Forenbetreiber Haften für Beleidigungen von Nutzern
16.06.2015 um 20:16@RobbyRobbe
danke
@CurtisNewton
"Das Gericht betont in einer Mitteilung zu dem Urteil, dass es hier um ein kommerzielles Nachrichtenangebot gehe, und nicht um "andere Foren im Internet, wo von Dritten Kommentare verbreitet werden können, zum Beispiel ein Internetdiskussionsforum, ein Bulletin Board oder eine Social-Media-Plattform".
Dann versteht man auch warum t-online abgestoßen werden soll.
Pingelig darf man da nicht sein..unter deren braunem himmel.
danke
@CurtisNewton
"Das Gericht betont in einer Mitteilung zu dem Urteil, dass es hier um ein kommerzielles Nachrichtenangebot gehe, und nicht um "andere Foren im Internet, wo von Dritten Kommentare verbreitet werden können, zum Beispiel ein Internetdiskussionsforum, ein Bulletin Board oder eine Social-Media-Plattform".
Dann versteht man auch warum t-online abgestoßen werden soll.
Pingelig darf man da nicht sein..unter deren braunem himmel.