Das Foto ist einfach ein stilistisches Mittel; ich denke jeder kann auch ohne Bild mit dem Namen Dutroux etwas anfangen.
Jillrips schrieb:Ja, ich weiß, es geht dabei um die nachträgliche Sicherungsverwahrung, die der Europäische Gerichtshof für verfassungswidrig erachtet. Aber genau dieses Urteil führt dazu, dass das Urteil Sicherungsverwahrung immer seltener verhängt wird
Richtig, es geht um nachträgliche Sicherheitsverwahrung. Es ist Schade aber das Staitsische Bundesamt führt keine konkrete Statistik bzgl der Sicherheitsverwahrung.
Ich zitiere hier nun kurz einen Auszug aus Wikipedia:
Laut Statistischem Bundesamt waren zum 31. März 2008 insgesamt 448 Gefangene in deutschen Gefängnissen zur Sicherungsverwahrung untergebracht. Die Tendenz ist seit 1984 wieder steigend. Zum Vergleich: 350 im Jahr 2005 und 306 im Jahr 2003.[18] Den Tiefststand hatte die Zahl der Sicherungsverwahrten im Jahre 1984 mit 182 erreicht.[19] Zur Dauer der Sicherungsverwahrung werden bisher weder vom Statistischen Bundesamt noch von der Kriminologischen Zentralstelle aussagekräftige Daten erhoben.
So wie ich es nun erkenne , ist die Tendenz sogar steigend. Natürlich ist es im ersten Augenblick hart zu verstehen, dass ein verurteilter Triebtäter frei rumläuft. Er hat jedoch seine Strafe erhalten, diese abgesessen und ist un frei. Ein Richter hat dieses Urteil gesprochen und als Instanz ist dies zu respektieren.
Jedoch fängt der Gedanke doch grundlegend mit dem Bekenntnis zum Grundgesetz an , es mag banal klingen aber auch Triebtäter haben Menschenrechte, die gleichen wie du , die gleichen wie ich!
Eine Kastration ist da einfach ein Eingriff des Staates gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Ein Eingriff gegen den ich mich strikt wehre.
Nochmals es gibt das Mittel der Sicherheitsverwahrung , eine lebenslange Sicherheitsverwahrung und eine Bestrafung über das Leben hinaus, das gibts nur bei den Katholiken.
@Jillrips Der Fall aus Dortmund ist mehr als tragisch, jedoch ist er für mich Bestärkung und Beleg , für eine bessere Resozialisierungspolitik. Die Personen aus den Knast zu entlassen ist nicht das Ende der Fahnenstange. Hier muss eine Nachbetreuung erfolgen und dies ggf. wenn Nötig bis an das Lebensende. Das Problem der Kosten sehe ich nicht und finde ich auch nicht erwähnenswert, den wir sprechen hier
Nehmen wir nun die Altfälle die aufgrund des BVerfG Urteiles frei kommen könnten, so sprechen wir von 70 Personen.
Eine Zahl, bei der man nicht mit anfallenden Kosten argumentieren kann.
So darf auch nicht die schlechte Opferversorgung, die zweifellos in Deutschland herrsch,Grundlage sein eine verschäfte Täterpolitik zu betreiben.
Du führst an, dass das Opfer oft ein Leben lang mit den Folgen zu kämpfen hat, ein Aspekt der sicherlich zutrift.
Erfährt das Opfer Hilfe oder eine Linderung wenn der Täter kastriert wird? Oder sind es eher die Angehörigen, Eltern, Geschwister , die hier eine Genugtuung verspüren?
Um nochmal auf meinen Standpunkt zurück zu kommen, da ich hier einen großen Knackpunkt sehe.
Eine Resozialisierung ist ein Instrument, welches sich besonders eine Republik wie die BRD , die die Achtung der Menschenrechte bekräftigt, vorantreiben muss.
Das Ziel ist es, auch diesen Menschen zu helfen und nicht bis ans Lebensende mitzuschleifen.
Keine Tat eines Menschen kann so schlimm sein, dass er dadurch seine Menschenrechte verliert.
Falscher Pathos? Nein! Grundsatz meiner Ideologie.
Die differenzierte Sichtweise muss hier , genau wie vor Gericht, damit Anfangen dass eine Straftat nach ihrer Härte betrachtet werden muss.
Es mag perfide klingen, aber es ist nun mal ein Unterschied , ob jemand im Besitz von kinderpornografischem Material ist, oder ob jemand ein Kleinkind anspricht und missbraucht.
So mag es für viele nach dem Motto gehen:"Alle in einen Sack und es trifft immer den Richtigen"; aber wenn es so einfach wäre....
So möchte ich Andy Y. nach seiner Verurteilung und nachdem er seine Strafe abgesessen hat, die Chance geben sich der Gesellschaft wieder anzuschliessen.
Andy Y. welcher sich Kinderpornos im Internet angeschaut hat, jener Andy welcher 3 Kinder zu Hause hat und eine Ehefrau.
Schon komisch, dass man Pädophile nicht gleich erkennt, so wie manchen Schwulen.
Ich bin sogar der Meinung, dass hier an Kosten gar nicht gespart werden darf, aus Verantwortung der Gesellschaft gegenüber, eine Prävention ist fast unmöglich, es wäre einfach Naiv zu denken ein möglicher Gewalttäter sucht eine Hilfestelle auf.
Darum gilt es die Nachhaltigkeit sicherzustellen.
Nun zu deinem angesprochenen Punkt:
Jillrips schrieb:Stell dir doch einfach vor: Ein Pädophiler spricht auf dem Spielplatz dein Kind an und missbraucht es. Und dann? Dein Kind ist für immer dadurch belastet, wird vielleicht niemals ein normales Leben ohne Angst führen können. Bist du dann immer noch dafür, dass der Täter das Recht auf Resozialisierung bekommt? Dass unendlich viel Kohle für seine Therapie rausgeworfen wird, während du ständige Kämpfe mit deiner Krankenkasse führen musst, weil sie keine Veranlassung mehr sieht, die Therapie deines Kindes zu bezahlen?
Es tut mir Leid, aber dieser Gedanke, ist doch der, der uns vielleicht unterscheidet. Dies nun mit vielleicht berechtigten Emotionen zu beladen finde ich nicht förderlich.
Ich kann doch nur von meinem Standpunkt jetzt aus schreibe, ich kann dir nicht sagen wie es in ein paar Monaten, Jahre ist.
Vielleicht ist es so, dass wenn so ein Fall eintreten würde, ich zur Selbstjustiz greife. Aber soll dann meine Gefühlslage Grundlage für die Justiz sein?
ich bin froh dahingehend noch unbefangen zu sein und es nüchtern sehen zu können. So wie es das BVerfG getan hat, so wie viele Richter es tun.