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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

217 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hartz IV, HIV, Schüler ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

29.01.2017 um 01:26
@Zerox
@llarye
Hab da gerade noch was entdeckt, bekomme es aber nicht um diese Uhrzeit aufgedröselt . Melde mich heute Nachmittag, versprochen.


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Zerox Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

29.01.2017 um 01:33
Ich habe jetzt alles gelesen, werde aber wegen der Menge nicht auf alles explizit eingehen.
Mir fehlt seitdem Stress auch wieder viel Kraft für alles... Bin froh, wenn das Wochenende vorbei ist (dass ich das mal sage).

Bedanke mich auf jeden Fall für die Fülle an Ratschlägen und Hilfestellungen. Auch wenn ich nicht jeden persönlich anspreche. Hier bekomme ich viele, wenn auch teils unverständliche Tipps. Das alles zu beenden, sprich Schule und Ausbildung abzubrechen ist selbstverständlich keine Option. Sonst kann ich mein ganzes Leben direkt wegwerfen. Ein drittes Mal bringe ich nicht die Kraft und den Mut auf, diesen Weg zu gehen.

Wünsche eine angenehme Nachtruhe :)


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aero ehemaliges Mitglied

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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

29.01.2017 um 03:18
@Zerox

Ich würde mir das an deiner stelle überlegen ob du dich so "überfahren" von den mühlen der behörden nicht am besten an einen tv-sender oder eine zeitung wendest.

Bei den referenzen die du vorweisen kannst.

Diese ganzen zusammenhänge stinken doch zum himmel.


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

29.01.2017 um 09:12
@Zerox
Es ist unglaublich, was dir widerfährt.

Die Schule ist ja im Grunde die einzige Möglichkeit, dass du - möglicherweise in ferner Zukunft irgendwann mal - dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen könntest.

Schule / Studium = kein Hartz 4.

Zuhause Rumlungern und durch fehlende Qualifikation kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben = Hartz 4.


Zieh dein Ding durch, fordere das Geld von deinem Vater ein und mach weiter. Ich finde es bewundernswert, dass du, trotz deiner Probleme/Krankheit, dein Leben angehst und dich deinen Ärgsten stellst. Wenn du weiter machst, dann wird das auch irgendwann belohnt. Du kannst sehr stolz auf dich sein und auf den Weg, den du bisher gegangen bist.

Ich wünsche dir alles Gute. :)


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

29.01.2017 um 11:04
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb: Zuhause Rumlungern und durch fehlende Qualifikation kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben = Hartz 4.
Manche Leute sollten dann doch eher den Bereich Unterhaltung nicht verlassen.
Was ist dies für eine vollkommene Verachtung der Millionen Menschen, die nicht zu Hause rumlungern und sich bemühen.

Welch wirklich peinlichen Stigmatisierung zumal auch noch fachlich falsch, so ist es seit dem 01.08.2016 auch Studenten möglich "Hartz4" zu bekommen.


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

29.01.2017 um 11:24
Zitat von capspauldincapspauldin schrieb:Was ist dies für eine vollkommene Verachtung der Millionen Menschen, die nicht zu Hause rumlungern und sich bemühen.
Wäre es, wenn ich die Millionen Menschen, die sich bemühen, damit gemeint hätte. Mein Post war nur auf die TE bezogen. Das kann man aber herauslesen, denke ich.

Diese Neuerung war mir nicht bewusst. Unter welchen Voraussetzungen können Studenten denn Hartz 4 beziehen?


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

29.01.2017 um 11:44
@Zerox
hallo :) scheiß Spiel, aber nicht chancenlos...
Erst einmal Kompliment für deine Eigenverantwortung zu einem vollwertigen Mitglied am Arbeitsmarkt werden, zwar mit "gebrochenen", aber immerhin eigenen Beinen im Leben stehen zu wollen!

Ich will mich hier gar nicht groß´reinhängen, die anderen haben dir teilweise exzelente Ratschläge gegeben.
Ich empfehle dir dich noch einmal detailliert mit den Beiträgen von @Perli ob des Rehabilitationsprogrammes zu beschäftigen, das ist explizit für Leute gemacht, die trotz handicap bedingt ins Berufsleben einsteigen können, wollen und wie ich finde auch sollen! Läßt sich aber konzeptual für dich nur in Zusammenarbeit mit der Rehaabteilung der zuständigen Behörde, den entsprechenden Ausbildungsträgern und deinen Sachbearbeitern klären.

Alles was du eigenmächtig machst, enthebelt dich deines derzeitigen Status quo hinsichtlich Erwerbsunfähigkeit/ Grundsicherung. Siehste ja gerade.

Die Beiträge von @Ilvareth und @lawine sind inhaltlich auch von größter Bedeutung, machen sie dir deine Anlaufstellen noch mal deutlich und reden dir zurecht ins Gewissen, was den Unterhaltsanspruch an deine Eltern angeht. Box den durch, es ist deine erste Ausbildung, die haben deine Eltern zu bezahlen, geht das wirtschaftlich nicht, kannst dennoch wie schon erwähnt, elternunabhängiges Bafög beantragen,... das Wichtigste ist ein offenes Gespräch mit den Verantwortlichen von Amts wegen und deinen Eltern!
In deinen Schuhen sind tatsächlich schon viele gelaufen, gestolpert und letztlich doch erfolgreich an eine Ausbildung gekommen.
In diesem Land hast du seeeehr viele Möglichkeiten, allerdings wird dir in deiner Situation ein Alleingang das Genick brechen, weil du nicht firm in den Sozialversicherungsangelegeheiten und ich glaube auch noch nicht recht mit deinem Erwerbsunfähigkeitsstatus bist.

Kopf hoch, eine Ausbildung über den Rehabilitationsrahmen solltest du durchaus nach entsprechender Prüfung absolvieren dürfen.

Kopf hoch, den Blick geradeaus und Montag sofort entsprechende Sachbearbeiter zu Rate ziehen.Solltest du einen Anwalt brauchen, was ich nicht glaube, dann bekommst du beim Amtsgericht einen Beratungsschein, der sollte erst einmal reichen.
Wäre nicht schlecht wenn es ein Fachanwalt für SGB-Fragen ist! ;)

LG


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29.01.2017 um 11:51
Heute wird doch jeden geholfen und verhungern muss man auch nicht.
Zumindest höre ich das immer alle sagen, also kann es nicht so schlimm sein.
Wir leben in einem sozialen Staat, wo man auf seine Mitmenschen doch schaut^^
Und eine eigene Wohnung braucht man heute auch nicht mehr, eine Wg genügt doch völlig.


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

29.01.2017 um 11:53
Spoiler
Bezieher oder „dem Grunde nach“ Anspruchsberechtigte von Ausbildungsförderung nach dem BAföG, BAB oder dem Ausbildungsgeld sind im Regelfall von Hartz IV ausgeschlossen, dies ergibt sich aus der Regelung des § 7 Abs. 5 SGB II. Hintergrund dieses Leistungsausschlusses ist, dass ebenfalls für die Ausbildungsförderung eine Bedürftigkeit vorliegen muss, weil der Student bzw. Auszubildende selbst nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt aus eigenen finanziellen Mitteln zu bestreiten. Dabei ist auch noch die Unterhaltspflicht der Eltern (sofern kein elternaunabhängiges BAföG) zu beachten. Jede Ausbildungsförderung deckt damit auch den Grundbedarf für die Lebenshaltungskosten.

Ein weiterer Grund ist, dass bei Hartz IV Bezug einer Vermittlungsfähigkeit zum Arbeitsmarkt bestehen muss, was bei Auszubildenden und Studenten nicht der Fall ist, da sie den Vermittlungsbemühungen der Jobcenter nicht zur Verfügung stehen.

Ausnahmen

Das SGB II räumt in § 7 Abs. 6 Ausnahmen zum Leistungsausschluss bei Möglichkeit der Ausbildungsförderung ein. Geltend für:

Schüler an Berufsfachschulen und Fachschulen nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG, deren Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt. Hier wird der monatliche Bedarf von 216 € nach Abzug des ausbildungsbedingten Bedarfs als Einkommen auf Hartz IV angerechnet.
Bei Schülern und Studenten, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, weil
die Ausbildungsstätte von der elterlichen Wohnung nicht in angemessener Zeit (tägl. Wegstrecke für Hin- und Rückfahrt zwei Stunden) erreicht werden kann
sie verheiratet sind oder waren (Lebenspartnerschaft gleichgestellt)
sie mit mindestens einem Kind in einem eigenen Haushalt leben
Mietzuschuss zu den ungedeckten Wohnkosten

Bei Studenten machen die Kosten für Miete den größten Posten der Ausgaben aus, zu diesem Ergebnis sich auch die Studentenwerke in ihrer Studie gekommen. Die steigenden oder gar explodierenden Mietpreise machen die Sache nicht besser. In der BAföG Ausbildungsförderung ist bereits ein Anteil für Miete und Wohnkosten vorgesehen, welcher bei eigenem Hausstand pauschal 224 Euro und bei Unterkunft in der elterlichen Wohnung 49 Euro beträgt, siehe auch BAföG Bedarfe. Diese decken die tatsächlichen Kosten der Studenten allerdings nicht ab und die Pauschalen sind weitaus geringer als die angemessenen Wohnkosten nach dem SGB II. Und einen Anspruch auf Wohngeld haben Studenten grundsätzlich nicht.

Zuschuss nach § 22 Abs. 7 SGB II

Studenten, die während des Studiums noch bei ihren Eltern wohnen und einen Anteil der Miete übernehmen müssen – weil die Eltern z.B. selbst hilfebedürftig im Sinne von Hartz IV sind und den Mietkostenanteil für das studierende Kind nicht tragen können – haben Anspruch auf die Übernahme der ungedeckten, angemessenen Wohnkosten nach dem SGB II. Die Angemessenheit richtet sich nach den örtlichen Richtlinien (http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html), die jede Kommune selbst festlegt

Voraussetzungen ist allerdings, dass der Student in der Wohnung der Eltern wohnt und auch tatsächlich einen BAföG Anspruch hat und bereits Leistungen durch das Amt für Ausbildungsförderung fließt.

Beispiel: Der Student wohnt zusammen mit seinen Eltern in Berlin und die angemessene Miete für einen 3-Personen-Haushalt im Sinne der örtlichen Richtlinien beträgt 472,50 Euro. Auf jede Person im Haushalt würde eine Mietanteil von 157,50 Euro entfallen. Da BAföG nur einen pauschalen Wohnkostenanteil von 49 Euro vorsieht, bleiben 108,50 Euro der Wohnkosten des Studenten ungedeckt.

Der Zuschuss zu den ungedeckten Wohnkosten wird als Beihilfe erbracht und gilt nicht als reguläre Hartz IV Leistung, weshalb in Studierende auch ohne Voraussetzung der Arbeitssuche beziehen können.

Keine Übernahme von Erstausstattung der Wohnung

Hartz Bezieher, die erstmalig eine Wohnung einrichten, haben Anspruch auf Erstausstattung der Wohnung nach § 24 Abs. 3 SGB II, welches die Übernahme der Kosten für Haushaltsgegenstände vorsieht. Von dieser Regelung sind Studenten ausdrücklich ausgenommen, wie auch das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt mit rechtskräftigem Beschluss vom 10.01.2012 (Az. L 2 AS 465/11 B ER) bestätigte.


http://www.bafoeg-aktuell.de/studium/finanzierung/hartz-iv.html

01.08.2016, Student und Bafög bei Google eingegeben.


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29.01.2017 um 13:07
@Koman
Zitat von KomanKoman schrieb:Heute wird doch jeden geholfen und verhungern muss man auch nicht.
Wird es eben nicht! - Hast Du ja gelesen! ^^
Zumindest nicht so wie es sich der TE vorstellt. Will noch was aus seinem Leben machen durch Weiterbildung, Schule oder Ausbildung und schon werden ihm die Leistungen gestrichen! Ja zum reinen dahin vegetieren, mags ja noch reichen... Das nennt man dann Hilfe?
Zitat von KomanKoman schrieb:also kann es nicht so schlimm sein.
Es gibt auch schonmal Sonderfälle für die ist es aber sehr schlimm! Du kommst mir ziemlich arrogant und überheblich rüber mit solchen Bemerkungen.
Zitat von KomanKoman schrieb:Wir leben in einem sozialen Staat, wo man auf seine Mitmenschen doch schaut^^
Als Zynismus lass ich das ja noch gelten, aber dann gehört da sowas hinter: :D
Es gibt immer wieder Fälle, wo man durchs Raster fällt! Ist mir auch schon alles passiert und dann stehste da. Da helfen so blöde Sprüche wie: Hier wird doch jedem geholfen, keiner muss verhungern, also kann es nicht so schlimm sein, wir leben doch in einem Sozialstaat usw... keinem weiter!
Zitat von KomanKoman schrieb:Und eine eigene Wohnung braucht man heute auch nicht mehr, eine Wg genügt doch völlig.
Joar, oder Wohnwagen, oder Campingplatz oder Zelt... :D


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

29.01.2017 um 13:10
@Zerox

Ich kann Dir nicht helfen, aber habe mit großer Anteilnahme deinen Thread bis hier hin mitgelesen. Trotzdem wünsche ich Dir viel Erfolg und dass Du Deinen Weg weitergehen kannst! Lass Dich nicht unterkriegen!


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29.01.2017 um 13:16
Zitat von ErasmusErasmus schrieb: Wird es eben nicht! - Hast Du ja gelesen! ^^
Zumindest nicht so wie es sich der TE vorstellt.
Ja Wahnsinn, was sollen uns auch rechtliche Bestimmungen noch interessieren.

Anstatt man an das Geld vom Vater geht, wird es auf die Allgemeinheit verlagert. Der Vater hat ja echt den Jackpot gehabt, Jahre nicht gezahlt und damit noch durchgekommen.


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29.01.2017 um 13:20
@capspauldin

Ich hatte mal ähnliche Probleme. Da bekam ich auch keine Leistungen, wegen meinem Vater! Aber der wollte mir keine Unterstützung geben. Da hieß es: Dann müssen Sie ihren Vater verklagen! - Das finde ich aber irgendwo nicht mehr fair! Warum soll ich gegen meinen eigenen Vater klagen? Das macht ja die ganze Familienbande kaputt! Und irgendwann sollte man auch endlich mal als eigenständige Person betrachtet werden, selbst wenn der Vati Rockefeller wäre...


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29.01.2017 um 13:23
@capspauldin

Von Herrn Vati bekam ich nur dann Unterstützung wenn ich auch genau das gemacht habe, was ER sich vorstellte! Da ist es dann mit Selbstverwirklichung seines Lebens nicht mehr weit hin! Aber sowas interessiert ja keinen... Hauptsache Vati hat ja Kohle genug. Wie das im Einzelfall dann konkret aussieht für denjenigen, dass der dann nämlich nur noch solche Wege einschlagen kann, die Vati sich wünscht, steht auf einem ganz anderen Blatt!


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29.01.2017 um 13:30
@Erasmus

Zurecht hast du keine Leistungen bekommen, dein Vater hat vorrangig bis zu einem gewissen Alter für dich zu sorgen.
Na du kannst ja nicht davon ausgehen dass andere so eine kaputte Vater Kind Beziehung haben wie ihr es hattet.

Nochmal bevor man mit dem Kopf durch die Wand will, sollte man sich schon informieren und nicht nach seiner "Vorstellung" gehen.


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29.01.2017 um 13:34
Ich kann meine Wohnung und meinen Lebensunterhalt also nur behalten, wenn ich die schulische Ausbildung abbreche und wieder "nichts tue".
Genau so würde ich es machen und dann zusehen, daß du die Frührente, bzw Erwerbsminderungsrente beantragst.
Und wenn die Rente genehmigt wurde, dann mal weitergucken, was du nebenbei noch so arbeiten könntest.


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29.01.2017 um 13:34
@capspauldin

Nach der damaligen Rechtsprechung, die sich bis auf Hartz-IV, was es zu meiner Zeit damals noch nicht gab, nicht viel geändert hat, war das dann "zurecht" aber ich persönlich fand es nicht gerecht! Ich weiß, dass nach dem sogenannten Subsidiaritätsprinzip die Eltern vorranging für den Unterhalt der Kinder aufkommen müssen, wenn diese nicht selbst in der Lage dazu sind. Wenn sie es aber nicht machen, dann kannst Du nur gegen die eigenen Eltern klagen! - Und das wollte ich aus Prinzip nicht! Es kann nicht rechtens sein, dass jemand seine eigenen Eltern verklagen muss!


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29.01.2017 um 13:48
@Erasmus Wenn deine Eltern aus Prinzip nicht zahlen (nicht aus wirtschaftlicher Bedürftigkeit heraus nicht leisten können!), hast du aus Prinzip das Recht diese Bringschuld einzufordern, und es sollte eurer Beziehung nicht schaden, dies ganz unsentimental und ohne persönliche Kämpfe um grundsätzlichen Anspruch gerichtlich zu tun.

Vollkommen verfehlt zu glauben, die Gesellschaft muss "ohne wenn und aber" die Nachlässigkeiten deines Elternhauses finanziell ausgleichen.
Sei froh, dass er dir rechtliche Mittel zur Selbsthilfe an die Hand gibt.


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29.01.2017 um 13:55
@migrantbird

Ich weiß, ich weiß... Ich habe es aber mit meinem Gewissen nunmal nicht vereinbaren können gegen meine eigenen Eltern zu klagen! Und ich wollte mich dazu auch nicht zwingen lassen! Auch dieses Recht habe ich! Das ich damit dann allerdings ziemlich alleine da stand, ist wieder eine andere Sache...


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

29.01.2017 um 13:56
Zitat von ErasmusErasmus schrieb: Ich habe es aber mit meinem Gewissen nunmal nicht vereinbaren können gegen meine eigenen Eltern zu klagen! Und ich wollte mich dazu auch nicht zwingen lassen! Auch dieses Recht habe ich! Das ich damit dann allerdings ziemlich alleine da stand, ist wieder eine andere Sache...
dann hast du aber auch keinen Grund dich zu beschweren.


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