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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

04.08.2019 um 13:07
@Frau.N.Zimmer

Eben, da zu dem Zahn keine weiteren Angaben gemacht sind, würde ich dem ohne weiteres nicht allzuviel Bedeutung zumessen, wie es mir von einigen, hier vorkam. Denn es könnte ja sein, daß eben dieser Zahn eh zu der zeit locker war (meine 9jährige hat zur Zeit auch Wackelzähne)
Auch zu dem 3 cm Riss wurde meines Wissens ja nicht viel offizielles gesagt. Die Schlussfolgerung, daß Riss und Zahnverlust durch einen Schlag bzw. von Ulvi genannten "Schelle" entstanden sind, liegt halt nahe.




Zu den Wiederbelebungsversuchen: Jemand sagte ja neulich, daß es MS wahrscheinlich eh für sicher gehalten hat, daß Peggy nichts sagen würde, weil sie ja vom vorherigen Missbrauch durch UK auch nix gesagt hat.
Allerdings war dieser Missbrauch noch gar nicht so langer her, hab ich das richtig verstanden? Möglich, daß sie NOCH nichts gesagt hatte. Immerhin muss sie laut Aussage von UK ja damit gedroht haben.
Zweitens war MS bei dem ersten Missbrauch ja scheinbar nicht dabei, hatte also folglich nichts zu befürchten. Bei dieser (wie auch immer gearteten) Situation war er aber persönlich involviert. Darum halte ich es nicht für abwegig, daß er sich nicht auf Peggys Stillschweigen durch Einschüchterung verlassen hat und möglicherweise in irgendeiner Weise "nachgeholfen" hat, falls sie nach dem Mund und Nase zu halten noch nicht tot war.


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Peggy Knobloch

04.08.2019 um 17:02
Zitat von metalbabemetalbabe schrieb:Die Schlussfolgerung, daß Riss und Zahnverlust durch einen Schlag bzw. von Ulvi genannten "Schelle" entstanden sind, liegt halt nahe.
Sagte er nicht, sie wäre gefallen und hätte an der Stirn geblutet? Den Zahn würde ich jetzt, ohne weitere Information dazu, auch vernachlässigen.
Wie du, habe ich es bei meinen Kindern auch erlebt, dass sich so ein Zahnwechsel lange hinzieht. Ist ja so schon ne lange Zeit und trotzdem gibt es noch Kinder, die viel länger brauchen.
Peggy war gerade erst 9 geworden.


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Peggy Knobloch

04.08.2019 um 18:41
Der Bürovorsteher der Anwaltskanzlei hatte das mdr-Video sowohl bei sich als auch bei der Rödel verlinkt. Dabei ist es allerdings geblieben. Zum Inhalt wurde an keiner Stelle etwas ausgeführt. Habe die Passagen, die noch einer Klärung bedürfen, aufgeführt:
Zitat von emzemz schrieb am 31.07.2019:Sprecherin:
Auf einer Pressekonferenz in Lichtenberg, Mitte Januar 2019, fordern die Ulviunterstützer und die Kanzlei einen Untersuchungsausschuss im Bayerischen Landtag zu dem Fall. Denn ihrer Meinung nach hat die Polizei unter anderem die Akten manipuliert, um so an ihrer Version festhalten zu können. Außerdem wird von der Kanzlei ein neuer Wiederaufnahmeantrag vorbereitet mit der These, ...

Thomas Henning:
... es hat keinen sexuellen Missbrauch gegeben. Es hat an diesem Montag kein Zusammentreffen von Ulvi und Peggy gegeben, und insbesonders kein Zusammentreffen von Manuel, Ulvi und Peggy. Insbesondere sind Manuel und Ulvi nicht der Peggy hinterhergelaufen. Klar ist vollkommen, dass alles das, worauf Medien sich fokussieren, und Ermittler sich auch fokussieren, eine Geschichte ist, die sie selbst erfunden haben.

Sprecherin:
Beweise für ihre Version hat die Kanzlei bislang noch nicht vorgelegt. Grundlagen für die Ermittlungen sind für die Polizei die alten Akten. Nimmt man die Zeugenaussagen aus 2001 und 2002, bestünde die Möglichkeit, dass sich die Drei begegnet sind.
Da haben wir zunächst den Untersuchungsausschuss, von dem wir allerdings nicht wissen, ob er tatsächlich gefordert wurde. Allerdings können wir eine positive Resonanz getrost ausschließen. Die hätte man im Netz kundgetan.

Viel wichtiger ist aber nun, was ist mit dem angestrebten WAA bezüglich des verurteilten sexuellen Missbrauchs? Da hört man so gar nichts. Nur zu sagen, den gab es nicht, das ist schon ein wenig dürftig. Woran liegt's, an den fehlenden Argumenten oder am mangelnden Geld? Wir erinnern uns, die Prozesskostenhilfe wurde gestrichen.

Dabei steht aber doch ein durchaus erkleckliches Sümmchen Schmerzensgeld im Raum, das man sich von Prof. Kröber erwartet. Sollte die Kanzlei den Glauben an diesen Erfolg verloren und deshalb ihre Tätigkeit erst mal aus pekunären Gründen eingestellt haben?

Währenddessen sind unsere Ermittler damit befasst, erneut alle Akten aus 2001 und 2002 durchzukämmen, diese Teile mit den neuen Erkenntnissen in Einklang zu bringen und so ein neues, schlüssiges Bild zu entwickeln.

Wobei, ein bisschen muss ich den Bürovorstand doch in Schutz nehmen. Was soll er denn sonst sagen, als dass die Geschichte erfunden ist. Er hat ja nichts weiter vorliegen als die Akten bis zum WAV, danach ist nichts mehr.


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Peggy Knobloch

04.08.2019 um 20:29
Zitat von emzemz schrieb:Wobei, ein bisschen muss ich den Bürovorstand doch in Schutz nehmen. Was soll er denn sonst sagen, als dass die Geschichte erfunden ist. Er hat ja nichts weiter vorliegen als die Akten bis zum WAV, danach ist nichts mehr.
Nö, das lässt Du bitte bleiben!!!! Immerhin wird sein Mandant vertreten von einer Person, die ja nicht nur einmal angekündigt hatte man hätte Beweise dafür, daß es

  1. am 03.05.2001 keine Vergewaltigung stattfand
  2. am 07.05.2001 kein Aufeinandertreffen stattfand
  3. Peggy nach 13.24 Uhe bzw. evtl. sogar nach dem 07.05.2001 noch gesehen wurde
  4. U. K. und M. S. keine Kumpels waren und sich lediglich so kannten wie man sich halt in so einem kleinen Ort kennt


Nachdem das ja offensichtlich alles aus dem gleichen Aktenbestand messerscharf zu schließen war, wundert mich eher warum der Bürovorstand seine These nicht mit Fakten stützt.

Vor allem das mdr-Video ist ja jetzt schon länger im Netz und der Kommentar des Sprechers:
Zitat von emzemz schrieb am 31.07.2019:Beweise für ihre Version hat die Kanzlei bislang noch nicht vorgelegt.
führt die „Ulvi-isten“ im Gesamtkontext ja schon ein bißchen vor!


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Peggy Knobloch

04.08.2019 um 20:45
Zitat von emzemz schrieb:Sollte die Kanzlei den Glauben an diesen Erfolg verloren und deshalb ihre Tätigkeit erst mal aus pekunären Gründen eingestellt haben?
Ich erwartete ja nicht nur den WA-Antrag betreffend das Verfahren um die Missbräuche.

Man hatte doch überdies vollmundig angekündigt, bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Bayreuth, dass die Ermittler Zeugen das Vater-Sohn-Band vorspielen können. Bisher scheint man aber nicht mal bis zum Landgericht gekommen zu sein. Woran liegt´s? es wird doch nicht etwa Einsicht sein?


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Peggy Knobloch

04.08.2019 um 20:57
Zitat von emzemz schrieb:Nur zu sagen, den gab es nicht, das ist schon ein wenig dürftig. Woran liegt's, an den fehlenden Argumenten oder am mangelnden Geld? Wir erinnern uns, die Prozesskostenhilfe wurde gestrichen.
Auf der seit Wochen nicht komplett abrufbaren Ulvi Kulac Homepage gab es Begründungen, allerdings weiß ich nicht ob das die Einzigen Argumente sind die gegen eine Vergewaltigung/sex. Mißbrauch am 03.05.2001 sprechen:

Ausgehend von der Tathergangshypothese welche ja einen vorangegangenen sex. Mißbrauch enthält (welche demzufolge U. K. "in den Mund gelegt wurde") sollen wohl Aussagen dagegen sprechen, nämlich daß die Peggy an dem besagten Donnerstag nachmittags mit einer Freundin gespielt haben und abends beim Kinderturnen gewesen sein soll. (Damals hatte man wohl auch die Aussage eines vermeintlichen Augenzeugen, dem ebenfalls UK zum Opfer gefallenen Florian)

HIER (fast am Seitenende)

HIER (fast am Seitenende „Unwahre Angaben, um Ulvi zu belasten“)

Das ist vielleicht zu wenig um das Gegenteil zu beweisen, immerhin kann Peggy nichts dazu erzählen und UK ist ein in der Hinsicht nicht Unbekannter. Die Aussichten werden da wohl sehr gering sein und dafür wird es keine PKH geben, oder?


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Peggy Knobloch

04.08.2019 um 21:00
Nachtrag: UK widerrief ja auch immer nur den Mord, einen Mißbrauch der Peggy den er wohl selbst einräumte hat er ja nie bestritten und demzufolge auch nicht widerrufen.


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Peggy Knobloch

04.08.2019 um 22:19
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Ausgehend von der Tathergangshypothese welche ja einen vorangegangenen sex. Mißbrauch enthält (welche demzufolge U. K. "in den Mund gelegt wurde")
So lautet zumindest GR´s Interpretation – welche natürlich, wie so vieles was von ihr kommt, vollkommener Schmarrn ist!

Die Tathergangshypothese wurde am 02.05.2002 erstellt, 8 Monate nach UK`s Einlassungen, er habe Peggy am 03.05.2001 vergewaltigt. Bei all seinen Aussagen bzgl. der Vergewaltigung hatten die Vernehmungsbeamten ihm immer wieder vorgehalten, dass das doch nicht stimmen würde, er lügen würde, dennoch blieb UK bei seiner Aussage, er habe Peggy am 03.05.2001 vergewaltigt. Alle Bemühungen der Beamten, UK die Vergewaltigung auszureden, waren vergeblich.

In diesem Zusammenhang machte er dann auch die Aussage, er habe MS erzählt, die Peggy gef….. zu haben und MS habe geantwortet: „Das möchte ich auch gerne mal tun“

Selbst nach seiner Einweisung ins BZKH am 06.09.2001 konnte er den Beamten aber vorab schon versichern, dass „das vom Donnerstag aber stimmt“, nachdem ihm angeraten wurde, seine Aussagen nochmal zu überdenken.

Die Tathergangshypothes enthält demzufolge nicht „einen“, sondern DEN vorangegangenen Missbrauch, der UK von niemandem in den Mund gelegt wurde!


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Peggy Knobloch

04.08.2019 um 23:04
Zitat von emzemz schrieb:Thomas Henning:
... es hat keinen sexuellen Missbrauch gegeben. Es hat an diesem Montag kein Zusammentreffen von Ulvi und Peggy gegeben, und insbesonders kein Zusammentreffen von Manuel, Ulvi und Peggy. Insbesondere sind Manuel und Ulvi nicht der Peggy hinterhergelaufen. Klar ist vollkommen, dass alles das, worauf Medien sich fokussieren, und Ermittler sich auch fokussieren, eine Geschichte ist, die sie selbst erfunden haben.
Ich traue dem Herrn Bürovorsteher sogar zu, dass er diese gequirlte Sch…. selber glaubt :) soll er ruhig glauben, denn
Wer seine Augen nicht braucht um zu sehen,
der wird sie brauchen um zu weinen.

Jean Paul
Ob da schon ein paar Tränchen geflossen sind? Evtl. bittere Tränen?
Zitat von emzemz schrieb:Währenddessen sind unsere Ermittler damit befasst, erneut alle Akten aus 2001 und 2002 durchzukämmen, diese Teile mit den neuen Erkenntnissen in Einklang zu bringen und so ein neues, schlüssiges Bild zu entwickeln.
Ich habe mir nochmal die Pressemitteilung der StA vom 21.12.2018 durchgelesen

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/staatsanwaltschaft/bayreuth/presse/2018/35.php
Der Haftbefehl gegen Manuel S. wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft am 10. Dezember 2018 vom zuständigen Amtsgericht Bayreuth - Ermittlungsrichter - erlassen, weil sich aufgrund der umfassenden Bewertung der Aussage des Beschuldigten vom 12. September 2018 und der weiteren Ermittlungsergebnisse sowie z.T. neuen Indizien ein dringender Tatverdacht ergab.
Der Haftbefehl wurde zwar wieder aufgehoben, die Stellungnahme der StA zum Haftbefehlt lässt dennoch hoffen, dass die Ermittlungen seitdem noch weitere Fortschritte machten. Eile ist ja nun auch nicht mehr geboten, sitzt ja niemand in Untersuchungshaft, der innerhalb 6 Monaten hätte angeklagt werden müssen.


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Peggy Knobloch

05.08.2019 um 08:31
Zitat von AVIOLIAVIOLI schrieb am 26.07.2019:@DoctorWho

mal abgesehen davon daß sich das wohl nicht nachweisen ließe ...

UK als Werkzeug - würde das mit seinem Strafklageverbrauch kollidieren ? was meinst du dazu...
Ich weiß jetzt gar nicht, ob die Frage schon beantwortet wurde, aber @Andante ist da ja ziemlich fix ;) Ich selbst werde wohl so gut wie gar nicht mehr schreiben, da das Ganze so gut wie nichts bringt. Mir sind hier zu viele Besserwisser und Dunning-Kruger Aspiranten unterwegs. Siehe hier mein Beitrag: Beiträge (Seite 2) (Beitrag von DoctorWho) Ich kann meine Lebenszeit auch besser verbringen ... Aber vielleicht kommen wieder auch andere Zeiten.


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Peggy Knobloch

06.08.2019 um 18:51
Die entscheidende Frage aus dem Artikel von Otto Lapp und Daniel Müller vom 16.3.2017

Hatten die Polizeibeamten Ulvi den Tathergang also tatsächlich nur eingeredet?
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Aus heutiger Sicht sieht es ganz so aus, dass der Tathergang UK tatsächlich eingeredet wurde und dass MS seine Tat den jeweiligen Ermittlungsergebnissen angepasst hat. Noch besser hätte es für MS nicht laufen können. Gut, dass die Böhnhardt-Spur aufgeklärt wurde, sonst hätte er für alle Zeiten seine Ruhe gehabt.
An der Vergewaltigung von UK am 3.5.2001 zweifelt kaum noch jemand, nur die BI. Die Ermittler sind jedenfalls auf dem richtigen Weg, wenn sie nur gegen MS als Mörder ermitteln.


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Peggy Knobloch

06.08.2019 um 19:47
Zitat von AnnjosefaAnnjosefa schrieb:Aus heutiger Sicht sieht es ganz so aus, dass der Tathergang UK tatsächlich eingeredet wurde und dass MS seine Tat den jeweiligen Ermittlungsergebnissen angepasst hat.
Ich selbst war auch lange der Meinung man hätte mit Ulvi K. ein Bauernopfer gefunden um den Fall abschließen zu können, aber wenn man die Chronologie BIS zum Geständnis des U. K. anschaut, dann war er entweder Hellseher, Mitwisser oder eben doch Mittäter. Dass die Ermittler eine Zweitäter-Variante für möglich halten zeigt ja auch die Begründung des damaligen Haftbefehls gegen Manuel S.:
Vielmehr ergab sich aus den nunmehrigen Ermittlungen ein dringender Tatverdacht gegen den 41-Jährigen, wonach der Mann selbst Täter oder Mittäter der Tötung der damals 9-jährigen Peggy Knobloch war und anschließend den leblosen Körper in einem Wald bei Rodacherbrunn ablegte.
https://www.polizei.bayern.de/oberfranken/news/presse/aktuell/index.html/289680






Wann 01Was Quelle
6.9. Vorläufige Festnahme und Unterbringung im Bezirkskrankenhaus.
Die Polizei in Hof bestätigte am Donnerstag die Festnahme eines 23-jährigen Mannes, der sexuelle Handlungen an und vor vier Kindern, darunter Peggy, vorgenommen haben soll. Ein konkreter Zusammenhang mit dem Verschwinden der neunjährigen Schülerin habe sich jedoch nicht ergeben. (…) Seinen Angaben zu Folge will der Mann auch sexuelle Kontakte zu Peggy Knobloch gehabt haben.“
1 und 2
20.09.Peter H. nimmt Kontakt zur Polizei auf und bietet seine Mithilfe an “unter 2.“
24.9.Aussage Peter H., Ulvi K. habe ihm gegenüber den Mord gestanden. Quelle
Okt.Nach dem Hinweis von Peter H. wird ein Bach zwischen Lichtenberg und Lobenstein als möglicher Leichenablageort überprüft, ergebnislos (Anm.: Diesen Ablageort nannte Manuel S. bei dem Vatertagsausflug) https://www.bild.de/news/inland/html-imagemap-30173794,contentContextId=30186792,popup=true.bild.html


CUT...Oktober 2001
Peggy ist seit 5 Monaten verschwunden, und fast ebensolang sind wir entfernt von Wolfgang Geier und der „bösen SOKO 2“
Trotzdem ha Ulvi K. doch im Prinzip alles gewusst, gestanden und ein mögliches Motiv gleich mitgeliefert.

Er gestand sexuelle Kontakte mit Peggy, den Mord und er nannte ausgerechnet den Verbringungsort den Manuel S. beim Vatertagsausflug genannt hatte, nicht die wesentlich einfachere Version Kühlschrank/Tiefkühltruhe die Hinz und Kunz gesagt hatten, ne er wählte die für einen debilen Menschen doch sehr komplexe Version des gefesselten und im Bach abgelegten Mädchens zwischen Lichtenberg und Lobenstein. Im Prinzip hatte er ja (ungewollt) den Mittäter auch genannt.

Geier/ 2 übernahm erst Ende Februar 2002 die Soko 2...


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Peggy Knobloch

06.08.2019 um 19:57
@Annjosefa
Zitat von AnnjosefaAnnjosefa schrieb:Aus heutiger Sicht sieht es ganz so aus, dass der Tathergang UK tatsächlich eingeredet wurde
Für Dich vielleicht.
Wenn Du Dich mal schlau machst, wie und unter welchem Aufwand Suggestionen von diesem Ausmaß durchgeführt werden können, dann schon kommen Zweifel an diesen Vorwürfen auf. Denn gerade bei Geistig Behinderten ist dann der rasche Widerruf völlig unerklärlich.

Sinn macht die Sache meiner Meinung nach nur, wenn die Geständnisse weitgehend der Wahrheit entsprechen und es mindestens zwei ganz konkrete Anweisungen gegeben hatte: gegenüber der Polizei nichts zu sagen (Mai 2001) und den ganzen Mord abzustreiten (Herbst 2002). DAS würde alles rund machen: die Standhaftigkeit gegenüber den Ermittlern, die Gesprächigkeit im BKH, das Geständnis dann und den Widerruf. Während Suggestion nur schwer rückgängig gemacht werden kann sind konkrete Befehle dann gut umzusetzen, gerade bei ihm.
Zitat von AnnjosefaAnnjosefa schrieb:Die Ermittler sind jedenfalls auf dem richtigen Weg, wenn sie nur gegen MS als Mörder ermitteln.
das deutest Du meines Erachtens völlig falsch.
Die können derzeit nur gegen Manuel S. ermitteln.


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Peggy Knobloch

06.08.2019 um 21:20
@margaretha
@jaska
Vielen Dank für eure Ausführungen.

Es könnte doch sein, dass die Wirkung der Suggestion mit der Zeit bei UK verblasst ist, weil sie später nicht mehr erneuert wurde (ich meine dabei ausschließlich die Verhöre, nicht die Beeinflussung durch MS).
Und eines Tages wurde ihm klar, was er sich da aufschwätzen ließ, und er widerrief sein Geständnis. Ich halte UK nicht für einen geistig Behinderten, sondern für einen geistig Zurückgebliebenen, dem ich so einen Geistesblitz durchaus zutraue.

Die Sache mit der Bekanntgabe des Verbringungsortes beim Vatertagsausflug verstehe ich nicht wirklich. Also, MS hat den Verbringungsort genannt. Aber war UK bei dieser Aussage nicht auch anwesend? Vatertag ist doch meistens im Mai, und im Oktober hat UK dem Peter H. davon erzählt? Warum müsste er dann ein Hellseher sein? Selbst wenn er bei dieser Aussage nicht anwesend gewesen wäre, hätte er diese Aussage von einem Kumpel erzählt bekommen können. Habe ich da etwas falsch aufgenommen?

Ja, sie können derzeit nur gegen MS ermitteln. Gegen UK geht es rechtlich nicht mehr, aber vielleicht war der Mittäter oder Mitverbringer ein ganz anderer?


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Peggy Knobloch

06.08.2019 um 22:04
Zitat von AnnjosefaAnnjosefa schrieb:aber vielleicht war der Mittäter oder Mitverbringer ein ganz anderer?
Es führt uns nicht weiter, wenn wir immer wieder in Zweifel ziehen, wovon die Ermittler überzeugt sind..

Beitrag von MaryPoppins (Seite 3.883)
Die Ermittler haben keinen Zweifel daran, dass sie den Verbringer der Leiche gefunden haben.



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Peggy Knobloch

06.08.2019 um 22:11
Zitat von AnnjosefaAnnjosefa schrieb:Es könnte doch sein, dass die Wirkung der Suggestion mit der Zeit bei UK verblasst ist, weil sie später nicht mehr erneuert wurde (ich meine dabei ausschließlich die Verhöre, nicht die Beeinflussung durch MS).
Wie @margaretha durch den Zeitverlauf ja schon gezeigt hat, kamen die Aussagen von UK ja schon VOR den Verhören. Wie soll da eine Suggestion durch die Verhöre gewirkt haben, bevor UK verhört wurde? Eine Suggestion durch MS wäre dann schon plausibler, aber angeblich hatten UK und MS doch zu diesem Zeitpunkt keine engere Bekanntschaft, wie konnte MS dann UK das so eindrucksvoll und eindringlich suggerieren?


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Peggy Knobloch

06.08.2019 um 22:14
@emz
Wie kommst du denn darauf: Ich ziehe nicht in Zweifel, wovon die Ermittler überzeugt sind. Auch ich halte MS für den Verbringer und sogar für den Täter. Ich stelle lediglich die Beteiligung von UK in Frage.


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Peggy Knobloch

06.08.2019 um 22:29
Zitat von AnnjosefaAnnjosefa schrieb:Es könnte doch sein, dass die Wirkung der Suggestion mit der Zeit bei UK verblasst ist, weil sie später nicht mehr erneuert wurde (ich meine dabei ausschließlich die Verhöre, nicht die Beeinflussung durch MS).
Und eines Tages wurde ihm klar, was er sich da aufschwätzen ließ, und er widerrief sein Geständnis. Ich halte UK nicht für einen geistig Behinderten, sondern für einen geistig Zurückgebliebenen, dem ich so einen Geistesblitz durchaus zutraue.
Welchen Sinn hätte denn eine solche Suggestion gemacht, warum hätte man - und das finde ich schon eine veritable Verschwörungstheorie ganz im Sinne der BI - von Ermittlerseite drauf aus gewesen sein sollen, aus UK ein Bauernopfer zu machen?

Um so eine wichtige und einflussreiche Person wie MS zu schützen? Doch wohl kaum.

Und wie @margaretha schön aufgezeigt hat, können Vernehmungen nicht der Grund für die Angaben von UK gewesen sein. Da gibt es dann eine ganz einfache Erklärung: UK wusste etwas aus eigenem Erleben. MS als Alleintäter hätte dem UK sicher keine Einzelheiten anvertraut und UK in etwas eingeweiht, was er - MS - getan hat, wieso auch.

Prof. Kröber hat recht: UK schilderte Erlebnisbasiertes, und zwar auch seinem Vater auf dem Band.


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Peggy Knobloch

06.08.2019 um 22:51
Zitat von AnnjosefaAnnjosefa schrieb:Die Sache mit der Bekanntgabe des Verbringungsortes beim Vatertagsausflug verstehe ich nicht wirklich. Also, MS hat den Verbringungsort genannt. Aber war UK bei dieser Aussage nicht auch anwesend? Vatertag ist doch meistens im Mai, und im Oktober hat UK dem Peter H. davon erzählt? Warum müsste er dann ein Hellseher sein? Selbst wenn er bei dieser Aussage nicht anwesend gewesen wäre, hätte er diese Aussage von einem Kumpel erzählt bekommen können. Habe ich da etwas falsch aufgenommen?
U. K. war bei dem Ausflug dabei, und es wurde bei dieser Männerrunde gerätselt was wohl mit der kleinen Peggy passiert ist. Daraus entstand das geschmacklose Gespräch, dass Herr X. meinte er hätte Peggy daheim im Kühlschrank versteckt, Herr Y. witzelte wohl augenblicklich mit und meinte sie sei in seiner Gefriertruhe, usw...

Vielleicht hatte der Herr S. nun Angst, dass der Herr K. sich auch äußert und vielleicht noch sagt das der Manuel sie verräumt hat (als Mitwisser oder gar Mittäter weiß er ja genau das). Nur wusste er nicht wo!

Jedenfalls kam der Manuel S. mit der Geschichte er hätte Peggy gefesselt iund mit Steinen beschwert in den Bach zw. Lichtenberg und Lobenstein gelegt.

RA Euler schreibt es sei aus Vernehmungen bekannt, daß U. K. ein "Viel-Fernseh-Gucker" sei und u.a. Filme wie "Dr. Quincy und Madlock" sah.
8. Andere Einflüsse bezüglich der geschilderten
"Tötungshandlung"durch Film/Fernsehen?
Auch diese Frage ist zu bejahen.
Das Gericht führte hierzu zwar aus:
"In diesem Zusammenhang sei auch auszuschließen, dass der Angeklagte aus
Fernseh- oder Filmaufnahmen oder ähnlichen gezeigten Tötungshandlungen mit
Zuhalten der Nase oder des Mundes Elemente übernommen und weiter entwickelt
habe. Dass der Angeklagte jemals eine solche Aufnahmesequenz gesehen habe, sei
nicht zu erkennen. Darüber hinaus wäre es bei einer Fortentwicklung früherer
sogenannter Parallelerlebnisse zu erwarten gewesen, dass bei einem Widerruf des
Geständnisses der Angeklagte angegeben hätte, er habe früher einmal - ohne fatalen
Ausgang - Ähnliches erlebt. Dies habe der Angeklagte jedoch weder bei seinen
polizeilichen Beschuldigtenvernehmungen, in denen er seine Geständnisse widerrief -
dies bestätigte der Zeuge KHK xxxxx bei der Wiedergabe der insoweit von ihm
vorgenommenen polizeilichen Beschuldigtenvernehmungen vom 10.01. und
03.02.2003 in der Hauptverhandlung noch bei ihm, dem Sachverständigen, noch bei
der Vernehmung des Angeklagten selbst in der Hauptverhandlung so bekundet.
Insgesamt könne aufgrund einer Gesamtschau dieser Umstände ausgeschlossen
werden, dass der Angeklagte den Inhalt seiner Geständnisse aus früheren sog.
Parallelerlebnissen übernommen oder fortentwickelt habe oder Fernseh- oder
Filmaufnahmen in die Geständnisse hinein projiziert oder fortentwickelt habe." (Band
VI, Seiten 76177).

Diese Argumentation ist jedoch unzutreffend:
Herr KULAC hatte bereits in einer Vernehmung erklärt, er habe die Wiederbelebungsversuche, die er an Peggy vorgenommen habe" in einem Film gesehen. (Band II c, 1698)
Er ist nach eigenen Angaben "Viel-Fernseh-Gucker" und erklärte bereits in einer sehr frühen Vernehmung am 6.9.2001, dass er im Fernsehen u.a. Filme wie "Dr. Quincy und Madlock" sah. (Band II a, Bl. 956).
Hierbei handelt es sich um eine amerikanische Serie, die auch in Deutschland vermutlich mehrerer hundert Mal ausgestrahlt wurde. Diese Serie beinhaltet die Klärung und Aufarbeitung ungeklärter Mordfälle durch die Gerichtsmedizin.
Nochmals sehr deutlich gibt Herr KULAC in seiner Vernehmung am 13.2.2003 folgenden Hinweis:
Frage: "Du hattest ja auch die Sache in einem Film mit dargestellt und erzählt. Wie konntest Du so etwas erzählen, ohne dass es gestimmt hat?"
Antwort: " Ich habe das in einem Film gesehen im Fernsehen, da zeigt man oft so etwas"
Nähere,  tief greifende Befragungen und Ermittlungen hierzu unterbleiben jedoch. Niemand geht auf diese entlastenden Faktoren ein, die Kammer behauptet hierzu im Urteil sogar Gegenteiliges!
http://web.archive.org/web/20111102154558/http://www.ulvi-kulac.de/html/aktuelles.html

Ich bin zwar ein „Wenig-Fernseh-Gucker", aber die Verbringungsart von Leichen gefesselt

Dieser „entlastende“ Punkt ist doch hierzu eher belastend, denn die Lagerung, Verbringungsart oder Unterbringung der Leichen in Gefriertruhen überwiegt doch denen der gefesselten und mit Steinen beschwerten in Bächen, die noch dazu einer abgab der Dank forensischer Beweise der Verbringung dringend tatverdächtig ist.
Zitat von AnnjosefaAnnjosefa schrieb:Warum müsste er dann ein Hellseher sein?

Frag Dich doch selber weshalb er die komplexe Version des Manuel S. wählte und nicht die einfache der Anderen die zudem > 50 % im TV vorkommt!


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Peggy Knobloch

06.08.2019 um 22:55
@Annjosefa
Zitat von AnnjosefaAnnjosefa schrieb:Es könnte doch sein, dass die Wirkung der Suggestion mit der Zeit bei UK verblasst ist, weil sie später nicht mehr erneuert wurde (ich meine dabei ausschließlich die Verhöre, nicht die Beeinflussung durch MS).
Vielleicht reden wir aneinander vorbei.
Um detailreich einen Tatablauf inklusive logisch aufeinander folgenden Handlungen zu schildern gibt es folgende Möglichkeiten:
a) Vorgabe des Geschehens
b) Suggestion
In Variante a) ist dem Probanden durchgängig bewusst, dass er eine Geschichte erzählt, die er selbst nicht erlebt hat. Diese Variante können wir hier weitestgehend ausschließen, auch weil das entsprechende Gutachten die Erzählung auf erlebnisorientiert einstuft.
Die Variante b) hingegen ist ein massiver Eingriff in das Gedächtnis. Die wieder rückgängig zu machen bedarf eines erheblichen Aufwandes und wenn mein laienhaftes Verständnis nicht trügt (Bitte an die Experten: unbedingt korrigieren), dann kann man meistens eben nicht die originale alte Version zurückholen.
Wie viel Aufwand es gekostet hätte, hier einem Geistig Behinderten eine so lange Geschichte einzutrichtern, das kann ich nur erahnen. In den Vernehmungsprotokollen gibt es offenbar keine Hinweise auf eine immer wieder vorgekaute Tatversion. Lediglich wird zur Untermauerung dieses Vorwurfes die Ähnlichkeit zwischen Tathergangshypothese und Geständnis herangezogen.
Für den Widerruf bei vorangegangener Suggestion gibt es keine Erklärung. Wann sollte diese "Umprogrammierung" stattgefunden haben und von wem?

Ich bleibe dabei: dieser Vorwurf klingt erst mal toll und ist offensichtlich geeignet, gleich mal Mitgefühl zu erzeugen und die Ermittler als die Schuldigen auszumachen.
Aber es gab noch nie eine einleuchtende und detailreiche Schilderung, wie es zum Geständnis und wie zum Widerruf gekommen sein soll.
Deshalb ist mir das zu einfach.


@margaretha hat ja schön aufgezeigt, dass die ersten Geständnisse einer Tat in Anwesenheit/Kenntnis von Manuel S. schon weit vor der Tathergangshypothese der Soko II geschildert wurden. Und damit noch in der Zeit der Soko I, die ja ansonsten immer als die Guten bezeichnet werden. Einfach deshalb, weil sie Ulvi K. nicht glaubten bzw. weil sie einen Mord durch ihn nicht in Einklang mit den damaligen Ermittlungsergebnissen bringen konnten.


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