DoroBe schrieb:Würde die Tatsache, dass die Aussage nicht gemacht wurde und der Richter die Zeugen nicht nochmals vorgeladen hat ausreichen um eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen?Ganz unabhängig davon ob die Aussagen nun wahrheitsgemäß gemacht worden wären oder nicht.
Nein, das ist kein Wiederaufnahmegrund.
Hier nochmal die möglichen Gründe:
Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten des Angeklagten ist zulässig,
1. wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Gunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;
2. wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zugunsten des Angeklagten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat;
3. wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat;
4. wenn von dem Freigesprochenen vor Gericht oder außergerichtlich ein glaubwürdiges Geständnis der Straftat abgelegt wird.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__362.htmlIm vorliegenden nicht mal ein Grund für eine erfolgreiche Revision, denn Richter Eckstein hat sowohl die StA als auch die Verteidigung gefragt, ob noch eine weitere Beweisaufnahme notwendig erscheint. Die StA hat abgelehnt, die Verteidigung hatte dann noch eine Befragung von Frau Knobloch beantragt, der dann auch stattgegeben wurde.
Damit wurde beiden Seiten rechtliches Gehör gewährt und irgend ein Rechtsfehler ist hier nicht zu erkennen.
Auch ohne diesen Hinweis hätte sicherlich kein Rechtsfehler vorgelegen. Durch die Plädoyers werden im Strafrecht sicherlich selten Überraschungsurteile (was hier allenfalls in Frage käme) wegen nicht erfolgter Zeugenaussagen geben, denn es ist ausreichend früh klar, dass das Gericht die Beweisaufnahme als abgeschlossen ansieht. Spätetstens dann müssten die Parteien noch entsprechende Beweisanträge stellen.
Im Zivilverfahren ist das anders, da weiß man nicht immer, wann das Urteil erfolgt, da