@Zerox hallo
:) scheiß Spiel, aber nicht chancenlos...
Erst einmal Kompliment für deine Eigenverantwortung zu einem vollwertigen Mitglied am Arbeitsmarkt werden, zwar mit "gebrochenen", aber immerhin eigenen Beinen im Leben stehen zu wollen!
Ich will mich hier gar nicht groß´reinhängen, die anderen haben dir teilweise exzelente Ratschläge gegeben.
Ich empfehle dir dich noch einmal detailliert mit den Beiträgen von @Perli ob des Rehabilitationsprogrammes zu beschäftigen, das ist explizit für Leute gemacht, die trotz handicap bedingt ins Berufsleben einsteigen können, wollen und wie ich finde auch sollen! Läßt sich aber konzeptual für dich nur in Zusammenarbeit mit der Rehaabteilung der zuständigen Behörde, den entsprechenden Ausbildungsträgern und deinen Sachbearbeitern klären.
Alles was du eigenmächtig machst, enthebelt dich deines derzeitigen Status quo hinsichtlich Erwerbsunfähigkeit/ Grundsicherung. Siehste ja gerade.
Die Beiträge von
@Ilvareth und
@lawine sind inhaltlich auch von größter Bedeutung, machen sie dir deine Anlaufstellen noch mal deutlich und reden dir zurecht ins Gewissen, was den Unterhaltsanspruch an deine Eltern angeht. Box den durch, es ist deine erste Ausbildung, die haben deine Eltern zu bezahlen, geht das wirtschaftlich nicht, kannst dennoch wie schon erwähnt, elternunabhängiges Bafög beantragen,... das Wichtigste ist ein offenes Gespräch mit den Verantwortlichen von Amts wegen und deinen Eltern!
In deinen Schuhen sind tatsächlich schon viele gelaufen, gestolpert und letztlich doch erfolgreich an eine Ausbildung gekommen.
In diesem Land hast du seeeehr viele Möglichkeiten, allerdings wird dir in deiner Situation ein Alleingang das Genick brechen, weil du nicht firm in den Sozialversicherungsangelegeheiten und ich glaube auch noch nicht recht mit deinem Erwerbsunfähigkeitsstatus bist.
Kopf hoch, eine Ausbildung über den Rehabilitationsrahmen solltest du durchaus nach entsprechender Prüfung absolvieren dürfen.
Kopf hoch, den Blick geradeaus und Montag sofort entsprechende Sachbearbeiter zu Rate ziehen.Solltest du einen Anwalt brauchen, was ich nicht glaube, dann bekommst du beim Amtsgericht einen Beratungsschein, der sollte erst einmal reichen.
Wäre nicht schlecht wenn es ein Fachanwalt für SGB-Fragen ist!
;)LG