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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

217 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hartz IV, HIV, Schüler ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

31.01.2017 um 13:26
@kleinundgrün
Vielleicht hat die TE ja die moeglichkeit vorerst bei freunden oder famillie notgedrungen unterzukommen. Das große problem ist das die muehlen der aemter und behoerden einfach viel zu langsam mahlen. Das ganze koennte in wenigen tagen durch sein wo doch alle Sachverhalte klar sind. Das ist aber leider wieder eine andere Geschichte. :)


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

02.02.2017 um 18:58
@Zerox
hallo,

ich habe jetzt nicht alle 11 Seiten gelesen. Aber die Antworten, die ich las gaben nicht die Antwort, die ich Dir geben möchte. Falls doppelt, sorry.
Dir müsste Prozesskostenhilfe zustehen. Lass Dich von einem Anwalt des Sozialrechts beraten und vor Gericht vertreten.
Das Amt muss Dir mindestens ein Darlehen gewähren, bis geklärt ist, woher Du genügend Geld beziehen kannst. Die Fristen zum Widerspruch scheinen mir unangemessen. Lass Dich von einem richtigen Anwalt vertreten, nicht von einer Beratungsstelle.


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

02.02.2017 um 20:36
@darkstar69
Das Amt muss Dir mindestens ein Darlehen gewähren, bis geklärt ist, woher Du genügend Geld beziehen kannst.

Welches Amt? Straßenverkehrsamt?  Ein Darlehn aufgrund welcher Gesetzesgrundlage?  Was hier für Antworten gegeben werden, Wahnsinn. Ja aber nimm lieber einen Anwalt, kostet vor allem Zeit. 


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

02.02.2017 um 21:12
Das Amt muss Dir mindestens ein Darlehen gewähren, bis geklärt ist, woher Du genügend Geld beziehen kannst. Die Fristen zum Widerspruch scheinen mir unangemessen. Lass Dich von einem richtigen Anwalt vertreten, nicht von einer Beratungsstelle.




muss es nicht und wird es mit der Begründung auch nicht.
Wie kann man jemanden, der in Not geraten ist, nur solch einen falschen und schwachsinnigen Ratschlag geben, der wohlmöglich noch Hoffnung daraus schöpft. 
Find ich unmöglich


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

04.02.2017 um 13:38
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:muss es nicht und wird es mit der Begründung auch nicht
Muss das zuständige Amt nicht nur, sondern ist, spätestens bei Antragstellung, dazu verpflichtet. §67; § 68 SGB XII speziell letzter Satz, Absatz II.

Nur muss man dazu den richtigen Ansprechpartner finden. Deswegen ja der Kontext: zuständigen Mitarbeiter des Sozialamtes oder einen Sozialarbeiter der Stadt aufsuchen.
Ich hoffe, dass das Seitens der TE mittlerweile schon geschehen ist. RA sehe ich hier als zwecklos und Kontraproduktiv.

Aber da man nicht weiss, wer der zuständige Leistungsträger des TE ist, da das von Kommune zu Kommune variiert, und auch keine näheren Umstände bekannt sind, kann man hier auch nicht großartig helfen.


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

04.02.2017 um 16:53
@mildmr
@Streuselchen
@capspauldin

Das mit dem Darlehen könnte vielleicht klappen.

Ich bezweifle allerdings etwas, dass ein Darlehen rückwirkend, also nach einem gewonnenen Prozess, gezahlt würde, weil es dann nicht mehr um eine akute Notlage ginge.
Wenn das stimmt, wäre der Einsatz eines Rechtsanwalts (mit Beratungsschein und Prozesskostenhilfe) eher in Bezug auf eine weitere fortlaufende Unterstützung sinnvoll.

Eventuell gäbe es - relativ unkompliziert - ein Darlehen, um Mietschulden zu tilgen und eine Obdachlosigkeit zu vermeiden (in meinem Bundesland gibts das).

Einer der beiden Eltern sollte schnellstmöglich Kindergeld beantragen.


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04.02.2017 um 19:19
@capspauldin
das sozialamt oder wie auch immer es dort heißt. denn wenn das grundeinkommen nachweislich so gering ist, wie hier beschrieben, wird geprüft, welche gelder von wem einem zustehen, so dass das grundeinkommen dem gesetlichen rahemn entspricht. das ist so. 
und mit anwalt geht es meistens innerhalb weniger tage. das ist ebenfalls so. 
und ich weiß das, weil ich beruflich damit zu tun hab. das steht in den verschiedenen sgb, z.b. 9 oder 12. bei jungen menschen werden natürlich auch das elterngeld und die eltern herangezogen. etc etc. geprüft eben.


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04.02.2017 um 19:35
@Streuselchen
Ein solches Vorgehen ist sehr üblich und wird oft auch von Gerichten per einstweiliger Verfügung angeordnet. Wenn ein Mensch in NOt kommt, muss das Sozialamt diese Not abwenden. Ggf muss es auch in Vorleistung gehen, auf Grundlage eines Darlehens, bis die Sach- und Rechtslage geklärt ist. das Amt holt sich dann die Gelder wieder oder zahlt sowieso. 


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04.02.2017 um 19:35
@Zerox
Wie sieht es eigentlich mit Wohngeld aus? Hast du das beantragt?


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04.02.2017 um 22:02
Bafög = kein Wohngeld. Es sei denn man hat Kinder. Oder wohnt mit einen Ehepartner oder Familienangehörigen zusammen der kein Anrecht auf Bafög hat.


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05.02.2017 um 07:43
@Tajna

Da der TE sich eh nicht mehr melden, kann es uns egal sein. Ich habe im Endeffekt schon die passende Gesetzesgrundlage gepostet, was er oder sie daraus nun macht, können wir nicht beeinflussen. 


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05.02.2017 um 15:42
Ich will niemanden zu nahe treten aber in der situation haette ich auch keinen nerv allmysterx staendig zu updaten obwohl ich es nich mal boese meine. 
Ich glaub TE muss sich da selber erst noch reinfinden, hat nix damit zu tun das sie sich "eh nich meht meldet"


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05.02.2017 um 15:45
Der Nerv war aber sein Problem hier bekannt zu machen. So what, hier wurde die einzig brauchbare Lösung aufgezeigt, man muss sie nur lesen. 


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05.02.2017 um 20:49
@capspauldin
Du liest dich ganz schön angepisst. Warum schreibst du dann hier?


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

05.02.2017 um 20:55
will mich nich einmischen aba manche finden es scheisse wenn man sich wo reinhaenht und man kriegt nix zurueck.ich kenne das selber aus andern freds in dieser rubrik.
seitdem weiss ich dass man geduld aufbringen muss da jeder user hier unterschiedlich is und aus anderen intentionen heraus freds eroeffnet.

ich kanb nur sagen ich denke fuer den te ists eine ungeheure hilfe hier viel ggf auch offline lesen zu mueseb.das kann sie oder er nich auch noch gebrauchen sich im inzernet rechtfertogen zu muessen koennt ich mir vorstellen.was aber nix an dem wert der gemachten beitraege aendet es is sicher grad nur jene situation die einen so treibt


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05.02.2017 um 21:44
@apart 



40187290Original anzeigen (0,3 MB)

@Crusi

Stimmt, was bringe ich auch den einzig sachlichen Hinweis hinsichtlich der Gesetzesänderung zum 01.08 was eine mögliche Auswirkungen auf Studium und Grundsicherung. 
Der TE sollte lieber auf die anderen hören, Anwalt nehmen und die ganzen lieben Worte helfen da schon. 

Was ziemlich daneben ist, ist es jemanden der ggf. arg gebeutelt ist, mit solch Fehlinformationen und persönlichen Erlebnissen informieren zu wollen. 
Aber hey, alles wird gut. 


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05.02.2017 um 21:50
ja kla ich habe hier zu meiner grschichte auch schon gesagt das mir mein berater bzw irgendein berater beim jobcenter versicherte das es seit august und oder januar fuer azubis schueler studenten neue regelungen gibt zu gunsten derer! @capspauldin

es is halt eine katastrophe sich bei der buerokratie zurechtzufinden sorry


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05.02.2017 um 22:21
Aber trotzdem bringt es nichts wenn man seinen Output so dickfellig dazukotzt.
Dennoch ist der Sachverhalt hier mehr als Problematisch.

- Erwerbsunfähig
- Bafög
- Unterhalt und Kindergeld berechtigt
- akute Drohung von Obdach bzw Mittellosigkeit

Außerdem ist hier nicht erkennbar, ob Grusi oder BTHG greift.


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06.02.2017 um 10:13
Zitat von mildmrmildmr schrieb:Muss das zuständige Amt nicht nur, sondern ist, spätestens bei Antragstellung, dazu verpflichtet. §67; § 68 SGB XII speziell letzter Satz, Absatz II.
Ich bin im Sozialrecht nun nicht so sehr bewandert. Daher interessehalber: Ist das eine Interpretation deiernseits oder weißt Du es (wenn ja, woher). Danke!


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06.02.2017 um 10:46
Das steht so im Gesetzestext und die Anträge dazu liegen bei den Kommunen/Städten/Gemeinden aus.

Desweiteren bin ich 2001 bis 2004 als Aussteiger selbst damit in Berührung gekommen. Seit 2008 bin ich bei uns im Ort beratend und begleitend für Spielsucht tätig.
Und da kommt man zwangsläufig mit Problemen wie Mittellosigkeit, Privatinsolvenz und Mietschulden etc in Kontakt.


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