zweiter schrieb:mich würde mal die indizienkette gegen mazurek interessieren,die dürfte ja lang sein und nicht nur das eine tonbandgerät.
also ,seine seite hat für mich garkeine aussage zu dem fall ,außer das das tonbandgerät immer erwähnt wird,gibt es da nichts weltbewegendes.
Mit dieser Überlegung bist du nicht alleine. "Seine Seite" ist eine Internetseite von mir. Für den Verweis habe ich den Namen "werner-mazurek.de" verwendet, weil sich kaum jemand meine originale Internetadresse merken kann. Dort steht längst nicht alles, das Werner M. sich wünscht. Nachdem das Zivilgericht betont hat, dass es sich für technische Einzelheiten zum Tonbandgerät nicht interessiert, habe ich meine Gegendarstellung zum Gutachten des Bayerischen Landeskriminalamts auf meiner schon lange existierenden Seite bekannt gemacht. Mir ging es nicht darum, weitere Details zum Fall zu veröffentlichen. Das hole ich in den Diskussionen hier im Forum nach (soweit ich es verantworten kann).
Zu den Indizien:
Um 1984/85 waren sich die Ermittler der Polizei darüber im Klaren, dass es weder Beweise noch handfeste Indizien gegen Werner M. gibt. Obwohl er auch heute noch von Werner M.s Schuld überzeugt ist, hat das auch der erste Chef-Ermittler der Soko vor dem Zivilgericht 2017 nochmals eingeräumt. Der spätere Chefermittler der Soko ist bis heute von M.s Unschuld überzeugt.
Das Urteil benennt konkret die folgenden Indizien für den Schuldspruch Werner M.s:
- Werner M. hatte Schulden bei der Bank (die lassen sich mit Lösegeld nicht tilgen)
- Wohnte in Tatortnähe
- Wäre in der Lage gewesen, die Kiste zu bauen und zu transportieren. (Spuren dafür gab es nicht)
- Hatte kein Alibi, versuchte aber seinen Verlauf der Tattage zu rekonstruieren.
- Beauftragte Klaus P. ein Loch für Ihn zu graben. (P. widerrief die Aussage. Die Ermittler hielten P. für unglaubwürdig.)
- An der Kiste verwendete Textilstreifen verschwanden aus einer Halle, zu der M. Zugang hatte. (Zugang, weil die Halle nicht verschlossen war. Außerdem war dieser Stoff weit verbreitet.)
- An einem Dekostoff in der Kiste wurden Schweißperlen gefunden. M. soll auch geschweißt haben.
- An der Kiste befand sich ein Gürtelstück, das angeblich zu M.s Körperbau passte. (Ich erinnere mich, dass ein Gutachten diese Behauptung eines Handelsvertreters nicht bestätigt)
- M. hätte aus einem Transistorradio eine Stabantenne ausgebaut und durch einen Draht ersetzt, der bis an die Erdoberfläche reicht. (Das ist falsch. Die Antenne wurde zunächst möglicherweise fachmännisch durch einen kurzen Draht ersetzt und erst später auf nicht fachmännische Weise verlängert.)
- Ein im Bereich der Entführungsstelle gefundenes Fernglas gehörte M. (Hier fehlt der Beweis)
- In M.s Haushalt wurden Zeitungen gelesen, aus denen die Erpresserbriefe hergestellt wurden. (Dabei geht es nur um die Art der Zeitungen, nicht um die konkreten Exemplare.)
- Das Grundig TK248 wurde "wahrscheinlich" für den Zusammenschnitt der Erpresseranrufe verwendet. ("wahrscheinlich" bedeutet eine Wahrscheinlichkeit von 75 %. Wenn wir schon mit Wahrscheinlichkeiten rechnen, beträgt sie aus meiner Sicht höchstens 10 %. Je nach konkreten, schlampig oder bewusst nicht ermittelten Umständen können es auch 0 % sein.)
- M. habe das TK248 entgegen seiner Behauptung nicht auf einem Flohmarkt gekauft. (Den Verkäufer wollte dort niemand kennen. Dort wurde vermutlich mit Diebesgut gehandelt. M. beschrieb den Flohmarkt genau, obwohl bei seinem Besuch dort das Gerät noch keine Bedeutung hatte.)
- M. sei bereits 1981 im Besitz dieses Geräts gewesen (Falls er es nicht doch auf dem Flohmarkt gekauft hat.)
- M. hörte Polizeifunk. (Das haben früher viele Leute gemacht)
- M. diskutierte mit Freunden die Verjährung der Tat (nachdem er beschuldigt war).
- M. fragte die Polizei nach dem Verbleib des beschlagnahmten TK248.
- Es habe Gewalt in Häuslichen Bereich gegen seinen Stiefsohn und den Hund seiner Frau gegeben.
- "Den Angeklagten entlastet nicht, dass keine Spuren gefunden werden konnten, die auf ihn als Täter hinweisen." (Originaltext)
- Es gibt keine Anhaltspunkte für Alternativtäter, insbesondere den im Weingarten Jagdberechtigten Harald W.
Eine Indizien
kette kann ich darin nicht erkennen. Die Argumentation des Gerichts ist für mich auch nicht nachvollziehbar.
Es ist unfassbar, dass das Fehlen eines Alternativtäters für das Gericht ein Argument zur Verurteilung ist. In der Urteilsbegründung gehen allein 20 Seiten darauf ein, dass Harald W. nicht der Täter gewesen sei.
Auf weiteren 4 Seiten stellt das Gericht dar, dass Ursula kein Zufallsopfer sei.