monstra schrieb:Also ich weiß ja nicht, ob Juristen das ernsthaft so sehen können. Ich sehe den Beweiswert des Gutachtens so jedenfalls bei Null. Letztlich wäre damit ja nur nachgewiesen, dass das TK 248 nicht als Tatmittel ausgeschlossen ist. Aber das hätte man bei meinem Grundig Kassettenrekorder Baujahr 1980 auch nicht können.
Man sollte aber nicht die Wirkung eines solchen "Gutachtens" unterschätzen.
Wenn dann in der Öffentlichkeit rumposaunt wird, dass das TK248 mit hoher Wahrscheinlichkeit verwendet worden sein soll
https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/mordfall-ursula-herrmann-kommt-werner-m-wieder-frei-art-77482hat das natürlich auch auf die Zeugenaussagen Folgen. Durch ein fehlerhaftes Gutachten geht es dann nicht mehr nur um die Frage, des TK248. Nein die Problematik geht deutlich weiter. Auch wenn das vermutlich nicht gewollt ist, aber natürlich hat so etwas auch Einfluss auf Zeugen, und zwar nicht nur bei denen, welche bzgl. des TK248 befragt werden.
monstra schrieb:Aber @Andante , Du kennst ja die Voraussetzungen des § 359 Nr. 5 StPO: Das ist kein neuer Beweis. Deshalb müsste ein Gutachten sehr viel weiter gehen, es müsste beweisen, dass das TK 248 nicht als Tatmittel benutzt worden sein kann, am besten anhand neuer technischer Verfahren.
Die neuen technischen Verfahren stehen so nicht im Gesetz, das sagt der BGH.
Was ist ein "Neuer Beweis". Bei Gutachten, wo das Blaue vom Himmel behauptet wird und es aus dem Gutachten schon hervor geht, dass es nie vollständig gewesen war und eigentlich nie hätte in ein Verfahren in dieser Form eingeführt werden dürfen, ist dann jedes neues VOLLSTÄNDIGE Gutachten ein "besseres" Gutachten. Wenn sich die Justiz dann doch noch auf solch einen Unsinn beruft, dann ist diese "juristische Logik" einem Normalbürger nicht mehr vermittelbar.
Ich denke, das ist hier in diesem Punkt auch wesentlich. Michael Herrmann hat diese Problematik schon im Strafverfahren erkannt. Spätestens dadurch hätte mal endlich das Gericht seiner eigentlichen Aufgabe nachkommen müssen, wenn schon der Nebenkläger bedenken hat, das muss viel heißen.
Aber wie gesagt, dass ist aus meiner Sicht nicht der einzige Punkt, wo das Gericht extrem nachlässig war. Eigentlich fügen sich auch die übrigen Punkte in das Bild der Nachlässigkeit des Gerichts sehr gut ein. das wurde hier aber auch schon zu genüge diskutiert.