Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit
27.01.2017 um 18:15Liebes Allmystery,
ein schwerwiegendes und existenzielles Anliegen treibt mich zurück in dieses Forum. Ich habe Stunden lang gegoogelt, ich finde keine Lösung, mein Fall ist zu speziell.
Ich versuche mich kurz zu halten, der Text wird wahrscheinlich dennoch etwas länger werden.
Zum Anfang:
Mit 19 wurde ich vom Hartz-IV wegen schwerer, gesundheitlicher Probleme in die Grundsicherung, ins SGBXII aufgenommen. Zu dem Zeitpunkt war ich nicht in der Lage Schule oder Beruf nach zu gehen, wohnte nicht mehr bei den Eltern, sondern in einer WG.
Mit 21 zog ich in eine andere Stadt, neuer Antrag, erste eigene Wohnung, wo ich nun über 1½ Jahre lebe. Im Februar 2016 ging es mir gesundheitlich wieder besser und ich meldete mich auf einem Berufskolleg an, um dort Abschluss und Ausbildung nach zu holen.
Mein erster Sachbearbeiter beim Grundsicherungsamt versicherte mir, dass sie an das Attest vom Amtsarzt, in dem mir dauerhafte Erwerbsunfähigkeit bestätigt wurde, gebunden seien und mich daher weiter finanzieren würden. Ich beantragte dann im Juli Bafög, welches erst im Dezember bewilligt wurde, im Januar erhielt ich dann 234€, das Amt bekam eine Nachzahlung von 1050€.
Gestern dann der Schock - Ich hatte einen Brief bekommen, in dem steht, dass mir ab Februar alle Leistungen gestrichen werden (außer Bafög), da ich ja wieder zur Schule gehe. Das trotz Versicherung mehrerer Sachbearbeiter, dass dies nicht passieren wird.
Das Amt hat eine neue Chefin, bei der ich gestern direkt vorgesprochen und ihr meine Situation geschildert habe. Vom Bafög kann ich meine Miete nicht bezahlen und nebenher Arbeiten ist gesundheitlich nicht möglich. Ich schaffe es kaum regelmäßig zur Schule, noch immer in Behandlung, bin dennoch Klassenbeste.
Das war der Dame egal, sie schrieb die Niederschrift, ich unterschrieb sie. Heute morgen rief ich an und erfuhr, dass mein Einspruch abgelehnt wurde und mir die Leistungen wirklich gestrichen werden. Den Bescheid darüber erhalte ich wohl erst Montag. Ich habe ganze fünf Werktage Zeit bekommen, bis zum nächsten Monat alle Finanzen zu klären.
Soviel zu der Ausgangssituation.
Das eigentliche Problem ist, dass ich nun lange recherchiert habe und mir durch den Erhalt von Bafög kein Hartz-IV Zuschuss zusteht. Wohnungsgeld steht auch keinen Schülern zu. Meine Mutter bezieht nur Rente, kann daher nichts zahlen, mein Vater könnte nur wenige Euros beisteuern.
Auch mit Kindergeld (was ich durch die Krankheit bisher nicht bekam, es wurde vor Jahren gestrichen), welches ich nun neu beantragen muss, hätte ich nicht einmal die Miete zusammen. BaB gibt es auch nicht, da ich ja Bafög bekomme und es auch keine betriebliche, sondern eine rein schulische Ausbildung ist (deswegen erhalte ich auch keine Ausbildungsvergütung).
Zurück zu meiner Mutter kann ich natürlich nicht, die hat eine viel kleine Wohnung inzwischen, mein Freund kann nicht zu mir ziehen, da er im Ausland lebt, mein Vater lebt am anderen Ende von Deutschland, ansonsten kann mich auch niemand unterstützen oder mir wenigstens ein Darlehen geben.
Ich kann meine Wohnung und meinen Lebensunterhalt also nur behalten, wenn ich die schulische Ausbildung abbreche und wieder "nichts tue".
Kennt sich hier irgendwer mit der Rechtslage in Deutschland bei Schülern und Auszubildenden aus, die erwerbsunfähig sind?
Ich gehe zwar am Montag zu einer Beratungsstelle, aber es kam des Öfteren vor, dass meine Situation durch die Erwerbsunfähigkeit zu speziell war und mir keiner helfen konnte.
Hilfe, Ratschläge, alles gerne gesehen. Ich möchte nicht obdachlos werden und die Ausbildung weiter machen. Ich bedanke mich im Vorfeld.
ein schwerwiegendes und existenzielles Anliegen treibt mich zurück in dieses Forum. Ich habe Stunden lang gegoogelt, ich finde keine Lösung, mein Fall ist zu speziell.
Ich versuche mich kurz zu halten, der Text wird wahrscheinlich dennoch etwas länger werden.
Zum Anfang:
Mit 19 wurde ich vom Hartz-IV wegen schwerer, gesundheitlicher Probleme in die Grundsicherung, ins SGBXII aufgenommen. Zu dem Zeitpunkt war ich nicht in der Lage Schule oder Beruf nach zu gehen, wohnte nicht mehr bei den Eltern, sondern in einer WG.
Mit 21 zog ich in eine andere Stadt, neuer Antrag, erste eigene Wohnung, wo ich nun über 1½ Jahre lebe. Im Februar 2016 ging es mir gesundheitlich wieder besser und ich meldete mich auf einem Berufskolleg an, um dort Abschluss und Ausbildung nach zu holen.
Mein erster Sachbearbeiter beim Grundsicherungsamt versicherte mir, dass sie an das Attest vom Amtsarzt, in dem mir dauerhafte Erwerbsunfähigkeit bestätigt wurde, gebunden seien und mich daher weiter finanzieren würden. Ich beantragte dann im Juli Bafög, welches erst im Dezember bewilligt wurde, im Januar erhielt ich dann 234€, das Amt bekam eine Nachzahlung von 1050€.
Gestern dann der Schock - Ich hatte einen Brief bekommen, in dem steht, dass mir ab Februar alle Leistungen gestrichen werden (außer Bafög), da ich ja wieder zur Schule gehe. Das trotz Versicherung mehrerer Sachbearbeiter, dass dies nicht passieren wird.
Das Amt hat eine neue Chefin, bei der ich gestern direkt vorgesprochen und ihr meine Situation geschildert habe. Vom Bafög kann ich meine Miete nicht bezahlen und nebenher Arbeiten ist gesundheitlich nicht möglich. Ich schaffe es kaum regelmäßig zur Schule, noch immer in Behandlung, bin dennoch Klassenbeste.
Das war der Dame egal, sie schrieb die Niederschrift, ich unterschrieb sie. Heute morgen rief ich an und erfuhr, dass mein Einspruch abgelehnt wurde und mir die Leistungen wirklich gestrichen werden. Den Bescheid darüber erhalte ich wohl erst Montag. Ich habe ganze fünf Werktage Zeit bekommen, bis zum nächsten Monat alle Finanzen zu klären.
Soviel zu der Ausgangssituation.
Das eigentliche Problem ist, dass ich nun lange recherchiert habe und mir durch den Erhalt von Bafög kein Hartz-IV Zuschuss zusteht. Wohnungsgeld steht auch keinen Schülern zu. Meine Mutter bezieht nur Rente, kann daher nichts zahlen, mein Vater könnte nur wenige Euros beisteuern.
Auch mit Kindergeld (was ich durch die Krankheit bisher nicht bekam, es wurde vor Jahren gestrichen), welches ich nun neu beantragen muss, hätte ich nicht einmal die Miete zusammen. BaB gibt es auch nicht, da ich ja Bafög bekomme und es auch keine betriebliche, sondern eine rein schulische Ausbildung ist (deswegen erhalte ich auch keine Ausbildungsvergütung).
Zurück zu meiner Mutter kann ich natürlich nicht, die hat eine viel kleine Wohnung inzwischen, mein Freund kann nicht zu mir ziehen, da er im Ausland lebt, mein Vater lebt am anderen Ende von Deutschland, ansonsten kann mich auch niemand unterstützen oder mir wenigstens ein Darlehen geben.
Ich kann meine Wohnung und meinen Lebensunterhalt also nur behalten, wenn ich die schulische Ausbildung abbreche und wieder "nichts tue".
Kennt sich hier irgendwer mit der Rechtslage in Deutschland bei Schülern und Auszubildenden aus, die erwerbsunfähig sind?
Ich gehe zwar am Montag zu einer Beratungsstelle, aber es kam des Öfteren vor, dass meine Situation durch die Erwerbsunfähigkeit zu speziell war und mir keiner helfen konnte.
Hilfe, Ratschläge, alles gerne gesehen. Ich möchte nicht obdachlos werden und die Ausbildung weiter machen. Ich bedanke mich im Vorfeld.