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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.03.2021 um 10:00
Es gab offensichtlich keine Umgebungsgeräusche während der Anrufe.
Da gibt es zwei Möglichkeiten. Es gab in Hotels keine der üblichen gelben Telefonzellen, sondern akustisch isolierte Telefonzellen, innen so gepolsterte Wände.
Oder die Signale kamen nicht über die Sprechmuschel. Mazurek schraubte diese raus und verdrahtete direkt.

JagBlack


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.03.2021 um 10:19
Zitat von JagBlackJagBlack schrieb:Es gab offensichtlich keine Umgebungsgeräusche während der Anrufe.
Früher gab es viele geschlossene Telefonzellen. Die waren an sich schon gut isoliert.
Wenn er einen Kassettenrekorder dabei hatte, z.B. in einer Aktentasche, konnte er den ja an den Hörer halten.
Da spielen Umgebungsgeräusche sicher keine große Rolle.
Zitat von JagBlackJagBlack schrieb:Es gab in Hotels keine der üblichen gelben Telefonzellen,
Warum um Gottes Willen hätte er einen Erpresseranruf überhaupt aus einem Hotel heraus tätigen sollen? Wäre doch selten dämlich gewesen.
Zitat von JagBlackJagBlack schrieb:Oder die Signale kamen nicht über die Sprechmuschel. Mazurek schraubte diese raus und verdrahtete direkt.
Wozu das denn? Dass man bewußte auf ihn aufmerksam wird?


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Ram13 ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.03.2021 um 10:20
Zitat von 245HCT74245HCT74 schrieb:Was Du für "sinnvoll" erachtest spielt keine Rolle.
Möchtest Du damit sagen, es spiele aber eine Rolle, was Du für sinnvoll erachtest?

Ich klär das mal auf: Es spielt überhaupt keine Rolle, was wir hier schreiben. Auch das Machwerk, das "Gegendarstellung" genannt wird und in dem ein Jahr Arbeit stecken soll, spielt keine Rolle. Und Mazurek interessiert sich weder für das eine, noch das andere. Ich hatte es schon mal erwähnt.
Zitat von 245HCT74245HCT74 schrieb:Wie schon @2r2n von einem Sachverständigenbüros für Akustik und Audiotechnik in WErfahrung gebbracht hatte:

"Ich halte die sichere Beantwortung der Frage, ob das Gerät ein Tatmittel war zudem tatsächlich für nahezu nicht zu beantworten. Die Anzahl der unbekannten Einflüsse und Variablen ist schlicht zu hoch."
MH hat einen Sachverständigen aufgetan? Warum wurde der nicht im Zivilprozess als Gutachter beauftragt?

Antwort: Mazurekt hält nichts von irgendwelchen Gegendarstellungen. Er weiß nämlich, dass es darauf gar nicht ankommt. Er meint nämlich, es sei sinnvoller, den Kauf des Tonbandgerätes im Jahr 2007 vorzutäuschen. Und in dem aktuellen Podcast redet er auch nicht über irgendeine Hobbygegendarstellung, sondern davon, dass der von ihm beauftragte Detektiv den Flohmarktverkäufer ausfindig gemacht habe. Dem Detektiv und ihm (Mazurek) sei es nur noch nicht gelungen, den Verkäufer dazu zu bringen, gegenüber der Polizei eine Aussage zu machen. Und jetzt ist der Detektiv tot.

Seltsam, oder? Da hat Mazurek den Verkäufer ausfindig machen können, kennt seinen Namen und Anschrift, gibt das aber nicht weiter, weil er ihn noch nicht dazu bringen konnte, eine Aussage zu machen.

Es ist bemerkenswert, dass ihm dieser Mist auch noch abgekauft wird.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.03.2021 um 10:29
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Und in dem aktuellen Podcast redet er auch nicht über irgendeine Hobbygegendarstellung, sondern davon, dass der von ihm beauftragte Detektiv den Flohmarktverkäufer ausfindig gemacht habe. Dem Detektiv und ihm (Mazurek) sei es nur noch nicht gelungen, den Verkäufer dazu zu bringen, gegenüber der Polizei eine Aussage zu machen. Und jetzt ist der Detektiv tot.
Mazureks Leben und Arbeiten vor der Tat: unseriös.
Mazureks Aussagen zur Tat: unseriös.
Mazureks Freunde: unseriös.
Mazureks Geschäfte nach der Tat: unseriös.
Mazureks Gebahren insgesamt: unseriös.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.03.2021 um 10:46
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Möchtest Du damit sagen, es spiele aber eine Rolle, was Du für sinnvoll erachtest?

Ich klär das mal auf: Es spielt überhaupt keine Rolle, was wir hier schreiben. Auch das Machwerk, das "Gegendarstellung" genannt wird und in dem ein Jahr Arbeit stecken soll, spielt keine Rolle. Und Mazurek interessiert sich weder für das eine, noch das andere. Ich hatte es schon mal erwähnt.
SWtimmt, dann halte Dich selber dran. Ich habe Dir die nicht vollständige WENN-Konstruktion im Gutachten gezeigt. Allein dies basiert NUR auf dem Gutachten selber und damit ist und bleibt es unvollständig. Nun sagst Du selber nur das Gutachten zählt, Gegendarstellungen etc. die von einem Physiker gemacht wurden zählen nicht. Dann zählen nun auch Dein Annahmen nicht mit sinnvollen Positionen genauso wenig und zusätzlich haarsträubenden physikalischen Annahmen. Das Gutachten ist und bleibt unvollständig, egal was Du weiter hier behauptest.
Zitat von PalioPalio schrieb:Wenn du schon ausfallend wirst, dann solltest du die korrekten Begriffe einmal vorher nachschlagen:
Schön das Du mich aufklärst.

Aber trotzdem, es ist schon erstaunlich, dass mittlerweile die Urteilsbefürworter sich nicht mehre die wirklichen Fakten betrachtet, sondern sich an Worten wie "raffiniert" etc. aufhält, um damit eine Schuld von M zu konstruieren. "Und M solle zeigen, wie er es gemacht hat", alles nur noch Scheinargumente.

Offenbar sind die vielen nicht erfolgten Prüfungen des Gerichts (nicht kontrollieren der Abmessungen des Lochs, die Verwendung des Spatens konnte nicht nachgewiesen werden, ein unvollständiges Gutachten etc.) doch nicht ganz unerheblich zu sein, dass man sich jetzt auf diese Ebene begeben muss. Sehr vielsagend und ich denke weiter Diskussionen auf diesem Niveau sind auch nicht mehr sinnvoll.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.03.2021 um 11:30
Zitat von BattistiBattisti schrieb:Warum um Gottes Willen hätte er einen Erpresseranruf überhaupt aus einem Hotel heraus tätigen sollen? Wäre doch selten dämlich gewesen.
Lass Gott aus dem Spiel. Eine Telefonzelle im Hotel ist nicht einsehbar, hat lediglich ein schmales kleines Fenster und ist somit sehr diskret.
Wir wissen, die Gespräche kamen aus München.
Zitat von BattistiBattisti schrieb:Wozu das denn? Dass man bewußte auf ihn aufmerksam wird?
Solltest die technischen Angelegenheiten anderen überlassen, sonst würdest du nicht so eine Frage stellen.

JagBlack


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.03.2021 um 11:51
Zitat von JagBlackJagBlack schrieb:Es gab offensichtlich keine Umgebungsgeräusche während der Anrufe.
Da gibt es zwei Möglichkeiten. Es gab in Hotels keine der üblichen gelben Telefonzellen, sondern akustisch isolierte Telefonzellen, innen so gepolsterte Wände.
Oder die Signale kamen nicht über die Sprechmuschel. Mazurek schraubte diese raus und verdrahtete direkt.
Wenn es keine Umgebungsgeräusche gab, dann ist deine Logik, dass Mazurek
entweder aus einem Hotel heraus telefonierte, oder direkt verdrahtete ?

Ein Kindesentführer sucht bewusst die Öffentlichkeit, eine Hotellobby, wo er auf Menschen treffen kann, um seinen markanten Bayern3-Erkennungston abzuspielen?
Hat er sich da eventuell sogar noch undercover eingemietet?

Ich denke, er wird sich auch nicht länger als nötig an einer Telefonzelle zu schaffen gemacht haben. Denk mal darüber nach, warum.

Warum kann es nicht sein, dass es um eine öffentliche Telefonzelle herum leise ist?
Es gab ja zu der Zeit überall welche, sogar an den abgelegensten Orten.
Zitat von JagBlackJagBlack schrieb:Solltest die technischen Angelegenheiten anderen überlassen,
Das ist technisch schon sehr pfiffig, gebe ich zu, eine Hörmuschel in der Öffentlichkeit zu verdrahten, wenn man einen tragbaren Kassettenrekorder davor halten kann. Da komme ich wirklich nicht mehr mit.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.03.2021 um 13:06
Der zitierte Beitrag von Buddy_Casino wurde gelöscht. Begründung: Userbezug
Das ist Unsinn. Der „dringende Tatverdacht“ spielt im Haftbefehlsverfahren eine Rolle. Darum geht es aber bei der Prüfung der Zulassung einer Anklage im Zwischenverfahren nicht. Für die Zulassung der Anklage gilt:
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 203 Eröffnungsbeschluss

Das Gericht beschließt die Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint.
Also: Die Anklage ist zuzulassen, wenn nach dem Ergebnis des Zwischenverfahrens (wo durchaus viel passieren kann, was man als Außenstehender aber nicht mitkriegt, weil das Zwischenverfahren nichtöffentlich ist) der Angeschuldigte einer Straftat „hinreichend verdächtig erscheint“.

„Erscheint“ und „hinreichender Tatverdacht“ heißt gerade nicht vorverurteilt. Die Vorschrift dient, Überraschung!, vielmehr dem Schutz von Bürgern, die nur bei einem gewissen Tatverdacht überhaupt den Belastungen eines Strafverfahrens ausgesetzt werden sollen. Die Anklageschrift muss also ziemlich konkret sein und Hand und Fuß haben, sonst ist sie vom Gericht nicht zuzulassen.

Bei Mazurek hatte sie Hand und Fuß, sonst wäre gegen ihn die Hauptverhandlung gar nicht erst eröffnet und die Zulassung der Anklage abgelehnt worden.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.03.2021 um 14:18
Der zitierte Beitrag von Buddy_Casino wurde gelöscht. Begründung: Userbezug
Und auch das ist falsch. Bis zum Zwischenverfahren, also bis zur Einreichung der Anklageschrift bei Gericht, ist der Betreffende „Beschuldigter“. Während der Dauer des Zwischenverfahrens heißt er dann „Angeschuldigter“. Und erst, wenn die Anklage zugelassen und die Eröffnung der Hauptverhandlung beschlossen ist, heißt der Betreffende „Angeklagter“.
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 157 Bezeichnung als Angeschuldigter oder Angeklagter

Im Sinne dieses Gesetzes ist
Angeschuldigter der Beschuldigte, gegen den die öffentliche Klage erhoben ist,
Angeklagter der Beschuldigte oder Angeschuldigte, gegen den die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen ist.



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05.03.2021 um 14:36
Zitat von BattistiBattisti schrieb:Wenn es keine Umgebungsgeräusche gab, dann ist deine Logik, dass Mazurek
entweder aus einem Hotel heraus telefonierte, oder direkt verdrahtete ?
Also nochmal zum Verständnis.
Es handelte sich um Ferngespräche aus dem Raum München Innenstadt und um einen üblichen Münzfernsprecher der damaligen Generation. Das Modell wurde explizit im Gutachten angegeben.
Alle Geräusche werden durch die Sprechmuschel weitergeleitet, da sind wir uns einig. Das gesprochene Wort und die Geräusche aus der Umgebung.
Wenn aber die Geräusche aus der Umgebung nicht wahrgenommen werden konnten, musste es sich demnach um eine besonders abgeschirmte oder in einer besonders ruhigen Gegend gelegene Telefonzelle handeln oder die telefonische Übertragung fand nicht über die Sprechmuschel statt, sondern diese wurde in Sekundenschnelle abgeschraubt, und über zwei Krokodilklemmen wurde die Übertragung gemacht. Man hörte ja am Ende der Übertragung auch das Klicken des Hörers. Dachte man. Aber wenn es so verdrahtet war, war es ein elektrischer Impuls am Ende, also ein Knacken.

JagBlack


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.03.2021 um 14:45
@Battisti
Die Idee mit einer hoteleigenen Telefonkabine kam mir, weil ich auch schon in so einer sogar sitzen konnte und kam mir vor wie in einer Gummizelle,
nur anstatt Gummi war sie mit dickem Plüsch ausgestattet und wenn man die dicke Tür zuzog, konnte man den eigenen Herzschlag hören.

JagBlack


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05.03.2021 um 15:28
Zitat von PalioPalio schrieb:Es ging um den Blickwinkel des Verurteilten.
Also Mazurek brennt darauf den Unterstützern endlich zu erklären, wie er technisch alles geregelt hat und die Unterstützer warten sehnsüchtig darauf. 😂
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:In der Tat. Aus dem Grund ist es immer sinnvoll, sich mit dem Kontext zu befassen. Wenn man sich aber weigert, weder Urteilstext zu lesen, noch Podcast zu hören, noch andere Quellen zu lesen und sich immer nur darauf verlässt, was gleichgesinnte erzählen, dann versteht man natürlich vieles nicht.
Wer oder was hält dich davon ab Urteilstext und Podcast zu lesen/hören? Ich für meinen Teil habe alles gelesen und gehört und es hat mich bestätigt in meiner Auffassung, dass auf der Basis dieser dünnen Indizien und auf Basis dieses halbherzigen Gutachtens niemals ein Urteil hätte gefällt werden dürfen.
Zitat von BattistiBattisti schrieb:Früher gab es viele geschlossene Telefonzellen. Die waren an sich schon gut isoliert.
Wenn er einen Kassettenrekorder dabei hatte, z.B. in einer Aktentasche, konnte er den ja an den Hörer halten.
Da spielen Umgebungsgeräusche sicher keine große Rolle.
Umgebungsgeräusche spielen in sofern eine Rolle, als dass sie Rückschlüsse zulassen. Die Gespräche wurden nicht regulär beendet, sondern die Täter gingen einfach während der anrufe weg bzw hörten nicht mehr zu. Ein öffnen der Telefontür, Strassengeräusche, Vogelgezwitscher, schliessen der Türe hätte man aber eigentlich hören müssen auf der Aufzeichnung der Polizei.
Zitat von BattistiBattisti schrieb:Warum um Gottes Willen hätte er einen Erpresseranruf überhaupt aus einem Hotel heraus tätigen sollen? Wäre doch selten dämlich gewesen.
Zumindest ein Anruf kam aus einer Gaststätte oder Kneipe.
Zitat von 245HCT74245HCT74 schrieb:er trotzdem, es ist schon erstaunlich, dass mittlerweile die Urteilsbefürworter sich nicht mehre die wirklichen Fakten betrachtet, sondern sich an Worten wie "raffiniert" etc. aufhält, um damit eine Schuld von M zu konstruieren. "Und M solle zeigen, wie er es gemacht hat", alles nur noch Scheinargumente.

Offenbar sind die vielen nicht erfolgten Prüfungen des Gerichts (nicht kontrollieren der Abmessungen des Lochs, die Verwendung des Spatens konnte nicht nachgewiesen werden, ein unvollständiges Gutachten etc.) doch nicht ganz unerheblich zu sein, dass man sich jetzt auf diese Ebene begeben muss. Sehr vielsagend und ich denke weiter Diskussionen auf diesem Niveau sind auch nicht mehr sinnvoll.
Das hast du gut zusammen gefasst.
Der zitierte Beitrag von Ram13 wurde gelöscht. Begründung: Userbezug
Was ist er denn jetzt? Strunzdumm oder doch hochintelligent? Da müsst ihr euch schon entscheiden.
Zitat von JagBlackJagBlack schrieb:die telefonische Übertragung fand nicht über die Sprechmuschel statt, sondern diese wurde in Sekundenschnelle abgeschraubt, und über zwei Krokodilklemmen wurde die Übertragung gemacht.
Ging das denn wirklich so einfach? Da die normalen Telefonzellen ja an drei Seiten verglast waren, wären die Täter aber Gefahr gelaufen, dass irgendjemand was gesehen hätte und nachgefragt hätte oder nicht.


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05.03.2021 um 16:22
Zitat von roberndrobernd schrieb:Die B3-Jingles sind Mono-Aufnahmen. Kein normaler Mensch nimmt Monoaufnahmen auf zwei Spuren gleichzeitig auf
Was spricht dagegen, dass der B3 Jingle zunächst mittels Kabel von einem Radio in Stereo auf das TK-248 aufgenommen wurde und anschließend mittels Lautsprecher auf ein Diktiergerät überspielt, da zumindest eines der beiden Diktiergeräte von WM keine Überspielmöglichkeit mittels Kabel hatte.


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05.03.2021 um 17:14
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Was spricht dagegen, dass der B3 Jingle zunächst mittels Kabel von einem Radio in Stereo auf das TK-248 aufgenommen wurde und anschließend mittels Lautsprecher auf ein Diktiergerät überspielt, da zumindest eines der beiden Diktiergeräte von WM keine Überspielmöglichkeit mittels Kabel hatte.
Dagegen sprechen die beiden Schaltgeräuschesequenzen, die das Diktiergerät jeweils vor Aufnahme des Jingles aufgenommen hat: sie stammen offensichtlich von einem Tapedeck mit Auto-Replay Funktion. Diese sind so präzise und ähnlich mit automatischem Rückspulen/Stop/Start Geräusch, dass sie nicht vom TK248 stammen können, da das so eine Auto-Funktion nicht hat und ein Mensch diese Geräusche mit dem TK248 nicht so schnell und präzise genau 2x hinbekommen würde. Eine Automatik hingegen schon.


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05.03.2021 um 17:29
Userbezug und Sticheleien enden jetzt!
Es werden Sperren verteilt.


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05.03.2021 um 20:38
Zitat von JagBlackJagBlack schrieb:Oder die Signale kamen nicht über die Sprechmuschel. Mazurek schraubte diese raus und verdrahtete direkt.
Telefonautomaten hatten waren immer halbwegs Vandalismus-sicher.
Der Telefonhörer ließ sich nicht ohne Spezialwerkzeug aufschrauben. Selbst seine Zuleitung war gepanzert und ließ sich nicht durchschneiden.

Nehmen wir an, man könnte an die Anschlüsse der Sprechmuschel kommen. Wie würdest du dort ein Wiedergabegerät anschließen? Ich hätte keine Idee. Nicht vergessen, dort liegt die Betriebsspannung für das Mikrofon an. Man müsste also den Gleichstrom modulieren.
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:MH hat einen Sachverständigen aufgetan? Warum wurde der nicht im Zivilprozess als Gutachter beauftragt?
Der Gutachter wurde später gefragt. Erste Reaktion: Dazu könnte er schon etwas sagen. Nachdem ihm Details bekannt waren, war ihm das Problem zu "komplex" für eine Stellungnahme.
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Seltsam, oder? Da hat Mazurek den Verkäufer ausfindig machen können, kennt seinen Namen und Anschrift, gibt das aber nicht weiter, weil er ihn noch nicht dazu bringen konnte, eine Aussage zu machen.

Es ist bemerkenswert, dass ihm dieser Mist auch noch abgekauft wird.
Wer Null Infos über die Detektivgeschichte hat, sollte sich da raushalten. Ich halte mich raus, obwohl ich einige Infos habe.
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Was spricht dagegen, dass der B3 Jingle zunächst mittels Kabel von einem Radio in Stereo auf das TK-248 aufgenommen wurde und anschließend mittels Lautsprecher auf ein Diktiergerät überspielt, da zumindest eines der beiden Diktiergeräte von WM keine Überspielmöglichkeit mittels Kabel hatte.
Nichts spricht dagegen. Aber es spricht auch nichts dafür. Zumindest erfolgte keine Kopie vom TK 248 auf irgendetwas. Die Gutachterin hat es jedenfalls nicht aus dem Radio aufgenommen sondern von ihrem Rechner zugespielt.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.03.2021 um 11:18
Zitat von JagBlackJagBlack schrieb:Es gab offensichtlich keine Umgebungsgeräusche während der Anrufe.
Wäre es möglich dass der Anrufer direkt an einen Verteilerkasten oder etwas in der Art gegangen ist?

Jemand mit Kenntnissen in der Telekombranche und Zugriff daruf?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.03.2021 um 11:30
J
Zitat von gotitinmyeargotitinmyear schrieb:Wäre es möglich dass der Anrufer direkt an einen Verteilerkasten oder etwas in der Art gegangen ist?

Jemand mit Kenntnissen in der Telekombranche und Zugriff daruf?
Interessanter Gedanke, aber dieser Anrufer musste zuerst noch die Telefonnummer von Herrmanns in Erfahrung bringen?


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06.03.2021 um 12:49
Das ist doch überhaupt nicht notwendig. Eine Telefonzelle etwas abgelegen und schon dürften da keine Umgebungsgeräusche zu hören sein. Abgelegene Telefonzellen, zB in Wohngebieten, haben ja auch den Vorteil, dass mögliche Beobachtungen dieser leichter erkannt werden. Dem Täter war offenbar klar, dass in der näheren Umgebung viele Telefonzellen unter Beobachtung waren, das Ausmaß der Polizeiarbeit war ihm nicht ganz fremd.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.03.2021 um 12:59
Zitat von gotitinmyeargotitinmyear schrieb:Wäre es möglich dass der Anrufer direkt an einen Verteilerkasten oder etwas in der Art gegangen ist?
Jemand mit Kenntnissen in der Telekombranche und Zugriff daruf?
Theoretisch hätte jemand, der die Leitungsführung zu einer Telefonzelle kannte, die Leitung zu dieser kappen und stattdessen einen eigenen Telefonautomaten installieren können. Der dritte Anruf enthält kurz vor Schluss ein leises Geräusch, dass als Kassiergeräusch/Münzfallgeräusch interpretiert wird.


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