Peggy Knobloch
22.01.2020 um 10:23@Cathryn
Habe zwar viel Verständnis, verschiedenste Gedankengänge durchzuspielen. Aber jetzt - 1,5 Jahre nach dem Teilgeständnis - die Nebentätigkeit bei einem Bestattungsunternehmen so auszulegen, als wäre das ein verlässliches Anzeichen auf eine bestimmte Veranlagung oder gar eine Grundvoraussetzung für ein obligatorisches Zweitentsorgen sterblicher Überreste... das ist doch irrsinnig.
Ebenso wie die Andeutung, der Verdächtige sei so dumm, dass er nicht wußte, dass man eine Leiche im öffentlichen Raum auch finden kann.
Cathryn schrieb:3. Dem Täter fehlte das logische Verständnis dafür, dass man Leichen finden kannWas ist denn das für eine haltlose Überlegung?
Habe zwar viel Verständnis, verschiedenste Gedankengänge durchzuspielen. Aber jetzt - 1,5 Jahre nach dem Teilgeständnis - die Nebentätigkeit bei einem Bestattungsunternehmen so auszulegen, als wäre das ein verlässliches Anzeichen auf eine bestimmte Veranlagung oder gar eine Grundvoraussetzung für ein obligatorisches Zweitentsorgen sterblicher Überreste... das ist doch irrsinnig.
Ebenso wie die Andeutung, der Verdächtige sei so dumm, dass er nicht wußte, dass man eine Leiche im öffentlichen Raum auch finden kann.
Cathryn schrieb:Selbst wenn ein Bestatter nicht auf dem heimischen Friedhof eine Leiche verschwinden lassen würde, weiß er ja trotzdem, wie man ein Loch gräbt.:) Stimmt, das weiß ja sonst Keiner...