Gebrauchte Nadel beim Tattoo stechen
20.10.2012 um 17:27Vor dem 18ten Geburtstag muss man entweder eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern dabei haben oder ein Erziehungsberechtigter muss einen begleiten.
Ich glaube ersteres (die Einverständniserklärung) steht relativ auf der Kippe da sich viele Studios nicht darauf einlassen (zu oft wurden schon solche Erklärungen gefälscht, zu oft bekam dann der Tattowierer Ärger nur weil er sich auf den Wisch verließ).
Ich kann mir sehr gut vorstellen das sich genug Studios garnicht erst auf Minderjährige (vor dem 18ten Geburtstag) einlassen und lieber einen kleinen Verdienstausfall haben, dafür aber auf der rechtlich sicheren Seite sind und ihre Seriosität nicht aufs Spiel setzen.
Ich glaube ersteres (die Einverständniserklärung) steht relativ auf der Kippe da sich viele Studios nicht darauf einlassen (zu oft wurden schon solche Erklärungen gefälscht, zu oft bekam dann der Tattowierer Ärger nur weil er sich auf den Wisch verließ).
Ich kann mir sehr gut vorstellen das sich genug Studios garnicht erst auf Minderjährige (vor dem 18ten Geburtstag) einlassen und lieber einen kleinen Verdienstausfall haben, dafür aber auf der rechtlich sicheren Seite sind und ihre Seriosität nicht aufs Spiel setzen.