Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
06.10.2019 um 12:06trailhamster schrieb:Es handelt sich um einen Indizienprozess, allerdings um einen mit einer sehr belastbaren Indizienkette. Löst man ein Indiz raus (z.B. das Tonband), dürfte die Kette immer noch halten.Das könntest Du ja mal ganz konkret an den bekannten Indizien begründen. Pauschale Aussagen sind hier Fehl am Platz, hier ist schon genug im Thread über die Indizien diskutiert worden.
Außerdem hätte dann schon 1982 ein Verfahren eröffnet werden können.
Verfahren nach so viel Jahren sind immer mit extremer Vorsicht zu betrachten, zumal "Indiz" der Schöpfer des "Geständnisses" schon lange verstorben war. Das im Rechtsstaat eigentlich notwendige Unmittelbarkeitsprinzip, nachdem das Gericht/StA/Verteidiger durch Nachfragen von dem Zeugen ein Bild machen können, war nicht mehr möglich, es war auf Aussagen Dritter angewiesen, welche das Geständnis von damals zumindest ursprünglich nicht für (ausreichend) glaubwürdig gehalten hatten. Hier ist auch schon über erheblichen Unterschiede zu den Aussagen des Zeugen und den am Fundort vorgefundenen Indizien ausreichend diskutiert worden, die Sichtweise von damals hatte durchaus seine Berechtigung. Man kann da schon zweifeln, ob das Gericht das Fehlen des Unmittelbarkeitsprinzips ausreichend kompensiert hatte (wozu es in solchen Fällen verpflichtet ist)
Das Tonbandgeräte-Gutachten ist und bleibt die wesentlichste Stütze des Urteils, wenn man es rausnimmt, bricht ein Großteil des Urteils zusammen.
Von daher ist das nicht VT, die berechtigten Zweifel am Urteil sind definitiv begründet.