@Plan_B
allmotlEY schrieb:Oder ein anderes Beispiel: Ich vermiete eine Wohnung, also bin ich deren Eigentümer. Der Besitzer ist jedoch der Mieter. Wenn ich selbst drin wohne, bin ich Eigentümer und Besitzer.
das stimmt so aber auch nicht, denn eigentümer und vermieter müssen keineswegs die gleiche (juristische) person sein.
was aber den unterschied zwischen "eigentümer" und "besitzer" angeht hast du völlig recht. bei einer mietwohnung ist der mieter der besitzer, der eigentümer bleibt aber eigentümer (begeht aber trotzdem hausfriedensbruch, wenn er unerlaubt in die mietwohnung, deren mieter der besitzer ist, eindringt).
innerhalb der mietwohnung kann sich durchaus eigentum des eigentümers befinden, klassisches beispiel hierfür ist die mitvermietete einbauküche. die bleibt weiterhin eigentum des eigentümers, der mieter ist aber für die dauer des mietvertrags ihr besitzer.
@rockandroll rockandroll schrieb:nö, das stimmt so nicht, glaub ich. will mich nicht so sehr weit aus dem fenster lehnen, aber besitzen und eigentümer sein sind fast synonym.
die beiden begriffe werden IRRTÜMLICH gerne synonym benutzt, sie sind es aber nicht.
rockandroll schrieb:ich bin -der rechtmässige- eigentümer eines stifts. ich besitze einen stift.
wenn du den stift vermietest oder verleihst, ist derjenige, an den du den stift vermietet oder verliehen hast besitzer des stifts.
rockandroll schrieb:ich bin eigentümer einer wohnung. ich besitze einen wohnung.
du kannst sowohl eigentümer als auch gleichzeitig besitzer einer wohnung sein - z.b. wenn du die wohnung gekauft hast (eigentum) und selbst drin wohnst (besitz).
vermietest du die wohnung, dann bleibst du eigentümer, aber der mieter ist besitzer.
@bigbear60 bigbear60 schrieb:hintergrund ist ein historische. vor einer grundbucheintragung war derjenige der in einem haus lebte eigentlich sowohl besitzer wie auch eigentümer.
das ist so auch nicht korrekt.
erstens gibt es (zumindest in deutschland) IMMER einen eigentümer (und der steht auch im grundbuch, sonst ist er nicht eigentümer) und zweitens muss der nicht zwingend auch drin wohnen. wer im fraglichen haus tatsächlich wohnt, muss nicht zwingend eigentümer oder besitzer sein! z.b. sind illegale hausbesetzer weder eigentümer noch besitzer. mieter dagegen sind besitzer.
der grundbucheintrag (bzw. - korrekter gesagt - das UMSCHREIBEN des grundbuchs) erfolgt nach volständiger bezahlung der immobilie, und bis dahin bleibt der alte eigentümer auch der eigentümer.