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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
2r2n ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.12.2018 um 21:49
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Das klingt schon besser. Dann hoffen wir mal, dass die Staatsanwaltschaft darauf reagiert ...
Ja, das hoffe ich auch. Ich finde es nämlich gut, dass wir in einem Rechtsstaat leben.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.12.2018 um 21:49
@zweiter

Zumindest unter den Namen, die oeffentlich bekannt wurden aus seinem Kreis, gibt es niemanden, der da passen wuerde. Ansonsten haette man das natuerlich auch gleich gegen ihn ausgelegt.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.12.2018 um 21:52
Zitat von zweiterzweiter schrieb:mich würde mal die indizienkette gegen mazurek interessieren,die dürfte ja lang sein und nicht nur das eine tonbandgerät.
also ,seine seite hat für mich garkeine aussage zu dem fall ,außer das das tonbandgerät immer erwähnt wird,gibt es da nichts weltbewegendes.
Mit dieser Überlegung bist du nicht alleine. "Seine Seite" ist eine Internetseite von mir. Für den Verweis habe ich den Namen "werner-mazurek.de" verwendet, weil sich kaum jemand meine originale Internetadresse merken kann. Dort steht längst nicht alles, das Werner M. sich wünscht. Nachdem das Zivilgericht betont hat, dass es sich für technische Einzelheiten zum Tonbandgerät nicht interessiert, habe ich meine Gegendarstellung zum Gutachten des Bayerischen Landeskriminalamts auf meiner schon lange existierenden Seite bekannt gemacht. Mir ging es nicht darum, weitere Details zum Fall zu veröffentlichen. Das hole ich in den Diskussionen hier im Forum nach (soweit ich es verantworten kann).

Zu den Indizien:
Um 1984/85 waren sich die Ermittler der Polizei darüber im Klaren, dass es weder Beweise noch handfeste Indizien gegen Werner M. gibt. Obwohl er auch heute noch von Werner M.s Schuld überzeugt ist, hat das auch der erste Chef-Ermittler der Soko vor dem Zivilgericht 2017 nochmals eingeräumt. Der spätere Chefermittler der Soko ist bis heute von M.s Unschuld überzeugt.

Das Urteil benennt konkret die folgenden Indizien für den Schuldspruch Werner M.s:

- Werner M. hatte Schulden bei der Bank (die lassen sich mit Lösegeld nicht tilgen)
- Wohnte in Tatortnähe
- Wäre in der Lage gewesen, die Kiste zu bauen und zu transportieren. (Spuren dafür gab es nicht)
- Hatte kein Alibi, versuchte aber seinen Verlauf der Tattage zu rekonstruieren.
- Beauftragte Klaus P. ein Loch für Ihn zu graben. (P. widerrief die Aussage. Die Ermittler hielten P. für unglaubwürdig.)
- An der Kiste verwendete Textilstreifen verschwanden aus einer Halle, zu der M. Zugang hatte. (Zugang, weil die Halle nicht verschlossen war. Außerdem war dieser Stoff weit verbreitet.)
- An einem Dekostoff in der Kiste wurden Schweißperlen gefunden. M. soll auch geschweißt haben.
- An der Kiste befand sich ein Gürtelstück, das angeblich zu M.s Körperbau passte. (Ich erinnere mich, dass ein Gutachten diese Behauptung eines Handelsvertreters nicht bestätigt)
- M. hätte aus einem Transistorradio eine Stabantenne ausgebaut und durch einen Draht ersetzt, der bis an die Erdoberfläche reicht. (Das ist falsch. Die Antenne wurde zunächst möglicherweise fachmännisch durch einen kurzen Draht ersetzt und erst später auf nicht fachmännische Weise verlängert.)
- Ein im Bereich der Entführungsstelle gefundenes Fernglas gehörte M. (Hier fehlt der Beweis)
- In M.s Haushalt wurden Zeitungen gelesen, aus denen die Erpresserbriefe hergestellt wurden. (Dabei geht es nur um die Art der Zeitungen, nicht um die konkreten Exemplare.)
- Das Grundig TK248 wurde "wahrscheinlich" für den Zusammenschnitt der Erpresseranrufe verwendet. ("wahrscheinlich" bedeutet eine Wahrscheinlichkeit von 75 %. Wenn wir schon mit Wahrscheinlichkeiten rechnen, beträgt sie aus meiner Sicht höchstens 10 %. Je nach konkreten, schlampig oder bewusst nicht ermittelten Umständen können es auch 0 % sein.)
- M. habe das TK248 entgegen seiner Behauptung nicht auf einem Flohmarkt gekauft. (Den Verkäufer wollte dort niemand kennen. Dort wurde vermutlich mit Diebesgut gehandelt. M. beschrieb den Flohmarkt genau, obwohl bei seinem Besuch dort das Gerät noch keine Bedeutung hatte.)
- M. sei bereits 1981 im Besitz dieses Geräts gewesen (Falls er es nicht doch auf dem Flohmarkt gekauft hat.)
- M. hörte Polizeifunk. (Das haben früher viele Leute gemacht)
- M. diskutierte mit Freunden die Verjährung der Tat (nachdem er beschuldigt war).
- M. fragte die Polizei nach dem Verbleib des beschlagnahmten TK248.
- Es habe Gewalt in Häuslichen Bereich gegen seinen Stiefsohn und den Hund seiner Frau gegeben.
- "Den Angeklagten entlastet nicht, dass keine Spuren gefunden werden konnten, die auf ihn als Täter hinweisen." (Originaltext)
- Es gibt keine Anhaltspunkte für Alternativtäter, insbesondere den im Weingarten Jagdberechtigten Harald W.

Eine Indizienkette kann ich darin nicht erkennen. Die Argumentation des Gerichts ist für mich auch nicht nachvollziehbar.
Es ist unfassbar, dass das Fehlen eines Alternativtäters für das Gericht ein Argument zur Verurteilung ist. In der Urteilsbegründung gehen allein 20 Seiten darauf ein, dass Harald W. nicht der Täter gewesen sei.
Auf weiteren 4 Seiten stellt das Gericht dar, dass Ursula kein Zufallsopfer sei.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.12.2018 um 21:52
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Ja, das hoffe ich auch. Ich finde es nämlich gut, dass wir in einem Rechtsstaat leben.
Ob der Fall selbst wg. der Verjährung wieder aufgenommen werden kann weiss ich nicht, aber für Herrn Mazurek könnten das wichtige Informationen für ein Wiederaufnahmeverfahren sein.


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19.12.2018 um 21:59
Zitat von roberndrobernd schrieb:Das Urteil benennt konkret die folgenden Indizien für den Schuldspruch Werner M.s:
Man kann es aber auch anders formulieren :-)

Begründung aus http://azxy.communityhost.de/t298189111f354157108-FF-Kripo-Fuerstenfeldbruck-MORDFALL-URSULA-HERRMANN-GEKL-RT-5.html

Das Gericht ist davon überzeugt, dass Werner Mazurek am 15. September 1981 die damals zehnjährige Ursula Herrmann von ihrem Fahrrad gezerrt und in eine im Wald vergrabene Kiste gesperrt hat, wo das Kind infolge Sauerstoffmangels kurze Zeit darauf starb. Das Mädchen wurde 19 Tage später bei einer Polizeisuchaktion tot aufgefunden worden. Der Angeklagte hatte die die Entführung Ursula Herrmanns nach Überzeugung des Gerichts lange und sorgfältig geplant.
Mazurek, der wie sein späteres Opfer in Eching wohnte, habe die Ortskenntnis, die Zeit und die Gelegenheit gehabt, um Ursula Herrmanns Lebensgewohnheiten auszuspähen. Der Angeklagte habe auch die handwerklichen Fähigkeiten und das Werkzeug besessen, um die Kiste mit dem komplizierten, aber funktionsuntüchtigen Belüftungssystem zu bauen, in der das Mädchen starb.
Tatmotiv seien seine desolaten finanziellen Verhältnisse gewesen. Er hatte etwa 140.000 Mark Schulden, musste 1980 einen Offenbarungseid leisten. Dies ginge auch aus einem Brief heraus, den der Angeklagte kurz vor dem Verbrechen seiner Frau schrieb:

"Wir müssen raus aus der Scheiße, koste es, was es wolle."

Mit den Lösegeld von zwei Millionen Mark habe er sich seinen Lebenstraum erfüllen wollen - eine Weltreise im eigenen Boot.

Auch die Erpresserbriefe an die Eltern von Ursula sprechen für eine Schuld des Angeklagten. Die beiden Erpresserbriefe waren aus Zeitungsbuchstaben zusammengesetzt, die unter anderem aus der Bild-Zeitung und aus "Bild am Sonntag" ausgeschnitten waren. Der Angeklagte hatte erklärt, er lese weder die eine noch die andere Zeitung. Aufgrund einer Aussage einer Kioskbesitzerin ist die Aussage widerlegt, der Angeklagte hat hier gelogen.

Ein Fernglas, welches in der Nähe des Tatorts gefunden wurde, konnte durch Zeugenaussagen dem Angeklagten zugeordnet werden. Auch seine Ehefrau bestätigte diese Annahme. Auch hier hat der Angeklagte gelogen.

Sehr schwer wiegt das später widerrufene Geständnis des verstorbenen Zeugen Klaus Pfaffinger. Dieser hatte 1982 bei einer Vernehmung erklärt, er habe in Mazureks Auftrag das Loch im Wald gegraben, in das später die Kiste eingesetzt wurde. Dieses sehr detailreiche und ausführliche Geständnis ist ohne Druck und Zwang abgelegt worden; es habe kein Motiv für Pfaffinger gegeben, Mazurek fälschlich zu belasten. Obwohl der Zeuge das Geständnis widerrief, ist es wegen seiner präzisen Angaben über Details glaubhaft.

Hauptverdachtsmoment ist jedoch das durch die Polizei bei einer Hausdurchsuchung im Oktober 2007 beschlagnahmte Tonbandgerät. Bei den insgesamt zehn Anrufen waren jeweils nur Schaltgeräusche und das Erkennungssignal des Radiosenders Bayern 3 zu hören. Eine Sachverständige hatte es als sehr wahrscheinlich bezeichnet, dass dieses Gerät vom Täter bei den Erpresseranrufen benutzt wurde. Auf diesem Gerät wurde von einer Sachverständige des Bayerischen Landeskriminalamtes einen akustischen Fingerabdruck isolieren, der exakt zu den mitgeschnittenen Erpresseranrufen von 1981 passt. Die gedämpfte Tonfolge des Verkehrsfunksignals als Erkennungszeichen auf den Anrufen und Schaltgeräusche können nur von dem beschlagnahmten Tonband mit seinen technisch einmaligen Besonderheiten stammen.Die Sachverständige ist sehr souverän und sehr vorsichtig in ihrer Beurteilung gewesen.
Die Behauptung des Angeklagte, er habe das Gerät auf einem Flohmarkt gekauft, ist durch die Aussagen von mehr als 40 Zeugen widerlegt worden. Auch hier hat der Angeklagte gelogen, solche falschen Angaben können nur zum Ziel haben, die wahre Herkunft des Geräts zu verschleiern. Sie sind daher reine Schutzbehauptungen.

Rechtlich bewertete das Gericht die Tat nicht als Mord, sondern als erpresserischen Menschenraub mit Todesfolge. Der Strafrahmen dafür reicht von zehn Jahren bis lebenslänglich. Aufgrund der Begleitumstände der Tat, der Qualen des Opfers und der fehlenden Reue des Täter ist nur eine lebenslange Haft tat- und schuldangemessen.

Am Ende dieses Verfahrens kann sich das Urteil trotzdem nur auf Indizien stützen. Einen eindeutigen Sachbeweis gibt es nicht. Dennoch kam das Gericht nach erschöpfender Gesamtwürdigung der Indizien zu einem nach der Lebenserfahrung ausreichenden Maß an Sicherheit und bejaht die Schuld des Angeklagten.

Landgericht Augsburg
Richter Wolfgang Rothermel



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2r2n ehemaliges Mitglied

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19.12.2018 um 22:03
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Hauptverdachtsmoment ist jedoch das durch die Polizei bei einer Hausdurchsuchung im Oktober 2007 beschlagnahmte Tonbandgerät.
Das ist auch das Hauptproblem. Das Gericht hatte keine Ahnung, dass die Sachverständige nicht sachverständig war. Das traue ich mir zu sagen, nachdem ich keinen einzigen Experten gefunden habe, der die Aussagen des Gutachtens für richtig hielt. Und ich habe viele gefragt.


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19.12.2018 um 22:04
@robernd

Steht das mit den Schweissperlen wirklich im Urteil? Es wird doch sicherlich noch andere Menschen in der Umgebung gegeben haben, die geschweisst haben?

Und wenn die Halle offen war, dann koennten doch sicherlich auch andere Personen aus der Umgebung drin gewesen sein?


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2r2n ehemaliges Mitglied

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19.12.2018 um 22:11
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Eine Sachverständige hatte es als sehr wahrscheinlich bezeichnet, dass dieses Gerät vom Täter bei den Erpresseranrufen benutzt wurde.
Eine von diesen vielen Stellen, wo das Gericht Unwahrheiten sagt. Es ist nirgends von "sehr wahrscheinlich" die Rede. Ich finde das sehr traurig.


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19.12.2018 um 22:17
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:Steht das mit den Schweissperlen wirklich im Urteil? Es wird doch sicherlich noch andere Menschen in der Umgebung gegeben haben, die geschweisst haben?
Und wenn die Halle offen war, dann koennten doch sicherlich auch andere Personen aus der Umgebung drin gewesen sein?
Bei der Auflistung der Indizien handelt es sich nicht um eine von mir zusammengetragene Übersicht sondern um eine 1:1 mit eigenen Worten übernommene Auflistung aus dem Urteil.
Das mit den Schweißperlen steht im Urteil. Ich weiß nicht ob und wo Werner M. eventuell geschweißt hat.
Die Halle war bei uns im Ort, neben dem Haus in dem Klaus P. gewohnt hatte. Daher kannte Werner M. die Halle. Er hatte sich einmal dafür interessiert, sie für sein Boot zu mieten. Laut Aktenlage war sie zugänglich, weil sie nicht verschlossen war. Prinzipiell hatte also jeder Zutritt.


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19.12.2018 um 22:33
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Außerdem, und das ist mindestens genauso wichtig: Es gibt keine verifizierbaren Mittäter.
Und es ergibt sich aus mehreren Punkten (Verbringung der Kiste, Überwältigung des Opfers, Posten am Klingeldraht, Posten am Weg zur Kiste) dass die Tat von mindestens zwei Personen begangen worden sein muss. Im Urteil wird auch darauf eingegangen, aber es gab keine Konsequenzen daraus.

Das ist der springende Punkt: Man muss Mazurek nicht mal für unschuldig halten. Doch da seine Verurteilung auf zwei "Säulen" beruht, die beide so gut wie widerlegt sind und bei den restlichen Indizien (vielleicht mit Ausnahme des Motivs) die Stringenz fehlt, wäre eigentlich ein Reset angesagt.

Genauso wie Harald W. kaum als Täter in Betracht kommt, auch wenn es einzelne Indizien geben mag die dafür sprechen.


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2r2n ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.12.2018 um 22:47
Zitat von JamegumbJamegumb schrieb:Man sollte solche Einschätzungen doch lieber den Profis überlassen
Von denen haben sich doch einige ziemlich disqualifiziert. Angefangen von Sachverständigen, über Staatsanwaltschaften, bis hin zu Gerichten.
Allein, wie das Zivilgericht mit meiner Klage umgegangen ist, das erzeugt schon viel Stirnrunzeln. Wenn "Profi" allerdings bedeutet, dass man Sachverhalte so behandelt, dass sie unter dem Teppich bleiben, dann gebe ich dir recht. Da waren Profis am Werk.


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Hug ehemaliges Mitglied

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19.12.2018 um 23:01
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Der Angeklagte habe auch die handwerklichen Fähigkeiten und das Werkzeug besessen, um die Kiste mit dem komplizierten, aber funktionsuntüchtigen Belüftungssystem zu bauen, in der das Mädchen starb.
Wer soll NICHT die Fähigkeit haben eine kompliziert aus Schrott zusammengebaute FUNKTIONSUNTÜCHTIGE (!!!) Kiste zu bauen. 95% der Bevölkerung können etwas zusammenschustern, was NICHT funktioniert. 5% können was zusammenbauen das funktioniert.

Verständlich wäre: „Der ambitionierte Bootsbauer hat mit Mahagoni Bootsbau Hölzern eine völlig wasserdichte Kiste gebaut. Alles ist von höchster Präzision und funktionstüchtig. Wer kann nicht so eine tolle Kiste bauen? Wohl nur der M.


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Hug ehemaliges Mitglied

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19.12.2018 um 23:15
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb: Der Angeklagte hatte die die Entführung Ursula Herrmanns nach Überzeugung des Gerichts lange und sorgfältig geplant.
Mazurek, der wie sein späteres Opfer in Eching wohnte, habe die Ortskenntnis, die Zeit und die Gelegenheit gehabt, um Ursula Herrmanns Lebensgewohnheiten auszuspähen.
Hätte er das getan, hätte er festgestellt, dass bei dieser Familie nichts zu holen ist.

Korrekt wäre: Auf Grundlage der fehlenden Ortskenntnis hatte M. keine Ahnung WEN er genau entführt. Er kannte die Mädchen nicht und dachte jedes Mädchen, das hier am See radelt muss reich sein.

Das Urteil klingt so, als wäre ein falscher Name in einen bestehenden Gesetzestext eingesetzt.


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19.12.2018 um 23:48
Zitat von HugHug schrieb:Wer soll NICHT die Fähigkeit haben eine kompliziert aus Schrott zusammengebaute FUNKTIONSUNTÜCHTIGE (!!!) Kiste zu bauen. 95% der Bevölkerung können etwas zusammenschustern, was NICHT funktioniert. 5% können was zusammenbauen das funktioniert.
Ich wuerde das relativieren. Sehr viele Maenner aus diesem laendlichen Gebiet haetten es fertiggebracht, eine solche Kiste aus Schrott und Versatzstuecken zusammenzuschustern, allermindestens die Haelfte. Eine funktionsfaehige Belueftung haetten aber sicherlich nicht alle davon hinbekommen. M aber definitiv.

Einige Frauen haetten das mit der Kiste auch hinbekommen, hier waere die koerperliche Kraft ein Problem gewesen, die man dafuer braucht. Viele Frauen haben auch einfach keine Erfahrung mit solchen handwerklichen Dingen.

Ich hatte ja schon mal vor einiger Zeit geschrieben, dass ich als Studentin einen Karnickelstall mit Zwischenboden gebaut habe, der so in etwa die Ausmasse dieser Kiste hatte. Bei der Anfertigung hatte ich jemanden mit dabei, ansonsten waere es anstrengend gewesen, das ganze herumzuwuchten. Zur Not haette ich es aber wahrscheinlich auch alleine geschafft. Ich kann aber auf jeden Fall bestaetigen, dass es fuer einen Baumarktverkaeufer absolut banal ist, wenn sich jemand Sperrholzplatten zuschneiden laesst oder Schrauben und Scharniere kauft. Das passiert dort dauernd, und es wuerde sich niemand daran erinnern.


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19.12.2018 um 23:56
Ergebnisoffen an die Sache ran gehen hilft! Insbesondere Ermittlungen in die von 2R2n angesprochene Richtung waeren bestimmt sinnvoll, weil es durchaus nachvollziehbar ist. Insbesondere wegen der von ihm geschilderten Sachlage! Aber auch neue Ermittlungen in andere Richtungen sind denkbar.

Neue Ermittlungen wuerden kedenfalls das Vertrauen in den Rechtsstaat staerken und waeren, wenn Ergebnis offen gefuehrt durchaus positiv zu bewerten.


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Hug ehemaliges Mitglied

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20.12.2018 um 06:56
Zitat von zweiterzweiter schrieb:der schrank, oder auch die platte sind alle individuell gebaut ,entweder vollholz, oder auch funiert
ist etwas anderes als die platte von der kiste.
Was ich auf den alten Bilder sehe, ist der massenhafte Einsatz von individuell zugeschnittenen Platten, immer sehr nahe an den für die Kiste genutzten großen Formaten. Eine Kiste kann man ja auch aus ein paar Dachlatten und Brettern zimmern. Das ist viel leichter.

Hier im Forum wird oft von geringer Mobilität ausgegangen.

Die großen Formate sind kaum allein zu bewegen. Wenn man nicht einmal ein Loch rund sägen kann und so fürchterlich schlecht arbeitet, warum sollte man dann versuchen mit riesigen Platten zu arbeiten?

An welchem Ort rund um den Tatort wurde noch so im verschwenderischen Stil mit großen Platten umgegangen? (Siehe Renovierungsarbeiten Sommer). Es ist der aller einfachste Gedankengang: Hier lag nicht nur der Wald nahe, sondern auch das Material. Wie man an den Wänden sieht auch die KG Rohre in großen Mengen.

Auch die Vermischung von alten Material und neuem Material, passt einfach hervorragend.

Das Gericht schreibt:
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Am Ende dieses Verfahrens kann sich das Urteil trotzdem nur auf Indizien stützen. Einen eindeutigen Sachbeweis gibt es nicht. Dennoch kam das Gericht nach erschöpfender Gesamtwürdigung der Indizien zu einem nach der Lebenserfahrung ausreichenden Maß an Sicherheit und bejaht die Schuld des Angeklagten.
Selbst bei der Verurteilung geht der Richter davon aus, das die Verfügbarkeit von einer Werkstatt, Material und Zeit ein für ein Urteil ausreichendes Indiz ist. Dieses Indiz trifft ganz besonders auch das Landheim.


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20.12.2018 um 07:02
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Der Angeklagte habe auch die handwerklichen Fähigkeiten und das Werkzeug besessen, um die Kiste mit dem komplizierten, aber funktionsuntüchtigen Belüftungssystem zu bauen, in der das Mädchen starb.
Das in Werner M.s Werkstatt vorhandene Werkzeug wurde akribisch untersucht und als Tatwerkzeug ausgeschlossen. Er hätte also woanders anderes Werkzeug benutzen müssen. Ob es "woanders" überhaupt gibt ist völlig offen.

Die Kiste war eben nicht funktionstüchtig, weil die Lüftung nicht funktionierte.
Das Radio hätte wahrscheinlich unter der Erde trotz verlängerter Antenne nicht funktioniert. Das hat niemand geprüft.
Die Batterie für die Beleuchtung hätte wahrscheinlich nach 1 oder 2 Tagen nicht funktioniert. Das hat niemand geprüft.
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:Eine funktionsfaehige Belueftung haetten aber sicherlich nicht alle davon hinbekommen. M aber definitiv.
Die Frage ist, was funktionstüchtig ist. Die Luftversorgung hätte wahrscheinlich funktioniert. Allerdings wäre eine Anlage mit oberirdischem Kaminrohr oder elektrischem Ventilator aufgefallen. Suchhunde hatten die Abluft gewittert.


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Hug ehemaliges Mitglied

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20.12.2018 um 07:40
Ein Alleinstellungsmerkmal des Landheims (Reformpädagogik) ist der Abenteuerspielplatz der das Landheim umgibt. Das Abenteuer in der Natur rund um das Landheim ist Teil des pädagogischen Konzepts vom Landheim, entsprechend der eigenen Darstellung.

Was ein Abenteuer ist hängt wohl von der individuellen Fantasie des Einzelnen ab. Bei den offensichtlich starken militärischen Fantasien kann das Verständnis von Abenteuer von Wald durchaus das werden, was wir hier analysieren.

Auf der Suche nach Motiven, ist die Befriedigung von militärischen Abenteuerfantasien als ausreichend anzusehen. Es wäre ein gutes (Teil-)Motiv.

Also kein "Segelabenteuer" wie bei M (ein Teilmotiv im Richterspruch von M. seinem Urteil), aber ein kleines Kriegsabenteuer.

In der Diskussion wurde angesprochen, ob die 7 (?) Schüsse in unmittelbarer Nähe zur Tatzeit, nicht vielleicht ein Signal waren.
Angesichts des Motivs kriegerischer Spiele und fehlender Funkgeräte wäre dieses archaische - vom Militär immer schon genutzte - Kommunikationssystem vergleichbar mit den Klingeldrähten, nur auf längere Entfernung.

Die Tat konnte nicht sauber zu Ende geführt werden (das Fahrrad wurde zwar zur Seite geschoben, aber nicht entsorgt), durch das baldige Suchen der Eltern (siehe Bruder des Opfers) war der Wald schnell "heiss". Doch das Opfer war in der Kiste. Der Zustand schlecht. Gerade die hohe Zahl an Schüssen legt nahe, dass hier ein Sonderfall kommuniziert wurde: z. b. ein drei Schüsse = alles super, fünf Schüsse = hat nicht geklappt , sieben Schüsse = Vorsicht Gefahr. Irgend so etwas.

Das militärische Spiel führt auch zu der bereits hier im Forum diskutierten, interessanten Vermutung, die zu dieser Zeit aktiven Wehrsportler hätten damit etwas zu tun. Vielleicht gibt es eine Überschneidung zwischen "wohlstandsverwahrlosten" Landheim Schülern und in Wehrsportgruppen aktiven jungen Leuten. Die Organisation von Geld für Waffen wäre dann (neben der Übung eines "Ernstfalls Szenario") ein netter Nebeneffekt gewesen. Da die Gruppen gerade verboten wurden, waren sie sicher auch finanziell unter Druck. Eine finanzielle Schräglage, entstanden 1980, mit der Notwendigkeit nach Geld würde dort in den Kreisen sicher leicht zu der Aussage führen: "Wir brauchen Geld zur Verteidigung des Vaterlandes, um jeden Preis". Das ist zwar jetzt Spekulation aber naheliegend. Gleichzeitig zeigt es auch die Schwäche des Indizes "Geld". Viele brauchen Geld, kaum jemand wird deshalb zum Mörder. Das Indiz ist wohl schwächer als oft empfunden, lerne ich hier selbst, im Forum.


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20.12.2018 um 10:50
@Hug
Ich habe vor etlichen Monaten schon zum Komplex "Rechte Umtriebe im Wald" geforscht und Erich Schmidt-Eenboom, ebenso Ulrich Chaussy, der bekanntlich zum Oktoberfest Attentat recherchierte, kontaktiert. Beide sagen, dass in den 80ern am Ammersee Westufer nichts dokumentiert ist, was rechte Aktivitäten belegen könnte. Trotzdem sind im Weingarten einige Spuren, die in diese Richtung führen, von Zeugen mir gegenüber genannt worden:
- Schussfolgen, die nicht von Jägern stammen könnten
- Nazi-Schmierereien an kleinen Feuerstellen inclusive dem Fund eines unvollständigen Exemplars von "Mein Kampf"
- Leute in Tarnanzügen, die einmal durchs Dickicht gerobbt sind
Das müssen also eher private Initiativen gewesen sein. Und sie müssen von Leuten unternommen worden sein, die sich im Wald sicher fühlten. Wir haben hier schon viel diskutiert, welche Personengruppe den Weingarten hauptsächlich als ihr Revier betrachtete. Und auch, warum sich diese Personen sicher fühlten.


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