Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Peggy Knobloch

98.338 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

12.12.2018 um 14:38
@Lars01

ich habe mir vor Wochen auch diese Frage gestellt und keine Antworten gefunden.. nichts darüber wann und wo man sich traf und wie lange man wo zusammen war und auch nichts darüber wie, wo und wann sich die Wege wieder trennten..


melden

Peggy Knobloch

12.12.2018 um 14:40
Danke @FadingScreams, dann ging das nicht nur mir so. Hab in diversen Presseartikeln gesucht.


melden

Peggy Knobloch

12.12.2018 um 14:50
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Darf man es ebenfalls als gesichert betrachten, dass die Pollenspur an der Leiche auf eine Übertragung durch M.S. zurückzuführen ist, der seinerseits mit den Pollen erst im Rahmen der Gartenarbeiten bei seiner Mutter in Kontakt kam? Ich denke ja?! Wenn dem so ist, dann erfolgte die Verbringung der Leiche also erst nach diesen Arbeiten.

Da nun diese Umtopferei irgendwann - wann genau, wissen wir nicht - am Nachmittag - jedenfalls deutliche nach 13 Uhr und damit deutlich nach dem Verschwinden von Peggy stattfand - folgt für mich daraus *zwingend*, dass das Kind - tot oder lebendig - zumindest für einige Stunden zwischengelagert worden sein muss.

Sehe ich das richtig?
Eigentlich haben wir das hier schon seitenlang diskutiert.
Die Torfspuren können auch im Auto übertragen worden sein oder über Handschuhe. Möglicherweise wurden bereits Tage vorher in seinem Kofferraum die Pflanzen zum Elternhaus transportiert und Torfspuren am 7.5. dann auf Peggys Leiche übertragen.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

12.12.2018 um 15:26
Hat MS sicher Geld abgehoben? In einem Artikel hieß es, er hätte ein Bankgeschäft erledigt. Das kann auch bedeuten, er hat eine Überweisung am Bankautomat getätigt, falls die Sparkasse mit entsprechendem Gerät ausgestattet war.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

12.12.2018 um 15:32
@Lars01
Glaube nicht das es so ein Gerät damals schon gab oder?!


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

12.12.2018 um 15:43
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Die Torfspuren können auch im Auto übertragen worden sein oder über Handschuhe. Möglicherweise wurden bereits Tage vorher in seinem Kofferraum die Pflanzen zum Elternhaus transportiert und Torfspuren am 7.5. dann auf Peggys Leiche übertragen.
Ich bin ja Fan von Forensischen Spuren, es heißt ja die Forensik irrt nie , wurde in einer Amerikanischen Crime Doku gestern Nacht wieder so gesagt.
Was da jetzt Spuren mäßig sich noch bei Peggy inzwischen getan hat ?
Diese Farbpartikel Sache, da können Forensiker 100 % feststellen was Sache ist - bei diesen Dingen ist es wie mit Schneeflocken es gibt keine zwei Flocken die vollkommen identisch sind.

Irgendetwas muss ja jetzt dazu geführt haben das MS in meinen Augen verspätet festgesetzt wurde.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

12.12.2018 um 15:52
Ich habe hier nochmal die wichtigsten Fakten aus dem Zeitungsartikel zitiert.
Da der Artikel von Otto Lapp verfasst wurde, der wie kein anderer Journalist mit dem Fall vertraut ist, spreche ich ganz bewusst von Fakten.

https://www.frankenpost.de/region/oberfranken/laenderspiegel/Mordfall-Peggy-Knobloch-Haftbefehl-gegen-Tatverdaechtigen;art2388,6471365
Autor: Otto Lapp
Mordfall Peggy Knobloch: Haftbefehl gegen Tatverdächtigen

Im Mordfall Peggy hat es am Montag eine Festnahme gegeben. Bei dem Verhafteten handelt es sich um Manuel S. (41) aus Marktleuthen im Landkreis Wunsiedel. ...

... Der 41-Jährige ist also verdächtig, die Leiche von Peggy am 7. Mai 2001 nicht nur weggeschafft und im Wald bei Rodacherbrunn vergraben zu haben. Vielmehr steht nun im Raum, dass Manuel S. das Mädchen im Laufe jenes regnerischen Montags getötet hat oder dass er als Mittäter beteiligt war. Der Tatverdächtige habe keine Angaben gemacht, den Tatvorwurf aber durch seinen Verteidiger bestreiten lassen, ... In der Pressemeldung heißt es zudem: "Es steht im Raum, dass mit der Tötung eine zuvor begangene Straftat verdeckt werden sollte." Um welche Straftat es sich dabei handelt, wird in der Polizeimeldung nicht erläutert.

Im Nachgang zu den Ermittlungsmaßnahmen im September seien ... insbesondere die damaligen Angaben des Beschuldigten sorgfältig überprüft ... worden. Im Ergebnis seien die wesentlichen Angaben des Beschuldigten ... nicht mit den weiteren Ermittlungsergebnissen in Einklang zu bringen. Vielmehr habe sich ... ein dringender Tatverdacht ... ergeben, ...

S. war schon kurz nach dem spurlosen Verschwinden des Mädchens ins Visier der Ermittler geraten. Am Vatertag 2001 hatte er bei einem Ausflug im angetrunkenen Zustand gesagt, er habe Peggy vergraben. Daraufhin wurde intensiv gegen ihn ermittelt. Sein auffallender Audi 80 wurde ebenso spurentechnisch untersucht wie seine Wohnung und das Haus, das er damals gerade renovierte. Doch weder in dem goldfarbenen Auto noch sonst fanden sich verwertbare Spuren. Es gab mehrere Vernehmungen, die alle ergebnislos blieben. 2002 wurden die Ermittlungen gegen S. wegen Totschlages gegen ihn eingestellt. Allerdings blieben bei den Ermittlern Restzweifel. Denn auch Ulvi K. hatte erzählt, dass S. die Leiche vergraben habe.

Keine Erfahrungen mit Frauen

S. hatte sich noch durch eine andere Sache verdächtig gemacht. So will er sich mit Ulvi K., der 2004 wegen Mordes an Peggy erst verurteilt, 2014 dann aber in einem Wiederaufnahmeverfahren wieder freigesprochen wurde, über das Mädchen unterhalten haben. Ulvi K. erzählte den Ermittlern, er habe S. vom sexuellen Missbrauch an der Neunjährigen erzählt. Daraufhin habe dieser gesagt, er selbst wolle das Mädchen missbrauchen. S. galt als zurückhaltend – und als ein junger Mann, der keine feste Freundin und nicht viel Erfahrungen mit dem anderen Geschlecht hatte. Er gab an, mit 13 Jahren mit Ulvi K. eine seiner ersten sexuellen Erfahrungen gemacht zu haben und später in ein Bordell gegangen zu sein, ein Vorhaben, das nicht von Erfolg gekrönt war. Die Ermittler schlossen damals daraus, dass er Probleme haben könnte mit gleichaltrigen Frauen. Ein weiterer Verdachtspunkt, der sich allerdings 2001 und 2002 nicht erhärten ließ.

Am Tag als Peggy verschwand, hatte S. Geburtstag. Auch das Alibi des damals 24-Jährigen konnten die Ermittler nicht erhärten. Etwa gegen 12.45 Uhr muss er mit einer älteren Lichtenbergerin, die am Marktplatz wohnte, über den Kauf landwirtschaftlicher Flächen gesprochen haben. Er selbst gab an, danach ins Haus seiner Eltern gegangen zu sein, um dort Blumen mit seiner Mutter umzutopfen und später mit Verwandten Geburtstag zu feiern. Auch will er Ulvi K. gesehen haben, der sich gegen 13 Uhr in der Ortsmitte aufhielt. Was er abends und den Rest des Tages machte, wurde nie ganz geklärt.

...

Falsche Alibis?

Pikant ist, dass die Zeugenaussagen von Manuel S. und seiner Mutter 2004 mitverantwortlich waren, dass Ulvi K. damals verurteilt wurde. Denn S.' Mutter fiel nach einem Jahr plötzlich ein, dass sie Ulvi K. zur tatrelevanten Zeit in der Ortsmitte auf einer Bank sitzen gesehen hat. Und sie gab ihrem Sohn Manuel ein Alibi. Die Ermittler hielten ihre Aussage für glaubhaft. Im Wiederaufnahmeverfahren 2014 vor dem Landgericht Bayreuth sagten weder S. noch seine Mutter aus, obwohl sie geladen waren. Der damalige Vorsitzende Richter Michael Eckstein lud sie nicht mehr vor. Nach Informationen unserer Zeitung sollten auch Familienmitglieder von S. nochmals vernommen worden sein, denn ihre Aussagen könnten falsch gewesen sein.

"Hätten mehr Zeit gebraucht"

Günther Beckstein, CSU-Innenminister in der Zeit von Peggys Verschwinden, sagte in einem Interview mit dem MDR und dem Nordbayerischen Kurier, die Ermittler haben das damals Mögliche getan. Er räumte ein, in dem Fall „Druck gemacht“ zu haben. Er sagt, die Akten nicht gekannt zu haben, „es ist auch nicht meine Aufgabe“. Er sei aber laufend informiert gewesen und habe „dann natürlich auch nach unten den Druck weiter gegeben. Man habe ihm gesagt, er könne sich darauf verlassen, dass wirklich mit großer Sorgfalt vorgegangen ist“. Doch er räumte ein, „jetzt mit dem Rückblick, hätte man da vielleicht noch ein bisschen mehr Zeit gebraucht um diesen Tatverdächtigen doch noch vielleicht rund zu kriegen und der Spur dranzubleiben.“


Warum die Ermittler S. erst in dieser Woche verhaftet haben, steht nicht fest. Wie in solchen Fällen üblich, werden Haus und Telefone eines Verdächtigen ständig überwacht. Schon einmal hätte S. nicht mehr länger dem Ermittlungsdruck standgehalten. 2003 sagte er, er werde sich umbringen, wenn die Polizei nochmal zu ihm käme.
...



9x zitiertmelden

Peggy Knobloch

12.12.2018 um 16:00
Zitat von zlatka1788zlatka1788 schrieb:Glaube nicht das es so ein Gerät damals schon gab oder?!
Also ich bin mir ziemlich sicher, dass es Überweisungsautomaten schon 1998 gab (da war ich gerade mit dem Abi fertig und dann beim Bund). Da konnte man definitiv schon digitale Überweisungen machen. Also locker ab Mitte der 90er würde ich sagen.


melden

Peggy Knobloch

12.12.2018 um 16:05
Zitat von emzemz schrieb:Da der Artikel von Otto Lapp verfasst wurde, der wie kein anderer Journalist mit dem Fall vertraut ist, spreche ich ganz bewusst von Fakten.
Also leider wohl nix mit eindeutigen Forensischen Spuren :( .
Es läuft weiter mit - MS Geburtstag , UK am Marktplatz, Alibi für MS nicht eindeutig, Zweifel was die Mutter von MS.... bla blu blub.
Nee (Glaskugel) der Fall wird noch lange seine Kreise ziehen .


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

12.12.2018 um 16:25
Vorab möchte ich anmerken, dass ich eine Beteiligung von Ulvi K., an der Tötung für unwahrscheinlich dennoch nicht für ausgeschlossen halte.

Dennoch stellt sich mir weine Frage bezüglich des WAV.

Im folgenden Artikel steht:
Im Wiederaufnahmeverfahren 2014 vor dem Landgericht Bayreuth sagten weder S. noch seine Mutter aus, obwohl sie geladen waren. Der damalige Vorsitzende Richter Michael Eckstein lud sie nicht mehr vor.
https://www.frankenpost.de/region/oberfranken/laenderspiegel/Mordfall-Peggy-Knobloch-Haftbefehl-gegen-Tatverdaechtigen;art2388,6471365 (Archiv-Version vom 12.12.2018)


Würde die Tatsache, dass die Aussage nicht gemacht wurde und der Richter die Zeugen nicht nochmals vorgeladen hat ausreichen um eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen?
Ganz unabhängig davon ob die Aussagen nun wahrheitsgemäß gemacht worden wären oder nicht.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

12.12.2018 um 16:32
Zitat von GeorgeThorneGeorgeThorne schrieb:ch bin weiterhin der Meinung, dass hier viele nachhaltig auf dem Holzweg sind.
Ich auch.
Zitat von GeorgeThorneGeorgeThorne schrieb:Auch bei einer eventuellen Beteiligung (bis hin zur Mittäterschaft) einer weiteren Person bin ich nach wie vor davon überzeugt, dass das garantiert nicht der hier seitenweise Bescholtene ist, sondern - sofern vorhanden - eine Person aus dem nahen Umfeld des Beschuldigten.
Das Tatmotiv ist recht offensichtlich.
Interessanter Gedanke, mögliche Mitwisser könnte ich mir schon vorstellen.
Zitat von Lars01Lars01 schrieb:Manuel S. war um 15.17 in der Sparkasse in Lichtenberg mit seinem Cousin. Ist bekannt zu welcher Uhrzeit und wo die beiden zusammen trafen?
Ist bestimmt ein wichtiger Zeuge, dieser Cousin. Für die Zeitschiene an diesem besagten regnerischen Montag.
Zitat von Lars01Lars01 schrieb:Hat MS sicher Geld abgehoben? In einem Artikel hieß es, er hätte ein Bankgeschäft erledigt.
Ich meine gelesen zu haben, dass M.S. Geld abgehoben hat. Die Quelle habe ich gerade nicht parat.


melden

Peggy Knobloch

12.12.2018 um 16:55
Zitat von CrimeHunterCrimeHunter schrieb:Irgendetwas muss ja jetzt dazu geführt haben das MS in meinen Augen verspätet festgesetzt wurde.
Was dazu geführt hat, darüber schweigen sich die Ermittler aus und dafür dürfte es gute Gründe geben.
Aber vielleicht magst du ja sagen, was du mit "verspätet" meinst?
Zitat von CrimeHunterCrimeHunter schrieb:Also leider wohl nix mit eindeutigen Forensischen Spuren :( .
Es läuft weiter mit - MS Geburtstag , UK am Marktplatz, Alibi für MS nicht eindeutig, Zweifel was die Mutter von MS.... bla blu blub.
Nee (Glaskugel) der Fall wird noch lange seine Kreise ziehen .
Du bist immer nur am meckern, was erwartest du, eine Offenlegung sämtlicher Ermittlungsergebnisse? Und deine Glaskugel-Prognosen kenn ich auch schon hinlänglich
"trotzdem (Glaskugel) der Fall ist nicht mehr zu lösen.
Glaskugelprognose der Fall wird nie gelöst (werden sollen ?)"



1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

12.12.2018 um 17:14
Zitat von DoroBeDoroBe schrieb:Würde die Tatsache, dass die Aussage nicht gemacht wurde und der Richter die Zeugen nicht nochmals vorgeladen hat ausreichen um eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen?Ganz unabhängig davon ob die Aussagen nun wahrheitsgemäß gemacht worden wären oder nicht.
Nein, das ist kein Wiederaufnahmegrund.

Hier nochmal die möglichen Gründe:
Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten des Angeklagten ist zulässig,
1. wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Gunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;
2. wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zugunsten des Angeklagten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat;
3. wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat;
4. wenn von dem Freigesprochenen vor Gericht oder außergerichtlich ein glaubwürdiges Geständnis der Straftat abgelegt wird.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__362.html

Im vorliegenden nicht mal ein Grund für eine erfolgreiche Revision, denn Richter Eckstein hat sowohl die StA als auch die Verteidigung gefragt, ob noch eine weitere Beweisaufnahme notwendig erscheint. Die StA hat abgelehnt, die Verteidigung hatte dann noch eine Befragung von Frau Knobloch beantragt, der dann auch stattgegeben wurde.

Damit wurde beiden Seiten rechtliches Gehör gewährt und irgend ein Rechtsfehler ist hier nicht zu erkennen.

Auch ohne diesen Hinweis hätte sicherlich kein Rechtsfehler vorgelegen. Durch die Plädoyers werden im Strafrecht sicherlich selten Überraschungsurteile (was hier allenfalls in Frage käme) wegen nicht erfolgter Zeugenaussagen geben, denn es ist ausreichend früh klar, dass das Gericht die Beweisaufnahme als abgeschlossen ansieht. Spätetstens dann müssten die Parteien noch entsprechende Beweisanträge stellen.

Im Zivilverfahren ist das anders, da weiß man nicht immer, wann das Urteil erfolgt, da


melden

Peggy Knobloch

12.12.2018 um 17:16
Zitat von emzemz schrieb:Aber vielleicht magst du ja sagen, was du mit "verspätet" meinst?
Genau das was ich geschrieben habe, die Welt ist durch die Festnahme von MS für mich jetzt soweit erst mal im Lot , ich habe es nicht begriffen das einer gestand ein Kind vergraben zu haben sowie über 15 Jahre als Schatten geschwiegen hat und tra la , er durfte sich weiter seiner Freiheit erfreuen.
Zitat von emzemz schrieb:Du bist immer nur am meckern,
Das ist kein meckern, was die Glaskugel betrifft (deshalb schreibe ich ja auch Glaskugel) ja was wenn ich daneben liege- ich bin kein Hellseher.


4x zitiertmelden

Peggy Knobloch

12.12.2018 um 17:18
@JosefK1914-2

Danke für deine ausführliche Aufklärung.


melden

Peggy Knobloch

12.12.2018 um 17:21
Zitat von CrimeHunterCrimeHunter schrieb:Genau das was ich geschrieben habe, die Welt ist durch die Festnahme von MS für mich jetzt soweit erst mal im Lot , ich habe es nicht begriffen das einer gestand ein Kind vergraben zu haben sowie über 15 Jahre als Schatten geschwiegen hat und tra la , er durfte sich weiter seiner Freiheit erfreuen.
Wenn es klar gewesen wäre, dass er nur der Verbringer war, hätte man das in Kauf nehmen müssen, aber seine Behauptungen scheinen wohl nicht mit den bekannten Tatsachen vereinbar zu sein. Es ist eben - wie es schon von Anfang an zu vermuten war - höchstwahrscheinlich nur eine Schutzbehauptung gewesen.


melden

Peggy Knobloch

12.12.2018 um 17:30
Zitat von CrimeHunterCrimeHunter schrieb:er durfte sich weiter seiner Freiheit erfreuen.
... und rotzfrech der Polizei drohen, dass er sich umbringt, wenn sie ihn weiter "belästigt". Unglaublich!


3x zitiertmelden

Peggy Knobloch

12.12.2018 um 17:41
Zitat von SomertonManSomertonMan schrieb:... und rotzfrech der Polizei drohen, dass er sich umbringt, wenn sie ihn weiter "belästigt". Unglaublich!
Hoffentlich wird er 24 h bewacht und er tut sich nichts an!


melden