@Dr.Precht Der Besitzer ist per Definition die Person, die die tatsächliche Herrschaft über eine Sache hat, der Eigentümer ist derjenige, der die rechtliche Herrschaft über eine Sache hat.
Ein Beispiel:
Du kaufst dir ein Paar Schuhe. Durch den 'Kaufvertrag' (Kassenbon) wirst du der Eigentümer der Schuhe, du hast nun die rechtliche Herrschaft über diese Schuhe und kannst mit den Schuhen machen, was DU willst, also sie tragen, in den Schrank packen oder sie wegwerfen. Du darfst sie auch verborgen.
Dein bester Freund braucht dringend Schuhe und du borgst sie ihm. Nun wird er der Besitzer, denn die Schuhe gehen in seinen Besitz über und nun ist er an deine Weisung gebunden, also du kannst ihm sagen: du darfst sie tragen, aber nicht wegwerfen. Denn: du bist noch immer der Eigentümer der Schuhe und hast noch immer die rechtliche Herrschaft über die Schuhe. Der Besitzer hat nur die tatsächliche Herrschaft, heißt, er kann eben nur das mit den Schuhen tun, was ihm erlaubt wird.
Werden deinem Freund nun die Schuhe gestohlen, dann wird der Dieb automatisch zum Besitzer, du selbst bleibst aber immernoch der Eigentümer. Du hast also per Gesetz das Recht darauf, dass du die Schuhe zurück bekommst - hast ja die rechtliche Herrschaft.
Nun zu deiner Frage:
Dr.Precht schrieb:Wenn sich eine Sache in einem Raum befindet und sowohl Sache als auch Raum einen Eigentümer haben - handelt es sich dann um eine oder um zwei Person/en?
Wenn der Raum sich auf privatem Grund befindet, also einem Privatgrundstück, das einer Person gehört, die dessen Eigentümer ist, z.B. eine Eigentumswohnung oder ein gekauftes Grundstück, dann ist diese Person erst einmal der Eigentümer. Ist es ein gemieteter Raum, dann ist die Person, die den Raum gemietet hat, der Besitzer. Die Sache hat auch einen Besitzer, das kann der gleiche sein, der den Raum besitzt, oder ein anderer. Hier ist entscheidend, wer den Besitz erworben hat, also ob es einen Kaufvertrag gibt.
Wenn sich die Sache auf öffentlichem Raum befindet, dann kommt es drauf an, ob sie einen Besitzer hat, oder ob dieser den Besitz aufgegeben hat. Gibt er den Besitz auf, dann geht das Eigentum an den Eigentümer des Grundstückes oder Raumes über.
Beispiel:
Sperrmüll. Jeder holt seine alten Möbel aus dem Keller und stellt sie an einen bestimmten Ort, an dem der Sperrmüll gesammelt wird. Mit dem dort abstellen (nur da, wo der Sperrmüll offiziell gelagert wird!) gibt der Eigentümer seine Rechte an der Sache ab. Neuer Eigentümer wird automatisch die Stadt, Kommune, ... - also im Endeffekt der Staat.
Wer sich hier bedient und Möbel aus dem Sperrmüll holt, begeht einen Diebstahl und ist nicht versichert!
Die meisten Städte sehen stillschweigend darüber hinweg, weil natürlich die Entsorgungskosten sinken, wenn weniger Sperrmüll da ist, aber eigentlich wird neuer Eigentümer der Staat.
Wenn du mal deine Frage aus dem Eingangsthread ein bisschen klarer ausdrückst, helfe ich dir gerne auch noch einmal mit deinem speziellen Fall, denn hier muss erst einmal geklärt werden, wer Besitzer und Eigentümer ist.