Peggy Knobloch
19.11.2020 um 21:47margaretha schrieb:Mich würde ja interessieren was genau im Dezember 2018 zur Festnahme führte, bzw. was den 09/2018 noch nicht dringenden Tatverdacht dann 12/2018 dringend machte.@margaretha
Mich würde das auch interessieren.
Kann es eigentlich sein, dass die Ergebnisse dieser beiden Gutachten bereits vor dem 21.9.18 vorlagen, sodass der dringende TV bis dahin immernoch fehlte?
Denn bis zum 21.9.2018 lag Ihnen ja das Vater-Sohn-Gespräch längst vor. Auch das geplatzte Alibi lag bereits vor, sowie der Pollen und Reno-Bezug und das TG des damaligen TV lag bereits vor. Ihnen lag da bereits sehr viel vor.
Am 21.9.18 kam es zum Zeugenaufruf, ohne den die PK ja sonst auch keinen Sinn ergeben hätte.
* Wer hat am Montag, 7. Mai 2001, den goldfarbenen Audi 80 gesehen?Quelle: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/staatsanwaltschaft/bayreuth/presse/2018/29.php (Archiv-Version vom 25.11.2018)
* Wer hat an oder in dem Fahrzeug Personen wahrgenommen, gegebenenfalls mit Peggy Knobloch?
* Wer hat Manuel S. zuvor jemals mit Peggy gesehen?
Vielleicht gab es Hinweise aus der Bevölkerung, die den dringenden TV rechtfertigten, weil eben das seitens MS geschilderte Tatgeschehen im Nachhinein keinen Sinn ergab? Von welchem Tatgeschehen auch immer die Rede war.
Auf diese beiden Gutachten beziehe ich mich:
Bzgl des Sparkassenvideos:
FadingScreams schrieb am 26.10.2020:Tatsächlich wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, wobei der Sachverständige die Bilder der Überwachungskamera der Sparkasse vom 7.5.2001 dahingehend überprüft hat, ob das damalige Fahrzeug meines Mandanten darauf zu sehen ist.Und bzgl der Schilderungen des UK (impliziert auch das Vater-Sohn-Gespräch):
Im Ergebnis kam der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass aufgrund der Auflösung der Bilder und der sehr geringen Abbildungsgrösse des auf dem Bildern ersichtlichen Kfz es nicht möglich ist, die Bilder so aufzubessern, dass ein Kraftfahrzeugtyp "gerichtsverwertbar" festgestellt werden kann!
Ein bezüglich der Aussagen eingeholtes Gutachten eines Fachpsychologen für Rechtspsychologie zu deren Wahrheitsgehalt kommt zu dem Ergebnis, dass es auszuschließen ist, dass seinen Schilderungen auch nur annähernd eine hinreichende Zuverlässigkeit und Glaubhaftigkeit attestiert werden kann.Quelle: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/staatsanwaltschaft/bayreuth/presse/2020/24.php (Archiv-Version vom 01.11.2020)
Ich komme da logisch gesehen nicht wirklich klar mit dem fehlenden TV bis zum Dez 2018.