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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

217 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hartz IV, HIV, Schüler ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

06.02.2017 um 10:52
Zitat von mildmrmildmr schrieb:Das steht so im Gesetzestext
Da sei bitte vorsichtig. Als Laie Gesetzestexte zu lesen richtig zu interpretieren geht meist schief. In den von Dir genannten Texten stehen einige unbestimmte Rechtsbegriffe (z.B. " besondere Lebensverhältnisse", "aus eigener Kraft hierzu nicht fähig" etc.), die der Auslegung bedürfen. Ohne dazu eine Kommentierung gelesen zu haben, wirst Du nicht wissen, was damit gemeint ist.
Daher meine Frage, ich wollte wissen, ob die Norm auf den Sachverhalt anwendbar ist. Aber Danke für Deine Auskunft.


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

06.02.2017 um 11:30
Nun gut, aber Gesetzestexte sind ja schon immer reine Auslegungsache. Aber der hier ist eigentlichen Sinne schon so alt, das er von den Sozialgerichten durch etliche Klagen in Form geprügelt wurde.

Ich habe noch nie erlebt das jemanden die Hilfe verwehrt würde, der mittellos war.
Das da natürlich geprüft wird, Kontoauszüge, Vermögen, etc
sollte klar sein.
Und das man das unter bestimmten Umständen, eigentlich in den meisten Fällen, komplett oder teilweise zurückzahlen muss sollte auch klar sein.


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

06.02.2017 um 11:49
Zitat von mildmrmildmr schrieb:Nun gut, aber Gesetzestexte sind ja schon immer reine Auslegungsache. Aber der hier ist eigentlichen Sinne schon so alt, das er von den Sozialgerichten durch etliche Klagen in Form geprügelt wurde.
Nein. Gesetztestexte sind schon etwas mehr als Willkürliche Auslegungsache.

Ist eben die Frage wie "Besondere Lebensverhältnisse" in Sinne des Gesetzes Definiert werden.


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

06.02.2017 um 12:38
Natürlich sind Gesetzestexte Auslegungsache, solange sie nicht exakt definiert sind. Und von willkürlich hat schon gar keiner geschrieben.

Hier ist die Definition aber gegeben.

Besondere Lebensumstände = Mängel bzw bevorstehender Mangel an Wohnungsraum.
Soziale Schwierigkeiten sind erstmal nicht gegeben, werden aber von §68 inkludiert.

Aber um was geht es hier? Wollt ihr jetzt bestreiten dass jemand der 50€ zur Verfügung hat, z.B.: 450€ Miete zahlen kann?


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

09.02.2017 um 14:48
Phuuu, das ganze ist furchtbar, wirklich es widert mich an, auf der einen Seite gibt es genug Mittel um Asylsuchende deren Antrag mit Status "A" angenommen wird oder werden und allein in Berlin es über 4.500 Obdachlose gibt die auf der Straße, unter der Brücke, auf den Bahnhöfen übernachten müssen weil die Stadt angeblich nicht genug Mittel dafür hat um unsere eigenen Obdachlosen zu unterhalten. Ich meine das kann es doch nicht sein, ich will nicht wissen wie viele Obdachlose Deutschland ab 2010 hat, hier ein Auszug aus dem Handelsblatt, ich kenne das Blatt nicht sehr gut aber finde das es sehr neutral erscheint. 

Immer mehr Menschen in Deutschland haben keinen festen Wohnsitz. Rund 335.000 sind wohnungslos – fast 90.000 mehr als noch 2010. Grund dafür ist aber nicht immer der Mangel von bezahlbarem Wohnraum.

Nun denn dies soll keine Kritik sein, obwohl als die große Flüchtlingswelle kam wurde Wohnungseigentümer zwangsweise enteignet um Platz zu schaffen für die Asylanten, jetzt wo die große Welle vorbei ist schließen sie die Heime, statt sie den deutschen Obdachlosen zu Verfügung zu stellen. 

Kann mir einer sagen warum das so ist? Ich meine was ist mit uns deutschen, wo bleiben denn unsere Rechte als Deutsche, es gibt doch das Recht das ich als deutscher in Deutschland leben darf wo ich will aber mein als ich von Oberhausen nach Duisburg umziehen wollte, wurde mir vom Amt gesagt nein sie sind in Oberhausen gemeldet und dort bleiben sie auch, punkt, fertig, aus ! ! !   

Und sowas nennt sich Demokratie? Also Musste ich wieder auf der Straße schlafen, das bei meinem Gesundheitszustand, 2 Wirbel gebrochen, Diabetes, Osteoporose, linker Lungenflügel mit 1,7 Liter Flüssigkeit, rechter Lungenflügel  2,1 Liter Flüssigkeit, 0,8 mm Flüssigkeit im Perikard Bereich. 30 Tabletten Morgens futtern+ Nachmittags 18 Einheiten und Abend 12 Einheiten. Tja und jetzt sitzt ich hier in Wien fest da ich nicht nach Deutschland zurück kann. Ihr stellt euch sicher die Frage warum? Ja Ich bin deutscher eingebürgert und das schon über 10 Jahren nun ich kenne niemanden der mir helfen würde oder helfen könnte für eine übergangangszeit, in Berlin, Oberhausen, Duisburg sogar Esse. habe ich es schon versucht, NIX, NADA,NJET.

In Wien kann ich nicht mehr lange bleiben, da ich den Aufenthalt als EU Bürger nicht bekomme, wer nimmt denn schon einen 52jährigen Mann als Arbeiter oder Angestellten ? Ich weiß wirklich nicht was ich tun soll, mir fällt nichts mehr ein. Habt ihr vielleicht eine Idee ?

Gruß
Iyakuum


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