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Peggy Knobloch

98.338 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

26.11.2020 um 15:50
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Somit ist es keinesfalls ein Sachbuch und eigentlich wertlos, wenn man Information will und keine plumpe Unterhaltung.
Genau, Lemmer hat einen Roman geschrieben und gerade kein Sachbuch und keine Dokumentation. Wer gerne Romane liest, mag ja auf seine Kosten kommen, Aber er darf nicht Fiction mit Facts verwechseln. Wer Fakten will, ist bei Lemmer an der ganz falschen Adresse.
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Lemmer schreibt das ja ausdrücklich rein, dass Begebenheiten verändert wurden und nicht nur Namen.
„Begebenheiten“ wurden verändert, aha. Lemmer stellt sich also gleich selbst den Freibrief zum Romanschreiben aus.


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Peggy Knobloch

26.11.2020 um 16:01
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Zunächst bezweifle ich, dass Rödel das Band nicht kennt. Sie selbst zitierte dann doch noch aus dem Inhalt des Gesprächs, nachdem sie zuvor das Band als gefälscht bezeichnete und lautstark verkündete, ein solches Gespräch habe nie stattgefunden… aber gut, das haben Schreihälse halt so an sich ;)
Bekanntlich hat Rödel die Herausgabe des Bandes gewollt und ist mit dem Herausgabeverlangen bei Gericht gescheitert.

https://www.tvo.de/amtsgericht-bayreuth-klage-des-unterstuetzerkreises-von-ulvi-kulac-abgewiesen-369534/

Wie es aussieht, hat Rödel lediglich eine Abschrift des Bandes, aber nicht das Tondokument selbst.


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Peggy Knobloch

26.11.2020 um 16:36
@Andante
Hier das, was dazu im Buch selbst steht:
Zitat von jerry142jerry142 schrieb am 05.05.2013:"Aus rechtlichen Gründen wurden Namen, Personen und in Einzelfällen Vorgänge verfremdet."



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Peggy Knobloch

26.11.2020 um 16:50
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Ich bin gespannt, denn auch ich habe seit einiger Zeit Zweifel bei objektiver Draufsicht
worin begründen sich denn plötzlich Zweifel? Die Ermittler waren sich doch sicher den Richtigen zu haben - und selbst in der letzten PK blieb man in Bezug auf die Verbringung, auch weiterhin dabei..


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Peggy Knobloch

26.11.2020 um 18:36
Zu Zweifeln bedeutet nicht, dass ich ihn völlig ausschließe, aber wenn man sich mal die Mühe macht den gesamten Komplex objektiv zu betrachten, dann habe -jedenfalls ich- Skepsis.

Zu Beginn: Ich hörte kürzlich Dr. Saul Kassin, einen Professor für Psychologie, und in der Gerichts- und Sozialpsychologie tätig. Bekannt ist er hauptsächlich für seine Arbeit zu falschen Geständnissen.
Kassin schuf auch die ersten Laborforschungsmethoden das in der forensischen Psychologie verwendet wurde, um die Probleme mit bestimmten Arten von polizeilichen Befragungstechniken zu untersuchen und warum unschuldige Menschen gestehen. Wikipedia: Saul Kassin

In einem Interview beschreibt er genau das was Manuel S. in dem Interview für sich angegeben hat. Die Drucksituation die er als Verdächtiger empfand als die Ermittler ihm den Tatvorwurf und die Beweise an den Kopf knallten. Du bist in einer extremst unangenehmen Situation noch unangenehmerem Druck (x) ausgesetzt, vor dir sitzen die Ermittler sind in einer Erwartungshaltung, und erwähnen die Hundertschaften die gleich bei den Eltern, Schwiegereltern, dem Arbeitgeber einmarschieren könnten und du willst eigentlich nur diese Schei* Situation beenden. Sobald ein Anwalt da/verfügbar ist, wird widerrufen. Ich war nie in einer solchen Situation und hoffe nie in eine Solche zu kommen, deshalb kann ich hier nur Wissenschaftlern und eben Betroffenen glauben:

zum video

(x): Ich weiß, daß das Landgericht keine verbotenen Vernehmungsmethoden sah, aber es geht um die subjektiv empfundene Situation in der sich der damals Beschuldigte befand. Und er fühlte sich halt unter Druck.


Er hatte für die Mittagszeit ein Alibi bei der älteren Frau die sich nicht erinnern konnte, das ist zugegeben schwammig, beweist aber nichts. Kein Tatverdächtiger würde insbesondere doch nicht bei Mord o. ä. auf gut Glück ein Alibi nennen, dass u. U. nicht bestätigt werden kann.
=> Wenn er aufs Geratewohl einfach `ne vergessliche alte Frau angab, wäre er immer dem Risiko ausgesetzt gewesen, daß die sagt: „geht nicht, ich war am 7.5. im Krankenhaus oder beim Geburtstag der Cousine“

Otto Lapp mag in seinem Artikel vom 15.02.2019 Neun Indizien Puzzle-Arbeit zwar schreiben, daß er für die Zeit zwischen 13.24 Uhr, als Peggy zum letzten Mal gesehen wurde, und 15.17 Uhr, als er Kontoauszüge holte, hat S. kein Alibi hatte, obs denn so stimmt weiß ich nicht, denn ebenfalls Otto Lapp in der Frankenpost Dezember 2018
Zitat von emzemz schrieb am 12.12.2018:Auch das Alibi des damals 24-Jährigen konnten die Ermittler nicht erhärten. Etwa gegen 12.45 Uhr muss er mit einer älteren Lichtenbergerin, die am Marktplatz wohnte, über den Kauf landwirtschaftlicher Flächen gesprochen haben. Er selbst gab an, danach ins Haus seiner Eltern gegangen zu sein, um dort Blumen mit seiner Mutter umzutopfen und später mit Verwandten Geburtstag zu feiern. Auch will er Ulvi K. gesehen haben, der sich gegen 13 Uhr in der Ortsmitte aufhielt. Was er abends und den Rest des Tages machte, wurde nie ganz geklärt.
Jetzt sprechen die Ermittler in der Pressemitteilung
So haben die Ermittlungen ergeben, dass sich der Beschuldigte zur tatkritischen Zeit ohne gesichertes Alibi in Lichtenberg aufhielt und Arbeiten durchführte, die mit den am Leichenablageort gefundenen Spuren korrelieren.
Das ist ich weiß nicht: widersprüchlich, sinnfrei oder eben nicht verwertbar…auf der einen Seite glauben sie ihm das Alibi nicht wirklich, auf der anderen Seite ist es aber belastbar genug, wenn es den Pollen im Schädelinneren nachweisen soll. An Herr Meringers Stelle würde ich das auch weglächeln!

Der Sparkassenbesuch um 15.17 Uhr mit dem Auto beweist was? Eigentlich nicht viel, wenn man der These der Ermittler folgt:
Die Ermittlungsbehörden und der Ermittlungsrichter gehen von einem Mord an Peggy Knobloch im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit ihrem Verschwinden am 7. Mai 2001 aus.
Peggy wurde um 13.24 zuletzt gesehen, zu der Zeit hatte Manuel S. „kein gesichertes Alibi“, bzw. gesichert genug, um für die Pollenübertagung verantwortlich zu sein. 2 Stunden später ist M. S. auf der Bank und wusste irgendwann später als das EV gegen ihn aufgenommen wurde (September?) halt nicht mehr ob zu Fuß oder mit dem Auto. Für die Verbringung mit Verscharren hätte er ja bestimmt 45-60 Minuten gebraucht und wäre nicht nur „kurz“ weg gewesen.
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb am 26.10.2020:Er hatte sehr wohl ein Alibi und seine Mutter hat damals auch wahrheitsgemäß angegeben, dass er am 7.5.2001 einmal kurz weg war.



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Peggy Knobloch

26.11.2020 um 18:45
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Wie auch der Anwalt des MS bereits schrieb:
FadingScreams schrieb am 26.10.2020:
Er hatte sehr wohl ein Alibi und seine Mutter hat damals auch wahrheitsgemäß angegeben, dass er am 7.5.2001 einmal kurz weg war.
EINMAL kurz weg? Ich komme auf 3 Mal.
1. Könnte er bei der älteren Lichtenbergerin gewesen sein, die sich nicht erinnerte. Jedenfalls sah er auf dem Weg UK, der ihm zugrinste.
2. Kann die Mutter MSs Anwesenheit nicht bezeugen für die Zeit, in der sie selbst mit ihrem? Auto unterwegs war.
3. War er um 15.17 Uhr an der Sparkasse - also auch nicht bei Muttern daheim.

(4. Hat er selbst zugegeben, dass er - mit dem Auto - am Bushäusel war. Diese Uhrzeit kennen wir nicht! Könnte nach der Sparkasse gewesen sein. In dem Zeitfenster, wo UK angeblich bei seiner Schwester in Issigau Kaffeetrinken war - was sie aber NICHT bestätigte!)


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Peggy Knobloch

26.11.2020 um 18:51
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:Die Ermittler waren sich doch sicher den Richtigen zu haben - und selbst in der letzten PK blieb man in Bezug auf die Verbringung, auch weiterhin dabei..
Den Ermittlern kommt es nicht darauf an, den Verbringer zu haben, sofern es sich im Strafvereitelung handelt, weil dieser Drops strafrechtlich gesehen durch Verjährung gelutscht ist.

Man muss hier eines noch mal ganz deutlich sagen:

a) Das Verbringen wäre überhaupt nur dann Strafvereitelung im Sinne von § 258 Abs. 1 StGB, wenn Peggy VON JEMAND ANDEREM getötet worden wäre und MS tatsächlich lediglich diesem anderen geholfen bzw. dazu beigetragen haben sollte, dass die Tötung durch den anderen unentdeckt und der andere straflos bleibt, also MS im konkreten Fall die Leiche tatsächlich lediglich weggeschafft hat. Diese Art der nachträgliche Hilfe für einen anderen Täter ist ein verjährungsfähiger Extra-Straftatbestand für einen solchen Helfer und nennt sich eben Strafvereitelung (Variante A).

b) NICHT um Strafvereitelung nach § 258 Abs. 1 StGB würde es sich handeln, wenn MS Peggy getötet und hinterher die Leiche weggeschafft hätte, um SICH SELBER vor Entdeckung und Strafverfolgung zu schützen. In diesem Fall (Variante B) ist das Verbringen strafrechtlich NICHT eigenständig zu beurteilen und eben NICHT eigenständig strafbar, sondern ist quasi Bestandteil des nicht von jemand anderem, sondern selbst begangenen Tötungsdelikts und in der Bestrafung für das Tötungsdelikt, wenn man denn MS die Tötung nachweisen könnte, enthalten. Wegen Strafvereitelung wird also nicht gesondert bestraft, wer selber der Täter ist und dies hinterher durch verschieden Maßnahmen verschleiern will, um wegen der Vortat, der Tötung, nicht bestraft zu werden (siehe § 258 Abs. 5 StGB).

Spoiler
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 258 Strafvereitelung

(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.
(3) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder daß eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.
(6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.


Wenn die Ermittler davon sprechen, dass die isolierte Verbringung als Strafvereitelung verjährt wäre, meinen sie IMMER NUR Variante A, niemals Variante B.

Die Ermittler haben nie definitiv gesagt, ob sie bei MS die Variante A glauben. Das brauchten die Ermittler auch nicht. Denn selbst wenn sie glauben würden und nachweisen könnten, dass MS nachträglich geholfen hat, die vorher von einem anderen begangene Tötung von Peggy zu verschleiern, wenn sie also beweisen könnten, dass MS der Verbringer ist, dürften sie das als Strafvereitelung wegen der insoweit gesetzlich eingetretenen Verjährung nicht weiter ermitteln und auch nicht als Strafvereitelung anklagen.

Was nun die Variante B betrifft, hat die StA ganz klar gesagt, dass man zu wenig hat, um MS die Tötung von Peggy nachzuweisen. Folglich spielt ein nachfolgendes Verbergen der - nicht nachzuweisenden - Tötung strafrechtlich logischerweise keine Rolle. In diesem Zusammenhang kann man nicht deutlich genug sagen, dass allein das Verbringen/Verstecken der Leiche nicht genügt, MS auch einen vorangegangenen Mord nachzuweisen.


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Peggy Knobloch

26.11.2020 um 19:13
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:EINMAL kurz weg? Ich komme auf 3 Mal.
1. Könnte er bei der älteren Lichtenbergerin gewesen sein, die sich nicht erinnerte. Jedenfalls sah er auf dem Weg UK, der ihm zugrinste.
2. Kann die Mutter MSs Anwesenheit nicht bezeugen für die Zeit, in der sie selbst mit ihrem? Auto unterwegs war.
3. War er um 15.17 Uhr an der Sparkasse - also auch nicht bei Muttern daheim.
In der zitierten Aussage bezieht sich der Anwalt von M. S. auf den Sparkassenbesuch
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb am 26.10.2020:Er hatte sehr wohl ein Alibi und seine Mutter hat damals auch wahrheitsgemäß angegeben, dass er am 7.5.2001 einmal kurz weg war.

Es gab eine Liste der Sparkassenkunden vom 7.5.2001 die von den damaligen Ermittlern angefordert wurde, auf der auch mein Mandant gelistet war. Dieser Umstand war also von Anfang an bekannt.
Mehr als 2 Monate später wurde er befragt, ob er mit seinem Fahrzeug dort war, woran er sich nicht mehr erinnern konnte.
zu 1.) der Besuch bei der älteren Lichtenbergerin: der schien sich ja mit der Besorgungsfahrt von Frau S. zu decken, die von ca. 12.45-13.15 unterwegs war. Für die Zeit konnte sie ihm ja kein Alibi geben, da er ja nicht mit ihr unterwegs war.
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:(4. Hat er selbst zugegeben, dass er - mit dem Auto - am Bushäusel war. Diese Uhrzeit kennen wir nicht! Könnte nach der Sparkasse gewesen sein. In dem Zeitfenster, wo UK angeblich bei seiner Schwester in Issigau Kaffeetrinken war - was sie aber NICHT bestätigte!)
Das M. S. am Bushäuschen war glauben ja nichtmal die Ermittler


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Peggy Knobloch

26.11.2020 um 19:18
S. hatte den Ermittlern gesagt, er sei am Tattag, vormittags oder nachmittags, beim Finanzamt gewesen.
Für den Nachmittag, also zu jenem Zeitpunkt, für den ein Alibi vonnöten war, schlossen die Ermittler das aus. Denn da ist diese Behörde geschlossen.
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/bayern/peggy-lichtenberg-polizei-kriminalitaet-1.4149402


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Peggy Knobloch

26.11.2020 um 19:23
@schärlook


Das war offenbar vormittags:
Manuel S. gab an, er sei an jenem Tag vormittags auf dem Landwirtschaftsamt in Münchberg gewesen, was bestätigt ist. Dann sei er zum Finanzamt nach Hof gefahren und schließlich nach Naila.
https://www.merkur.de/welt/mordfall-peggy-knobloch-diese-fakten-sind-ueber-verdaechtigen-bekannt-10239833.html (Archiv-Version vom 02.09.2019)


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Peggy Knobloch

26.11.2020 um 19:56
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Das M. S. am Bushäuschen war glauben ja nichtmal die Ermittler
Ich habe keinesfalls die Wahrheit "gepachtet" ;-)
Deshalb würde ich es so formulieren, dass die Ermittler nicht glauben, dass die ÜBERGABE der Leiche am Bushäusel passierte.
Ich glaube aber, dass MS befürchtete, Zeugen könnten ihn bzw sein Auto am Bushäusel/nahe der Feuerwehr/in dem Bereich Poststrasse gesehen haben. Sodass er selbst diesen Ort in seinem Geständnis benannte. (Oder fügte er den Ort nur ein, weil UK ihn bei irgendeinem Geständnis erwähnt hatte?)
Ich persönlich zweifele an der Tat-Zeit bzw ist mir zur Verbringungs-Zeit nichts bekannt.
Bei einem 24jährigen könnte ich mir durchaus vorstellen, dass er nach dem ganzen Torten-Familien-Trallala am Abend mit seinen Kumpels oder Fw-Kameraden noch ein Geburtstagsbierchen trinken wollte. Einen Kasten Bier ins Fw-Gebäude gestellt und auf Kumpels gewartet? Durch Kneipen gezogen oder nur reingeschaut, ob Bekannte drin sitzen? Da würde es wahrscheinlich nicht auffallen, wenn es eine 45-Minuten-Lücke im Alibi gibt...


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Peggy Knobloch

26.11.2020 um 20:19
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:Deshalb würde ich es so formulieren, dass die Ermittler nicht glauben, dass die ÜBERGABE der Leiche am Bushäusel passierte.
Einverstanden!
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:Ich glaube aber, dass MS befürchtete, Zeugen könnten ihn bzw sein Auto am Bushäusel/nahe der Feuerwehr/in dem Bereich Poststrasse gesehen haben. Sodass er selbst diesen Ort in seinem Geständnis benannte. (Oder fügte er den Ort nur ein, weil UK ihn bei irgendeinem Geständnis erwähnt hatte?)
Laut seinem Bruder soll ja das Bushäuschen in dem Vater-Sohn-Gespräch vorkommen. WIE, bzw. welche Rolle es spielt ist halt leider nicht bekannt. Möglicherweise war das wirklich eine Art Suggestion? Er soll das Tonband lt. dem Bruder gekannt haben, "bestenfalls" kannte er den Inhalt vom Prozess 2004, da war das Band Gegenstand der Hauptverhandlung und Manuel S. Zeuge! Und Ulvi K. Aktivitäten im Bushäuschen sind ja ein offenes Geheimnis
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:Ich persönlich zweifele an der Tat-Zeit bzw ist mir zur Verbringungs-Zeit nichts bekannt.
Mit Tat-Zeit meinst Du? Über die Verbringungs-Zeit oder irgendwelche Zeiten die Manuel S. genannt hat (Übergabe, Fahrt nach Rodacherbrunn) wurde nie was veröffentlicht. Da tappen wir alle im Dunklen.
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:Bei einem 24jährigen könnte ich mir durchaus vorstellen, dass er nach dem ganzen Torten-Familien-Trallala am Abend mit seinen Kumpels oder Fw-Kameraden noch ein Geburtstagsbierchen trinken wollte. Einen Kasten Bier ins Fw-Gebäude gestellt und auf Kumpels gewartet? Durch Kneipen gezogen oder nur reingeschaut, ob Bekannte drin sitzen? Da würde es wahrscheinlich nicht auffallen, wenn es eine 45-Minuten-Lücke im Alibi gibt...
Das er sich mit Kumpels oder Kameraden auf ein Bier am Geburtstag traf halte ich durchaus für möglich, auch das Einstellen eines Kasten Biers ins Feuerwehrhaus.

Was die 45 Minuten Lücke im Alibi betrifft: es wäre sicher bei der ausgelassenen Stimmung nicht aufgefallen, wenn jemand mal für länger als "kurz" verschwindet. Aber:
  • Manuel S. wohnte wohl nicht weit vom FW-Haus entfernt, fährt man mit dem Auto vor bei eingeplantem Alkohol?
  • Alkohol macht zwar locker, aber wird man so waghalsig, das Risiko auf sich zu nehmen und unter Alkoholeinfluß (Schlangenlinien) angehalten und kontrolliert zu werden wenn man eine Leiche im Kofferraum hat? Und bis man den Punkt erreicht hat wo es einem egal ist, ist man nimmer fahrtüchtig



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Peggy Knobloch

26.11.2020 um 20:52
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Er hatte für die Mittagszeit ein Alibi bei der älteren Frau die sich nicht erinnern konnte, das ist zugegeben schwammig, beweist aber nichts. Kein Tatverdächtiger würde insbesondere doch nicht bei Mord o. ä. auf gut Glück ein Alibi nennen, dass u. U. nicht bestätigt werden kann.
Das Gespräch mit der alten Dame kann doch stattgefunden haben, ich würde ihm auch gar nicht unterstellen wollen, hier gelogen zu haben. Vielmehr beweist das doch zumindest seine Anwesenheit um die Mittagszeit am oberen Marktplatz. Ein Alibi für die tatrelevante Zeit kann ich daraus nicht erkennen.
Zu welcher Zeit fand das Gespräch denn genau statt?


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Peggy Knobloch

26.11.2020 um 20:52
@margaretha
Die 45min-Lücke (angenommene Zeit fürs Verbringen) würde ich "ausserhalb des Geschehens" platzieren. zB Kasten Bier mit Auto angeliefert, Auto weggebracht (Leiche weggebracht), nach ner Stunde zu Fuss zur Kameradenrunde dazugestossen: "Hab mein Auto heimgebracht, damit ich mittrinken kann an meinem Geburtstag." Da fragt doch keiner, warum das so lange gedauert hat. Ist ja Privatsache.
2. Variante: Es waren keine feierwilligen Kameraden an der Fw. Aber man brauchte für "den Abend" ein Alibi. Also schnell eine Fahrt nach Rodacherbrunn, dann in der ersten Kneipe (Naila?) mal den Kopf zur Tür reingesteckt, ob ein Kumpel da ist. Weitergefahren/Auto heimgeschafft/umgezogen und nochmal in eine andere Kneipe gegangen. Auch da fragt keiner, warum man jetzt erst kommt. Und wenn doch, hat man vorher erst woanders geschaut (Alibi).

Was hat UKs Vater veranlasst, seinen Sohn zu suchen? Stand da ein "Geburtstagsbier mit Manuel" im Raum?


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Peggy Knobloch

26.11.2020 um 21:07
@kätzchen4

Wie lange er da war weiß ich nicht, kurz nach 13.15 Uhr (s. u.) um danach ins Haus der Eltern zu gehen, um beim Umtopfen zu helfen, und damit hatte er ja zur tatkritischen Zeit entweder ein Alibi wenn man das glaubt, oder man glaubt ihm das Alibi der Umtopferei eben nicht und kann dann aber auch nicht als gegeben nehmen, daß er sich beim Umtopfen mit Pollen besudelt und diese an Peggy weitergegeben hat.


Frankenpost, 12. September 2018 (nicht mehr online)
Er will zum Zeitpunkt ihres Verschwindens, etwa kurz nach 13.15 Uhr, bei einer älteren Lichtenbergerin gewesen sein. Die aber erinnerte sich nicht, deren Sohn hielt das für nicht möglich.
Frankenpost, 11. Dezember 2018 (nicht mehr online)
Etwa gegen 12.45 Uhr muss er mit einer älteren Lichtenbergerin, die am Marktplatz wohnte, über den Kauf landwirtschaftlicher Flächen gesprochen haben. Er selbst gab an, danach ins Haus seiner Eltern gegangen zu sein, um dort Blumen mit seiner Mutter umzutopfen und später mit Verwandten Geburtstag zu feiern. Auch will er Ulvi K. gesehen haben, der sich gegen 13 Uhr in der Ortsmitte aufhielt. Was er abends und den Rest des Tages machte, wurde nie ganz geklärt.



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Peggy Knobloch

26.11.2020 um 21:08
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Mit Tat-Zeit meinst Du
... nach 13.24 Uhr. Was auch heissen kann, kurz vor 15.17 Uhr
Oder nach 15.17 Uhr. Wenn wir auch UKs Tagesablauf beachten. Und die 2 Notrufe des Jungen (der vllt dachte, wenn der Notruf getätigt wurde, kommt die Polizei zur Telefonzelle und guckt sich dort weiträumig um!)


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Peggy Knobloch

26.11.2020 um 21:16
@margaretha
Bei aller Objektivität: Manuel S. hat ja bereits bei der ersten Gelegenheit 2001 unter Alkoholeinfluss die Verbringung gestanden. Ganz ohne Druck durch die Ermittler oder Einfluss von außen. Das war zwar nicht juristisch relevant, aber dass er sich selbst 2mal als Verbringer einer Leiche bezichtigt und beim 2. Mal ein erpresstes Geständnis oder eine Suggestion vorliegt, weil er dort dann unrechtmäßig unter Druck gesetzt wurde - da muss man schon sehr viel Zufall bemühen.


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Peggy Knobloch

26.11.2020 um 21:29
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Sobald ein Anwalt da/verfügbar ist, wird widerrufen.
Was ja aber im diesem Fall gerade nicht geschehen ist. MS hatte sein Geständnis, in dem er zusätzlich zur gestandenen Verbringung noch eine weitere Person belastet, eben nicht "sobald ein Anwalt verfügbar war" widerrufen, sondern erst 3 Monate später, als der Haftbefehl ins Haus flatterte. Wie darf man das verstehen? Drei Monate steht ein "falsches" Geständnis mit zusätzlich einer "falschen" Anschuldigung einer anderen Person im Raum und der Anwalt, der in diesen drei Monaten sehr viele Gespräche mit seinem Mandanten führte, rät ihm erst als es zum Haftbefehlt kommt, zu widerrufen.


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Peggy Knobloch

26.11.2020 um 21:52
@kätzchen4

Hatte Herr Meringer nicht irgendwann geschrieben, daß er erst zum Haftbefehl hin Akteneinsicht hatte? Sofern das stimmt, mag das aus juristischer Sicht vielleicht einfach mehr Sinn machen, wenn der Strafverteidiger erst den gesamten Sachverhalt kennt und dann entscheidet ob der Widerruf Sinn macht oder nicht?


@jaska
Ich hatte das 1. „Geständnis“ immer weniger als Geständnis gewertet denn als Besoffenengeschwätz, in dem Fall die Steigerung als Antwort auf die andere Selbstbezichtung des Teilnehmers der Peggy zu Hause im Kühlschrank gehabt haben will. Natürlich klang das dramatischer und gefährlicher.

Zum 2. Geständnis: von unrechtmäßig unter Druck schreibt ja niemand, es geht doch darum wie er die Situation für sich empfand. Dann darf man auch nicht vergessen, daß hier Teile aus der durchaus umstrittenen Reid-Methode erlaubt sind, die das Gericht als zulässig beschreibt, der Beschuldigte aber als unangenehm empfindet.


Edit: Ich schließe ihn definitiv nicht aus, nur fielen mir halt doch die genannten Dinge auf.


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Peggy Knobloch

26.11.2020 um 22:25
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Hatte Herr Meringer nicht irgendwann geschrieben, daß er erst zum Haftbefehl hin Akteneinsicht hatte? Sofern das stimmt, mag das aus juristischer Sicht vielleicht einfach mehr Sinn machen, wenn der Strafverteidiger erst den gesamten Sachverhalt kennt und dann entscheidet ob der Widerruf Sinn macht oder nicht?
Ob Meringer zum Zeitpunkt des Haftbefehls Akteneinsicht hatte oder nicht, er war doch aus den vielen Gesprächen mit seinem Mandanten heraus vollkommen davon überzeugt, dass dieser einfach gestrickte Mensch unschuldig ist. Zumal ihm sein Mandant doch sicher von dem großen Druck, den die Vernehmungssituation auf ihn ausübte und es zu diesem falschen Geständnis kam, erzählt haben dürfte.
Rät man als Anwalt da nicht sofort - auch ohne Akteneinsicht - zum Widerruf und läßt das Ganze nicht einfach so vor sich hinköcheln? Mir fehlt da echt das Verständnis für. Wie wäre man denn mit diesem falschen Geständnis weiter umgegangen, wenn es keinen Haftbefehl gegeben hätte?
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Zum 2. Geständnis: von unrechtmäßig unter Druck schreibt ja niemand, es geht doch darum wie er die Situation für sich empfand.
Schon alleine die Tatsache nach 17 Jahren, plötzlich, jetzt wo er doch eine Familie gegründet hatte, wieder ins Visier der Ermittler geraten zu sein, dürfte Druck genug gewesen sein.


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