfach im Baum lassen oder aber im Wald vergraben können. Ihn mit nach Hause zu nehmen, ist unsinnig, denn dahinter muss ja irgendeine täterdienliche Intention stecken, die hier absolut nicht zu erkennen ist.

Beim TK 248 ist das etwas anderes - das hatte noch einen Wert und M. hatte nichts zu verschenken. In dem Fall passt das Risiko des Aufbewahrens trotz Tatbenutzung mMn.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

23.12.2020 um 09:36
Zitat von PalioPalio schrieb:Schon der Umstand, dass dieser Draht überhaupt mitgenommen und behalten wurde, lässt doch einen Zusammenhang mit dem Verbrechen unwahrscheinlich erscheinen. Die Mitnahme schafft nämlich erst die Verbindung zum Mitnehmenden und stellt somit ein unnützes Risiko dar.
Und gilt das dann auch für das TK 248??


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23.12.2020 um 09:43
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Und gilt das dann auch für das TK 248??
Das war erstens kein Mitnehmen, sondern ein Behalten. Warum er es behalten hat, habe ich geschrieben:
Zitat von PalioPalio schrieb:Beim TK 248 ist das etwas anderes - das hatte noch einen Wert und M. hatte nichts zu verschenken. In dem Fall passt das Risiko des Aufbewahrens trotz Tatbenutzung mMn.
Du hast doch Akteneinsicht. Weißt du, wo KPs frühere Wohnung in Schondorf war?

Und von welchem Mädchen sprichst du hier:
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb am 08.04.2019:Ursula fuhr also nicht nur lediglich ein paar Mal dorthin, es fuhr meist auch ein zweites Mädchen mit
Von ihrer Cousine?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

23.12.2020 um 10:49
Zitat von PalioPalio schrieb:als "hellfarbenen Deckel aus Pressspanplatte" beschrieben und das Gericht hat diese Beschreibung als realitätsbezogen eingestuft. Er sagte nicht grün, braun oder schwarz, er sagte hellfarben. Das passt. Dass er nun später naturfarben dazu sagt, ist eine Ungenauigkeit, die seine im Grunde richtigen Beobachtungen nicht schmälern.
Wann KP was gesagt hat, steht nicht im Urteil sondern in den Vernehmungsprotokollen. 270 Seiten Protokolle hat das Gericht auf ca. 50 Seiten komprimiert. Aber das werden wir sehen, wenn auch euch die Protrokolle vorliegen. Im Urteil zumindest steht erst naturfarben (S. 132) und später hell (S. 150).
KP hat (falls er überhaupt etwas gesehen hat) keine zerfallene Liste bei der Kripo gemeint, sondern lediglich den Deckel der vergrabenen Kiste. Und zwar zwei Tage nach dem Graben als sie noch frisch war. Man kann sich natürlich fragen, warum er den Deckel nicht aufgeklappt hat, um hineinzusehen. Dafür hätte er natürlich wissen oder erkennen müssen, dass er einen Klappdeckel gesehen hat.
Zitat von PalioPalio schrieb:Und von welchem Mädchen sprichst du hier:

Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb am 08.04.2019:
Ursula fuhr also nicht nur lediglich ein paar Mal dorthin, es fuhr meist auch ein zweites Mädchen mit

Von ihrer Cousine?
Das war natürlich nicht die Cousine. Die wohnt in Schondorf und ist nur von zu Hause mit zur Turnhalle gefahren. Das zweiten Mädchen stammt aus Eching. Die Cousine und das zweite Mädchen hätte WM übrigens zu Gesicht bekommen, wenn er die Turnhalle überwacht hätte. Es ist wohl etwas weit her geholt, daraus zu schließen, dass er leicht ein Einzelkind entführen könnte.


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23.12.2020 um 11:04
Zitat von roberndrobernd schrieb:Man kann sich natürlich fragen, warum er den Deckel nicht aufgeklappt hat, um hineinzusehen
Man kann vor allem nicht davon ausgehen, dass er entweder in allen Punkten die Wahrheit gesagt hat oder in allen Punkten gelogen. Dem Gericht kam es darauf an, ob seine Aussage als etwas selbst Erlebtes zu definieren ist und das ist sie. Ich erkenne da wie das Gericht einen deutlichen persönlichen Bezug zu dem Erzählten, der ja zudem belegt ist durch die Spatenfahrten.
Zitat von roberndrobernd schrieb:Das war natürlich nicht die Cousine. Die wohnt in Schondorf und ist nur von zu Hause mit zur Turnhalle gefahren. Das zweiten Mädchen stammt aus Eching. Die Cousine und das zweite Mädchen hätte WM übrigens zu Gesicht bekommen, wenn er die Turnhalle überwacht hätte. Es ist wohl etwas weit her geholt, daraus zu schließen, dass er leicht ein Einzelkind entführen könnte.
Aha, danke. Das Mädchen ist aber ja nicht jedes Mal mitgefahren. An welchen konkreten Tagen im Juni und Juli ist dieses Mädchen mitgefahren, nur auf dem Hinweg oder auch auf dem Rückweg? Wie alt ist das Mädchen?

Weißt du evtl. auch, wo KPs frühere Wohnung in Schondorf war?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

23.12.2020 um 11:18
Zitat von roberndrobernd schrieb:Es stört mich dabei weniger, dass KP mal wieder phatasiert hat (das sind wir ja gewohnt). Mich stört vielmehr, dass die Richter sich davon an der Nase herum führen lassen und selbst auf den Lichtbildern die Pressspanplatte erkennen. Zu deren Entschuldigung ließe sich vielleicht anführen, dass fünf Richter gar nicht wissen, was eine Pressspanplatte ist und woran sie sich erkennen lässt.

Für nicht Hobbyschreiner noch ein Foto vom Unterschied.
Oben Pressspanplatte weiß beschichtet. Unten Pressspanplatte naturfarben.
Soviel zum Thema "Lebenserfahrung". Zu dieser Zeit wusste eigentlich jeder, was Pressspahn ist, weil nahezu jedes Jugendzimmer und jede Durchschnittsküche (niedrigere Kategorie) daraus gefertigt wurde. Ein weiterer Unterschied besteht noch in grober und feiner Spanplatte.

Danke auch für die Beantwortung meiner Fragen.
Zitat von PalioPalio schrieb:als "hellfarbenen Deckel aus Pressspanplatte" beschrieben und das Gericht hat diese Beschreibung als realitätsbezogen eingestuft. Er sagte nicht grün, braun oder schwarz, er sagte hellfarben. Das passt. Dass er nun später naturfarben dazu sagt, ist eine Ungenauigkeit, die seine im Grunde richtigen Beobachtungen nicht schmälern.
Auch dass er meint, Pressspanplatte erkannt zu haben, schmälert den Eindruck nicht, dass er Erlebtes berichtet. Es war ja Pressspanplatte.
An welchen Merkmalen er das nun festmachte (dünn, aufgequollen, Beschichtung) oder ob er beim Kisten- und Deckelbau dabei war, kann dahingestellt bleiben.
Man kann es sich ohne die Unterscheidung von äußerem Rahmen mit Deckel und Kistendeckel leicht machen und KP unterstellen, egal was er aussagte er meinte das Richtige. Wenn KP jemals von oben hineingeschaut hat, konnte er definitiv beides sehen.
Wieviele Mitwisser soll WM eigentlich gehabt haben, wenn KP die Kiste nicht auch noch mitgebaut hat?

https://www.youtube.com/watch?v=lSSZeZ2F28s (Video: Aktenzeichen XY 01.10.1982 2/6)
Ab 1.45 wird der Aufbau genau beschrieben, das Foto, welches du verwendet hat, zeigt sicherlich auch schon den Zahn der Zeit.


Zum Thema spezielle Serie und Polizeifunk.
Ich hatte in den 89ern eine Rosita Kompaktanlage (Dual Dreher, Philips Cassetten Teil, Receiverteil Grundig glaube ich). Mit der war auch Polizeifunk abhörbar. Was das Gericht als spezielle Serie deklariert, ohne dabei eine genau Stichprobe von zeitgenössischen Geräten ohne (Manipulation) zu erheben, empfinde ich als unzureichend.
Zitat von PalioPalio schrieb:Beim TK 248 ist das etwas anderes - das hatte noch einen Wert und M. hatte nichts zu verschenken. In dem Fall passt das Risiko des Aufbewahrens trotz Tatbenutzung mMn.
Das Risiko ein defektes Tatmittel niederen Wertes (immer noch ca. 20-50 Euro) aufzuheben, obwohl man sich als Täter noch mit dem Thema der Verjährung beschäftigt halte ich für paradox.
Zitat von roberndrobernd schrieb:Das Warten hat offenbar nicht funktioniert, und die Entführer haben sich dann kurzfristig für das Mädchen auf dem Fahrrad entschieden. Das Fahrrad und die Nähe zur elterlichen Wohnung waren ursprünglich sicher nicht eingeplant. Sonst wäre für das Fahrrad ein Versteck vorgesehen gewesen. Laut Urteil (S. 296) bestand auch ein Zeitdruck, "zumal es schon September war und die Wintermonate bevorstanden."
Das denke ich auch. Zumal Ursula noch nach der Turnstunde bei einer Freundin war. Wenn sie als Opfer ausgewählt und zuvor beobachtet wurde, hätte der Entführer überlegen müssen warum sie nicht wie gewohnt vorbei fährt. Die Aktion des Zugriffs wäre dann höchstwahrscheinlich abgebrochen worden.

Ich habe gelesen, dass WM in der Nähre der Herrmanns wohnte (ungefähr 750m). Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie ihm nie begegnet ist. Hinzukommend, dass seine Exfrau Putzdienste bei den Herrmanns verrichtete.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Da die Errmittlungsakten 30000 Seiten umfassen geben sie sichlich noch ene Vielzahl an Information preis, die jeder anders interpretieren würde.
Kann es sein, dass MH der einzige ist, der sie als "außergerichtliche" Person gelesen hat?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

23.12.2020 um 11:28
Zitat von julina32julina32 schrieb:Das denke ich auch. Zumal Ursula noch nach der Turnstunde bei einer Freundin war. Wenn sie als Opfer ausgewählt und zuvor beobachtet wurde, hätte der Entführer überlegen müssen warum sie nicht wie gewohnt vorbei fährt. Die Aktion des Zugriffs wäre dann höchstwahrscheinlich abgebrochen worden.
Mir fällt noch auf, dass erster Schultag war, somit auch die erste Turnstunde nach den Ferien. Welche Ferien sind genau gemeint?
Wegen Sommerpause, neuem Stundenplan und Ausspähen.


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23.12.2020 um 12:02
Zitat von roberndrobernd schrieb:meermin schrieb:
Haben die Ermittler sich jemals die Frage gestellt, warum die Entführung aus Sicht des Täters bzw. der Täter gerade in Höhe des Steges und der Perfal Hütte stattfinden sollte und musste?

Natürlich haben sie sich das gefragt. Und sie hatten auch eine Antwort darauf.
Der Platz am Steg war ein Treffpunkt der LEH-Schüler. Wenn man von denen einen entführen wollte, hätte man sie/ihn hier leicht erwischt. Man bräuchte nur zu warten, bis ein Kind alleine ist. Und am Anreisetag hätte man eine gute Chance, dass sie dort einzeln und nicht als Gruppe auftauchen. Ein "Missgriff" wäre unwahrscheinlich gewesen, weil die meisten Eltern recht wohlhabend waren.
Anbei ein Kartenausschnitt - hier erkennt man, dass die Bebaochtungsposten, Fluchtweg (Trampelpfade) und die Entführungsstelle unmittelbar im Bereich der Perfallhütte angeordnet waren.
Von dem Beobachtungsposten in Richtung Schondorf hätte man aufgrund des vorhandenen Höhenprofiles des Weingartenweges in diesem Bereich max. 20-30m in Richtung Schondorf überblicken können, da danach eine Steigung von ca. 80cm und dann eine Senke von ca. 190cm kam. Also ein Fernglas wäre hier völlig nutzlos gewesen um nach einem Opfer aus dieser Richtung Ausschau zu halten. Sinnvoll hätte man es allerdings für die Überwachnung der Aktivitäten in Perfallhütte/ Perfallsteg einsetzen können. Das untermauert aus meiner Sicht die These von @robernd
Karte Weingarten a ausschnittOriginal anzeigen (0,1 MB)


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23.12.2020 um 12:06
Hier kann man sich die Höhenprofile anzeigen lassen (rote Linien oder Kreis anklicken und dann Profil erstellen oder über "Messen")
https://v.bayern.de/jBgVn


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23.12.2020 um 12:14
Zitat von FaktenfinderFaktenfinder schrieb:Haben sie sich damals selbst bei der Kripo gemeldet oder wurde dort durch die Kripo ermittelt und es kam zufällig heraus dass sie den Draht haben.

Haben der/die Finder den Fund selbst, von sich aus angezeigt oder haben das Lehrer im Auftrag der Schüler oder ohne Auftrag initiativ gemacht.

Oder hat es ein dritter unbekannter der Kripo gemeldet? Also ohne Willen der Besitzer des Drahtes?
Am 18. und 19.1. 1983 erfolgte eine Befragung von Schülern des LEH in Absprache mit der Schulleitung koordiniert durch den KHK E.
2 Schüler hatten sich am Tag der Befragung an den Schulleiter gewandt, dass beide im Zeitraum nach der Tat einen Fund im Wald gemacht hätten, den sie der Polizei zeigen möchten, weil sie nicht sicher seien, ob er mit der Tat in Verbindung zu bringen sei. Den Klingeldraht führten sie zusammengerollt in einer Plastiktüte mit sich. Die Herausgabe erfolgte freiwillig.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

23.12.2020 um 12:56
Zitat von SkupinSkupin schrieb:2 Schüler hatten sich am Tag der Befragung an den Schulleiter gewandt, dass beide im Zeitraum nach der Tat einen Fund im Wald gemacht hätten, den sie der Polizei zeigen möchten, weil sie nicht sicher seien, ob er mit der Tat in Verbindung zu bringen sei. Den Klingeldraht führten sie zusammengerollt in einer Plastiktüte mit sich. Die Herausgabe erfolgte freiwillig.
Ich halte auch ehrlich gesagt die These, dass es Schüler waren, für eher unwahrscheinlich. Die Gründe dafür wurden ja auch schon erörtert: wo genau sollte diese Kiste gefertigt werden, ohne dass es jemandem auffällt, wie vergraben werden? Zur Zeit der Entführung war ebenfalls bereits wieder Schule, dh die Schüler hätten uU dem Unterricht fernbleiben müssen, um zB den Brief zu verschicken. Dass der Klingeldraht freiwillig übergeben wurde spricht ebenfalls dagegen. Viel wahrscheinlicher ist mMn, dass Schüler des LEH als Tatopfer angepeilt waren, aus den bereits genannten Gründen (Eltern wohnen ggf nicht in der Nähe, haben aber viel Geld, usw)

Das heißt nicht, dass ich glaube, dass es Mazurek war. Was das angeht, habe ich noch keine abschließende Meinung.


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23.12.2020 um 12:58
Zitat von PalioPalio schrieb:An welchen konkreten Tagen im Juni und Juli ist dieses Mädchen mitgefahren, nur auf dem Hinweg oder auch auf dem Rückweg? Wie alt ist das Mädchen?
@robernd: Du weißt ja offenbar Näheres. Mich würde dann noch interessieren, wo das Mädchen wohnte, wo sie sich getroffen haben und warum es am 15.09. nicht mitfuhr.
Kannst du vielleicht dazu die Stelle aus der Akte posten (soweit kein Name auftaucht)? Danke!
Zitat von SkupinSkupin schrieb:Sinnvoll hätte man es allerdings für die Überwachnung der Aktivitäten in Perfallhütte/ Perfallsteg einsetzen können
Für mich sieht das so aus, als sei die Stelle wegen des Waldwegs gegenüber gewählt worden. Man wollte ja so schnell und unauffällig wie möglich zur Kiste. Die Hütte hat damit mMn. nichts zu tun.


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23.12.2020 um 13:06
Zitat von PalioPalio schrieb:Für mich sieht das so aus, als sei die Stelle wegen des Waldwegs gegenüber gewählt worden. Man wollte ja so schnell und unauffällig wie möglich zur Kiste. Die Hütte hat damit mMn. nichts zu tun.
Es handelt sich dabi nicht um einen Waldweg, sondern um einen extra angelegten (oder wieder neu freigeschnitten) Trampelpfad mit besagter Fichte davor.

"Außerdem steckte er an der Einmandung des vorgenannten Trampelpfades
eine knapp 2,50 m Fichte mit angespitztem Stamm in den Boden, um sich da hinter zu verstecken." Urteil Seite 28


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23.12.2020 um 14:01
Zitat von PalioPalio schrieb:Für mich sieht das so aus, als sei die Stelle wegen des Waldwegs gegenüber gewählt worden. Man wollte ja so schnell und unauffällig wie möglich zur Kiste. Die Hütte hat damit mMn. nichts zu tun.
Der Waldweg it da nicht direkt gegenüber, sondern der:
Zitat von SkupinSkupin schrieb:extra angelegten (oder wieder neu freigeschnitten) Trampelpfad
Beitrag von ErwinKöster (Seite 73)
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb am 16.01.2019:Zum Schluss noch ein Luftbild des Seeweges von damals. Man sieht anhand der eingefügten Punkt 1 (Tatort neben Trampelpfad) und 2 (Beobachtungsposten Richtung Eching) wie "strategisch" die Täter zu Werke gingen.
Die Stelle war aufgrund der Überschaubarkeit des Weges in beide Richtungen aus Tätersicht günstig gewählt, andrerseits war die P-Hütte Treffpunkt von Jugendlichen, die wenn sie in hoher Zahl vorhanden gewesen wären den Plan auch hätten durchkreuzen können.
Das sich dort Jugendliche aufhalten war bekannt:
Zitat von 2r2n2r2n schrieb am 16.01.2019:Die Polizisten haben den Draht zwar wahrgenommen, aber in den Bäumen hängen lassen, weil ihnen die Feuerwehrler gesagt haben, das hier sei ein Treffpunkt für Jugendliche. Sie dachten, der Draht wäre von Jugendlichen dort aufgehängt worden. Aus irgendwelchen Abenteuer Ideen.
Die Stelle macht schon auch Sinn, wenn man einen der Landheim Schüler auf dem Weg zur Hütte/zurück uns Internat abfangen will. Das am Anreisetag der Internatsschüler dort wenig bis nichts los war, könnte die Täter, sozusagen dazu gebracht haben, den Plan zu ändern und Ursula zu entführen.


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23.12.2020 um 20:17
Zitat von julina32julina32 schrieb:Kann es sein, dass MH der einzige ist, der sie als "außergerichtliche" Person gelesen hat?
Ich vermute, dass auch MH (2r2n) nicht alles gelesen hat (ich auch nicht). Der Einzige, der alles ausführlich durchgearbeitet hat, ist WM. Und wenn ich der Einzige schreibe, meine ich das auch. Die am Urteil beteiligten haben nachweislich nicht alles gelesen.
Zitat von PalioPalio schrieb:Beim TK 248 ist das etwas anderes - das hatte noch einen Wert und M. hatte nichts zu verschenken. In dem Fall passt das Risiko des Aufbewahrens trotz Tatbenutzung mMn.
Auf den realen Wert lässt schließen, dass das TK 248 für eigene Aufnahmen unbrauchbar gemacht wurde. Im Neuzustand waren Aufnahme- und Wiedergabekopf zwar fehlerhaft aber zusammen passend justiert. Das kommt bei derartigen Geräten immer wieder vor. Auffallen tut das erst, wenn jemand fremde Bänder abspielen möchte. Den Wiedergabekopf hat jemand nachträglich richtig justiert und professionell mit Lack gesichert (Urteil S. 214). Nicht aber den Aufnahmekopf. Das Bandgerät wurde also von jemandem hergerichtet, um damit nur alte fremde Aufnahmen abzuspielen. Das war logischerweise nicht der alte Besitzer, denn der hätte ja seine eigenen alten Aufnahmen spielen wollen. Im Normalfall wäre auch der Aufnahmekopf nachjustiert worden, um ein einwandfreies Gerät zu erhalten. Das ist aber aufwändiger und kostet mehr Geld. Das ist nur von Bedeutung, wenn ein Gerät wirklich alt ist.

Die Frage aller Fragen ist, wann wurde der Wiedergabekopf verändert? Mit dieser Nachjustierung haben sich die Geräteeigenschaften grundlegend verändert. Erst dadurch ist die gesamte Theorie des Gutachtens (Zeitversatz) real geworden. Ungefähr 10 Jahre lang kann man ein derartiges Gerät als neuwertig ansehen. Das wäre ungefähr bis zum Tatzeitpunkt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es jemand bereits während dieser Zeit für den Normalbetrieb unbrauchbar gemacht hätte. Nach der Tat bis zur Begutachtung sind über 25 Jahre vergangen. Es spricht einiges dafür, dass die Veränderung während dieser Zeit geschehen ist. Das wiederum würde bedeuten, dass das Gerät zum Tatzeitpunkt andere Eigenschaften hatte als während der Begutachtung. Damit würde die ganze schöne Theorie des Gutachtens nebst Endergebnis "Wahrscheinlich" platzen.

Warum hat die Gutachterin diese heiße Spur nicht verfolgt? Der Weg wäre eine Analyse der letzen Schicht Sicherungslack gewesen. Hätte die Analyse ergeben, dass der verwendete Sicherungslack 1981 noch nicht auf dem Markt war, wäre es der eindeutige Beweis gewesen, dass dieses Gerät im Sinne des Gutachtens kein Tatwerkzeug war.
Entweder hat die Gutachterin diese Möglichkeit nicht erkannt oder sie durfte/wollte sie nicht erkennen. Beides ist mehr als peinlich.


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