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Eigentum - Besitz im Besitz

74 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Philosophie, Eigentum, Besitz ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Eigentum - Besitz im Besitz

24.09.2011 um 09:01
@bigbear60
wird das da nicht in "eigentümer" und "halter" unterschieden? von besitzer hab ich noch nichts im brief gelesen, ehrlich gesagt

oder könnte auch "besitzer" und "halter" geheissen haben.. weiss auch nicht mehr. egal


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Eigentum - Besitz im Besitz

24.09.2011 um 09:05
Kompliziert.

@rockandroll

Dein Suchergebnis scheint meine Version zu bestätigen, so lese ich es heraus. Die Sachherrschaft haben heißt für mich im Beispiel des Stuhles, ihn aufgrund gegebener Umstände nutzen zu können, unabhängig davon, ob ich ihn gekauft habe. Ich kann über ihn verfügen und der Eigentümer in dem Moment nicht. Ob ich mit ihm eine intime Beziehung pflege, wäre im Bereich Objektophilie zu diskutieren :D

Interessant finde ich das Beispiel mit dem KFZ-Brief. Das könnte zu rechtlich schwierigen Umständen führen, wenn der Besitzer des KFZ-Briefes das Fahrzeug, das ihm nicht gehört, verkaufen kann.


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Eigentum - Besitz im Besitz

24.09.2011 um 09:07
@Plan_B
ja, du wirst da schon irgendwie recht haben, aber so ganz verstehen kann ich jetzt noch nicht. ich werde der sache auf den grund gehen bei gelegenheit :D


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Eigentum - Besitz im Besitz

24.09.2011 um 09:07
@rockandroll

Halte mich auf dem Laufenden. Interessantes Thema.


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Eigentum - Besitz im Besitz

24.09.2011 um 09:08
@rockandroll
Es ist doch ganz leicht. Ich bin der Eigentümer einer Sache. Ich verleihe sie an jemanden. Der besitzt sie dann, aber der Eigentümer bin immer noch ich


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Eigentum - Besitz im Besitz

24.09.2011 um 09:11
@rockandroll

halter ist die person, die gegenüber den behörden als besitzer des kfz auftritt. ich muß ja nicht eigentümer des kfz sein, um es zur versicherung und steuerzahlung anzumelden. daher spricht man amtlich richtigerweiser nicht von eigentümer, sondern von halter

besitzer ist einfach derjenige, der den brief hat, das muss ja nicht die selbe person wie der eigentümer sein.

das kann ein dieb, oder derjenige sein, der das auto gerade gekauft hat, und noch nicht in den kfz-brief eingetragen ist, sein.

hintergrund ist ein historische. vor einer grundbucheintragung war derjenige der in einem haus lebte eigentlich sowohl besitzer wie auch eigentümer.

erst mit der schriftlichen fixierung, einer beurkundung (wie sie auch ein kfz-brief darstellt) wurde der wahre eigentümer festgehalten. wer jetzt in dem haus lebt ist egal, es gehört demjenigen, der im grundbuch als eigentümer eingetragen ist.


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Eigentum - Besitz im Besitz

24.09.2011 um 09:14
@Plan_B
geht klar.

@docmccoy
eine leihgabe verstehe ich nicht wirklich als persönlichen besitz dessen, der was geliehen bekommt.

naja, ich werd mal nachforschungen anstellen, und schreib sie dann ggf. hier rein, falls sich nicht einer findet, der bis dahin schon zufriedenstellende ergebnisse bringt. ;)


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Eigentum - Besitz im Besitz

24.09.2011 um 09:15
@bigbear60
ah, ok. danke für die klarstellung


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Eigentum - Besitz im Besitz

24.09.2011 um 09:17
@Plan_B

natürlich, das es rechtliche probleme gibt, ist ja auch beabsichtigt. vor-eigentümer bleibt auch nach dem verkauf, die im kfz-brief eingetragene person.

der verkäufer (und besitzer) des kfz-briefes muss jetzt erklären, wie er in den besitz des briefes (und fahrzeuges) gekommen ist. wenn er das nicht plausibel tun kann, wird es rechtliche probleme geben.

da grundstücke (i.d. regel) noch sehr viel mehr wert sind (man kann sie zwar nicht wegtragen, aber urkunden manipulieren) müssen alle rechtsgeschäfte unter der aufsicht von notaren gemacht werden.

die sorgen dafür, das die geschlsoeenen verträge auch wirklich eingehalten werden, und nicht jemand zum grundbuchamt läuft, und dort erzählt ein freund habe ihm gerade halb frankfurt/m. geschenkt, und er wolle jetzt als eigentümer eingetragen werden

;-))


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Eigentum - Besitz im Besitz

24.09.2011 um 09:18
@rockandroll
Selbst, wenn du jemandem etwas stiehlst, dann ist es in deinen Besitz übergegangen. Aber du bist nicht der Eigentümer. Besitzen heißt nur, dass du über die Sache verfügst.

Das sind diese beiden Begriffe. Aber nur juristisch gesehen. Du kannst Besitz und Eigentum definieren wie du willst.


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Eigentum - Besitz im Besitz

24.09.2011 um 09:19
@docmccoy

genau! du besitzt eindeutig die kenntnis über eigentum!

;-))


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Eigentum - Besitz im Besitz

24.09.2011 um 09:19
@bigbear60
Nice. Wird das belohnt? :)


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Eigentum - Besitz im Besitz

24.09.2011 um 09:20
@docmccoy
juristisch. ok. das war jetzt auch der eigentlich casus knaxus, weil ich die ganze zeit an den einfachen alltäglichen gebrauch der beiden worte dachte. juristen sind da etwas schlimmer dran, bei sowas, stimmt ;)


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Eigentum - Besitz im Besitz

24.09.2011 um 09:20
@docmccoy

ist zwar OT, aber ich hab ja angefangen.

ja, wird mit dem besitz von allmy belohnt!


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Eigentum - Besitz im Besitz

24.09.2011 um 09:21
@docmccoy

Genau so ist es.
Zitat von rockandrollrockandroll schrieb:eine leihgabe verstehe ich nicht wirklich als persönlichen besitz dessen, der was geliehen bekommt.
Besitzen heißt nichts anderes, als "draufsitzen".


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Eigentum - Besitz im Besitz

24.09.2011 um 09:22
@rockandroll

Juristen sind immer schlimmer dran :)

@bigbear60
War ja nur ganz kurz.

Ich hinngegen verstehe z.B. überhaupt nicht was der TE will. Das muss er mal erklären.


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waage ehemaliges Mitglied

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Eigentum - Besitz im Besitz

24.09.2011 um 09:29
Zitat von Dr.PrechtDr.Precht schrieb:Wenn sich eine Sache in einem Raum befindet und sowohl Sache als auch Raum einen Eigentümer haben - handelt es sich dann um eine oder um zwei Person/en?
in dem raum ist eine person, wenn jetzt 2 personen den raum verlassen, dann muss eine person hineingehen damit der raum leer ist


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Eigentum - Besitz im Besitz

24.09.2011 um 09:31
algebra grundkurs, hätten wir das auch eingetütet. fein


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Eigentum - Besitz im Besitz

24.09.2011 um 09:38
@docmccoy

ja, zum glück (für mich, anwälte sehen das glaube ich anders) bin ich kein anwalt.

und der TE versteht einiges nicht, bzw. kennt einige gesetze nicht.

grundstückeigentum ist klar geregelt. reicht unbegrenzt in den boden. das mineralstoff gesetzt regelt aber, das z.b. eine erdölquelle den bund gehört.

grundeigentum, ist auch gegenüber dem staat garantiert, daher hat der staat keine "miteigentümerschaft". da man aber grundeigentum nicht verschieben kann (vom kontinentaldrift einmal abgesehen), wird sich der TE mit dem staat abfinden müssen, in dem sein grundstück liegt.

staatsrecht bricht hier eigentumsrecht, würde der anwalt normalsprachlich sagen.

der staatsbürger und grundstückeigentümer kann also auf seine grundstück schalten und walten wie er will, solange er ander gsetzte wie umwelt-, minroG, finanz- und viele weiter einhält.


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Eigentum - Besitz im Besitz

24.09.2011 um 09:43
Zitat von bigbear60bigbear60 schrieb:grundstückeigentum ist klar geregelt. reicht unbegrenzt in den boden. das mineralstoff gesetzt regelt aber, das z.b. eine erdölquelle den bund gehört.
Hoffentlich gilt dies nicht für meinen australischen Nachbarn. Wenn wir uns im Erdkern treffen, dann müssen wir die Eigentumsverhältnisse vor Gericht klären. Und wo ist dann der Gerichtsstandort? In Deutschland oder Australien? Scheint mir zu kompliziert, dann unterlasse ich besser den Versuch sein Haus zu unterkellern :)


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