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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.11.2019 um 07:17
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Hättest Du Ms Darstellung gelesen: Er war mehrfach dort.
Wo sagt er das? Wo war er mehrmals und was bedeutet das?
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Wie gesagt, kümmere Dich um die Aussagen im Zivilverfahren
Im Zivilprozess wurde die Flohmarktgeschichte überprüft? Wer hat dort ausgesagt?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.11.2019 um 07:23
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Die ganze Ausführung ist eben für einem Menschen, der Mobil ist nicht wirklich verständlich, warum, ausgerechnet an dieser Stelle, wo kein rascher Abtransport möglich war sondern nur ein Transport durch das Dickicht möglich ist, warum der Aufwand mit dem präparierten Weg, warum diese für dieses Zuckerzeug als "Verpflegung" etc.. das sind auffällige Sachen, die man nicht einfach vom Tisch mit der bemerkung fegen kann, es ist halt niemand gesehen worden, dasss geht vollkommen am Kern vorbei
Aber das passt doch alles auf Mazurek wie die Faust aufs Auge. Die Ursache des Anzweifelns liegt allein im Vorstellungsvermögen des Zweiflers.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.11.2019 um 07:25
Die Aussage von D.J. vor Gericht hätte mich interessiert. Leider durfte er aus irgendeinem Grund die Aussage verweigern und so kam es (soweit ich weiß) zu keiner Aussage beim Strafprozess, obwohl (wenn ich mich recht erinnere) bereits ein Termin angesetzt war. FM musste man anklagen, damit sie die Aussage nicht verweigert kann. So habe ich es verstanden.

An alle, die sich immer wieder über die „Verschwörungstheorien“ lustig machen: Ich selbst bin kein Anhänger dieser Theorien, aber ich kann sehr wohl verstehen, dass bei 2r2n und @robernd bezüglich des Urteils ein Beigeschmack bleibt. Und nicht nur bei Ihnen. Es gibt einfach Unklarheiten. Und vielleicht kann man, wenn man nie in der Situation war selbst von etwas Betroffen zu sein, die Dringlichkeit nicht begreifen und auch nicht verstehen, wie einem die Gedanken keine Ruhe mehr lassen, dass da evtl. etwas nicht stimmt. Seid doch in eurer Beurteilung nicht so gnadenlos. Ich jedenfalls verstehe sehr gut, wieso der Wunsch besteht, dass das noch einmal beleuchtet wird.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.11.2019 um 07:26
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Aber das passt doch alles auf Mazurek wie die Faust aufs Auge.
So ist es, und genau das hat das Gericht festgestellt, sogar mit Zeitmessungen von Wohnung und Werkstatt des M. usw.

Ich verstehe hier im Moment nicht mehr, wie argumentiert wird.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.11.2019 um 07:37
Zitat von burgulaburgula schrieb:. Es gibt einfach Unklarheiten.
Magst du denn sagen, worin diese Unklarheiten bestehen?

Wenn jemand, der sich aufgrund seines beruflichen Hintergrundes eine fundierte Meinung zu dem ihm bekannten Urteil erlauben kann, sagt, dass die erkennende Strafkammer ihre Entscheidung sorgfältig und nachvollziehbar begründet hat, darüber hinaus Mazurek belastenden Indizien angeführt hat, die bisher im Thread noch nicht behandelt wurden bzw. unbekannt waren: Was bleibt da noch an entscheidungsrelevanten Punkten, die einer weiteren Aufklärung bedürfen? Ich meine wirklich entscheidungsrelevante Dinge, nicht Nebenkriegsschauplätze, die ersichtlich keinen Einfluss auf die Meinung der Richter hatten?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.11.2019 um 07:45
Ich kann hier keine 300+ Seiten Urteil zitieren, aber ich zitiere einmal die Zusammenfassung des Gerichts aus dem Urteil. Daran kann man sehen, welche Punkte das Gericht hier gewürdigt hat und zu seinem Urteil gebracht haben. Ich bleibe bei meiner Meinung, dass man den Bereich "Tonband" hier herausnehmen kann, und immer noch ein schlüssiges Urteil hat. Das mögen andere anders sehen, es ist nur meine persönliche Meinung. Aber aus dieser Zusammenfassung kann man sehen, dass es dem Gericht mitnichten nur um dieses Tonband ging:
Der Angeklagte hat die Tat bestritten. Aus der Gesamtschau aller Indizien, die aufgrund ihrer großen Zahl und Geschlossenheit keinen Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten zulassen, ergibt sich der festgestellte Sachverhalt. Bei der durchgeführten Gesamtwürdigung berücksichtigte die Kammer insbesondere, dass der zur Tatzeit hoch verschuldete Angeklagte sowohl ein Motiv als auch die Fertigkeiten und die Gelegenheit dazu hatte, die gegenständliche Tat zu planen, vorzubereiten und auszuführen. Darüber hinaus schenkte die Kammer den Angaben des zwischenzeitlich verstorbenen Zeugen Klaus P[.] Glauben, der in einem - später widerrufenen - Geständnis eingeräumt hat, für den Angeklagten das Loch im Weingartengebiet gegraben zu haben. Die Beweisaufnahme ergab weiterhin, dass ein an der Entführungsstelle aufgefundenes Fernglas der Marke Porst dem Angeklagten gehörte. Schließlich wurde beim Angeklagten am 30.10.2007 ein Tonbandgerät Grundig TK 248 sichergestellt, das nach den überzeugenden und nachvollziehbaren Ausführungen der Sachverständigen Dr. B[.] wahrscheinlich für den Zusammenschnitt der Erpresseranrufe verwendet wurde. Die Angaben des Angeklagten, das fragliche Tonbandgerät Grundig TK 248 am 14.10.2007 auf einem Flohmarkt in Beverungen erworben zu haben, haben sich als falsch erwiesen, so dass die Kammer davon ausging, dass er es schon im Tatzeitraum besessen hat, zumal die Beweisaufnahme ergab, dass er bereits in früheren Jahren im Besitz eines Spulentonbandgerätes war. Auch das Nachtatverhalten des Angeklagten war im Hinblick auf verschiedene Details auffällig, die im Einzelnen und in ihrer Gesamtheit für ein außergewöhnliches Interesse des Angeklagten an dem Entführungsfall Ursula Flerrmann sprechen. So hörte er nach der Tat rund um die Uhr den Polizeifunk ab, versuchte sich ein Alibi zu verschaffen, stellte Zeugen, die ihn belastet hatten, wegen deren Aussagen zur Rede und unterhielt sich im Rahmen einer Telefonüberwachung in intensiver Weise über die Frage der Verjährung. Die gegenständliche Tat ist für den Angeklagten auch nicht persönlichkeitsfremd. So trug er sich bereits in den 70er Jahren mit dem Gedanken eines bewaffneten Geldbotenüberfalls, wurde 2004 wegen Betrugs und Urkundenfälschung in 102 Fällen verurteilt und zeigte nicht nur seinem Stiefsohn, sondern auch seinem Hund gegenüber ein außerordentlich rüdes Verhalten. Die Beweisaufnahme ergab keinerlei Anhaltspunkte für die Täterschaft einer dritten Person.
Urteil Seite 13


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05.11.2019 um 07:51
@Andante
Ich zweifle ja nicht an dem Urteil und auch nicht an der Fähigkeit der Richter, in diesem Fall sogar im Gegenteil: Ich rechne es Richter R hoch an , dass er öffentlich Stellung genommen hat. Du argumentierst aus der Sicht eines Juristen (?) und ich emotional, was aber hier auch Raum finden darf.
Dieser Prozess lässt Fragen unbeantwortet. Z.B. wieso wurden bei WM keine Spuren gefunden, wie hat sich der 2-Zentner-Mann durchs Unterholz gekämpft. Ein Indizienprozess bringt wohl mit sich, dass nicht alles beantwortet werden kann. Da darf man doch als Privatperson seine Probleme damit haben. Ganz ohne Verschwörungstheorie, ohne Zweifel am Richter etc. Sorry, falls dir das zu emotional und wenig sachlich ist. Ich kann auch sachlicher, aber den Part übernehmen ja schon andere.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.11.2019 um 07:58
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Ich verstehe hier im Moment nicht mehr, wie argumentiert wird.
Ich denke, es gab eine sehr große Konzentration auf das Tonband und auf die Pfaffinger-Aussagen. Man meinte - und vermittelte dies Nicht-Urteilskennern auch -, dass das Gericht seine Entscheidung im wesentlichen auf diese zwei Punkte gestützt habe. Andere Umstände von gleichem oder größerem Gewicht, welche die Strafkammer angeführt hat (etwa das Nachtatverhalten) wurden bewusst oder unbewusst für vernachlässigbar gehalten. Das führt wohl momentan dazu, das die vermeintlichen beiden "Hauptbelastungspunkte" weiterhin in Frage gestellt werden, die zahlreichen weiteren Belastungspunkte weiterhin ignoriert werden.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.11.2019 um 08:01
Zitat von burgulaburgula schrieb:Dieser Prozess lässt Fragen unbeantwortet. Z.B. wieso wurden bei WM keine Spuren gefunden, wie hat sich der 2-Zentner-Mann durchs Unterholz gekämpft. Ein Indizienprozess bringt wohl mit sich, dass nicht alles beantwortet werden kann. Da darf man doch als Privatperson seine Probleme damit haben. Ganz ohne Verschwörungstheorie, ohne Zweifel am Richter etc.
Das nimmt Dir auch niemand übel und das ist auch nicht ungewöhnlich bei Indizienprozessen. Um so interessanter ist es, dass das Gericht hier sogar diese Fragen bewertet und im Urteil seine Schlussfolgerungen niedergeschrieben hat, was keineswegs in allen Urteilen passiert. Und diese Schlussfolgerung z.B. zu den fehlenden Spuren wiederum erscheint mir nachvollziehbar:
b. Mögliche Gründe für fehlende Spuren des Angeklagten
Dass keine Spuren vom Angeklagten aufgefunden wurden, kann nach
Auffassung der Kammer vielfältige Ursachen haben.

Die humanbiologische Sachverständige Dr. A[.] hob hervor, dass vorliegend sehr viele DNA-Proben zu wenig bzw. zu wenig qualitätsvolles DNA-Material besessen hätten, was auffällig gewesen sei. Dies liege ihrer Meinung nach u.a. daran, dass damals noch nicht die Vorkehrungen bei der Spurensicherung getroffen worden seien, wie sie heutzutage üblich seien. Auch bliebe die DNA nur bei Raumtemperatur stabil. Unter Einwirkung von Feuchtigkeit und Bakterien, denen die im Erdreich vergrabene Kiste tagelang ausgesetzt gewesen sei, werde die DNA unglaublich schnell in kleine Stücke gespalten und damit degradiert. Selbst Sachen, die.von Ursula Herrmann angefasst worden seien, zeigten keine DNA mehr von ihr, was ein stärker Hinweis darauf sei, dass die DNA sehr stark zerstört worden sei.

Die Sachverständige Dr. A[.] führte weiter aus, dass die Übertragung von DNA-Spuren von verschiedenen Faktoren abhänge. Relevant seien zum Beispiel der Untergrund, die Beschaffenheit der übertragenden Hand oder die Art und Häufigkeit des Kontaktes. Wenn keine DNA-Spur auf einem Gegenstand gefunden werde, bedeute dies nicht zwangsläufig, dass eine Person diesen Gegenstand nicht in der Hand gehabt habe. Nicht jede Berührung führe zur Übertragung von DNA-Material, so dass auch nach einer Berührung nicht zwangsläufig mit einer DNA-Spur auf dem berührten Gegenstand zu rechnen sei. Wie viel DNA von. der Haut abgegeben werde sei hochindividuell. Auch käme es zu Überschattungen, wenn mehrere Personen den Gegenstand anfassten. Die Kammer folgte den kompetenten Ausführungen der Sachverständigen Dr. A[.], die überzeugend und nachvollziehbar verschiedene Gründe aufzeigte, warum vorliegend nur wenig brauchbare humanbiologische Spuren hätten gesichert werden können.

Dass vorliegend keine zuordenbaren Spuren gefunden werden konnten, könnte nach Auffassung der Kammer auch daran liegen, dass der Angeklagte als Sohn eines Polizisten über ausreichend kriminalistisches Wissen verfügte, um die Hinterlassung von Spuren zu vermeiden. So, äußerte sich der Angeklagte in seiner Beschuldigtenvernehmung am 27.01.1982 auch zu kriminalistischen Überführungsmethoden. Danach sei ihm bekannt, dass man aufgrund von Speichel die Blutgruppe bestimmen und Stimmen am Telefon identifizieren könhe. Sein Vater sei 25 Jahre bei der Polizei gewesen und er habe sich für dessen Beruf interessiert.

Dass der Täter vorliegend außerordentlich vorsichtig war und es geschickt vermieden hat, Spuren zu hinterlassen, wird bereits aus der Herstellung der Erpresserbriefe deutlich. So benutzte der Täter selbstklebende Umschläge und verwendete beim Aufkleben der Briefmarken keinen Speichel. Im Übrigen wurden durch die Überklebung der Wortfragmente mit Tesafilm alle r darunterliegenden Fingerabdrücke vernichtet, wie auch der aufgeklebte
Tesafilm verhinderte, dass sich neue Fingerabdrücke bildeten.
Urteil S. 271-272 (Rechtschreibfehler alle im Original)


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.11.2019 um 08:33
Jedenfalls zeigt der Sachverhalt wieder einmal, was ich immer sage: Um die Plausibilität und Qualität einer gerichtlichen Entscheidung beurteilen zu können, muss man sie vollständig im Originaltext kennen. Es reicht nicht, sich auf die Angaben irgendwelcher Interpretatoren zu verlassen.


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05.11.2019 um 09:25
Edelstoff schrieb:
Als Ingenieur hätte ich einfach einen Abgleich mit den gefundenen Bändern und dem Gerät vorgenommen, um zu untersuchen, ob die Bänder mit genau dem gefundenen Gerät aufgezeichnet worden sind.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Es hat ja nie jemand behauptet, dass die vorgefundenen Bänder mit diesem Tonband bespielt wurden. Weder Verteidigung noch Anklage. Im Gegenteil, M. selbst hat ja ausgesagt, dass er die Bänder bereits bespielt erworben hat. Insofern ist diese Frage komplett irrelevant.
Die Anklage hat dies zumindest in Betracht gezogen, andernfalls hätte sie nicht die Inhalte der Tonbänder geprüft und die Gutachterin hätte nicht auf einen vagen Bezug zwischen den Inhalten der Bänder und den Anrufen hingewiesen.

Wenn Bänder und Gerät nicht zusammenpassen, unterstützt dies die Einlassung von M. das Gerät auf dem Flohmarkt gekauft zu haben.

Hier liegt offenbar ein entlastendes Indiz vor, welches keine Beachtung gefunden hat bzw. dem das Gericht keinen Wert beigemessen hat bzw. die Anklage hat es gar nicht erst geprüft, weil die Ergebnisse möglicherweise nicht in ihrem Sinne gewesen wären.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.11.2019 um 09:37
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Das Problem bleibt aber, warum erst so spät, erst als das TK248 gefunden wurde.
Ich denke @Rick_Blaine hat das ganz gut und zutreffend dargestellt. Seiner Meinung nach wäre eine Verurteilung auch erfolgt, wenn es das Gutachten (so) nicht gäbe. Das Gutachten ist seiner Meinung nach nicht der archimedische Punkt, mit dem sich das Urteil aus den Angeln heben ließe. Dazu hat sich das Gericht viel zu sehr nach vielen Seiten hin mit dem Fall beschäftigt und abgesichert. Vielleicht wäre Mazurek ohne Auffinden des TK 248 nicht in den Fokus der Ermittler gekommen, aber das ist hypothetisch. Tatsache ist: Er ist in diesen Fokus gekommen.

@Rick_Blaine meint auch, dass das Urteil a) die Überzeugung des Gerichts wiedergibt und b) inhaltlich auch überzeugend ist. Damit ist nicht gesagt, ob der Richtige verurteilt wurde oder nicht. Sondern der Jurist bewertet den Inhalt einer Urkunde mit rund 300 Seiten. Sie fasst aus Sicht des Gerichts zusammen, was in 55 Verhandlungstagen vor Gericht erörtert worden ist. Das erklärt dann auch, warum das Urteil der Prüfung des Revisionsgerichts stand gehalten hat.

--

Wir sind hier wieder an einem Knackpunkt, wo juristische (freie richterliche) Beweiswürdigung auf eine eher technisch-naturwissenschaftliche Betrachtungsweise von "Beweis" trifft. Weil sich jedoch bei vielen Sachverhalten nie und nimmer ausreichend Beweise im naturwissenschaftlichen Sinne finden würden (Beispiel: Aussage gegen Aussage), könnten sie nie strafrechtlich geahndet werden.

Juristisch ist deshalb die Überzeugungsbildung durch Wertung notwendig und hinreichend. Der Jurist kann bei einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation dem einen Zeugen glauben (begründet natürlich, also: erlebnisbasiert, widerspruchsfrei, kein Motiv, die Unwahrheit zu sagen usw.) und dem anderen nicht (schematisch, wie auswendig gelernt, keine Antwort auf Nachfragen, Motiv, die Unwahrheit zu sagen, da Näheverhältnis zum Angeklagten). Die Entscheidung obliegt dann dem Gericht.

Deshalb können auch immer Zweifel bleiben. Dinge können schlicht nicht geklärt worden sein. Oder können anders bewertet werden (Aussageverhalten beispielsweise, oder die Plausibilität eines Gutachtens). Oder - so meine Bewertung - Mazurek war involviert, aber es gibt noch weitere Täter, die er schützt. Dennoch: Ob Zweifel rechtlich bedeutsam sind (im Sinne eines in dubio pro reo), ist eine andere Frage. Denn die setzt wieder an der richterlichen Überzeugungsbildung an, die auf der freien richterlichen Beweiswürdigung fußt. Ob es unter den gegebenen Indizien auch zulässig gewesen wäre, Mazurek freizusprechen, ist nochmals eine andere Frage, die sich vermutlich auch durch Lektüre des Urteils nicht klären lässt.


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05.11.2019 um 10:02
Zitat von EdelstoffEdelstoff schrieb:Hier liegt offenbar ein entlastendes Indiz vor, welches keine Beachtung gefunden hat bzw. dem das Gericht keinen Wert beigemessen hat bzw. die Anklage hat es gar nicht erst geprüft, weil die Ergebnisse möglicherweise nicht in ihrem Sinne gewesen wären.
Die umfangreichen Ermittlungen zum Flohmarkt in Beverungen mit den diversen Zeugenaussagen haben seine Angaben widerlegt, so dass die nicht mit dem TK 248 bespielten Bänder dazu egal waren. Weder Verkauf noch Test des Gerätes wurden bestätigt.

Es wäre nur noch anzunehmen, dass M. die Wahrheit sagt, wenn die Zeugen alle lügen. Und das behauptet Mazurek. Es lügen lt. Mazurek wohl mind. 7 Personen.


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05.11.2019 um 10:28
@monstra

Ich denke, ich kann mich darauf berufen, dass nicht erst durch das Tonbandgerät M in den Fokus geriet. Das war er schon bald nach der Entführung. Das außer dem TK248 zusätzliche Indiz war laut @Rick_Blaine die Sache mit dem Betriebsunfall und der Verjährung.

Bei der Verjährungsprechen spricht J + M in Wir-Form, das hebt das Gericht besonders hervor. Sprich sie fürchteten, dass ihnen noch etwas angehängt wird. Interessanterweise wurde beim Betriebsunfall nicht in Wir-Form-Gesprochen, sondern in Es und Er-Form. Er wie der Täter: "Sonst hätt' er sich nicht so viel Mühe gegeben, dann is' halt irgendwas anderes schief gelaufen".

Dieser kleine aber feine Unterschied wird im Urteil nicht behandelt, sondern die Wir-Form bei der Verjährungsfrage, die auch für einen zu Unrecht in den Fokus geratenen von wesentlichen Interesse ist. Mit der "Er-Form" wo es ausgerechnet um die Tat als solche ging, setzt sich die Begründung gerade nicht auseinander. Dadurch relativiert sich das von @Rick_Blaine behauptete zusätzliche Indiz aus meiner Sicht sehr stark, bzw. könnte man auch durchaus als entlastend ansehen.

Ich bezweifel daher nach wie vor, dass es ohne das TK248 überhaupt erst zu einer Verhandlung gekommen wäre. Wie nach der Tat dürfte der Verdacht nicht hinteichend gewesen sein.


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05.11.2019 um 10:45
@yasumi

Das Problem ist immer, wenn man ein Urteil liest erscheint es in den meisten Fällen überzeugend. Ich hatte schon in einem anderen Fall geschrieben, dass Urteile allein nicht viel bringen, man müsste die eigentlichen Akten kennen. Interessanterweise gab mir @Rick_Blaine damals sogar recht. Damals war das Urteil des Falles nicht veröffentlicht und die gleichen Leute, die hier nach dem Urteil lechzen, lechzten auch dort nach dem Urteil. Dann wurde das Urteil veröffentlicht und die Fronten blieben bestehen.

Wie Du schreibst, man bildet sich zu leicht vorschnell ein Urteil, weil scheinbar alles passt. Ich gebe zu, dass das der andere Fall deutlich mehr auf einen Justizirrtum hindeutet (da bin ich mit @Rick_Blaine wohl einer Ansicht) als der vorliegende. Was mich hier eben stört, der Stand ohne das TK248 wäre genauso wie 1982, als keine Anklage erhoben wurde, die Sache mit dem Betriebsunfall und Verjährung ist nicht eindeutig. Die wirkliche Antwort auf diese Frage wird man eben kaum im Urteil finden, sondern nur in den Akten.

Wie Du sagst, die Punkte von @Rick_Blaine sind hier keinesfalls neu, @2r2n hat hier schon immer seine Sichtweise zu diesen dargelegt (z.B. dass seine Schwester im Gegensatz zum Urteil ein Zufallsopfer war).


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05.11.2019 um 11:25
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Wie gesagt, kümmere Dich um die Aussagen im Zivilverfahren, dann sprechen wir uns wieder. Du hast bisher nur die halbe Information und wagst hier ein Urteil abzugeben, vermessen!
Die "Aussagen im Zivilverfahren": Was sollen das für Aussagen sein? Und von wem?

Und was möchtest Du uns vermitteln, welche Bedeutung diese Aussagen auf das Strafurteil haben? Und wie verhält sich Dein Hinweis auf den Umstand, dass auch das Zivilgericht die Täterschaft des Verurteilten und später Beklagten zur eigenen Überzeugung festgestellt hat.

Oder soll das ein weiterer Hinweis darauf sein, dass auch beim Zvilgericht drei Richter saßen, die keine Ahnung haben?
yasumi schrieb (Beitrag gelöscht):Ich hatte ja jetzt gedacht, dass da neue, belastende Indizien in die Diskussion eingeführt werden, jetzt wo auch diejenigen das Urteil haben, die sich von der Schuld überzeugt zeigen.
Das ist eine seltsame Vorstellung, man könne belastende Indizien hier (in einem Forum) "einführen".

Deine an die Allgemeinheit gerichteten Beschimpfungen und die damit verbundene Emotionalität will sich mir nich erschließen. Über wen empörst Du dich eigentlich genau? Werner Mazurek wurde von einer großen Strafkammer verurteilt. Der von dem Nebenkläger geführte Zivilprozess gegen Werner Mazurekt kam letztlich zum gleichen Ergebnis: Mazurek hat nach der Überzeugung der Zivilkammer die Tat begangen.

Lassen wir für einen Moment Deine offensichtlichen Sympathien für Mazurekt aussen vor: Möchtest Du unterstellen oder behaupten, beide Gerichte und StA liegen falsch, wohingegen hier die meisten Diskutanten (die "Urteilsgegner") derart richtig liegen, dass eine Diskussion darüber schon sowas wie eine Unverschämtheit sei?

Warum hat Deiner Ansicht nach Mazurek bis heute keinen WAA gestellt, wo doch alles so "offensichtlich" falsch ist, wie hier wieder und wieder behauptet wird?

Man muss sich das kurz vergegenwärtigen: Das Strafurteil wurde hier mehrmals als "o f f e n s i c h t l i c h" falsch bezeichnet.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.11.2019 um 11:34
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Die "Aussagen im Zivilverfahren": Was sollen das für Aussagen sein? Und von wem?
Ich denke, dass @Rick_Blaine schon wissen wird, was ich meine. Wer hier etwas den Fall kennt, weiß genau, wer im Zivilverfahren ausgesagt hat. Und wer etwas Ahnung in Zivilrecht hat, weiß, dass im Gegensatz zum Strafverfahren dies wörtlich protokolliert wird. Man ist dann nicht einfach auf die Zusammenfasung der Zeugenaussagen im Urteil angewiesen.
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Warum hat Deiner Ansicht nach Mazurek bis heute keinen WAA gestellt, wo doch alles so "offensichtlich" falsch ist, wie hier wieder und wieder behauptet wird?
Das wurde hier schon 100mal gefühlt hoch und runter diskutiert.
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Man muss sich das kurz vergegenwärtigen: Das Strafurteil wurde hier mehrmals als "o f f e n s i c h t l i c h" falsch bezeichnet.
Lies mal nach, das wirst Du in diesem Thread nicht finden. Es wurde etwas anderes so bezeichnet.


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