Pädophilie
29.08.2014 um 14:30Ich finde das man Kinderschändern den Schwanz abhacken sollte! Thema erledigt.
Emmeleia schrieb: Dennoch gibt es da für mich nicht viel zu besprechenEigentlich gibt es eine Menge zu besprechen. Schon allein, weil die Begrifflichkeiten völlig willkürlich verwendet werden.
kleinundgrün schrieb:Man könnte auch das soziale Stigma von den Pädophilen nehmen, um ihnen so zu ermöglichen, rechtzeitig eine Behandlung wahr zu nehmen, bevor sie ihre Neigungen realisieren, ohne dass dieser Schritt einem sozialen Selbstmord gleich kommt.Superwichtig. Aber ich glaube, davon ist die Gesellschaft noch meilenweit entfernt. Schliesslich bekommt so ziemlich jeder mit einer abweichenden sexuellen Vorliebe ein Stigma aufgedrueckt.
Krampedes schrieb:Ich weiß jetzt nicht den Fachbegriff zu diesen Mangas aber Sie sind frei verkäuflich und Minderjährige haben darin Sex, also bitte was soll denn das?1.) Nein solche Hentai Mangas sind nicht in Deutschland frei verkäuflich. ich glaube mittlerweile nichtmal mehr in Japan.
Lepus schrieb:Nein, nein!Darauf können wir uns einigen :)
So meinte ich das nicht, habe mich schlecht ausgedrückt.
Ich bin bei meinem Gedankengang von straffällig gewordenen Pädophilen ausgegangen.
In den Knast gehören ja nur Menschen, die ein Verbrechen begangen haben und nicht Menschen die evtl. straffällig werden könnten (dann müsste man ja jeden wegschließen ;) ).
Lepus schrieb:Ich bin bei meinem Gedankengang von straffällig gewordenen Pädophilen ausgegangenMan moege es dann bitte Kinderschaender nennen und nicht Paedophile. :)
kleinundgrün schrieb:man kann nun darüber diskutieren, mit welcher Wahrscheinlichkeit Pädophile auch zu "Kinderschändern" werden, um sagen zu können, dass allein sie sexuelle Neigung schon Grund genug ist, diese Leute auszusondern.Das kann man hier auf Hobbypsychologenniveau, wer will das einschätzen können? Aber gut, ich klinke mich hier mal aus.
Aniara schrieb:Knast ist vollkommen ok, als Kinderschänder hat man da glücklicherweise eh nichts zu lachen, wenn man nicht gerade in Sonderhaft/Schutzhaft ist.Damit bin ich jetzt nicht richtig zufrieden. Ein klares Bekenntnis zum Rechtsstaat bedeutet auch, dass man für den Schutz von Häftlingen ist, da die Strafe ja im Freiheitsentzug liegen soll und nicht darin, dass ein paar Knastis die Sache in die eigene Hand nehmen.
Pornografische Darstellungen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, unterliegen gemäß § 184b Abs. 1 StGB einem absoluten Verbreitungsverbot – auch wenn sie ein fiktives, aber wirklichkeitsnahes Geschehen zeigen.[3] Sowohl das Verbreiten und Zugänglichmachen als auch entsprechende Vorbereitungshandlungen werden mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Besitz von Darstellungen, die ein rein fiktives, nicht wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben (vgl. § 184b Abs. 4 StGB), ist dagegen nicht rechtswidrig.[4]Wikipedia: Lolicon
fiktiver minderjähriger Mädchen mit einem anscheinenden Alter von 8 bis 13 Jahren als auch die sexuelle Fixierung darauf bezeichnet,Bist du sicher das sie in dem Mange unter 14 waren?