@Paka o.k., ich reagier nur irgendwie allergisch auf die vier goßen Buchstaben.
Aber wie gesagt hält das BVerfG die Regelungen zur Sicherungsverwahrung teilweise für Verfassungswidrig. Die Anwendung ist Momentan eingeschränkt.
Und in krassen einzelfällen halte ich eben auch eine Lebenslange Freiheitsstrafe angemessen. Auch wenn das Opfer nicht getötet wird, ist dessen Leben mitunter vollkommen verkorkst. Solange ein derartiger Sexualstraftäter nicht ausreichend terapiert wurde um einen Rückfall auszuschließen, halte ich alles andere für unverantwortlich.