margaretha schrieb:Ja, schon klar, trotzdem muss man aber in Erwägung ziehen, daß er unter der für ihn unangenehmen Situation halt dieses Teilgeständnis abgelegt hat, weil er aus dieser Situation rauswollte.
Das sagt ER. Man muss schon mit dem gebotenen Abstand betrachten, was er sagt. Es kann genau so gut sein, dass er geglaubt, hat, weiteres Leugnen in Bezug auf das Verstecken der Leiche sei zwecklos, nachdem man ihn - für ihn gänzlich unerwartet - mit den Pollenspuren und den Renovierungsmüllresten konfrontiert hatte. Er hätte in gewissen Sinn dann natürlich auch aus der Situation herausgewollt, aber auf andere Weise, nämlich eher so: „Macht eh keinen Sinn mehr, sie wissen es, also kann ich es auch zugeben“.
Andererseits verwundert es mich nach wie vor, dass er, was den Mordvorwurf selbst betrifft, nichts, aber auch gar nichts gestanden hat. Sollte er in der Vernehmungssituation wirklich so cool gewesen bzw. geblieben sein, dass er sinngemäß gedacht hat „Hier stochern die im Gegensatz zum Torf und zu den Müllresten total im Nebel und haben nichts an Beweisen gegen mich, ich kann da ganz gelassen bleiben und brauche immer nur Nein zu sagen“?
Hätte er während der Vernehmung so genau danach differenziert, was nach seiner Meinung die Ermittler wissen und was nicht, und hätte er danach sein Aussageverhalten ausgerichtet, wäre das in dieser Situation, ohne Anwalt, schon eine reife Leistung gewesen.
Andererseits: Wenn er, wie er jetzt sagt, das inhaltlich falsche Teilgeständnis nur abgelegt hat, um endlich seine Ruhe zu haben, wieso legte er kein Mordgeständnis ab? Er hat immerhin stundenlange Vernehmungen durchgehalten und bis zum Schluss jede Beteiligung an der Tötung von Peggy in Abrede gestellt. In diesem Punkt wollte er also keine Ruhe haben, er hat mit seinem Nein durchgehalten bis zum Schluss. Wobei niemand von uns definitiv weiß, ob seine Ruhe daher kam, dass er mit Peggys Tod wirklich nichts zu tun hat. Und letztlich weiß auch keiner, ob das Teilgeständnis nicht doch falsch war (worauf es aber nicht ankommt, Verjährung, wir wissen schon....).