monstra schrieb:Die Anomalie im 5. Ton, der in der Täteraufnahme ausgesprochen leise ist und Hauptindiz für den Tonkopf von Mazurken TK 247 gewesen sein soll, kommt auch zustande, wenn das Mikrofon in einer bestimmten Position zu den Lautsprechern des TK 247 steht. Verändert man nun die Position des Mikrofons zu den Lautsprechern, dann ändern sich auch die Frequenzen, ja das Klangbild, wie es im Oszillographen sichtbar wird.
Wenn 1. die Bandgeschwindigkeit 9,5 cm/sec beträgt,
wenn 2. das Tonbandgerät auf Stereo geschaltet ist und eine Mono-Aufnahme wiedergibt,
wenn 3. das Mikro 10 cm vor dem Gerät steht,
dann verändert sich das Lautstärkenverhältnis so, dass ungefähr die Tätertonfolge herauskommt.
Die Gutachterin definiert die Positioin 10 cm vor dem Gerät als "natürliche" Position. Allein deshalb will sie die verwendet haben.
Wenn nur eine der oben genannten drei Bedingungen nicht eingehalten wird, funktionert die Theorie des Gutachtens nicht.
Die vorderen Lautsprecher sind reine Hochtonlautsprecher, die für die Wiedergabe für Töne des B3-Jingles nicht geeignet sind. Sie spielen nur mit einem Bruchteil der üblichen Lautstärke, die z.B. die seitlichen Breitbandlautsprecher liefern.
Während des Strafprozesses gab sogar Kritik, dass die vorderen Lautsprecher zu leise seien. Darauf hat die Gutachterin in einem anderen TK 248 die seitlichen Lautsprecher ausgebaut und gezeigt, dass deren Lautstärke ausreicht, um die Töne zu hören. In dem Fall musste sie zum Ausgleich die Lautstärke sehr weit aufdrehen.
In meinem Gerät habe ich für jeden Lautsprecher eine Schalter eingebaut. Wenn man während der laufenden Wiedergabe die Seitenlautsprecher abschaltet, bricht die Lautstärke drastisch zusammen.
monstra schrieb:Hätte die Gutachterin also das Mikrofon anders platziert, hätte sie nicht behaupten können, die Anomalie sei auf das TK 247 zurückzuführen. Weil sie nicht wusste, wie Mazurek das Mikrofon platziert hatte, hatte sie die Position gewählt, die am besten zur Tätertonfolge passt. Damit hat sie das Untersuchungsergebnis freundlich gesagt beeinflusst. Böser könnte man sagen: Manipuliert, bis es passt. Denn sie konnte nicht wissen, wie Mazurek die Aufnahme gemacht hat.
Das sehe ich auch so. Unter Juristen (damit meine ich nicht speziell die aus dem Forum) ist die Betrachtungsweise aber anders:
In einem Beispiel wurde gezeigt, dass man mit dem TK 248 diesen Effekt erreichen kann. Warum sollen es die Täter es anders gemacht haben, wenn es doch so funktioniert. Und es ist eine tolle Leistung des Gutachtens, dass wir auf diese Weise auch noch wissen, wie die Täter es realisiert haben.
Genau betrachtet, enthält das Gutachten einen Zirkelschluss:
Wenn man sicher ist, dass das TK 248 dafür verwendet wurde, gibt man den Ermittlungsauftrag, festzustellen, auf welche Weise die Täter das gemacht haben könnten. Dann würden die Gutachter logischerweise im Labor so lange experimentieren bis ein Weg gefunden ist. Aus dem gefundenen Weg zu folgern, dass das Gerät tatsächlich verwendet wurde, liefert nur die hineingesteckte Voraussetzung.
Genau genommen müsste man für alle anderen denkbaren Geräte und Verwendungsmöglichkeiten zeigen, dass es keinen einzigen Weg gibt, die gefundene Lautstärkenveränderung zu realisieren. Genau das ist aber nicht möglich.
Hinzu kommt, dass eine theoretische produzierte Tätertonfolge auf einer Bandkassette überhaupt nichts beweist. Denn diese muss erst noch durch das Telefon übertragen werden. Auch die Telefonübertragung beeinflusst die Lautstärkenverteilung der Töne untereinander. Wenn man überhaupt etwas zur Demonstration produziert, muss man eine völlig andere Tonfolge produzieren, und zwar eine, die erst durch die Telefonübertragung zur Tätertonfolge wird.
Im konkreten Fall ist das gesamte Gutachten reine Theorie. Es wurde überhaupt nichts produziert. Es wurde lediglich messtechnisch plausibel gemacht, dass eine Produktion theoretisch denkbar wäre. Es ist nicht einmal gelungen, die erforderliche Geschwindigkeit des B3-Jingles im nötigen Verhältnis zu verändern. Die Töne der Vorlage vom Bayerischen Rundfunk sind nämlich deutlich höher als die der im Hause Herrmann mitgeschnittenen Tätertonfolge.
Damit sollte das Problem abgehakt sein. Ich bin aber einen Schritt weiter gegangen und habe gezeigt, wie man das ohne die spezielle Eigenschaft von WMs TK 248 erreichen kann. Indem man nämlich die besondere Eigenschaft abschaltet (Umschaltung auf Mono-Wiedergabe) und das Mikrofon woanders hinstellt (geschehen im TV-Film). Jetzt ist man überhaupt nicht mehr auf ein TK 248 angewiesen. Bei praktisch jeder Audiowiedergabe findet man viele Positionen für das Mikrofon, an der man die Tätertonfolge so hören kann, wie man es möchte. Hätten also die Täter ihr Mikro zufällig woanders hingestellt, sähe die Tätertonfolge anders aus. Und im Labor hätte man eben eine andere Folge zurechtgebastelt.
Als die TV-Aufnahmen gemacht wurden, habe ich es auch auf andere Weise vorgeführt. Ich habe den Jingle auf einen billigen Kassettenrecorder aufgenommen. Allein durch unterschiedliches Aufstellen lässt sich der Übergang von der B3-Vorlage zur Tätertonfolge realisieren (ohne Tonhöhenveränderung). In einem Fall liegt er flach auf dem Tisch, im anderen Fall steht er senkrecht auf einer Kante. Man braucht ihn also nur hin und her zu schwenken, um das eine oder andere Oszillogramm zu sehen.
Und zu guter Letzt:
Meine Gegendarstellung hatte den Zweck, das LKA-Gutachten auseinander zu nehmen. Und zwar zu einem Zeitpunkt, an dem wir annahmen (WMs Verteidiger und ich), dass über den Beweiswert des LKA-Gutachtens vor dem Zivilgericht diskutiert würde. Nachdem das nicht erfolgt ist, ist es nicht länger das Ziel, das Gutachten anzugreifen. Den Schwachsinn mit dem Zeitversatz zwischen den beiden Stereokanälen können wir getrost vergessen. Bereits die Befragung der Gutachterin während der Zivilverhandlung ging in eine völlig andere Richtung (Schaltgeräusche).