monstra schrieb:In ihrer Gesamtheit multiplizieren sie aber die Wahrscheinlichkeit, dass ein gesetzlicher Tatbestand erfüllt worden ist. Das nennt man "Indizienring".
Wenn man Wahrscheinlichkeiten multipliziert, wird die Gesamtwahrscheinlichkeit immer kleiner, weil Wahrscheinlichkeiten stets kleiner als 1,0 = 100 % sind. Interessant wäre es zu wissen, womit man eine Wahrscheinlichkeit multiplizieren müsste, damit sie größer wird. Und womit man sie nicht multiplizieren dürfte, damit sie nicht größer als 1,0 wird.
Besonders übersichtlich ist es bei voneinander unabhängigen Bedingungen, die alle erfüllt sein müssen, um zu einer bestimmten Aussage zu gelangen. Wenn wir z.B. eine Kette aus fünf Indizien mit hohem Wahrheitsgehalt (Wahrscheinlichkeit = 0,9 = 90 %) haben, beträgt die Gesamtwahrscheinlichkeit lediglich 59 %:
0,9 x 0,9 x 0,9 x 0,9 x 0,9 = 0,59 = 59 % (weniger als wahrscheinlich = 75 %) So funktioniert nun einmal die Mathematik.
Aus welchen Gründen auch immer Juristen damit nicht umgehen können, hat der Herrgott ihnen die "Gesamtschau" gegeben.
Die sehe ich (etwas überspitzt) so: 0,9 x 0,9 x 0,9 x 0,9 x 0,9 = 0,99 = 99 %
monstra schrieb:Deshalb möchte ich gerne, dass sich ein bayerischer Richter immer bewusst ist, dass er sich irren kann.
Weil ich meine Zweifel an diesem Bewusstsein habe, besteht mein Motiv darin, konkrete Irrtümer aufzuspüren und öffentlich zu machen. Das habe ich in einigen Fällen bereits getan. Hier habe ich noch einen davon:
Zum Urteil S. 150, Glaubwürdigkeit KP, Farbe der Abdeckhaube
Urteil S.79
Für das Gericht ist Fakt, dass die Abdeckhaube der Kiste aus einer beschichteten Pressspanplatte bestand. Durch die (weiße) Kunststoffbeschichtung ist allerdings äußerlich nicht erkennbar, ob es sich um eine Spanplatte handelt. Außerdem war die Platte zusätzlich silberfarben beschichtet bzw. angestrichen, wodurch es gänzlich unmöglich ist, eine Pressspanplatte zu erkennen. Bemerkenswert ist, dass P. in seiner Vernehmung sogar von einer naturfarbenen Pressspanplatte redete, was definitiv frei erfunden ist.
Damit ist auch dieser Teil P.s Aussage unglaubwürdig:
Urteil S. 150
Original anzeigen (0,2 MB)Urteil S. 132
Es stört mich dabei weniger, dass KP mal wieder phatasiert hat (das sind wir ja gewohnt). Mich stört vielmehr, dass die Richter sich davon an der Nase herum führen lassen und selbst auf den Lichtbildern die Pressspanplatte erkennen. Zu deren Entschuldigung ließe sich vielleicht anführen, dass fünf Richter gar nicht wissen, was eine Pressspanplatte ist und woran sie sich erkennen lässt.
Für nicht Hobbyschreiner noch ein Foto vom Unterschied.
Oben Pressspanplatte weiß beschichtet. Unten Pressspanplatte naturfarben.