robernd schrieb:Es stört mich dabei weniger, dass KP mal wieder phatasiert hat (das sind wir ja gewohnt). Mich stört vielmehr, dass die Richter sich davon an der Nase herum führen lassen und selbst auf den Lichtbildern die Pressspanplatte erkennen. Zu deren Entschuldigung ließe sich vielleicht anführen, dass fünf Richter gar nicht wissen, was eine Pressspanplatte ist und woran sie sich erkennen lässt.
Für nicht Hobbyschreiner noch ein Foto vom Unterschied.
Oben Pressspanplatte weiß beschichtet. Unten Pressspanplatte naturfarben.
Soviel zum Thema "Lebenserfahrung". Zu dieser Zeit wusste eigentlich jeder, was Pressspahn ist, weil nahezu jedes Jugendzimmer und jede Durchschnittsküche (niedrigere Kategorie) daraus gefertigt wurde. Ein weiterer Unterschied besteht noch in grober und feiner Spanplatte.
Danke auch für die Beantwortung meiner Fragen.
Palio schrieb:als "hellfarbenen Deckel aus Pressspanplatte" beschrieben und das Gericht hat diese Beschreibung als realitätsbezogen eingestuft. Er sagte nicht grün, braun oder schwarz, er sagte hellfarben. Das passt. Dass er nun später naturfarben dazu sagt, ist eine Ungenauigkeit, die seine im Grunde richtigen Beobachtungen nicht schmälern.
Auch dass er meint, Pressspanplatte erkannt zu haben, schmälert den Eindruck nicht, dass er Erlebtes berichtet. Es war ja Pressspanplatte.
An welchen Merkmalen er das nun festmachte (dünn, aufgequollen, Beschichtung) oder ob er beim Kisten- und Deckelbau dabei war, kann dahingestellt bleiben.
Man kann es sich ohne die Unterscheidung von äußerem Rahmen mit Deckel und Kistendeckel leicht machen und KP unterstellen, egal was er aussagte er meinte das Richtige. Wenn KP jemals von oben hineingeschaut hat, konnte er definitiv beides sehen.
Wieviele Mitwisser soll WM eigentlich gehabt haben, wenn KP die Kiste nicht auch noch mitgebaut hat?
https://www.youtube.com/watch?v=lSSZeZ2F28s (Video: Aktenzeichen XY 01.10.1982 2/6) Ab 1.45 wird der Aufbau genau beschrieben, das Foto, welches du verwendet hat, zeigt sicherlich auch schon den Zahn der Zeit.
Zum Thema spezielle Serie und Polizeifunk.
Ich hatte in den 89ern eine Rosita Kompaktanlage (Dual Dreher, Philips Cassetten Teil, Receiverteil Grundig glaube ich). Mit der war auch Polizeifunk abhörbar. Was das Gericht als spezielle Serie deklariert, ohne dabei eine genau Stichprobe von zeitgenössischen Geräten ohne (Manipulation) zu erheben, empfinde ich als unzureichend.
Palio schrieb:Beim TK 248 ist das etwas anderes - das hatte noch einen Wert und M. hatte nichts zu verschenken. In dem Fall passt das Risiko des Aufbewahrens trotz Tatbenutzung mMn.
Das Risiko ein defektes Tatmittel niederen Wertes (immer noch ca. 20-50 Euro) aufzuheben, obwohl man sich als Täter noch mit dem Thema der Verjährung beschäftigt halte ich für paradox.
robernd schrieb:Das Warten hat offenbar nicht funktioniert, und die Entführer haben sich dann kurzfristig für das Mädchen auf dem Fahrrad entschieden. Das Fahrrad und die Nähe zur elterlichen Wohnung waren ursprünglich sicher nicht eingeplant. Sonst wäre für das Fahrrad ein Versteck vorgesehen gewesen. Laut Urteil (S. 296) bestand auch ein Zeitdruck, "zumal es schon September war und die Wintermonate bevorstanden."
Das denke ich auch. Zumal Ursula noch nach der Turnstunde bei einer Freundin war. Wenn sie als Opfer ausgewählt und zuvor beobachtet wurde, hätte der Entführer überlegen müssen warum sie nicht wie gewohnt vorbei fährt. Die Aktion des Zugriffs wäre dann höchstwahrscheinlich abgebrochen worden.
Ich habe gelesen, dass WM in der Nähre der Herrmanns wohnte (ungefähr 750m). Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie ihm nie begegnet ist. Hinzukommend, dass seine Exfrau Putzdienste bei den Herrmanns verrichtete.
JosephConrad schrieb:Da die Errmittlungsakten 30000 Seiten umfassen geben sie sichlich noch ene Vielzahl an Information preis, die jeder anders interpretieren würde.
Kann es sein, dass MH der einzige ist, der sie als "außergerichtliche" Person gelesen hat?